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Central-Verein-Zeitung · 1935-10-17 · 42 (17.10.1935) · page 12

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
42 (17.10.1935)
Date
1935-10-17
Page
– (sequence 12)
Language
German
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C-V.-Ztg. Nr. 42 17. Oktbr, 1935 Der Kaufmann und die Statistik Ser ■Jlnufmann und die Statistik sind eilt ' Paar, das auch heute noch nicht immer, in votier Harmonie lebt, ,t)U’ar linde» |id) die Beziehungen in deu. leiden, fahren erheblich verbessert.und der GroßbKilcb kann beute vhi« eine Exakte und qe- »ane Siatittil kaum - mehr nnskvmmen. -Bei den . kleineren Uiiteriiehi'mingen liegt dieses Gebiet aber noch vit fcfjr im arqcti, und Mar im allgemeim-n nur deshalb. .weil sich l,ier eine falsche Vorstellung vom Wesen der Siatistik mit der Furcht vor einer großen „cnen Arbeitslast mischt und weil schließlich viele Gewerbetreibende die Vorteile einer gründlichen statistischen Tnrchlencht>"'g des eigenen Betriebes trvsi aller Airfklärnng mul) nicht erlannl haben. Und doch ist diese Diirchlenchtliii^ besonders in Seiten, che schnelle wirtschaftliche E»Nck,tnsse erfordern, von imgehenrem Wert^ Deshalb sei auch einmal an dieser ' Stelle darauf hingewtesen. wie wichtig eine durch- , dachte Betriebsstatistik gerade für den. kleinen Kaufmann. Fabrikanten -oder Handwerker ist!. Denn gleichgültig. ob es sich n,il - interne Entschlüsse — Vetriebserweiternini, Betriebsverklcinernng. Aniiiahine neuer oder Abstösmiig bereits gesülirter Artikel —!>andelt, oder ob es fiel) um de» .vimif tvjn,. Verkauf eines Unternehmens iin ganzc-ii-örelit. immer inerden gute und eiinvandsreie zahlenmäßige Unlerlage». die" über die reinen Bnchlmltiiiigsansgabcii hiiiailsgehen. von großer Bedcnliiiig sein, Sie erleichtern nicht nur die Tispositivn. sie gebe» vor allem aiich Interrssenten einen tieferen und gründlicheren Einblick in die Struktur tV> Betriebes und rechtfertigen damit besser als es Bö orte nnd Beschreib,nigen zu tu» vermögen Aninrnche, die der .Verkäufer an den Nanser einer Firma stellen zu können glaubt. ES gibt viele' Vlenschcn, die das Wort „Statistil" nicht hören können. WBrnint Weil sie' in ilirem Geiste Seiten voll Ziffern und Tabellen, .ünrven und Diagrammen vor sich ielien. die ihren Blick verwirren. Buch unter den Kanileuten, die sonst sehr ivolst zu rechnen und mit Kastle» imizngehcn versieben, findet sich oft eine stille oder auch offen ziigegebene Abneigung gegen jede Statistik. Wenn diese Abneigung — wie ausdrücklich betont sei — auch grundsätzlich unbegründet ist (ans fast allen Gebieten des mensch- . lichen Lebens l)at uns die Statistik geradezu unschätzbare Dienste geleistet und wertvolle Erkenntnisse vermittelt). so sei doch zur Bernbigung überängstlicher lind erschreckter Gemüter gesagt, das; auch zwischen Statistik und Statistik ei» Unterschied bestellt. Wir buben uüS — um die Bedürfnisse der Praxis im täglichen Wirtschaftsleben zu befriedigen - nicht mit kaum übeistehbnren Zahlenreiben zu befassen., sondern nur mit der Anszcichnung der einzelnen Ge?chästsvvrfälle lind vielleicht auch ihrer In Beziehimg-Setznng zu einander „ach. bestimmten Gesichtspunkten, die je „all, Zeit und Lust des einzelnen in die verschiedensten blichtungen