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Jeschurun · 1916-08-01 · Heft 8 (August 1916) · p. Seite 412

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1916)
Issue
Heft 8 (August 1916)
Date
1916-08-01
Page
Seite 412 (sequence 2)
Language
German
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412 ,Der Zweck heiligt die Mittel44. Krieges, die sie mindestens für erlaubt, wenn nicht für rühmlieh halten? Sie ersinnen immer furchtbarere Werkzeuge, um das Leben und das Familienglück zahlloser Unschuldiger zu zerstören, und drücken sie auch dem Widerstrebenden in die Hand, — nur weil das Interesse des Staates es erfordert. Heiligt nicht auch hier der Zweck die Mittel? Und wenn der Notstand des Staates solche Greuel rechtfertigt, mit welchem Hechte macht man dann der Kirche, zumal wenn sie auch einen staatsähnlichen Organismus darstellt, ein schweres Verbrechen daraus, daß sie Handlungen, die sie sonst für verboten hält, zur Beseitigung ihres Notstandes billigt? Zugegeben auch, daß die Heligion in der Wahl ihrer Mittel besonders wählerisch sein muß, kann dem Staat als völlig einwandfrei gelten, was nach seiner Ansicht die Kirche unter keinen Umständen tun sollte? Auf solche Ein würfe werden uns die Vertreter der Staaten antworten, daß sich ihre Handlungsweise vor der den Jesuiten zur Last gelegten Moral ganz beträchtlich unterscheide. Wir glauben allerdings, werden sie uns sagen, Menschenleben den höheren Zwecken des Staates opfern zu dürfen; die Anwendung von Gewalt erscheint uns, wenn sie offen und im Dienste berechtigter Interessen des Ganzen geschieht, nicht als Verbrechen. Aber wir mißbilligen aufs entschiedenste alle gemeinen und heimtückischen Kampfarten und gebrauchen selbst nur Kampfmittel, deren Anwendung wir auch dem Gegner zugestehen. Wir halten es für unser Hecht, ein Trommelfeuer zu eröffnen, und solche Personen, die gegen ihr rechtmäßiges Staatsoberhaupt die Waffen ergriffen haben, zum Hichtplatz zu führen; wenn es sich aber bestätigen sollte, daß die Eng- Länder im Anfang des Krieges den Diener des Sir Hoger Casement durch Bestechung zur Ermordung seines Herrn haben gewinnen wollen, so verdammen wir solche Heimtücke aufs Aeußerste. Kriegslisten halten wir für erlaubt; aber mit den Waffen bewußter Verleumdung zu kämpfen, erscheint uns als Gemeinheit, die keine Kriegsnot entschuldigen kann. Mag sein, daß durch diese Einschränkungen das Elend des Krieges

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