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Central-Verein-Zeitung · 1935-09-26 · 39 (26.9.1935) · page 21

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
39 (26.9.1935)
Date
1935-09-26
Page
– (sequence 21)
Language
German
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WIRTSCHAFT DER WOCHE Arbeitsverhältnisse zwischen Familienmitgliedern Aus der Praxis des Steuerrechts ' Arbeitsverhättnisie jtuiirfjen Familienmitgliedern führen oft ju schwierigen einkommensteuerrechtlichen Fragen. : Maßm-bend ist der Leitsatz, daß es nicht daraus ankommt, wie die Beteiligten ihre Beziehungen bezeichtiert, sondern nur darauf.- . lote diese' Beziehungen rein tatsächlich gestaltet 2 sind. 2o ift es häufig zweifelhaft. Db im steuerlichen Sinne ein echtes Arbeitsverhaltnis mlt der Folge vorliegt, daß der Betriebsherr die seinem Familienangehörigen gewährte Vergütung.als Be-. triebsausgabe von seinem Einkommen aus Gcwerbetried absetzen kann und daß andererseits die Vergütung, falls sie die erforderliche Höhe erreicht. den^ Lohnsteuerabzug unterliegt (vgl. hier- - zu ..Aus der Praxis des Stcuerrechts" in der „E-V.-Zeitnng" Nr. 8 vom 21. Februar 1935). Ader auch wenn — wie in den folgenden, vom Reichsfinanzhof entschiedenen Fällen — unstreitig ein echtes Arbeitsverhältnis gegeben ist. da es sich um leitende Angestellte von kaufmännischen Unternehmen handelt, bestehen oft Zweifel hinsichtlich des Umfanges der Besteuerung. Hier taucht das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung auf. Es soll verhindert Iverdeu. daß z. B. ein Betriebsinhaber unangemessen hohe Fehaltszahlungen an einen Angehörigen leistet, diese Beträge von seinem sehr großen, daher einem hohen Tarif unterliegenden Einkommen absetzt und so eine wesentlich niedrigere Besteuerung — des in Wahrheit von ihm selbst erzielten Gewinnes — bei dem zu seiner -Familie gehörigen Angestellten erreicht. Diese Problematik wird iw dem Urteil vom 13. Februar 1935 („St. u. 1 *'35, Nr. 272) erörtert. Hier hatten die beiden über 70 Jahre alten Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft ihre beiden Söhne als Prokuristen angestellt. Tiefe erhielten neben einem festen Gehalt, das von vornherein als wahre Betriebsausgabe anerkannt worden iü, eine gewisse Gewinnbeteiligung in verschiedener Höhe. Da die Gesellschafter sich über die Höhe der Beteiligung der Prokuristen nicht einigen konnten, wurden die über das feste Gehalt hinaus als Gewinnbeteiligungen an die Prokuristen gezahlten Beträge nicht zu Lasten des Geschäfts, sondern zu Lasten der Gewinnanteile ihrer Bäter verbucht. Finanzamt und Finanzgericht haben diese Beträge, obwohl für ne die Lohnsteuer abgesührt worden war. dem Geschäftsgcwinn zugeschlagen, da als Betriebsausgabe nur das anzuerkennen fei. was den Gewinn allen Gesellschaftern gegenüber gleichmäßig mindere. Demgegenüber stellt der Neichsfinanzhos klar: Tic Gesellschafter können sehr wohl die Betriebseinnahmen und -ausgaben - in bestimmter Weise unter sich verteilen. Ausschlaggebend ist nur die Frage -der A n ge m e s s e n h e i t deran die Söhne