Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 45 (7.11.1935)
- Date
- 1935-11-07
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Neues Recht IV. Strafrecht nennen, an dem Neuaufbau 'bc'* v ü rgcrli ch e „ Rechts — Sämldrecht. Grundstücksrechl. Au milienreclst. Erbrecht — systematisch gearbeitet. Die Größe dieses Werkes erfordere jedoch Leit. (Derql. die Aufsätze /.Neues Recht" in E.-D.-Ztg. Nr. 39. 40 und 41) Tie Regierung will.ein ihrer nationalsozialistischen Weltanschauung cntsprecheirdes Strafrecht schassen, das. in einer amtlichen Strafrechtskomürission zurzeit in zweiter Lesung bearbeitet wird. Erhebliche Teile des neuen Strafrechts sind in dem Gesetz vom 28. Juni 1938 (RGBl. "§.- 839) - vorweggenonunen worden. . Während früher eine Bestrafung pur für Handlungen erfolgen tonnte, die in einem Gesetz, ausdrücklichmit Strafe belegt Maren, kann eine Bestrafung nunmehr auch dann erfolgen, westm eine. Handlung nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient, selbst dann, wenn auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz u n m i t t e l b a r Anwendung findet. In diesem Fall wird nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken ans die Tat am besten zutrifft. Diesen Grundsatz hat sowohl die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung als auch das Gericht bei der Urteilsfällung zu ber rücksichtigen. (RGBl. S. 844.) Infolge der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht find in das Strafgesetzbuch Bestimmungen neu aufgenommen worden, die eine Vorletzung der Wehrpflicht und Wehrkraft verhindern sollend (RGBl. S. 839.) Hervorzuheben ist. daß Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes nach Erfüllung der aktiven Dienstpflicht ohne behördliche Erlaubnis nicht auswändern und vor Erfüllung der aktiven Dienstpflicht das Reichsgebiet ohne Erlaubnis nicht Verlagen oder sich im Ausland aus-; halten dürfen., sofern sie die Absicht haben, sich der Erfüllung der Wehrpflicht zu entziehen. Beschimpfung der NSDAP, ihrer Standarten und Fahnen wird künftig mit Gefängnis bestraft. (§ 134b StGB.) . Tie Strafbestimmungen über Unzucht zwischen Männern sind erheblich verschärft worden. (RGBl. S. 841.) lim dem Ueberh'andnehmen von Waldbränden wirksam enlgegenzutreten. ist die Gefährdung von Wald-. Heide- oder Moorflächen durch verbotenes' Rauchen zum Vergehen erhoben worden (Gefängnis bis zu drei Monaten und Geldstrafe oder eine dieser Strafen)., (RGBl. S. 841.) Der Mißbrauch von Telephon- und anderen Automaten durch Einwurf falscher Geldstücke wird nunmehr als besonderes Delikt bestraft, da nach der bisherigen Rechtsprechung insofern eine Lücke tin Gesetz vorhanden war. (RGBl. S. 842.) Bei Unglücksfälle oder gemeiner Gefahr oder Not ist. sofern es das gesunde Dolksempfinden erfordert oder die Polizei hierzu ausfordert, jeder verpflichtet, bei Vermeidung der Bestrafung mit Gefängnis oder Geldstrafe Hilfe zu leisten. (RGBl. 'S. 842.) Bei Pressedelikten ist die kurze sechsmonatige Verjährungszeit in eine einjährige Verjährungsfrist verlängert worden. (RGBl, S. 843.) ' Im Strafprozeß ist der Grundsatz, datz in der Regel nur in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt und das Urteil gefällt werden soll, durchbrochen worden durch die Bestimmung, daß gegen einen flüchtigen Beschuldigten die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit durchgesührt werden 'kann (RGBl. S. 847). wenn das Rechts, empfinden deS Volkes die baldige Aburteilung der Tat verlangt. Flüchtig ist ein Beschuldigter, dann, wenn er sich im Auslande aufhält oder sich im Inlande verbirgt. Zur Sicherung vor Verbrechen kann'die Untersuchungshaft außer aus den bisherigen Gründen jetzt auch Dann angeordnet werden, wenn die Befürchtung besteht, daß der Inhaftierte die Frei- , hert zu' neuen strafbaren Handlungen - mißbrauchen werde, oder wenn seine Berhäftling mit Rucksicht auf dre Schwere der Tat und die durch sie .hervorgerufene Erregung an der Teffentlichkeit 'nötig ist. (RGBl. S.