Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1915)
- Date
- 1915-08-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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Von den 613 Gesetzen. 3^9 Die Schwierigkeit einer restlosen Differenzierung von biblisch und rabbinisch geht auch aus folgendem Beispiel hervor: Daß das Gebot der Nächstenliebe ein biblisches ist, ist selbstverständlich. Wie steht es aber mit den in der Thora nicht aufgezählten Einzelpflichten der Nächstenliebe, wie Kranke zu pflegen. Trauernde zu trösten. Tote zu bestatten? Man sollte meinen, ein Zweifel, daß diese Gebote als biblische zu bezeichnen sind, könne nicht obwalten. Aber Maimonides* (14,1 הל, אבל. Vgl. Sefer hamizwot, Einleitung sowie Kegel 2) erklärt ausdrücklich, daß sie rabbinisch seien, daß sie aber trotzdem im biblischen Gebote: ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ enthalten seien1 * 3 * 5) u. a. m. Besonders charakte- ג) Auf die Dogmatik des Maimonides kann im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen werden. Nur einige Andeutungen: 1. Maimonides betrachtet die Pflicht des Gehorsams gegen die rabbinischen Gesetze als eine auf dem biblischen Satz 5. B. M. 17,11 beruhende. (Regel 1; Gebot 174 in modifizierter Form; Einleitung zu Mischne Tora; H. Mamrim in modifizierter Form; dagegen Verbot 312?) Er will aber damit nicht die rabbinischen Gesetze als gleichwertig mit den biblischen hinstellen. Seine Auffassung ist m. E. etwa auf folgende Formel zu bringen: Die rabbinischen Gesetze sind menschliche Gesetze, die Pflicht, ihnen zu gehorchen, ist biblisch. Zur Veranschaulichung seines Standpunktes könnte man die Pflicht der Elternverehrung heranziehen: Die Gebote der Eltern sind menschliche Gebote, die Pflicht der Kinder, ihnen zu gehorchen, ist eine biblische. 2. M. teilt die rabbinischen Gesetze in zwei Klassen ein, und zwar a) in rein rabbinische, b) in solche im Talmud nicht ausdrücklich als biblische bezeichnete Gesetze, welche durch die 13 Deutungsregeln oder durch einen את) דברי) gefolgert werden. 3. Die Klassifizierung des Maimonides ist eine rein theoretische. Weder die Subsummierung der rein rabbinischen Gesetze unter den Thorasatz 5. B. M. 17,11, noch die Bezeichnung der durch die 13 Deutungsregeln gewonnenen als rabbinische übt auch nur den geringsten Einfluß auf die Halacha aus. Für ersteres bedarf es keiner Beweise, für letzteres sei auf H. Ischut 1,2 verwiesen, wo er eine durch Übergabe eines Traurings geschlossene Ehe, weil sie mit einer der 13 Deutungsregeln zusammenhängt, als eine auf rabbinisch er Bestimmung beruhende bezeichnet, und ihr dennoch die Wirkung einer biblisch geschlossenen mit allen ihren Konsequenzen zuerkennt. 4. M. ist durch seine Theorie genötigt, die durch die 13 Deutungsregeln gefolgerten Gesetze als rabbinische zu bezeichnen, weil ihre Zahl so groß ist, daß sie nicht unter 26