gezahlten Beträge, d. h. also ob ein nicht Verwandler Angestellter ein gleich hohes Gehalt bezogen hätte. Hierbei wll aber auch das berechttgle .Fnterene des Geiellichailers. durch einen Äann feines Vertrauens vertreten zu sein, berücksichtigt tverdcn. Ferner soll die Angemessenheit nicht schon dann entfallen, wenn es sich um eine verheiratete Kraft Handel! und eine unverheiratete. - Kraft billiger zu haben gewesen wäre. Soweit hiernach du? gezahlteil Beträge unan-. gemessen und daher, dem Geschastsgcwiim znznschlagen sind, müssen sie von den Gesellschaftern. versteuert werden und-tonnen nicht abgvsetztiverden. da sie.im Rahmen ihrerpersönlichen'Lebens- Haltung an die Sohne gezahlt worden sinM Nntcr ilingeh'hrten Vorzeichen ging der Streit, der dem Urteil vom 3. 4. 1935. (St. u. W. 19:>5 Nr. 286) zugrunde lag. Dort machte der'im Betriebe angestellte Shhn des Inhaber», nachdem das Geschäft mit Verlust gearbeitet hatte, geltend, daß die. an ihn gezahlten Gehälter unangemessen s hoch gewesen seien, und verlangte. teilweise Grstattung der Lohnsteuer. Der Reichsfinanzhos verweist hier jedoch ans den Grundsatz, daß die auf Grund eines Arbeits- Verhältnisses geleistete Vergütung als Arbeitslohn. zu versteuern ist. Hiervon soll nur dann abgegangen werden, wenn -sonst gewerbliche. Gewinne der Versteuerung entzogen oder durch Gewinn-- Verteilung günstigere Tarifsätze erreicht iverdeu würden.' Zum Nachteil des Stcue.rsiskus sind also die für die verdeckte Gewitiuausschüttung geltcn-; den Erwägungen nicht anwendbar. Besonderheiten infolge verwandtschaftlicher Beziehungen ergeben sich auch dann, wenn der Angestellte sich sein Gehalt nicht auszahlen läßt, sondern es stillschweigend beim 'Arbeitgeber anstehen läßt. Tie Lvhnstenerpflicht entsteht, wenn dem Arbeitnehmer als Entgelt für die Dienstleistung „ein Wlrtschaftsgut zuflicßt". Ein solches Znfließen wird auch, ohne Auszahtimg des Gehalts -an -den Arbeitnehmer angenommen, wenn eine buchmäßige Gutschrift, ztl seinen -Gunsten erfolgt. In dem vom Reichsfinanzhos am '27.'-März 1935 (St. u. W. 1935 Nr. 281) entschiedenen Fäll hatte ein Bruder des Betriebsinhabers mehrere Jahre hindurch sein Gehalt nicht ausgezahlt und 'auch' tlicht gutgeschriebeu erhalten, da der Betrieb überhaupt keine ordnungsmäßige' Buchführung harte. Mit Rücksicht auf. die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Parteien neigt der Neich»- finanzhos hier zu der Auffassung.^ daß die Beteiligten sich über die Gehaltsfordernngen im wesentlichen einig'waren, der Arbeitnehiner aber dos Geld im Geschäft stehen ließ, damit cs später als seine.Beteiligung dort angesehen werden könne.. Bei einem sremzden Angestellten tviirde eine solche Bermntilug'.naturgemäß ivesentlich ferner ' liegen. Der tun i 1 i e n a n g e h ö r i g e Angestellte muß also auch dann, wenn er das Gehalt, weder ausgezahlt noch gtitgeschriebeit bckomntt. Lohnsteuer zahlen, fall» nicht, besondere Umstände dargeta.it werden, infolge deren der Arbeitslol,n nicht als wirtschaftlich zugeflossen angesehen wer-- den kann. -Solche besonderen Umstände dürfte.