Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 24 (13.6.1935)
- Date
- 1935-06-13
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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daß in -eijtrr Linie die Goskimtwtrtsch-ift und Nmit pf|t her einzelne geschützt werden müsse, gesagt, dos , WettbcweLchsrccht sei so zu gestalten, chaß der Wett- . bewerb o'lS. solcher erhalten und gefördert werde,, um nicht ans. dem Wettbewerbsrccht ein Wett- . bcwcrbsvcriiichtungsrccht entstehen zu lassen. In der . Aussprache, die der Vorsitzende, Rechtsanwalt Tr. Hans Culeiiiann. Düsseldorf, leitete, und an der .sich ii. a. Atiniiterialrät Volkmar (Rcichrjuitiziniinstcriuins und Alinisterialrat Gvttschick (Reichsivirl- . srhattsiniinsterium) beteiligten, sei vor allen Tingen betont worden, dak; eine einheitliche (Grundlinie in -das gcsanile Wcttbcwerbsrecht - hineingetragen werden müsse, lind eine klare Abgrenzung zwischen den Amgaben der Gerichte, des Werberates, der. . Verbände und der Ttandesorgani-sationennotivendig sei. r'lnch bei der Ausgestaltung des Wett» . bewerbsrechtes --miiüe das sittliche. ' Postulat - 'der% uätionnlsvzlalistischen Weltansclianung üii Vordergrund stehen, ivoinit die ivirtschaftlichc Zweckmäßigkeit in Ueberei'istin,nnuiig-zn.br.ingeii sei. Ter Ausschuß'. wird zu seiner ' ersten Arbeitstagung am . 2tv Juni in Atüncheu zuiauuuentretcn. < ' Aus der Textilwirtschaft Aus der T a g u n g der. d e'u t ch e » Bekleidung s w i rl s ch a ft 'in .Hamburg vom 13. bis 1C>. i\unt wird, wie die TagespreiseAncldct. der 14.- Iliui von SLUidertagungeii aller Niitergliedcrungen der Wirtchastsgruppe „Bcklei- ^ungsindustrie" und 'des. Rcichsverbaudes der deutschen Beklcidnligsiiidnitrie aiisgefüllt sein. Am 15. Juni svlgt die Hanpttagung der Wirtfchastsgrnppe und' des Raichsverbäudes, auf der N. a. der Häuptgcschäftsfnhrer Direltor Jung, über „Tie Gegenivarlsfrageii der.deutscheu Bekleidungsindustrie. iiuter besonderer Berücksichtigung der Pflege und Förderung des Erports" und Prändcnt Kehrl über „Das Nationale Rohslossprogramm" sprechen werden. - Die dem Textil- Großhandel allgeschlossenen Fachvcrbände haben ihre.Geueralversammlungen bereits abgeschlossen, so daß die besuüderen Nachfragen in Hamburg nicht mehr beraten zu werden brauchen. Auf der 'Haupttagung. sollen nur die den gesamten Tertil-Grvßhandel berührenden fragen noch einmal eingehend erörtert werde«. Ter Tertil-Großliandel wird unter Vorsitz von Geheimrat-Tr.' Schmidt (Brannschweigl am 15. ^iiiü die Leiter der Berbar.de. die Beiräte und die Stützpunkt- Leiter ziisammensanen. Es sind u. a. Vorträge über die deutsche Geldioirlschafl vorgesehen. In Berlin fand in diesen Tagen die 11. internationale W v l l k o n s e r c n z in Autvesenheit zahlreicher in- und ausländischer Delegierter statt. Ten Vorsitz hatte der Leiter der ^uternalionaleii Wvllvereiiiigimg. .Maiirice. Dubrülle Neben einer.Reihe sachlicher Vorträge — cs sprach u. a. der Leiter der Fachgruppe Tüchimd Kleiderstoffindustrie. Haus Eroou. über „Tie Bedeutung der Kunstfpinnfaser für die Wollwirtschaft" — wurden auch die fragen der japanischen Konkurreuz behandelt, sowie ein in langjähriger Vorbereitung Austandegekommcner Ent- . Wurf über eine Vereinheitlichung der Verkaufs¬ und Lieferungsbedingungen für Rohwolle beraten.' Fachfragen des Hotelgewerbes Auf der Tagung der AlUance- Internationale de l'Hotr-llerie in Brüssel, über die wir schon kurz berichtet haben, hat. wie die Zeitungen melden, in der Anssprache u. 'ä. auch die Frage der Hast- Pflicht des Hoteliers einen breiten Raum eingenommen. Es würde hierzu ein Entwurf für ein einncitliches Gesetz.vorgelegt. Seine Durchsuch rillig wurde in Teutschlaud Ersckziverilngen,sür den Hotelier nn-d eine schlechtere Stellung im Recht bringen. Sie deutsche Telegatidn cichvb Einspruch gegen eine einheitliche Beschlußfassung. Aus diesen . Einspruch bin soll der Entwurf den einzelnen Hotelverbanden der Länder, zur SteUungnahinc nochmals zngeleitet werden. Auf Veranlaifniig der deutschen Delegation ivurdc- -ferner beschlossen, . sämtlichen Hotelverbandeu nahczlllcgeu. daß ähnlich wie in. Ti'iltschland der H o tclsch i ldc r h a u d e l miter.- bn-nden iverde. und daß die Hotels-nur das cchild des . iciveili.gen nationalen ,Antokl>ibs anbrachtcn. Tie deutsche Delegation wies schließlich ^darauf . bin. daß üe sich durch die deutsche-Zwangsorgani- - sation. die sämtliche Bcherbergungsbetriebe in - eyicr Wirlschastsgrnppe vereinige, gezwungen gc- 'sehen habe.