Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 50 (12.12.1935)
- Date
- 1935-12-12
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Die Anrufung des Treuhänders der Arbeit Ter Treuhänder der Arbeit für du; Wirtschaftsgebiet Brandenburg veröffentlicht ui feinen amtlichen.Mitteilungen vom 27. kllovembcr J Erläuterungen-übe^-dieFragc, wer sich an den Treuhänder der Arbeit wenden darf, wann und auf Ivelchem Zllege das geschehen, niiiß. Nachdem er darauf hiugewicsen hat.' daß weder wegen eii-er Einzelentlassungder- Treuhänder angerufen werden kann, well die-Nachprtifung der illecht- Mäßigkeit der Entlassung a lis sch l i e ß tzich den . Arbeitsgerichten überwiesen -sei. -nach eene Nachprüfung des'Arbeitsgerichtsurrcils durchihn. erfolgen könne.-erörtert er auf die aus?? l!> AllG sich ergebende Ilebersichr über die Fustaudigteit des Treuhänders der Arbeit. Tie .Hauptaufgabengebiete des Treuhänders bctresfeii: 1. Betriebsverfassung und Betriebsordnung. 2. Allgemeine Lvhugestaltung. 3. Soziale Ehrengerichtsbarkeit. ■ 4. Größere Entlassungen (8 20 ALG). Der Treuhänder sei grundsätzlich für jeden zu sprechen, der sich an ihn wenden -wolle. Allerdings dürfe er nicht mit leichtfertigen und völlig unbegründeten Beschwerden behelligt werden. Wenn für die Anrufung des Treuhänders eine besondere Form nicht vorgesehen sei, so seien die Eingaben schriftlich direkt an den Treuhänder zu Für bestimmte Fälle habe das Gesetz einen formellen Weg vvrgeschrieben. nämlich dann, wenn iin Betriebe auftretende Meinungsverschiedenheiten' im Betriebe selbst geregelt werden sollen, bevor der Treuhänder anzurufen sei. Hierzu gehöre die Bestimmung, daß die Mehrheit des Vertrauensrates gegen Entscheidungen des Betriebssührers über die Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, den Treuhänder anriifen könne. Für diese Anrufung schreibe, das Gesetz folgenden a> Tie Beschivcrdepnnkte müssen im Bertranensrat erörtert worden sein. I>) Bleibt der Betriebsführer beifeiner Ab- - lehitung, dann hat er festzustellen, ob die Mehrheit der Vertrauensmänner den Treuhänder der Arbeit anrüfen will. Ueber diese. Frage ist abzustimmen. Es ist dies die einzige Abstimmung im Gesetz. c) Fst die Mehrheit für Anrufung des Treuhänders, sö ist die Beschwerde schriftlich abzufassen rind von den beichwerdeführenden Bertrauensmäuuern (nicht Vertrauensräten!) zu unterzeichnen. et) Tie schriftliche Beschwerde ist dann dem Führer des Betriebes zu geben, der sie binnen drei Tagen an den Treuhänder der Arbeit weitcrzureichcn hat. Er kann seinen - - gegenteiligen Standpunkt ebenfalls fchrist- ■ lich dem Treuhänder mitcinsenden. Damit solle erreicht tverden, daß die Angelegenheit doch noch im Betriebe ihre-Erledigung finde.^ Wer nimmt an Sitzungen des Vertrauensratesteil? Tie Frage, wer in einem Betriebe berechtigt ist. an den Vertrauensratssitzungen teilzunehmen.- wird laut Tagesvresse in grundsätzlichen Bemerkungen in den Amtlichen Mitteilungen des Treuhänders im Wirtschaftsgebiet Nordmärk behandelt. Es sei, so werde u. a. ausgeführt.- vor allem in großen Betrieben zuweilen der Fall, daß in' der Vertrauensrntssitznng Meister. .Äbteilungschefs, Personallind' Sozialreserentcn anwesend seicti. Dies widerspreche aber dem Sinn des Gesetzes.. Es müsse daher unbedingt gefordert werden, daß an der S i tz r> n g des V e rtrnuc ns r a t es u u r d e r F ü h r e r d e s Betriebes und d i e B e r t r a n c u s m a n n c r teil ne h in e n . auch wenn sich daraiis - anfänglich gelegentlich Schmierigkeiten ergeben könnten. Tie Rechte des Führers des Betriebes seien durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit'so weitgehend.' diiß ' demgegenüber die Pflichten, die er als Führer des . Betriebes hinsichtlich der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen Vertrauensmännern habe, nicht genau genug genommen werden könnten. Ein-gutes Vertrauensverhältnis könne nur entstehen, wenn die Berträuensratssitzung unter Vorsitz des Betriebssührers mit den Vertrauensmännern ohne Hinzuziehung Dritter slattsinde. Sofern die Anwesenheit dritter Personen zwecks Rückfragen, Aufklärung von Sachverhaltnineu erforderlich irsi stehe nichts im Wege, daß die Betreffenden