> ivvhl im allgemeinen dann änzunehmen sein —; die Entscheidung geht hierauf nicht ein —. wenn in dem-Betrieb ordnungsmäßige Bücher geführt werden und trotzdem eine Gutschrift des Gehalt» nicht erfolgt ist. Kuckolk Oräupner. veviKenKorritor in KerUn hiqmckatioRshsnh rwechs Ubernähme jüdischer Geschäfte? Der ..Wirtfchastsvolitische Dienst". Sonoerdienü der ..Nationalsozialistischen. Parteikorrespondenz". bringt unter der Ueberschrist: „Wenn Juden auswandern wollen ... Die Liquidationsbank zur Erleichterung der Uebernahme jüdischer Geschäfte" einen Aufsatz, dem die „Frankfurter Zeitung" vom 24. September folgendes entnimmt: Zu Beginn des Artikels wird erklärt. 1933 seien zahlreiche nichtarische industrielle und geschäftliche Betriebe zum Berkaus angeboren worden. Infolge Kapitalmangels habe aber keine entsprechende Nachfrage geherrscht. Nach einem Hinweis auf die Rückkehr eines Teiles der Ausgewanderten und auf die neuen Maß nahmen in Per Iudenfragc heißt es u. a. weiter: „Tas „tag der Grund dafür fein, daß jetzt wieder ein : zunehmender Wunsch nach Ans- . waüderung im Judentum feftzuitellen i't. der sich in einem stärkeren Liquidationsdrang der nichtarischen Unternehmungen äußert. Tie^ Ursache in neben dem Wunsche nach Auswanderung wohl auch in der dauernden Abnahme des Kundenkreises zu finden, die aas die Dauer das Unternehmen unrentabel machen muß. Wir "haben keinerlei Veranlasiung, uns dieser Entwicklung in den Weg zu stellen, doch wird man . Sorge tragen müssen, daß die 'Mängel der ersten Liauidationsperiode nicht wieder anftrcten. Wenn der Jude den Wunsch hat. Deutschland zu verlassen, so müsseit wir ihm die Durchführung dieser Absicht erleichtern, d. h. wir -müsien ihm die Liquidation seines geschäftlichen Unternehmens möglich machen, und zwar in einer für beide Teile befriedigenden Weife: Grundsatz dabei muß sein, daß es sich um wirkliche Verkäufe handelt, nicht um Schyinverkäufe. die nur der Tarnung des Judentums Vorschub leisten. Dazu gehört Kapital. Tie Beschaffung dieses Kapitals ist also die Kernfrage. Ein Weg wäre der. daß man eine ..Aussang. Gesellschaft" ins Leben ruft, sei es. daß sie von Großbanken gegründet wird, oder sei es. daß Die . , Bank der Deutschen Arbeit selbst die Gründung in die Hand nimmt, was organisch zu ihr ausgezeichnet passen' ivürde. Tie 'Ausgabe der „Anfsang-Gesellschäst" wäre nun eine zweifache, einmal tüchtigen arischen Kanflenten das Geld vorzuschießcn, das sie zum Kauf eines südifchen Unternehmens benötigen, znm zweiten sollen sich jüdische Unternehmen. die.verkaufen wollen, ati sie wenden können, daß sie ihnen Käufer nennt, die sie selbst für geeignet hält. In beiden Fällen kommt es natürlich daraus an. daß der neue Erwerber tüchtig und zuverlässig in. und daß . das. zu kaufende Geschäft -gesund ist. Wenn man. noch weiter gehen will, dann könnte die „Auffang-Gescllschaft" auch aus eigene Rechnung liquidationsreife jüdische Nnternehmen kaufen, wobei der Untstand. datz.der zum Berkaus bereite Nichtarier eine solvente Bank.oder Gesellschaft vor sich hat. von der er rasch sein Geld