Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 25 (20.6.1935)
- Date
- 1935-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XIV> Jahrgang f Nr. 25 Berlin, 20. Juni 1935 Preis 10 Pfennig entral - ere in- ALLGEN EIN E ZEITUNG DES JU In diesen Tagen sind die ersten Musterungsaussorderungen ergangen. Auch die musterungspflichtigen jungen Juden haben sie-erhalten. Ans diesem Anlaß ist eine informatorische Mitteilung der Reichsvertretung der deutschen Juden ergangen, in der es heißt: „8 15 des Wehrgesetzes, der den aktiven Wehrdienst grundsätzlich an die Voraussetzung der arischen Abstammung knüpft,, hat vereinzelt . Zweifel darüber hervorgerufen, inwieweit die jetzt stattfindende Musterung und Aushebung 1935 die deutschen Juden betrifft. Zur Behebung einer etwa hier bestehenden Unkenntnis gibt die Reichs- Vertretung der deutschen Juden folgendes be- Der Wehrdienst, durch den die Wehrpflicht erfüllt wird, umfaßt sowohl den aktiven Wehr- Die vorliegende Nummer umfasst 20 Seiten — ■ Sie enthält u. a.s Die Rechtsnatur des Palästina- Mandata von Dr. Hans Kaiisch ’ Jehuda Hanassl von Alexander Guttmann Dar Briefmarkensammler Umfangreicher Sportteil Beilage: - Medizin und N^rwius|w|^e|.r: dienst, als auch den Wehrdienst im Beurlaubtenstande. Arische Abstammung ist lediglich Voraus» setzung für den aktiven Wehrdienst. Hieraus folgt, daß die deutschen Juden Dienstpflichtige im Sinne der auf Grund des Wehrgesetzes ergangenen Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 sind. Zu dieser werden jetzt erstmalig die Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1911 und 1915, in Ostpreußen auch des Jahrgangs 1910, herangezogen. Der Dienstpflichtige hat sich zur Musterung zu gestellen und jedem Einberufungsbefehl zum Wehrdienst Folge zu leisten. Da die deutschen Juden wehr- und 'dienstpflichtig sind, auch wenn sie nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden, haben sie ihrer Gestellungspflicht in vollem Umfange Nachzükommen. Es wird in dieser Beziehung auf die Verordnung vom I^Juni 1935 (RGBl. Teil I S. 697), auf die öffentlichen Anschläge und Tageszeitungen verwiesen. ' Nach § 19 Absatz 2 der genannten Verordnung werden wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung, die innerhalb der Frist von 2 Wochen nach dem Müsterungstage keinen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Wehrdienst einreichen, der Crsatzreserve II überwiesen, womit sie in den Beurlaubtenstand übergehen. Die Möglichkeit dieser Antragstellung beruht daraus, daß nach 8 15 des Wehrgesetzes ausnahmsweise von der arischen Abstammung bei der Heranziehung für ben. aktiven Wehrdienst abgesehen werden kann. Diese Ausnahme kommt für reinrassige- Juden nicht in Frage; der Leiter des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium, Generalmajor v. Reichenau, erklärte in seiner amtlichen Auslassung vor der deutschen Presse am 22. Mai 1935: „Reinrassige Juden werden zum aktiven-Wehr-' dienst nicht herängezogen" (vgl. den Abdruck-im „Völkischen Beobachter" vom 23. Mai 1935)." Diesen Feststellungen wird folgendes hinzugefügt: Es ist demnach zwecklos, daß deutsche Juden ihre ausnahmsweise Heranziehung zum aktiven Wehrdienst beäntragen. Dies muß festgestellt werden^so schmerzlich auch die gesetzliche Rege? lung das deutsche Judentum berührt. Tie Stellung solcher Anträge wäre auch unverträglich mit dem Gebot jüdischer Zurückhaltung. Zur gleichen Frage hat. der. Reichsbund -jüdischer Frontsoldaten folgenderrnaßen-Stel^ lung genommen: . „Aus der Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 vom 29. Atai 1935 8 19 Abs. 2 geht hervor,, daß wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Musterimgstage einen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Zehn Jahre Solidarität Zum Jubiläum des Preussisehen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden ' Der zehnte Jahrestag der Gründung des Preußischen Landesverbandes' jüdischer .Gemeinden gibt Anlaß, fern einer unzeitgemäßen Festesfreudigkcit einen wichtigen Sektor -jüdischer Arbeit in Deutschland in seinem' Werdegang undseinen Leistungen zu verfolgen. . Nur in wenigen Gegenden Deutschlands^ sind die jüdischen Gemeinden