Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1918)
- Date
- 1918-03-01
- Page
- Seite 193 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Juden in Kußland und Polen. 193 setzt ist, sollte dadurch zustande gebracht werden, daß ihnen der freie Zugang zu russischen Erziehungsanstalten von der Volksschule bis zur Universität gewährt wurde, oder dadurch, daß ihnen gestattet wurde, eigene weltliche Schulen zu eröffnen, in denen eine der drei Sprachen — russisch, polnisch oder deutsch — einen obligatorischen Unterrichtsgegenstand bilden sollte. Die Kenntnis einer dieser Sprachen sollte nach einigen Jahren sowohl von den Rabbinern als auch von den Juden verlangt werden, die öffentliche Ämter, sei es im jüdischen Kahal oder in der nichtjüdischen G-emeindeverwaltung, bekleideten. Zu gleicher Zeit sollte der Gebrauch des Hebräischen und des Jargon aus allen öffentlichen und städtischen Urkunden ausgeschlossen sein; dazu sollten die Juden, die zu Mitgliedern städtischer Verwaltungen gewählt waren, ihre herkömmliche jüdische Tracht zugunsten der polnischen, russischen oder deutschen Kleidung ablegen. Die wirtschaftliche Umwandlung der Judenheit sollte dadurch erreicht werden, daß den Juden, die in den spärlich bevölkerten Provinzen Südrußlands Landwirtschaft betreiben wollten, eine Anzahl von Vorrechten gewährt wurden. Gleichzeitig wurden die jetzigen Beschäftigungen der Juden, besonders der Brauntweinhandel, verboten. Es ist unnötig zu bemerken, daß die Beschränkungen des Ansiedlungsrayons erneuert wurden. Maßnahmen von mehr radikalem Charakter wurden gegen die Juden in den Dörfern geplant: sie sollten von ihren Wohnplätzen völlig entfernt werden. Während die Rechte, die in dieser Verordnung gewährt wurden, und die nicht nur mit den edlen Grundsätzen Spera\;?.'' 1‘s, sondern auch mit den tief eingewurzelten Überlieferungen und Gewohnheiten der russischen Juden unvereinbar waren, mehr oder weniger problematischer Natur waren und in jedem Falle nur die Oberfläche der jüdischen Frage streiften, waren die Beschränkungen der Verordnung, die darauf abzielten, die augenblicklichen Beschäftigungen der Juden zu unterdrücken, greifbare Wirklichkeit und trafen das jüdische Leben tief ins Herz hinein. Die wichtigste Bestimmung der Verordnung vom