bekommt, sich in einer noch tveitcrgehenden Ermäßigung des -Kaufpreises answirken-müßte, schon auch deshalb, weil der Verkäufer sich keine .Sorge zu machen braucht, um einen Käufer zu. finden. Ties tut ja in diesem Falle die. Gesellschaft. Das so erworbene Unternehmen bleibt bis zur Erlegung des Kaufpreise» einschließlich einer angemessenen. aber so knapp als möglich gehaltenen Verzinsung Eigentum der Gesellschaft. Das Unlerueymeif erhält das Recht, für sich eine bestimmte 'jährliche Entnahme zu machen) während der gesamte Reingewinn an die Gesellschaft stießt als Tilgung der vorgelegten Kaussumme. Ta diese, wenn man bisher bckanntgetvvrdene Verkäufe als Grundlage einer Berechnung macht, sich durchschnittlich zwischen 20 000 bis 40000 RM bewegt (für"40000 RM sind schon größere Unternehmen zu haben), kann das Unternehmen bei guter Betriebssührung und nicht zu hochgespannten Privatbedürsnisien in wenigen Jahren Eigentum des neuen Eriverbers sein." - . Tie in diesem Aussatz behandelten Fragen werden schon seit längerer Zeit von der Reichsvertretung der deutschen Juden als der zuständigen jüdischen -Stelle mit großem Interen? verfolgt. -'Man hofft dort, durch Kooperation zu einer geeigneten Lölling auch hinsichtlich der Transfer- Frage zu gelangen. ' Neues Recht Wirtschaftsrecht Iin folgenden sollen die-wichtigsten-neuesten Gesetze nnd Verordnungen nach Sachgebieten- . - znfainineiigeuelll iverdeu. -Dabei wird aus die, Einzellieiieit beivußt verzieüiet. aber.durch die - Angabe der Gesetze-:-zue Neu die 'Möglichkeit ge^ - schalfen -werden.-.che un ..Illeichsgesetzblatl" -(RGBl.) nackiznle'en-- ' ■; 2ins nenertichen Gründen iverdeu die selbstan-. digen Handel- oder Gewerbetreibenden einichUeß lich.der selbständigen -Handwerker leder Art vom - I. Oktober >93.',' ab verpNickiiet. ein War e.n - e i n g a ii g » b i> ch'zu fnlireu". sviveit'sie nicht be reits'Handelsbncher vde.r andere dein.Wareneingangsbneh im --w'efe>Michen.7 enifprechen.de. gleichivertige Bncher fuhren (:>kGBl.. S.-7523. (i-benfo muffen vvm I. Juli 1935 ab LandvDer Forstwirte, die vor dem l.Inli l!>35 einen Gefamt Umsatz von mehr als 2m>m>" AM versteuert vder ein landivirtseliastliches Vermögen vvn inehr als 100 000 RN! oder Reineinkünsie ans Land- und' -Forstwirtschait von mehr als i'-"n0 :){'))[ der Steuer angegeben haben.-ordn'nngsmäßige B ü ch e r fuhren (RGBl. S. '.»81. ' ' Taneu bekanntgemachle G e >v e r b e st e n e r - r'ä h m e ii g e re tz vom Juni >935 (NGBi. 5. .8311 stainiert die Beslenernng de» Geiverbeertrag». Nur wenn der Gewerbeertrag hiiiler ' 5 v. H. de» Gewerbekapitals znriickbleibt. sind als steuerpslichtiger Geiverbeertrag 5 v. H. de» Gewerbetapital» aiizniehen (^!2i. .'.Hin einen gerechten Lei>'lnng»>ve11be>verb zivischen Eisenbahnen und. Kra'isahrzenaen sielierznsiellen. isl der 0'> u l e r i e r n v e r k e h r mit ' K r a f t f a h v z e n g e n , d.!,. über einen llinlrei» von 50 Kilometer, gereelmei. vviii Standort de» Kraftsalir.zengs an», im Gesetz vvm 26. Inni 1935 (RGBl. S. 7ss) von der Geneliiniginig der höheren .Ver-waltmigsbehorde abhängig gemacht - worden. Mit dem l. 