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Jeschurun · 1919-03-01 · Heft 3-4 (März 1919) · p. Seite 136

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
6 (1919)
Issue
Heft 3-4 (März 1919)
Date
1919-03-01
Page
Seite 136 (sequence 18)
Language
German
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136 Probleme der Pentateuch-Exegese. schöpfnng vor aller Augen sichtbar zeigen wird, indem die an den sechs Wochentagen wirkende Wundertätigkeit Gottes am Sabbat eingestellt wird. Nach der Überlieferung im ältesten Midrasch (der Mechilta) zu Exod. 15,25 war unter dem ״Gesetz und Recht“, das Gott dem Volke Israel zu Marah gegeben, auch das Sabbat-Gesetz enthalten. Nach der Erklärung des Ramban sind in 15,25 soziale Verordnungen zu verstehen, die während der Wüsten- Wanderung zu beobachten waren, ebenso wie Josua nach der Eroberung und Verteilung des Landes Kanaan dem Volke in Sichern Satzungen und Rechte gab, die die sozialen Zustände in den neu erworbenen Wohnsitzen regeln sollten (Jos. 24,25).. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß zu dem ״Gesetz und Recht“ in 15,25 auch das Sabbat-Gesetz gehört. Nach sechs Tagen der beschwerlichen Wanderung durch die Wüste sollte am siebenten Tage geruht werden. Gehört ein solches Gesetz schon an und für sich zur sozialen Ordnung, so ist auch darin, wie Hirsch zur Stelle bemerkt, die Anerkennung der Gottesherrschaft, der Unterordnung des Menschen unter Gott, als dem Weltschöpfer und dem Gesetzgeber der Menschheit, enthalten. So darf es nicht mehr auffallen, daß in 16,5 der Sabbat als bekannt vorausgesetzt wird. Es liegt sonach auch, nicht der Schatten von einem Grunde vor, die Erzählung über das Manna in das zweite Jahr nach dem Auszuge aus Ägypten zu verlegen. Der Bericht gehört, wie es schon die Natur der Sache mit sich bringt, an den Anfang der Wüstenwanderung.. Wellhausen glaubte, noch mehrere Dubletten in c. 16 ge* funden zu haben. Allein Kuenen 1. c. 285 f. und Eerdmans^ (III 47 f.) haben bereits überzeugend nachgewiesen, daß bei genauer Betrachtung der betreffenden Stellen dort kein Wider- Spruch besteht. Hier sei bloß bezüglich des Verses 35 eine Bemerkung hinzugefiigt. Dillmann und Bäntsch glauben, es seien da zwei verschiedene Angaben über die Zeit, während der die Israeliten das Manna aßen, zu finden, die aus zwei voneinander abweichenden Quellen herrühren. ״Nach der einen (J) dauert der Mannagenuß bis zu der Zeit, wo Israel in ein;

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