Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 383 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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Salomon Kajjem Kaddisch, der erste kurbrandenburg. Landrabbiner. 383 über die hier1) wohnenden Juden gestatten2), vielweniger aber daß er einen oder andern Juden in den Bann thun möge: als befehlen S. Ch. Dhl. dem Magistrat zu Frankfurt an der Oder hiermit in Gnaden, im Fall besagter Rabi Cain sich daselbst einfinden und einiger Jurisdiction oder Bans über die Supplicanten sich anmaßen wolte, solches durchaus nicht zu verstatten, sondern da er etwas weder dieselben hette, ihn anhero vor des Churfürsten Cammergericht zu verweisen. Signatum Cölln etc. den 15. July 1674. J. Koppen. Decretum auf Lampricht Moyses3) Supplicatum. Weil S. Churf. Dhl.[wörtlich wie im Rescripte v. 15. Juli] .... sich anmaßen wolte, wie auch wen die Polnische Juden das so genannte Marktgeld von den Supplicanten fordern und ihn desfals verarrestiren wolten, solches durchaus nicht zu verstatten, sondern da er, der Rabbi oder sie, die Polnischen Juden, etwaß wieder denselben hetten, anhero vor das Churf. Cammergericht zu verweisen. Signatum Cölln etc. den 17. July 1674. R. v. Canstein. Die beiden letzten Reskripte sind nicht an den Rabbi, sondern an den Rat zu Frankfurt a. 0. gerichtet, wo sich die Juden auf der Messe trafen und der Rabbi zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten sein rabbinisches Gericht ausübte. Für Prozesse zwischen Juden verschiedener Wohnorte war Frankfurt der gegebene Gerichtsort, da die Prozeßgegner so wie so zur Messe dorthin kamen. Die Regel war, daß beide Parteien die Entscheidung des Rabbi zum Din Thora anriefen und sich seinem Urteile fügten. Weigerungen und Anrufungen der christliehen Behörde wie in den beiden obigen Fällen vom Juli 1674 gehörten zu den seltenen Ausnahmen. י) In Berlin. 2) Das Verbot der Jurisdiktion bezog sich nur auf die neuen österreichischen Ansiedler. Die früher erwähnten Schwedter und Landsberger Juden, die beiden hier klagenden Berliner Familien und der weiter genannte Berliner Moyses waren Deutsche. Esther Schulhof, die Witwe Israel Aarons, war freilich eine geborene Österreicher:.! ^aus Prag). 3) In Berlin. Identisch mit Compricht Moyses aus Fulda?