'April 1936. dem Iiilraflireten de» Gesetzes, wird die bisherige in der Nol.-VL. vom 6. Lktvber 193l erioigle lXegeliing -außer Krag Ta» Gesetz über die Erhebung von II m l a g e u , in der geiverblichen 'A.Griseliail vvm 28. Juni 1935 (RGBl.' -S.>,2) gibt der R.e.ieiisiv'rtfchastslaiiil.ner - die Befugnis. Anvrdiinngeit;u irefieu über die . Erhebniig. Verivendnng. Eingehnng »nd Bei Ireibiing vvn Ilmlagen dura, Gruppen oder Ver eiliiguiigen von Ilnteinehinungen und llnier nehmern der geiverblieiien Wirt'chaft -als Organe der Selbsiverivallimg. Tie ani iörund de» Au'v'.ungung-uie>el!e--' vvm 30. August 1924 und de» InduNriebaillgeietzes vvm - einem a»sbringili>uspil-.icki!igrn Belrieb»vermvge>> vvn über 5uh iiiin RM leiileade A n.fbri n > g n ii gn m i >, g e M inr inu-5aus-l o.omDaniciid des 'aufbringniigspflichtigen Beiriebsvermogen» ießgeietzt ivvrden lind in zivei. glescheii.-Teil-- beirägen am 1-5. Angiii'i 193-5 und >5. Februar 1936 'fällig .RGBl: T. 852,. - Tie» giil »>3,1 inr da» Saarland. lieber die K r a f 1 i a iw e n g ’t e ii e r ündiui . sich eingehende Bestimmungen in der Durchs. VD. vom '5.'Jul, 1935 -:1!GBl. S. 87-5',. Hervorgehobei, zu iverdeu verdient, daß inr die Kraflfahrzeng-- . steuer zwischen deiiischen und aiißerde>it,'ck,en KrasN'ahrzeiiaen nur da null, uniersthieden ivird. ob sie im dentichen oder'dem Verfahren eines außerdeutschen Staate» -ziigelafsen sind.^. 'Mit dem 39. Septem Ln r 1935 iverdi-n eine Reihe von -' K r a f t d r o f ll, I e n n n l e r n e l> - ni e r n an» dem Ge.iverbe'freiwillig oder pvang» weife ansfcheide». ivei! sie leine iveitere ine nehmigung erhalten. Tiefen kann auf 'Antrag eine je nach der Trlsllas'e der Sladl, in der da» Ilnternehmeii betrieben ivird,-gestaffelte einiimlige Entschädigung gewälirt werden iRGBl.S. U>62). Die Beniininiingeii über den Ziii'ammenichlnß der v g g e n .- und '19 e i z e n m >i h 1 e n niid zur chrdnnng der G> e t r e i d e iv i r t i eh a i t iind in verschiedenen 'tziinlten geändert und die '1>ervrd nniigeii neu belannt geinaeht ivvrden. (-RG.BI. . Die Regelung des Absatzes.' der Verivertnng „sw. des S ch l o ch t v i e h s ist nunmehr Schlachlviehverbänden übertragen ivvrden: die entgegen der bisherigen Regelung — siir das Gebiet jeder LandesbaUerni'chast gebildet werden (RGBl. Ilm.der P r e i s n e i g e r n n t) der Fleiithnnd Wnrstpreiseentgegenznirelen. -hat--der /Reith» criiährnngsminisier -verordnet, daß die Klein haiidelspreiseifür :i(inds<ei>'ch. Schweinefleisch und -schmalz. Rindertalg.-für Wiiri'lsvrteii. die siir die Bolksernährting vvn .besonderer Bedenlniig lind, die Preise nicht iiberi'ck>reiten dürfen'', die Ende März 1-935 ortsüblich waren.- In bestimmte» .