Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1917-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1917) · page 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1917)
Date
1917-07-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2292929-2292969-2292976--02268-2295535
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

402 Zur Bewertung des Arztes u. d. Medizin i. d. jüd. Auffassung. Der Ramban sagt daher mit vollem Recht, was soll der Arzt bei dem, der diese Gesetze befolgt? Er wird ja durch sie vor inneren Erkrankungen des Körpers bewahrt bleiben. Wenn der Mensch aber doch erkrankt, dann soll er sich eben fragen, ob er nicht bezüglich dieser Vorschriften —wie überhaupt aller ReligionsVorschriften — etwas versäumt hat. Anders dagegen bei den chirurgischen Erkrankungen des Körpers, die zum größten Teil durch mechanische Ursachen bedingt sind. Gerade bei diesen sagt auch der Ramban: אין ס! מכין על הנס man darf nicht mit einem Wunder rechnen und hat die Pflicht, die Wunden sachgemäß behandeln zu lassen. Wir glauben also die Erklärung für die abweichende Anschauung des Ramban in seinem gewiß auch aus eigener Erfahrung gewonnenen Begriff von der Medizin gefunden zu haben. Er spricht daher auch davon, daß jemanden die ״Sünde“ trifft, krank zu werden, setzt also bei jeder Erkrankung eine persönliche Verfehlung voraus; demgemäß fährt er auch fort, ein solcher Kranker sucht den Arzt auf, da er nicht zur Gemeinde Gottes gehört habe. Mit der Auffassung, daß der Schriftvers nur dem Arzte, nicht aber auch dem Kranken, die Erlaubnis zur Heilung gäbe, steht der Ramban unseres Wissens ziemlich vereinzelt da. Wie Rab Acha bezeichnet auch er die Heilung der inneren Krankheiten als ein Gewohnheitsrecht, gibt aber zu, daß der Arzt sich in keinem Falle eine Beschränkung aufzuerlegen brauche. Im Gegenteil, das Gesetz erteilt dem Arzte auch nach Ihm unbedingte Vollmacht betreffs des Risikos, das der Kranke bei einer Heilung notwendigerweise eingehen muß. Man hätte ja sonst annehmen können, der Arzt hätte sich mit Rücksicht auf den von Gott geschaffenen Organismus des Menschen jeglichen Eingriffes in diesen enthalten müssen• Wir sind uns natürlich klar darüber, daß mit unserem Erklärungsversuch nicht restlos alle Schwierigkeiten in der Auffassung des Ramban behoben sind, zumal man auch nicht alle innerenErkrankungen unter einem Gesichtswinkel betrachten kann, wie ja überhaupt Verallgemeinerungen in der Medizin von Übel sind (vergl. zu dem ganzen hier abgehandelten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.