Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 6 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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6. Jahrgang Tammus-Ab 5679 Juli-August 1919 ■% Heft 7/8 Einiges zur Würdigung der religionsgesetzlichen Chalizah. Von Oberrabbiner Dr. W. Feilchenfeld זצ״ל (Posen)1). Gottes Gebote bedürfen keiner begründenden Erläuterung für den, welcher sie als Gottes Gebote mit kindlich ergebenem Sinne gern und willig ausübt. Aber auch für einen solchen ist der gelegentliche Nachweis, daß ״sie alle richtig seien für den Verstehenden“, nicht ganz überflüssig, zumal gegenüber dem häufigen Vorbilde der Abtrünnigkeit, dem leichtsinnigen Spott, der sich in das Gewand tiefer Gedankenarbeit hüllt, und dem. Zweifel, der als Kind des Zeitgeistes bisweilen in der eigenen Brust erwacht. Wir wollen heute aus der Menge der gegenwärtig dem Zeitbewußtsein fremd gewordenen Gebote eines herausgreifen, dessen Verkennung oder dessen mangelnde Kenntnis nicht selten für ganze Familien verhängnisvoll wird. .. ״Der Vertrag ist ja ungültig, weil gegen die guten Sitten“, entgegnete einmal ein Gerichts-Assessor dem Ortsrabbiner, als dieser vor Vollziehung einer Trauung ihn als Bruder des Bräutigams den Chalizah-Schein zu unterzeichnen aufforderte, nachdem er ihn kurz mit dem Inhalte der zu erteilenden Zu- Sicherung bekannt gemacht hatte. Das ״Unsittliche“ der Zumutung wollte einem anderen dabeistehenden Verwandten nicht ב) Auf mehrfach geäußerten Wunsch wird dieser Aufsatz, der bereits in einen älteren Jahrgang der ״Jüdischen Presse“ (1S77 No. 33—30) erschienen ist, wieder abgedruckt. Er ist durch die vielen Todesfälle im Verlaufe des Krieges leider aktuell geworden.