- Fällen kann die Prcisnberw'achiuigssielle genau begrenzte -Ausnahmen znlasien (RGBl. S. >122,. Die bisherige Zinsherabietznitgsallioii inr den l a n d.iv i c 1 f ii) rt f t 1 i d) e n :i{ r n 1 f red i t ivird auch über den 3". September 193-5 hinaus mit der Nkaßgabe sortgeführl iverdeu. dckß vvm 1. £1tober 1935 ab einl,eill,ch ein Zinssätz vvu -l«. Prozent zu zahlen in. Der Betrag, um den die Zmieii gesenlt werden, wirch dem Kapital nidjt zw ' geschlagen (RGBl. S. Iu57). Das Verhältnis der E i n k o mmeii b e it o ii c - r u n g zwischen dem Saarland und dem übrigen Tcutfchland ivird in der Vervrdmmg vom .6. Angun lil-i-5 (RGBl. S. .1086) festaeitgl. Danach-werden-'natürliche--Personen. die nn Inland wohnen oder üch aufhalten. wennsie ihren .Wohnsitz :oder geivvhntichen Aufenthalt im Saarland haben, ohne im übrigen Deutschland einen Wohn sitz zu haben, nach der saarländisch-.-n Vervrdining voin^7. Dezember-1923 (Amtsbl. der Reg.-Komm. d. «aargeb. S. -255'268,. wenn sie jedoch im übrigen Tent'chland wohnen oder sich anüinlien. ohne im Saargebiet einen Wohnsitz zu haben, nall, . dem Reichseinkommenstenergesel! vom 16. Cftebrr —_3J3»2SJ_iiefteiiert-____—_-—-- Seim Strumpf- und Handschuh Fabiiken LOUIS LEWY & CO. Chemnitz. rumänischen . Ursprungs ein Znsatzzoll . von -i l. Prozentde» Wertes gelegi ivird. ' (RGBl. Die Stnndilng vvn Zolle» und Verbraneh»- -- .'ienerv darr miv erfolge», ivenn der Sienerbeirng m ,eder Stenerar-t mindeileiis,.->>» R'M erreicht >.RGBi: S: t-O.'i'j'.V. Miiv (;uliTsti*iii. Brapchefremde Waren in Einzel-’ Handelsgeschäften Dem (etzlen Hell des Wirtschastsblatte» der Industrie, und Haudelslämmer zu Berlin ist ZN eiilnehine». daß.der.'Reichs- und preiißiiche Wirtscha«'tsmi»isier zii der Frage, imvieiveii die R'e>i aiiiiiahme von 'Böarän anderer Brand»'» in die beitelienden Geichä'le näd> den Beüimmimgen des Ginzelha-ndelssdnitzgeietzes statlbait in. in einem an die Iiidnstrie. und. Handel'slainmer gerichieten' Schreibe» ivie folgt Slellimg geiiommen hat: ..Die- -Neiiauiiiahmevon B'-are» anderer Braiiche», in einem Eiiizelhandelsgesdiäri isl -nach di'ii .'Beilimmimgeii de» Einzelhandels-' idnitzgesetzes griiiidiaiilidi - fiatth.Vft. Ich verweile insoweit ans,die Ihnen belaiinlen Erlasie vvw (6. Dezember- 1933 niid l i: Lliober-l'.'-i-l. Eine ändere Benrleililiig kann, sidi allerdings dann ergeben, wen» i» eine Verkauisitelle nebe» den braneliemäßig einsthlägigeii 'B'-aren amh' Ützare» einer ganz, andere» Dtzarengailiing »e» nnsgeiivmine» iverdeu.- (Z»m Beispiel in einem Sdiiringesehait iverdeu Zigaretten-'verläuft.l I» .einem solchen Falle ivird: ivie der Reid,»verbni>d -deiitsdier . Spe.zialgeschäite ziitrejsend ausiührl. die Errichtung einer, besonderen 'Berlniissstelle innerhälb der bereits vorhandt'iien angeiiomme» iverdeu lviiiieii, da jeder innere Fniamineiilinng.zwischen dem V.erlaus der verid,iedenen 'Büarengrnppen sehlt? Ii» '.'Inilrng: gez. Dr. d,ei." - ___ ' - Die Firmenbezeichnung „Deutsch“ in Firmennamen Il> Hfl 27 äer ..'Deiiiiil»,, 'Bi>ll-»virli'th.n'I iMiiuhr Br. >( n n e zu dem Gebrand, der-Bezeidi innig ..denlidi' in Firmennamen Stellniiii. Unler 'ninhrnug veruhiedener E,,t,d,eidui,ge» von 05,-- ruhlen. darniiter de» »(enh.-geridil- und de» Renhspnienlamle».- die -in. diele», Falle'die N.'e-rl- »»dimr de» Begriii „denlid," »nd, de» nev ithiedene» E>eüch!»p>,»Ueü n. a a>»h de», 5*1 vievgrinidiatz beßimme». Ivmmi De.