ausgebaut.werden körrnku^ llüenu wir voransseben. das; jeder — auch der Deine Betrieb — eine, fortlaufende Auszeichnung seiner Einnahmen .und seiner Ausgaben vor- »iuuut. so lässt siel, daraus znm Beispiel bereits eine ie!,r wichtige Erkenntnis — nämlich das Verhältnis zwischen Kosten und Umsatz — gewinnen. Sie. sollte sich -auch jedes kleinere und kleine llnternehmen zu versäiaffcn suchen, denn es ist nicht nur wichtig, die einzelnen Kostenbestandteile in ihrer tatsächlichen Hohe zu kennen, sondern vor. allem auch in Prozentsätzen des.. Umsatzes. Viele werden fragen, wozu' diese Rechnung notwendig sein soll. Eine gute A-ntwort aus diese. -Frage sandeir wir vor einiger Zeit (Heft 21)., nn Wirtschastsblatt der. Industrie. und Handelskammer Berlin. Tort hiesi es: „Die Forderung nach Erfassung der Kosten zwingt dazu, die Ausgaben nicht als ein unteilbares Ganzes zu betrachten. sondern sie in Kostenteile zu untergliedern. Wenn in einem Monat beispielsweise 280 NM verausgabt sind, so ist es wesentlich, zu wissen, wofür dieser Betrag im einzelnen ausgewendet wurde. Diese.mit Hilfe eines amerikanischen Journals, leicht durchführbare gesonderte Erfassung der Kostenarten läßt erkennen, wieviel für Miete/ Beleuchtung. Steuern usw, in jedem Monat aufgeweiidet wurde. Wir haben dadurch den Vorteil, die einzelnen Kosten in ihrem Verhalten beobachten .zu können. Das ist die Voraussetzung für die Feststellung, ob ein Kostcnteil zu hoch ist. und um überhaupt überprüfen zu können. ob ein Ansgabeposten im richtigen Verhältnis zu dem geivünschteil Gegenwert steht." Und au einer anderen Stelle deS gleichen Aussatzes finden wir den Satz: „Der Betriebssührer hat immer und immer wieder die Frage nach der Gestaltung der Kosten seines Betriebes aufzuive.rfen. um Kosten und Umsatz so abzustimmen, daß die Wirtschaftlichkeit und darüber hinauS die Rentabilität verbessert wird." TieS war ein Beispiel für den Nutzen der Belriebsstatistik ans einem Gebiet, das auch dem kleinsten Kaufmann zilgängig ist und das durch die verschiedeiien zusammenfassenden Untersuchungen. die von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, dein einzelnen Vergleichsmögticlikeiten mit den für einen größeren Kreis gleici)artiger Unternehmungen gewonnenen Dnrchschn.ittSzählen ermöglicht. Für erfindimgsreiche kaufmännische Köpfe wird cs nichtftchwer sein, je nach dem Wirtschaftszweig und der. Wirtschäftsstufe weitere Möglichkeiten der statistischen Erfassung und Auswertnng einzelner Geschäftsvorfüllc zu finden. Der Einzelhändler wird so die Wirkung einer bestimmten Schaufenstcrdckoration. der Großhändler den Erfolg eines Spezialangebotes oder der Fabrikant die Zugkraft eines neuen Artikels, alle Wirtschaftenden aber die Ergebnisse irgendeiner Werbeaktion ziffernmäßig mit ziemlicher Genauigkeit feststellen können. -Das gibt dann wieder Fingerzeige für die Zukunft und die kleine Mehrarbeit, die derartige Aufzeichnungen erfordert, wird bald durch eine bessere Planung ausgeglichen sein. Wir können an dieser Stelle nicht auf alle Möglichkeiten, die sich auch dem kleinen Gewerbetreibenden in der Betriebsstatistik bieten, eingehen. Wir ivollten änregen und zum Wüstterdcnken auf diesem Gebiet auffordern. Jeder, der einmal die Scheu vor der Statistik abgelegt hat. nstrd bald merken, daß sie