Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1917)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1917)
- Date
- 1917-07-01
- Page
- – (sequence 92)
- Language
- German
- Belongs to
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Notiz. 444 tragen. Die Juden dürfen keinen Silber besehlag an ihren Säbeln und Dolchen haben. Sie sollen durch besondere Kleidüng unterschieden werden, sie sollen gelbe Mützen und ihre Weiber Kopfschleier von gelbem Leinen tragen, damit ein jeder imstande ist, einen Juden von einem Christen zu unterscheiden. (Fortsetzung folgt.) 1!ü; Notiz. In seiner interessanten Abhandlung über ״Die drei Worte des Sederabends“ (in Heft 3/4 des Jeschurun) sagt Herr Prof. Sulzbach, die Hervorhebung der Festsymbole und die Erklärung ihrer Bedeutung werde nur beim Pesachfeste verlangt, bei dem Sukkotfeste hingegen nicht. Demgegenüber möchte ich auf eine Bemerkung von B. Jakob Ettlinger im ersten Abschnitt seines Kommentars בכורי יעקב hinweisen, wo er die Ansicht vertritt, daß es, ebenso wie am Pesachfeste, auch am ersten Abend des Sukkotfestes Pflicht sei, den Hausgenossen die Bedentung des!כ5:צות סוכר klarzumaehen, und er gründet diese Pflicht auf das Schriftwort: ״Damit eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder Israel in Hütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Egypten führte. Ja, er ist sogar der Meinung, daß auch nach der Ansicht des *ר"ן, der das לא י£יא ידי חובתו bei Pesach nicht wörtlich nehmen will, beim Sukkotfeste die Pflicht der Erörterung der Festbedeutung eine bindende sei, weil sie ihre Begründung unmittelbar im Schriftwort hat. Rabb. Dr. Unna-Mannheim. Verantwortlicher Redakteur Dr. J. Wohlgemuth, Berlin. Verlag des Jeschurun, Berlin. Druck von Max Schmersow in Kirchhain N.-L.