von jeher in; größeren Gemeinschaften zusainmengeschlossen gewesen. Unvermittelt und im groben ganzen unverbunden standen die einzelnen Gemeinden nebeneinander. Gelegentliche Ansätze zur Gründung einer Neichsvrganisation blieben' -stecken. -Nach'dom Krieg.erhielt, der Drang, der Einheit des deutschen Judentuüis auch einen organisatorischen -Ausdruck zu geben, eine das gesamte Reich umfassende organisierte Gemeinschaft zu bilden, -einen neuen Auftrieb. Durch unmittelbaren Zusammenschluß aller Gemeinden suchte man zu einem 'R e i ch s v e r b a n d zu kommen. Aber auch diesmal war die innere Kraft, die hinter diesen Versuchen wirkte, nicht stark genug, um über die Schwierigkeiten mannigfacher Art hinweg eine Lösung zu erzielen. Als , man mit dem Scheitern der Reichsverbandspläne rechnen mußte, wurde unter maßgebender Initiative von Dr. Jsmar Freund der, Preußische Landesverband jüdischer MeH Gemeinden herbeigeführt ' In Südösutschland waren die badenschen und württembergischen Gemeinden von jeher durch Landesgesetz in straff organisierten Verbänden zusammengeschlossen. In Bayern war der Zusammenschluß zürn Landesverband bereits 1920 aus eigenem Entschluß erfolgt. Ta auch-die sächsischen Gemeinden inzwischen sich, zu einem Verbände . zusammengeschlossen hätten, waren nun im , wesentlichen die Gemeinden aller Länder in Landesverbänden organisiert. Tie Gründung des Preußischen Landesverbandes, dessen verfassungsmäßige Organe zum erstenmal vor zehn Jahren zusammentraten, stand im Zusammenhang mit zwei Entwicklungstendenzen, die in gleicher Weise Die Gründungsakte de» Landeiverbandet Beide Aufnahmen Phot. Herbert Sonnenfeld bestimmend für seine Entstehung waren. Jetzt, nachdem sich nicht mehr Gemeindeverbände und unorganisierte Gemeinden gegenüberstanden, konnte man hoffen, durch Zusammenschluß der Verbände das immer wieder angestrebte, bislang aber immer unerreichbar gewesene Ziel einer R e t ch s - v r g a n i s a t i o n zu verwirklichen. Ein zweiter Anstoß erfolgte von außen. Der preußische Staat erklärte sich damals bereit, wie den Kirchen so auch den jüdischen Gemeinden eine gewisse finanzielle Beihilfe zur Verfügung zu stellen, die der Entlastung der, lejstungsfchwächeren Gemeinden durch 'Zuschüsse zu Rabbiner- und Lehrergehältern dienen sollte. Unumgängliche Voraussetzung für eine solche staatliche Hilfe war jedoch eine jüdische Organisation, die einen Lastenansgleich aus eigenen jüdischen Mitteln herbeiführen konnte, zu dem dann die staatliche Hilfe ergänzend, hinzutrat. So. beschleunigten die äußeren Umstände -den Entschluß zur Gründung des Landesverbandes als einer Organisation der Gemeinden, in der die Gemeinden füreinander eintraten, die stärkeren Gemeinden den schwächeren^ ihre Lasten tragen halfen. Hier in der lebendigen Gestaltung der G e m e i n d e s o l i d a r i t ä t hat stets das eigentliche Schwergewicht der Tätigkeit des DieMittel-, die unmittelbaren GenreiN^beihilfen . standen allerdings in den ersten Jahren zu überwiegendem Teil in den Staatszuschüssen zur Verfügung. Die eigenen Mittel des Verbandes waren damit, soweit sie nicht ergänend für diesen Zweck gebraucht würden, frei ür zentrale jüdische Aufgaben. Sv hat der Landesberband sehr wesentlich an der Finanzierung der zentralen wissenschaftlichen Anstalten mitgewirkt. Er hat auch einen nicht gänz kleinen Teil seiner Mittel und seiner - Arbeit den Wohlfahrtsaufgaben widmen können. Mit zunehmender Krise mußte Zwangsläufig immer mehr eine Verlagerung des Schwergewichts seiner Arbeit nach der Seite der unmittelbaren Gemeindearbeit erfolgen. Und als schließlich die Staatsbeihilfen ganz fortsielen, während die Not in den kleineren und kleinsten Gemeinden immer mehr stieg, mußten die Verbandsmittel in allererster Linie den notleidenden Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, die anderen Aufgaben demgegenüber zurücktreten. Da gleichzeitig auf allen Gebieten der sozialen und Wirtschaftlichen Hilfsarbeit die Notwendigkeit einer Reichszentralisierung eine nun überall als selbstverständlich empfundene Verwirklichung fand und das Bedürfnis nach einer besonderen preußischen Zentralisierung.auf diesen Arbeitsgebieten