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Jeschurun · 1914-11-01 · Heft 11 (November 1914) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 11 (November 1914)
Date
1914-11-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Der gesetzestreue Jude und der Krieg. 379 der Überzeugung, daß ein Jude sich zum Vorgesetzten nicht eigne. Sie wollten oder konnten die Rechtsforderung nicht durchsetzen. Und weil dem so ist. weil wir uns weder verteidigen wollen1) noch der Erwartung leben, aus der Teilnähme am Kriege einen dauernden Gewinn für unsere völlige Gleichberechtigung zu erzielen, darum haben wir jede Kundgebung aus jüdischem Kreise störend empfunden, die auch nur so gedeutet werden könnte, als schwängen in unserem Innern derartige Hoffnungen mit. So die öffentlichen Aufrufe an die Juden, mehr zu tun als ihre Pflicht, so die Aufforderung einer Parteigruppe innerhalb des deutschen Judentums, durch die Meldung zum Kriegsfreiwilligen den Beweis zu erbringen, daß ihr Programm der deutschen Vaterlandsliebe nicht widerspricht, so die patriotischen Gesänge in einer großen Synagoge Berlins beim Bittgottesdienste. Das waren Mißklänge. Es verlohnt sich, beim letzten einen Augenblick zu verweilen. Das Anstimmen der Königshymne und spezifisch patriotischer Gesänge in der Synagoge beim Bittgottesdienst könnte man an sich als eine Stilwidrigkeit, um nicht zu sagen Geschmacklosigkeit ansehen und über die Entgleisung zur Tagesordnung übergehen. Aber wir sehen, wie in einem Aufsatz der Versuch gemacht wird, diese Gesänge als eine besondere Krönung des Gottesdienstes hinzustellen. Dem Verfasser, einem Rabbiner, ist es also nicht zum Bewußtsein gekommen, wie beschämend für jene Sänger der Umstand ist, daß das Volk auf der Straße nach der Rede des Kaisers anläßlich der Erklärung des drohenden Kriegszustandes das Lied anstimmte: ״Eine feste Burg ist unser Gottu und daß die Besucher einer Synagoge nur ״dadurch fortgerissen wurden, daß sie beim Gottesdienst ihre Be- *) Es braucht nicht ausdrücklich hervorgehoben zu werden, daß wir trotz unserer obigen Ausführungen, die Tätigkeit der Vereine und Institutionen, die sich der Wahrung und Verteidigung unserer Rechte annehmen, und sich die Aufgabe gesetzt, ununterbrochen für unsere völlige Gleichberechtigung einzutreten, in weitestem Maße würdigen. Diese Tätigkeit ist schon deshalb nötig, um den Versuchen entgegenzuarbeiten, die darauf abzielen, uns das bereits Errungene noch zu rauben.

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