zu diesem speziellen Punkt der gi erledigenden Tagesordnung herangezvgcii wurden. Tiefe Personen könnten den Vortrag des Führers des-Betriebes und der Vertrauensmänner anhoren und ihre eigene Stellungnahme zu diesen darlegen. Tie Beratung des .Vertrauensrates - selbst solle dann aber.wieder ohne. Anwesenheit der betreffenden Referenten erfolgen, so. daß Die Vertraue ns , manner in der Vage seien, nch ganz rüllhaltlos dem Führer des Betriebes gegenüber zu äußern. - Neues Recht Neue Reichskostenordnung Fm Reichsgesetzblatt vom 3. Dezember li>35 (Seite 1371) 'wird eine Verordnung über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen verkündet, die am l. April 1036 in Kraft tritt. Sie regelt einheitlich für das gesamte Reich die Erhebung von Gerichts- und Notariatsgebühren für eine Eintragung im Grundbuch, im Handelsregister oder sonst einem gerichtlichen Register, für die Tätigkeit des VvrmundsclMtsgerichts. des Nächlaßgerichts. und im Verfahren der .Zwangsversteigerung und Zwangs- Verwaltung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens. Das Spinnstoffgesetz Tie Reichsrcgicrung hat ein Spinn st o f f - gesetz vom. 6. Dezember l!e',5 (Reichsgesctzblatt Seite 1411) erlassen, welches an die Stelle der F a f e r stoffordnang vom 10. Juli 1034 und mit dem 3. Dezember 1035 in Kraft tritt, abgesehen von den Verarbeitungs- und Spcrrvorschriften. die erst am 1. Januar 1036 in Kraft treten. Das Gesetz gibt zunächst eine Begriffsbestimmung der ..Spinnstoffe" <früher Faserstoffe) und versteht darunter alle Stoffe, die sich zum Verspinnen oder Verzwirnen eignen, außer Metallfäden und Papier. Alle geiverblichen. Unternehmungen, die mit' rohen Spinnstoffen oder deren Abfällen oder aus diesen hcrgestellteil Gespinnsten handeln bzw. diese be- oder verarbeiten, sind vom 1. Fanuar 1030 verpflichtet, Lagerbücher zu führen, sofern der Gesamtumschlag an Spinnstoffen im vorangegangeuen Kalenderjahr 3600 Kilogramm nicht überschritten hat. Sie sind ferner verpflichtet, die den Eintragungen zugrunde liegenden Rechnungen sowie die Kostenrechnungen (Kalkulationen) ihrer Erzeugnisse fünf Fahre lang aufzubewahren. Tie bisher geltende Ärbeitszeitbeschränkung wird vom 1. Januar 1036 ab durch eine Regelung der Verarbeitungsmenge ersetzt, wie sie schön für die Baumwollspinnerei galt. Diese Regelung erfolgt durch die zuständigen Neberwachungsstellen. Tie Beschränkung in der Einlegung von Mehrschichten ist aufrcchterhalten. insbesondere, auf die Strumpfwirkerei ausgedehnt und ein Entlass u n g s v e r b o t für Arbeiter in bestimmtem Umfange statuiert worden. Das Verbot, stillliegende Maschinen in Betrieb zu "ehmen, ist wesentlich gemildert worden. ■ Ferner findet sich in dem Gesetz ein Verbot ungerechtfertigter Preiserhöhungen. Bei Lieferungsvorbehalt wird dem Abnehmer nach Ablauf einer dem Lieferer zu setzenden angemessenen Frist das Recht gewährt, sich von seiner Abnahnieverpflichtung zu lösen. Preisstellen bleiben wie bisher in Preußen die Regierungspräsidenten, sonst die Läuderregierungen bzw^ deren Wirtschaftsministerien. Max Goldstern. Wann können Ruhegehälter herabgesetzt werden? Seit der Drucklegung des ln Nr. 40 vom 5. Dezember 1035 veröffentlichten gleichnamigen Aussatzes hat auch Pas -Reichsgericht in enier Entscheidung vom 30. April 1035, RGZ Band 148, Seite *1 ff., grundlegend zu dieser Frage Stellung genommen. Das-Reichsgericht hat folgende Grundsätze ansgestellt- Auf Grund der Notverordnung vom 6. Oktober 1031 (RGBl. 1, S. 537) können Ruhegehälter, die 15 000 RM jährlich übersteigen, nur einmal, nicht I HÜTE UND MÜTZEN L Stern-Lehmann & Co. Krawatten- und Mützenfabrik Krefeld —i Berlin C 2, Rosenstrasse 1 Gegründet 1882 ■ ■ liiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuimiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiii ■ ■ 1 Gebrüder Jochtberger \ München, ftayerstrasse 51 | Hüte und Mützen aller Art | ■ ■Iiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiniiii ■ ■ Slegftted mnr Bucrtiadi Berlin Sw 19 firnufenftr. 31-32 —-Damenhut-Tabrih ——— C.-V.-Zeitung der erfolgreiche Werber 9tuq& Ttlucc '• \ fiameHhatfafoik! Jxankfuet ja. 171.! 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