in gleichem Maße geringer wurde, so stand jetzt die ganze Kraft des Derhandes für die Gemeindearbeit zur Derfügung. Der Verband stand dabei nicht nur vor einer finanziellen Aufgabe. Vielmehr war eine weitgehende -Organisationsarbeit durch ganz Preußen hindurch zu leisten. Die kleinen auf geringe Mitgliederzahlen zusammengeschrumpften Gemeinden waren in ihrer Isolierung auch mit zentralen Mitteln nicht mehr lebensfähig zu erhalten. Es galt, überall über die Gemeindegrenzen hinweg leistungsfähige Gebilde zu schaffen, Gemeindebezirke. deren Gemeinden — gegebenenfalls mit finanzieller Hilfe des Verbandes — gemeinsam von einem Beamten versorgt und gestützt wurden. Bezirkslehrerstellen entstanden in allen Landesteilen. Die Bezirksr a b b i n a t e wurden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vorsichtig, aber stetig vermehrt. Damitist eine Entwicklung eingeleitet lind bereits sehr weit gefördert worden, die für die künftige Arbeit des deutschen Judentums von sehr erheblicher Bedenluug ist. An Stelle der lebensunfähig'.getvordenen Gemeiilden sind ohne formelle Greiizändernngen und ohne staatliche Akte neue lebensfähigere Gebilde geschaffen lvorden: die unumgängliche gemeindliche Neuordnung ist damit bereits ein gutes Stück voraiigebracht. Es bedarf keiner Erörterung, daß damit gleichzeitig die Voraussetzung gegeben war für eine stärkere Förderung des Gemein.delebens durch Anregungen und Maßnahmenvon der Zentrale her. Eine der lvesentlichen Entwicklungen innerhalb des deutschen Judentums ist hier im Landesverband entscheidend gefördert worden. Was darin l«> Jahre Landesverbands» arbeit geleistet haben/ ist von d a-n e r n d er B e d c u t n ii g. - Darüber hinaus hat der Preußische Landesverband stets den Gesamtausgaben der deutschen Inden sein tätiges Interesse znge wandt. Er hat. der Entwicklung, die ihn mit hat schaffen helfen, getreu, von Anfang an führend an der Errichtung eines Reichsyerbandes der deutschen Inden durch .'Zusammenschluß der Landesverbände gearbeitet. Doch ist diesen Beiniihnngeit niem.als ein voller Erfolg beschieden gewesen. Zweimal hat dir Filhruiig des-Verbandes das Werk beinahe bis zur Bölleiwnng gebracht, und beide Male ist es an Kräften innerl>alb des eigenen Verbandes gescheitert. Nur eine sehr lose Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände gelang cs damals zu verivirklichen. Daß und wie dann ans anderem Wege die Notzeit eine Reichsorganisation in der R e i d) s v e r,t r e - tnng der deutschen Inden hat entstellen lassen. ist atlbekannt. Tie l<> Jahre innerer 'Arbeit des ^lerbandes. aber siiid aus der Eiitwicktiiiig'des deutschen Judentums nicht forizndenken. Sie find ein Beispiel, was Solidarität und entschiedener Ställe ans eigener Zlrast 'ohne Lilse von außen und unter widrigen Umständen leisten können. Ein Jahrzehnt solidarischer Genieindearbeit und zugleich solidarischer Einordnung in das große-Ganze Ast ,das Jahrzehnt Landesverbandsarbeit,. das in diesen Tagen endet. Arthur Kammer gerecht trat i. /?. Leo Wolff, Präsident des Preussisehen Landesverbände* Wehrknenst beim Prusüngsalisichutzrckür die Zulassung zum Wehrdienst einreichen können. Die Richtlinien, nach welchen dieser Prüsungsausschuß Ausnahmen von der Bestimmung des tz 15 Abs. 2 des Wehrgesetzes machen kann, wonach Voraussetzung iür den aktiven Wehrdienst die arische Abstammung dt. sind bisher nicht bekanntgegeben. Allerdings ist nach den Ausführungen des Generals v. Reichenau vor der Prelle wohl nicht zu erwarten, daß bei reinrassigen s-Juden eine ausnahmsweise Zulassung zum aktiven Wehrdienst erfolgen wird. Unbeschadet dessen nimmt jedoch der RjF den Standpunkt ein, das; den wehrfähig befundenen deutschen Juden die fristgemäße Stellung eines Antrags auf Zulassung zum aktiven Wehrdienst zu empfehlen ist, um damit-auf jeden Fall ihren Anspruch anzumelden, als Juden am Ehreudienft unter der Waffe teilzuhaben. Trotz der starken inneren Hemmungen, denen die Einreichung eines solchen Antrages begre'islichermeiie insbesondere 'wegen des Ausschlusses von jeder Beförderungsmvglichkeit begegnen wird, muß der einzelne deutsche Jude gerade heute an fein Gewissen die Frage richten.