Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1917-06-01 · Heft 6 (Juni 1917) · page 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 6 (Juni 1917)
Date
1917-06-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2292929-2292969-2292975--02169-2295435
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

304 Ein Buch, das noch zu schreiben ist. Es ist Zeit, daß sie endlich einmal selbst zur Offensive übergehe: das heißt, es muß in dem Buche ein Kapitel folgen, das in positiver Darstellung dem Leser zeigt, welch köstlichen, nie genug zu würdigenden Schatz er an seiner Thora besitzt. Keine Phrasen, nur trockene Zitate und Aufzählung nackter Tatsachen! Zitate — Hinweis auf diesen oder jenen hervorragenden Psalm (mit Andeutung von Urteilen bedeutender Nichtjuden), auf manche Prophetenstelle, auf eine großartige Partie in Hiob (nicht vergessen werde Lamartines Äußerung, angeführt von Ascher, S. 54 ff.), auf die vielen in der Form so einfachen und dabei so unergründlich tiefen Gedanken im Pentateuch. ״Zur ästhetischen Würdigung der Bibel*4 liefert wertvolle Anregungen (Wohlgemut, Jüd- Presse 1903, 366 ff.), der ethische Inhalt der Thora ist fast ausgeschöpft in Hirsches Kommentar. - Ferner werden hier diejenigen Gesetze und V orschriften unserer mündlichen und schriftlichen Lehre angeführt, die, erst spät in ihrem Werte erkannt, geeignet sind, zu zeigen, wie sehr die Thora ihrer Zeit vorangeeilt ist. wie viel die übrige Menschheit von ihr gelernt hat und noch zu lernen hat. Freilich muß bei der Auswahl mit großer Sorgfalt zu Werke gegangen werden. Qui nimium probat, nihil probat. Nur solche Gesetze und Verordnungen dürfen angeführt werden, die sich nicht auch — unabhängig von der Thora — bei anderen Völkern vorfinden. Ist aber diese Auswahl in der rechten Weise getroffen, dann zeigt sich erst vor aller Augen, wie turmhoch unsere Thora mit ihren Einrichtungen und ihren Weisungen über allem steht, was man mit ihr vergleichen könnte. — Wieder aufs Geratewohl und ohne jene vergleichende Untersuchung angestellt zu haben, nenne ich von den hier zu behandelnden Gegenständen: die Vorschriften über den Tierschutz, deren Fehlen Friedrich Vischer als ״Mangel der christlichen Religion an sich“ bezeichnet (Güdemann, S. 91 — bei dieser Gelegenheit wäre ein Wort über die Sehächtfrage am Platze); das Orlo-Gesetz, welches (nach dem ״Israelit“, 1912, 47) von Kromer im Landwirtschaft!. Zentralblatt f. Ostfriesland “

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.