zu einem kaum zu entbehrenden Berater und Freund jedes «Kaufmanns geworden ist. Sie muß. das gilt hier ebenso wie überall. . mir richtig nnd zweckentsprechend angeivandt werden. ' U.'sV-I. kterclrsmünister Frick über die wirtschaftliche Betätigung der Juden Am ID Llieber sprach Neichsmiuister Dr. Fr ick aus einer .stundgeplingin''Saarbrücken. Berickitcii der Ta'gespresie eiilnehmen wir. daß der BUnister iick> eiiigelieiid mit den in Nürnberg erlasseiieii Gesellen beichäitigt und dabei ange° stüiidigt habe, das; in kürzerer Zeit, die Anssühruiigsbeiliiiimiiiigeii erlassen würden. Man werde uiid) iociler daran drillen, durch eine gesetzliche stlegeliiiig .eine Einschraiiknng der wirtschasllichen Betätigiing der Juden dnrchziisühren. mit damit allen Eiiizelallioiieii vorznbengen. „Wirtschaftsblattes der Industrie- und Handelskalllmer Berlin" eiitnehmen, der Reichsnnd preußische Arbeitsminister der Auffassung zu. daß F i l m e v v n Drogerien n n d Photohandlungen dann in erheblichem Umfange im Sinne der genaniiten Borschriften geführt werden, wenn die Geschäfte ein vollständiges, das heißt allS verschiedenen Sorten und Preislagen , bestehendes ilnd auch mengenmäßig ailSreichendeS Lager an Filmen haben. Dann könne ängenvmmen ivcrden. daß auch ein erheblicher Umsatz an 'Filmen vorhanden sei. Einer weiteren Nachprüfung des Umsatzes bedürfe cs dann nicht mehr. Prüfung der Wareneingangsbücher Ein Aufsatz von Staatssekretär Reinhardt in der ..Deiitsckieii Steilerzeitiiiig" ciilhält. wie wir den Tageszeitungen eiitiiehmen. die Mikleiliing, daß die Fiiiaiizämter angewieieii sind, in den uächiicii Wociien Betriebsprüser iind geeignete .Ve.raiilagniigsbeanite. zu allen. Gxiippen der zur F.ühri'liig eines. 'V'-äreueiiigaiigsblichesverpslichtetei, Geiverberreibende» zu iclncken.. Die Steuerbeanilen.i-werden durcki. Siickiproben feststellen. ob mit der Fuliriiiig rechinstiig ain, l. Oktober degönnen i'l und v'v die Euilragiiugeii laufend und recliizeitig, d. Ii. regeliiiäß'g noch am Tage des Eriverbs' der Lvare. geinachl loerden. In eine Pru'iiug der iualcriellen Richligleit wird nicht eingeireleii. . Iedosti^stnd die Beamten'angehalten. verdaciitige Elcinenle dein Finanzamt ,zi> melden. Automaten im Einzelhandel ,1,'w l-iS.»r VVNi 1.1. August I 1 \ l'l.l'limilj l.l. HiTTi 'dürstui aus x'luioiualen nur solche Waren 'abgegeben werden^ die. st'ir die zugehörige viseue Verlauisiielle iachüblich sind und ausiäiliesstich oder in erheblicliein Uiniange in der Verkaussilclle st-Ibst ge'übrt werde». ' Mit.Selireiben vom ■?.. August iRucbsarbeitsblait' Nr. III. . S. -1 l) fiinuntwie wir dein letzte» Heft des Ungedeckte Schecks Schecks dürfen bekanntlich 'stur in Höhe des tatsächlich .vörhandeneii Gnthabeiis ausgestellt werden, iximit Gewähr dafür gegeben ist. das; der Sck)eck, wenn er. bei dem bezogenen Kreditinstitut vorgelegt wird.' sofort eiiigelöst. wird. Der Scheck solle, io heißt es in einer tMit- -te.ilnng ii, der Tagespreise weiter. Zahlungsmittel, ii i ch t Kreditmittel sein. „Wer .einen Scheck stu Zahlung gibt, ohne,für genügende Deckung gesorgt zu haben, handelt den Interessen des Zahlungsverkehrs zuwider und schädigt überdies seinen kaufmännischen Ruf." Die ziistüirdigen sachlichen ' Gliederungen der Roicstsgruppe Banken. nämlich die 