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Jeschurun · 1914-01-01 · Heft 1 (Januar 1914) · p. Seite 18

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1914)
Issue
Heft 1 (Januar 1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 18 (sequence 20)
Language
German
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lg Ästhetische Gesichtspunkte im Religionsgesetz. solche spätere Chaliza würde dem Gatten, den die Frau inzwischen geheiratet haben könnte, unsympathisch sein (הרי היא מתגנה על בעלה), und sie entspricht deshalb nicht dem Geist der Thora1). Auch hier ist aber das Geltungsbereich für dies Prinzip scharf begrenzt. Wo die Ästhetik mit den Forderungen der Ethik oder der Religion in Konflikt gerät, muß sie unbedingt zurücktreten. Schiller zeigt in überaus feinsinniger Weise, welche Gefahren für die Moral in der Ästhetik liegen können, sobald sich der Mensch dem Schönheitsgefühl ausschließlich anvertraut und den Geschmack zum unumschränkten Gesetzgeber seines Willens macht. Er sagt: ״Dafür nämlich, daß bei dem ästhetisch verfeinerten Menschen die Einbildungskraft auch in ihrem freien Spiele sich nach Gesetzen richtet, und daß der Sinn sich gefallen läßt, nicht ohne Beistimmung der Vernunft zu genießen, wird von der Vernunft gar leicht der Gegendienst verlangt, in dem Ernst ihrer Gesetzgebung sich nach dem Interesse der Einbildungskraft zu richten und nicht ohne Beistimmung der sinnlichen Triebe dem Willen zu gebieten. Die sittliche Verbindlichkeit des Willens, die doch ganz ohne alle Bedingung gilt, wird unvermerkt als ein Kontrakt angesehen, der den einen Teil nur so lange bindet, als der andere ihn erfüllt. Die zufällige Zusammenstimmung der Pflicht mit der Neigung wird endlich als notwendige Bedingung festgesetzt und so die Sittlichkeit in ihren Quellen vergiftet. Für die Gebote der Thora, die für uns unverbrüchliche Gesetze von ewiger Dauer sind, gilt dasselbe wie für die Forderungen der Sittlichkeit. Die Neuerer sagen: die Chaliza entspricht nicht dem ästhetischen Empfinden unserer Zeit, deshalb schaffen wir sie ab. Damit wird der wechselnde Geschmack der jeweiligen Generation zum Richter über die Verbindlichkeit der religiösen Gebote gemacht. Die Vorschriften der Thora haben aber den Zweck, uns zu einer höheren Anschauung, zu einer sittlichen Lebensauffassung zu führen; deshalb können sie niemals *) Jebamoth 87b. Vgl. auch Tosaphoth 17b s. y. אשת.

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