- 'haue -zu dem. Seiltuii. daß die Frage: 'hinII>1 .ift ei» Geschäil deutsch' iweh der t'ndgniligeii 'Bennlivorlnng Harri.-Au» leinen Ansinhxniigen geht iveiier her vor'.'daß-eine 'Benuiivvrtnng dieser Frage iü absehbarer Zeit zu erwarte» ist. ' ' Der Handel mit Juden Das „H a in b arg e r Tageblatt" I nudigl die Herausgabeeine» ..'Bllegiveiier zu den ar,sd,e,i Firmen in 05rvß H a i»-b >> r g" Die Pvlizeidirellivi,. und der . Lherbürgermeiiler von .'1>i ii n eh e n l,al>e» angeordnej, daß. »ne in den beiden letzten Jahren, 'tzeriom',, ziithl ariieher Abslammiiiig. gleiehpiel welrher Slaäl» angehörigleit. im Iiitexc-kie der A»,'rt-d,ierhaltniig der vssentliehen 'Ruhe und L rdinnng znm L llvher si'ü i.iilht ziigelnsieii iverdeu. Dieser Aiisjlhlnß er itreift -iid, and, ans die 'Beid,ai!ign»g .»nu 'tzersviie» »ichlariicher Abslammiing als Flellverireier. AngesleUte. N.itarbeiter. Arlislen..'Gehilfen oder Die Stadiverivalliiiig vv» Tuis-bnrg Hai 'eine Verfügung erlniien. ivonad, e» den Jude» nnterfngt wird, in städiisdiei, Leihhän-seru Psän der zu versetzen, angekanft 'sisandsd>ei>>t' eiiiziilöieii oder an önentlicheu '1>ersteiger>,„geii h-ilziinehmeii. Da» ,,'Nativnalblatt" verössentliiht eine Liste der.,,, Koblenz befindliche,, jüdild»',, Oh'sdiäiie. Atzrzle. Rechisainvaiie. Maller. Viehhändler nim. In. ei-nem Nachtrag werde» Ergänzimge» bz,v. Rithtigstellmigen zu der -Lifte auf Veruiilniiiiiig der Gauamtsleilniig der NS--Hag» mitgeteilt. die - dem Blatte diese -..Indeiitisie voii Koblenz" z,,r Versiigliiig gestellt habe. Aut dem Gebiete des Z v l l >v e s e » s in be merteiismert. daß ui Vergellniig der vvn dem 'Königreich Ruinünien gegen, die 'deutsche 2:'-areneinsuhr getrosscneii Maßnahmen aus alle 'Waren Keine arischen Lehrlinge bei jüdischen Meistern S ie „P o‘m m e r s ch e' Z eil,, „ g" melde!, da» im Bezirk des S'tetiiner Landg e r i d) t » ein!(ivrmiiiid sein '(hniidel als o.a.c-tnergehi-tfe zu einem --jüdischen -Lehrmeisteri» die Lehre gegeben - habe. Das 'Bi>ri»üiidi'd,aslsgeridit habejedoch die eriordecliehe 05e'nehmigii»g des abgeichlvsieiien Lehrverlrages versag»/ Es iverde verm-int. daß der Abschluß de». Lehrver iragc» im. Interesse des Miindels liege. Es fei -mit der heutigen Aiinnssniig.vvn Sinnt i,„c> 'Volk nidst vereinbar, vast ein arisches-Mündet seine Berufs- Vorbereitung' bei eiuein ji'idischen Lehrhexrn. erl,alke. 3.ie Lel,rzeit diene.zwar i» eriier Linie derreinen Bernssansbildnng. darüber hinaus solle die >>ntirf,t> Jagend aber in der Lehrzeit'sich and, in Iveltansdinnlirher lind poliliicher .Hinsicht iveiierbilden. Der Lehrling solle spater ein vom Eieiit snakivn'alivzialiitischer 29eltanicl>an>n,(, erinlller Vertreter des deutschen -Haiidiverks ,'ei,c-M«-tEnsee 'Seite der Bernssaiistnldnüg' habe auch der Lehriiicisler mit ziiarbeiien. Bei - der O igenar! oer jiionehen Rasse, die sich i» 'ihre,» ganzen Denken und Fühlen in starkem OZegein'atz zumdei,t,d,en Wefen befinde, könne ein j>',disd)kr Lehrinei'll-r NoveNLUS SCHNEEMANN ‘~-7™ “ ä Herbstu. Winter 1935

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