'Wirtschastsgruppc Privates Bankgewerbe. Wirtschaftsgrupsie öffentliche Bankeii mit Sonderauigal'eii. Wirtsckmitsgrnpsie . öffentlich-rectiiliche Kredilaiistalten. Wirtschaitsgruppc Sparkassen. Wirtstchiftsgriippe Kredilgenosseiischasten. seien üvereiiigekomnicu, ihre Plitgliedcr au? die Notn>eiidigkest hinzniveiseii, auch ihrerseits au? die B erb e s s e r u n ch d e r Zäh» l ii n g s ' i: t e n gerade im ch e ck v c r - lehr lnuziiarbeiten und zu diesem Zweck älleS zu 'unierlasien. eigentliche». Iweck de-B Schecks als Zahlnuasmittel ge'äisrdcn könnte. Sämtlick-e deut'cheu Kreditiiislitute werden daher ab l. 'November Iststö solche ihnen zum Einzug übergebe:w:i Schecks, die von der bezogenen Stelle io-' vn Fehlens der Deckung nickst eiiigelöst. iveiden lonnen, josvrt nach. erster... vergeblicher Vorlegung mit dem - 'gesehlichei/Vorlegiingsver- . merk versehen an den Einreiüser znrückgeben. Eine wiederholte Vorlegung von Schecks, die . bei erster Vorlegung von dem bezogenen Kreditinstitut nicht emgelvst ivorden' sind, gindc also in Zu- : kunst wicht wehr statt. ..' ... .' / : - >Viehti§s8 kür die Praxis .. Das- Neirhspostministerium hat/ wie wir dem Wirt-schaftslstatt der - Industrie- und n Handelskamincr .Berlin entiiehmen. die Verteilung von- P o st w,n r f s e n d u ii gen a n F e r n s p r o ch - t e i l n e h m e r versuchsweise zugelassen. Die Leiiduügeu iverde» nur gelegentlich der Aushändigiiiig der Briese mit der, Feriisprechrechnuiigen an die Empfänger, verteilt. Sie sollen nicht früher als drei Tage vor dem Monatsersten und nicht später als am Vormittag des Monatsletzten bei den Zustellpvstaiistalten vorliegen. Ihre Verteilung erstreckt sich je nach der Zustellung der Fernsprechrcchnuiigeil unter Umständen auf einen ganzen Monat. Zwischen der Fleurop (Europäische Dlumeuspeiideii-VermittluiigS-Vereiiiiguug) in Berlin-Zürich und der, b'BI) (Floriste Telegraph Delivery Association) in Detroit wurde ein?lbkvmnieil getrossen. wonach die Mitglieder beider Vereinigungen überallhin Aufträge vermitteln köiliien. wo sich entweder ein Fleurop- oder ein * FTD Mitgl.icd besiudet. Für. den telegraphischen Verkehr—wird ein einheitlicher Code geschaffen, der für die B l u m e n g e s ch ä f t s i n h a b e r der g a wz e n.ffiolt Gültigkei^ haben wird. . Kaufhaus N. Israel. Nach dem Ableben von Bertho'ld I s r a c l sind seine beiden Söhne als Inhaber des Kaushaiiscs N. Israel. Berlin C '2, Spaudauer Straße — Königstraße. im Handelsregister eingetragen ivvrdo». Es bestätigt sich hier- ' mit erfreulicherweise., daß das Kmsthans N. Israel .in unverändertem Besitz der Gründerfamilie bleibt und weitcrgeführt wird. Vertretung vor den /Arbeitsgerichten Durch das Gesetz zur Abänderung des Arbertsgerrchtsgesetzes .vom 20. März 1935 wurden Ge Vorsitzenden der Arbeitsgerichte ermächtigt, für Parteien'einen Rechtsanwalt oder eine andere geeignete Person als Prozeßbevollmächtigten oder Beistand ziizulassen. deren Prozeßvertretüng durch die Nechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront nicht rn Betracht kommt. Jüdische Parteien können durch die Arbeitsfront nicht vertreten werden. ' Die Nechtsprechung der Arbeitsgerichte war nicht einheitlich. Es sei an den. Beschluß des Arbeitsgerichtes iu Magdeburg erinnert, durch den das