Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1918)
- Date
- 1918-05-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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258 Zionismus. National)udeutum und gesetzestreues Judentum. irgendwie anzustrebendes Ideal hingestellt. Es handelt sieh in allen Forderungen immer um verschiedene Formen der personalen Autonomie d. h. um einen Zusammenschluß von Personen, die eine Willenserklärung abgeben, zu einer besonderen Gruppe zu gehören. Dieser Gruppe stehen dann in gleicher Weise wie heute einer Religionsgemeinschaft bestimmte Rechte zu, die aber über die Rechte einer Religionsgemeinschaft hinausgehen. Wieweit sie über diese Rechte hinausgehen sollen, darüber sind sich die verschiedenen nationaljüdischen Parteien nicht einig. Über die Forderungen dieser Parteien in Rußland hat J. Kahan eine klar unterrichtende Abhandlung veröffentlicht1), auf die wir den Leser dringend verweisen. Wir wollen aus den dort skizzierten Forderungen der zehn Parteien als Beispiel nur zwei herausheben, um dem Leser ein ungefähres Bild davon zu geben, um welche Forderungen es sich im allgemeinen handelt: ״Die Verwirklichung der Autonomie stellt sich die Jüdische Nationale Partei folgendermaßen vor: Zur Trägerin der nationalen Rechte wird die einzelne jüdische Ortsgemeinde. Sie soll eine ähnliche rechtliche Stellung haben, wie die jüdische Gemeinde in Deutschland. Während aber die deutsche jüdische Gemeinde ausschließlich religiös und nur eine Kultusgemeinde ist, soll die jüdische Gemeinde in Rußland einen national-religiösen Charakter tragen. Ihre Kompetenz soll sich nicht nur auf den Kultus, sondern auch auf andere Gebiete des jüdischen Lebens erstrecken, nämlich: nationale Schule, Volksgesundheit, öffentliehe und soziale Hilfe, Emigration und Wohltätigkeit. Sie soll selbstverständlich zur Deckung dieser Bedürfnisse vom Staate entsprechende Summen erhalten und soll berechtigt sein, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben und für ihre Institutionen Satzungen und Instruktionen innerhalb der Reichsgesetzgebung zu erlassen. Alle jüdis׳^: vr1 Ortsgemeinden bilden zusammen den Rußländischen Gemeindebund, cui dos^n Spitze ein Exekutivkomitee steht. Zur Forderung der Jüdischen Nationalen Partei gehört ferner die Forderung der Anerkennung der jüdischen Sprache und ihrer Zulassung *) ״Die nationalen Forderungen des jüdischen Volkes in Rußland und seine politischen Parteien“ Jeschurun IV S. 353—373 und 483—509. Vgl. auch Leo Rosenberg ״Wege und Ziele des jüdischen Sozialismus in Rußland" Neue Jüd. Monatsh. S. 429—446, der aber nur die sozialistischen Parteien berücksichtigt.