-847.) ' - Die Frage, wann eine Schwangerschaftsunterbrechung oder Unfruchtbarmachung straflos erfolgen kann, ist nunmehr dem Streit der Meinungen entzogen und gesetzlich (RGBl. S. 773) dann für zulässig erklärt worden, wenn ein Arzt sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst zur Ab- Wendung einer ernsten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit derjenigen, an dem er sie vornimmt, und mit ihrer Einwilligung vollzieht. Die Eheschließung zwischen Juden und Ariern wird mit Zuchthaus, der außereheliche Verkehr nur an dem Alaune mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Die verbotswidrige Beschäftigung arischer Hausangestellter unter 4.', Jahren durch Juden sowie das Hissen der Reichsfkagge durch Juden zieht Bestrafung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen nach sich. (RGBl. S. 1147.) Tie Aufstellung unwahrer oder entstellter Be- Häuptlingen über die Reichsregierung, die NSDAP und leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP wird nach dem Gesetz vom 20. Dezember 1934 mit Gefängnis bestraft. Die Aburteilung ist nunmehr durch Verordnung vom 24; September 1935 (RGBl. S. 1179) den Sondergerichten übertragen worden, desgleichen die Bestrafung von Beschimpsungen der NSDAP gemäß ß 134b StGB. Staatssekretär Dr. Schlegelberger über den Stand der Rechtsreform lieber den Stand der Rechtsreform äußerte, sich Staatssekretär Dr. Schlegelberger aus Anlaß eines Besuches der Justizbehörden in Karlsruhe zu einem Mitglieds der Schriftleitung des ..Führer". Die Arbeiten an dem neuen Strafgesetzbuch seien schon so weit.geVMjen. datz die Hoffnung bestehe, bereits in den kommenden Monaten einen fertigen Entwurf dem Führer und Reichskabinett vorlegen zu können. Gleichzeitig solle eine neue Strafv,e r s a'h r e n s o r d n u n g und ein neues Strafvollzugs ge setz in Kraft gesetzt werden. Ebenso würde der Reichsregierung voraussichtlich der Entwurf eines neuen Aktiengesetzes und eines Paten.tgesetzes demnächst unterbreitet werden. Strafrecht und Wirt, schaftsrecht ständen im Vordergrund der Reformarbeit. Außerdem werde, um nur ein Beispiel zu Der Petroleumkönig Rockefeller - Ein Buch von R. Courau im Wilhelm-' GoldmarnirVerlag Der 96jährige SRocfcfeflpt ist noch zu Lebzeiten trotz oder'wegen seiner sprichwörtlichen Rüstigkeit, zu einer legendären ' Figur geworden..Seine,, riesigen Erfolge, sein unvorstellbarer Reichtum und nicht, ziklent der gewaltige Widerspruch, an - .» seinem Wesen, da? - zwilchen unermeßlicher Geld- -sucht und.unermeßlichem Wohltun schwankt, haben .schon manchen Biographen angelockt, mrd viele -Versuche suid initeriuuninen .worden/ -nmiein' Leben und Wirken s. Zn deinen. Man wird R. Eouran zngeben müssen, daß er in feinem Buche einen interessanten neuen Vertrag zu diesem ' Thema veröffentlicht hat. und.den, Verlag Goldmann danken, daß er. uns dieses Buch in einer von - Dr. Ernst Fröhlich besorgten Ueberietznng ans dem Französischen vorlegt. Wie ein großer Woninn zieht das