Arbeitsgericht Magdeburg die Znlassung jüdischer Anwälte vor dem Arbeitsgericht auf Grimd der obei, genannten Bestimmung ableh'nt. Nunmehr, wird in der Arlieitsrecht-Kärtei. heransizegebeii im Verlag für Wirtschaft und Verkehr Forkel & Eo.. Stuttgart, ein. B e s chlutz des Lande sar b e i t s g e r i ch t e s B e r l i n vom 21. September 1935 (Ist.? Ta 139*1935) veröffentlicht. in dem dahin entschieden wird, daß inchtarische Parteien vor dein Arl>eitsgericht im Nahmen des Gesetzes von ilichtarisckien Anwälten - vertreten: werden tvniien. In .dem Beschluß wird ansgeiührt. daß der Gesetzgeber cs zweifellos klar aiisgesprochen - hätte, wenn er die nichtarischen Anwälte vor de» Arbeitsgerichten grundsätzlich hätte Nilsschließeii wollen. Da inshesondere beim Landrsarbeitsgericht lind beim NcichSarbeitsgcricht die nichtarischen Anwälte, zuzulasfen sind, so dürfte es nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, die nichtarischen Anwälte von der Ncitivirkiing bei der Nechtssindung bei den Arbeitsgerichten erster Instanz völlig auszuschlicßcn. 6run<jbue!r- 8erlekti§un§82wan§ Zum llebergang des Eigentums an einem . Grundstück gehört in der Regel die Eintragung des neuen Elgentümers inS. Grimdbuch. Ist jedoch der eingetragene Eigentümer verstorben, so geht das Eigentum auch ohne Eintragung der Erben auf diese über, d. h. der Eigentumsübergang vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs. Dies ist bezüglich der Eintragung des Eigentümers unrichtig geivorden. "Aehnlich liegt es. wenn ein Miterbc ’ seinen ^Anteil am Nachlaß veräußert (82033 BGB), weil esauch hierbei zuip Eigentiunsübergang keiner Eiiitraguiig im Grundbilch bedarf. Bisher konnte solche Unrichtigkeit jahrzehntelang fortbesiehen, da nur anläßlich der Bestellung neuer Lmpotheken oder sonstiger Aenderimgen in der Belastung des Grundstücks die Berichtigung durch Eintragung des wirklichen Eigentümers'notwendig war.' Für die Zukunft ist dies.durch 8 82 . der neuen Grundblichordliung vom 5. Augrrst 1935 ausgeschlossen. Diese Bestimninng sieht vor, daß das Grnndbiichamt beim Vorliegen begründeten '/Anlasses für die'Annahme einer Unrichtigkeit des Gruiidbuchs dem wirklichen Eigentümer oder dem Testameistvvllslrecker. dem die Berwalsung des Griiiidsrücks zusteht. die Verpilichtung anserlegcn .^.kaiiii. die Berichtigung des Grundbuchs zu vor a.Nlaste»—,.fiin.ftio ctn-jFitrmry' zur G r u n.d d u ch b e r i.ch t i g u n g vom Grundbiichamt ansgeübt werden, und zwar in der Weise, daß nicht das Grundbuchamt von sich aus die Berickstigiing selber vornimmt. sondern daß es Eigentümer' oder Te'ramentsvollstrecker durch Drdnungsslraseii anhatl, die erforderlichen Unterlagen' Dr. Heinrich Arnhold Erst vor wenigen Wochen feierten wist den 50. Geburtstag dieses Btcinnes. verbunden mit seinem. Berufsjubilüum. Dieser aufrechte-Freund und Verfechter des Judentums war ' seit. einer Reihe von Btorraten krankkrank am Körper durch die Wundheit seiner Seele. Seine menschlichen Eigenschaften waren gekrönt durch soziales Empfinden und Bereitschaft, Aufrichtigkeit und Mut. Niemals hat er es überwinden können, nur noch im kleinen Kreise der jüdischen Gemeinschaft wirken zu dürfen, er. dessen Lebensschau die Befriedung alles Menschlichen war. Am 10. Oktober vollendete sich sein Leben. Mit 50 Jahren ging er dahin, viel zu früh und doch abgeschlossen. Er war ein Großer seiner.Zeit und hat sich durch sein wirtschaftliches-Wirken und durch sein menschliches Sein ein dauerndes Gedenken in der Geschichte der Juden in Deutschland gesetzt. Ich verliere meinen Lehrmeister und väterlichen Freund, Beide kann ich nicht vergessen. Friedrich Borchardt. zu beschaffen, aus denen sich der wahre Eigentümer ergibt, und die notioendigen Anträge zur Berichtigung zu stellen. Da infolge der Umwälzung der letzten Jahre vielfach Erben von eingetragenen Eigentümern ins Ausland abgewandert sind', wird es nicht allemal leicht sein.Ue erforderlichen Unterlagen zur neuen Eintragung binnen kurzer Frist zu beschaffen, zumal alle Eigentümer ihre Zustimmung zur Berichtigung erteilen müssen (§ 22 GBO), und zwar in der iir § 29 GBO vorgesehenen Form. Auch können devisenrechtliche Schwierigkeiten da entstehen. wo etwa einzelne von mehreren Miterben im Auslande, ihren Wohnsitz genommen haben, während andere im InlandeVerblieben sind. ES 'empfiehlt sich daher, in den Fällen, in denen das Grundbuch noch veraltete und unrichtig gewordene Eigentinnseilitragiliigeii aufweist, schon zeitig an die Beschafsnng der notivendigeli Unter- . lagen für die Berichtigimg hcranziigehen, was am besten unter fachmännischer Beratimg geschieht, um unnütze Kosten zu vermeiden. Ein Zwang zur Berichtigung kann ,;n>ar erst vom 1. April 1938 ab ausgeübt-werden, mit welchem Tage die neue Grnndhtlchordnung in Kraft tritt. Wird aber die Berichtigung der unrichtigen Eigentumseiiitraglmg vom Eigentümer schön jetzt beantragt, so werden gemäß .Art. 5 und 7 der Aederungsverordiiung vom 5. August 1935 Gebühren für die Eintragung des Eigentümers n i ch t erhoben. Diese. Bestimmungen über die Gebührenfreiyeit ist schon jetzt in Kraft gesetzt, um einen Anreiz zu schaffen, die Berichtigung alsbald zu veranlassen. «echtsamvalt Dr. Max Oppenheim-Berlin. Juristische Wochenschau Herabsetzung hoher Gehälter Oberster Grundsatz der nationalsozialistischen Staatsführung ist der Begriff der Volksgemeinschaft, auch in der freien Wirtschaft. Ob hiermit noch besonders hohe Vergütungen an Tienstverpflichtete, z. B. Geschäftsführer, Direktoren usm. vereinbar sind, erörtert das Reichsgericht in einem Urteil vom 30. -April 1935 (Dtsch. Rechtspr. 1935 Sp. 453). Zweierlei stellt, das RG. fest: 'Auch die heutige Wirtschaft stehe auf dem Leiftungsgrundsatz, und/essei aiierkaiint,. daß überragende ' Leistungen auch außerordentliche Vergütungen verdienten. Andererseits könne, der Grundsatz von Treu und Glauben dazu führen, daß von denen, die bisher besonders, hohe Vergütrmgen bezogen hätten, ein größeres Opfer erwartet werde, namentlich wenn dies einem größeren Kreis von Volksgenossen zum Vorteil diene und zum Wiederansbau der. deutschen Wirtsck)aft beitrage. In diesem Falle könnte der Unternehmer eine Herabsetzimg der Gehälter fordern, jedoch nur dann und solange, als das Unternehmen sich in Io schwieviqer Lage besinde, daß es alle Kräfte anspanncn mtzsse. um sich zu er- -hnttenE- Ein Gesellsckiastcr einer GmbH kann nach einer neuen Entscheidung deS Reichsgerichts (Dtsch. Rechtspr. 1935 Sp.^46ä> auf Au'löiuiig der GmbH klagen, wenn nach der allgemeinen 'wiri-

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