unwahrscheinlich phantastische Leben dieses reichsten Mannes der Welt an nns voriiber. angesangen vom Jahre 1853, in dem Rockeseller -seinen ersten-Lohn von Dollar in zehn Stunden mit Kartossclausgraben verdient, bis in unsere. Tage, da man sein Vermögen ans weit über eine Milliarde Dollars schätzt,' Sein Leben war ein „Kampf um die Weltmacht' Tel".' und dieser ,Uamps wird uns in dem'.Buche.mit allen feinen für uns kaum vorstellbaren Rücksichtslosigkeiten, die für Rockeseller typisch sind, geschildert. Das Leben dieses Mannes und seine Arbeit zieht einem spannenden Film gleich an uns vorbei, spannender wahrscheinlich, als er es s.elbst jemals empfunden hat. Seinen Höhepunkt findet, das Buch in dem Kapitel, 'in dein Eouran versucht, die „Psychologie eines Businoss man“ zu zeichnen. Hier gelingt es ihm wirklich meisterlich. den bereits oben angedenteten. Widerspruch im Wesen , Rockefellers auszuzeigen. Das Bild, das Sargent sich von Rockeseller gemacht hat: „Plan stelle sich' ein Porträt des Mephisto vor. dessen Züge sich in unmcrkiichem Uevcrgang in die des Heiligen Franz von Assisi verwandeln", lehnt Eourau ab. weil „durch das Bildnis, das wir uns vorgestellt haben, wie aus einem schlecht übermalten Gemälde doch immer die Fratze des Mephisto durchicheinell" müßte. Eouran denkt lieber „an eine vollendete Maschine in hartem Stahlglanz. deren geräuschlose Bewegungen mit der kalten Gleichgültigkeit eines genau geregelten Mechanismus bald Milliarden anziehen. bald auswerfen". Dierlerlei Anekdoten lassen vor uns die widerspruchsvolle Figur Rockefellers vom größten Kapitalisten im kapitalistischsten ^inne über eine schon bigotte Frömmigkeit zum größten Wohltäter Amerikas — der aber auch in. Wohltun noch in Trustgedanken rechnet- — plastisch erstehen. Das Buch ist mit klug ausgewählten Bildern versehen. An den Schluß seiner Betrachtungen hat der Betrachter dankenswerterweise eine Ztzickäfel gestellt, die dem Leser noch einmal eine Rekapitulation des phantastischen Werdeganges dieses Mannes ermöglicht. Die letzte' Station lautet: „1934 — ' Rockeseller äußert sich an seinem 95. Geburtstag, daß er an seinem 100. Geburtstag ein Lrchester selbst dirigieren will, das die Weisen seiner Kindheit spielen soll." h!W—I. Im „Jahrbuch für die jüdischen Gemeinden Schletzwig'Holsteins und der Hansestädte, der Landesgemeinde L Idenburg und des Regierungsbezirks -Stade" (Verlag Ackermann iind Wulij Nachi.. Hainbnrgl finden jüdisches Leben der Gegemoa-rt und' Erinnerungen aus vergangenen Zeiten ihren Niederschlag. ' Der 'Darstellung der Berwaltnng. der Einrichknngen und der führenden Gremien der in dem Verband zusammengefaßten 29 Gemeinden ist ein breiter Raum gewidmel. Man hätte sich dabei'einige neuere -bevbll»i'iings,tatistische Angaben gewünscht. Den hi'toruäien Abrissen, die sich voruelnnlieh mit dem Schicksal von Synagogen- und Friedhöfen beschäftigen! und einigen Nachrnsen ans eine Reihe-, hervorragender indischer Männer-istein Bericht des Geschäftssührendcn Ansscknrsses deS Verbandes für die Zeit vom I. Juli 1934 bis 30. Juni! 193.5 vorangesteUt. So »vird diese SaminIung.Zii samine». mit dein Nachselilageteil und einem jüdischengalendar.l»m. a>st das Ialir 5096. zu - einein wiirdigeu Zahrbiich, - das vom Verl'ands - Vorsitzenden.- Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred M a u a i i e . Alloiui. tierausgegeben ist. . En, tur dieindische Gemeinschast Hamburgs bemerteuswertes Ereignis, das in diesem Jahrbuch nur beilausig erioalnii ist. gab schon vor --einiger Zeit Anlaß 'zur Herausgabe .einer geschichtlichen Spezialarbe.it: der, Abbruch der prächtigen S y u a g o g e an den g o h l Hosen, die nach 7->jährigeiii Bestehen der Altstadt- - sanieriiiig ioeichen mußte. Julian Lehmann hat im Anstrage des DcntschOsraelilischeu Synagogenverbandes Hamburg eine Schrift ..Geuieiiide-Snnagoge' Kdylyösen. 1859—1934" .(Ver lag Albert Davids. Hamburg 13> versaß!, nach Akten. Büchern und asidereii Quellen die Ge schichte dieses Gotteshaiiies znsammengestellt und damit einen wertvollen Beitrag zum Werden der Hamburger jüdischen Gemeinde geliefert. Die Israelitische Kinderheilstiitte. Bad Nauheim. nimmt auch in der Winterzeit Herzkranke, rheumatische und. erholungsbedürftige Kiiider im Atter voll 4 bis 15 Jahren in ihr Heim auf. Es ist für ärztliche Behäudlung. - sowie streng rituelle Verpslegnng unter Leitung einer -llrankenschwester gesorgt. Anmeldungen und zu rietiien au: Dr. B- Ansbacher. Goethe Straße 25. Fraiissurt,a. Main. ReichSdcrband israelitisktirr Schwerhöriger (Risch) 8. B., » <t, 11 f t {ft) e B e , irls g r u v p c. I.ächslr Monatsoersai»mliiug 5 iüooeinber. .'«> lllir. lgrineiude Haus II. Schioeibniher Stadtgraben 28. Aböls 'Biel scholviki, über-„Fahrt tin öüluhen Rliltelmeer' »ni LläitbUdel!>. - - naVt)ttoi.i Lipueuablesekursu fJUitte 'JtoDeniliei'i nvvOen jeht schvi, 2lni»e>billige»- auch von Bichtlilllgileberii. des Z.Risch". eutgege» aenoinmen vou Li'tte Sfl»va.ri. 'Breslau 13. Alor'it; - straße 33 «Telephon 3Ü5.57,. . . Die Generalvertretung für Deutschland der italienischen Schiffahrtsgesellschaften ersiustt uns. daraus hinzuweiseii. daß entgegeu anders lautenden., riiiter dem Reisepnhlikum hier und da in'Unkenntnis der Lage austaitchenden Gerüchten die augenblicklich «ivör dem Völkerbund zur Verhandlung stehenden Sänktionsmaßnahmen ge«w>! Italien eine. Berhinder,mg der italienischen Schistfahrt in keinem Falle vo.rsehen. Die italienischen Schisfahrtsvcrbiudmigeii iverdeu in vollem Um fange mit der bisherigen Regelmäßigkeit nach wie vor aufrechlerhalten, so daß unter. den jetzige» Umständen an einer vollkommen normalen Ab Wicklung des Passagier, und Warenverkehrs ui'ckil gezweiselt werden kann. .Aus der Familie Mar S d) i l b (Bonn) wurde am 5.-2iovc»lbe>' 70 Jahre alt. — La»rä Stamm #. Moshrnu «Warburg i. Uß.) oolTfnbet am 13. Nooeuiber ih, «II. Lebensjahr. -- Ocrnnnm (7 o I, und Frau Xoru geb. -läaniburger ««tzollnoiv. i. 3>»l„in ) feiern am 10. November ihre goldene Hochzeit.- Einzelhandel im Reich c Altenburg X Kuftus M. * S. Cih Immer fahrend c Aunaberg J l jacobm ~ ' Ghaskel Spezialhaus t. Damenkleidung Qj ( Düsseldorf ) r AliMkäet |9 Königsallee 46 Das Modehaus in Düsseldorf Scheinmann Haus der eleganten Schuhe Düsseldorf Stuttgart. c J ff M »ff. J« ißAuAAcuxs tunsen Essen DC C ie gute Bezugsquelle Essen-Steele L. Das Kanibaos ----- für Haqsbaltwaren, Glas and Porzelias c Frankfurt a. Ms Die moderne Beleuchtung Jüdische» Fec^güchlfl Freibarg i B. J WmaZEEEEEL Greiz D HEINRICH TIETZ asuz Bedarfsartikel aller Art D )C Hamborn ( Königsberg i. Pr. ) Blsldeettr. 47. Ru< 2S720 ■*■■■■■■■■ ■■■■■■■mmm SS. ZEIMANN A.G. H Seil «7« m Das Maas Iür alle Webwaren. BBBSBBSBBSSSSSBSBSBSS Fürst & Bodenstein cJIm L Pr- Gegr. 1883 Trihotagmn : Klslnhsnttsi - Grotahsndet Strümpfe C Krefeld 3 MODENHAUS GEBR. KAUFMANN c Leipzig J ( Lndwigshafen ftl, tfideuletM Kaufhaus für Betten und Bekleidung /ihuh-Bhimin.G. 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