- eine K la r st e l ln n g der Bcg r i s f s in e r k m a l e von „Hotels" einerseits, sowie „P e n s i o n c n" und- „F r e m d e n-- I, e i m"e,i" andererseits zü verlangen. Zweifelsohne seien die. Grenzen zwischen beiden Beherberginigstnpeü slicßend. Ter wesentliche Unterschied sei außer in einer gewissen Wostukapazität darin zu erblicken, daß das Hotel den Passantenverkchr pflege und das Fremdenheiin dew-Eharaktcr der Häuslichkeit hcransstetl.c - .. Wichtiges aus der Wirtschaft Durch eine Anordnung des Reichs- und preußischen Wirtschastsmini'sters wurde, wie ' die Tagespreise meldet, verboten. bis zum 31. Dezember 1935 neue Unternehmungen oder Betriebs» Hätten des graphischen G e w erb e s (Buchdruck ciuschließlich Schriftgießerei. Stereochpie und Galvanoplastik sowie Gummiklischeedruck. Flachdruck einschließlich Stein-, Offset-, Licht- und Bromsilberdruck, Tiefdruck. Chemiegraphie) zu errichten. Gleichfalls verboten ist die Leistungsfähigkeit bestehender Uuterüehmen oder Betriedsstätteu -zu erweitern und Betriebsstätten ' wieder in Betrieb zu nehmen, sofcru sie-länger als ist Monate stillgelegeii haben. 'Diejeiiigeu Unternehinuugeu des graphischen. Geiverbcs. die den für ihr HerstcUuiigsverfahreu . sachlich zuständigen Iachverbänden nicht angehöreii. werden dieseninsoweit augeschlvsscii. als die Fachverbände Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb und Vvrschrifteii zur Ahndung von Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb ink Sinne der vom Reichskommissar für Preisüberivachung -verfügten „Ordnung' des graphischen Ge-, iverbe.s" vvm 21. Mai 1935 erlassen. Der Reichswirtschaftsminister behält sich Ausnahmen von. dem Errjchtungsverbot vor. Die Kosten, die dem Reich durch etwa notwendig werdende Aus- ■ sichtshandlungen entstehen, können bestimmten' einzelnen Ünternehmungen oder Gruppen von ihnen auferkegt werden. Die Anordnung trat am 8. Juni in Kraft. > -' " ’> Eine Verordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung' vom '1. Juni bcslimmt laut ' Tagespreise, daß im Handel mit pflanzlichcu un d tierischen L c l t n u u d Fetten. Waren von. einem G r o ß h ä n d l e r an einen anderen Großhändler nicht mit einem Aufschlag auf den Einstandspreis veräußert werden düricii. Ein Ausschlag ist nur zulässig. ivenn die Veräußerung an einen Kleinhändler. an. die. verarbeitende Industrie oder au eine andere stelle, erfolgt, die selbst an den' -letzten Verbraucher ab.setzeu. ..Nicht als Großbaiidler - im Sinne dieser—Verordnung gelten Händler, die Waren aus dem Auslände auf Grund eines Hebrruahineschenis unmittelbar oiufuhrcn. oder, denou von der Reichsnberwachulias- - stelle für Wllckierzeiignine Waren als Ersatz tut eine frühere Eiiisuhrtatigkeit zugeteilt -äverden. Die Reichsstelle kann mit Zustimmung des Preiskommissars Ausnahmen zulassen. Ter Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen, in dem die St rümpfäv i r k e r e i vorwiegend beheimatet ist, hat. wie die Tagespreise meldet, die E.ntlohnungssätze mit Wirkuüg ab 15. Atai festgelegt. .?lus einer Tagung dt:s Bezirksverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine des Regierungs- . bczirkcs'Magdeburg erklärte, wie die Zeitungen berichten, der Geschäftsführer des Verbandes, Tr. Erepdt. nach der Schaffung des E i n h e i t s». Mietvertrages . sei die . Einführung eines . E i n h c i t s h y p o th e k o n v e i tt u g e § anzustrebeu. -Ter Zcntralverband lmbeein Muster für..einen Elnheitshvpvthekcuvertrag aufqestellt, lind es sei zw hoffen, daß e-r noch 1935 Wirklich-' keit werde. ■ ' , - v. Äus der Praxis der Arbeitsgerichte Widerruf der Kündigung gegenüber einem nichtarischen Angestellten einer arischen Firma In der ,t!j ur i st i s ch e n W o ch e n s ch r i f t' (Heft 23/24 vmu-8^15. Juni 1935, S. '1732wird ein Urteil des/Arbeitsgerichts Hanau vom 17. Dezember 1934 ((A C 114/34) veröffentlicht, dem folgender Tatbelland zügxundeliegt: - Tie beklMte Firma hat am 24. Juni 1934 das früher upster der Firma-B. betriebene Konfettiorxsgefchäft käuflich erworben. . Die Inhaber der Bekt^ten sind Arier, während dies die Inhaber der Firma B. nicht waren. Der Kläger ist in letzteren Firma bereits. seit dem 1. Äuli 1924 tätig. Er leitet die Teppich- und Gardinenabteilung. .Er ist nichtarisch, aber mit 'einer Arierin verheiratet. Er hat ein Kind von fünf Jahren. Er war Frontkämpfer und Kriegsgefangener. Am 31. Oktober 1934 wurde ihm°vou der . Beklagten ohne Angabe von Gründen seine Stellung zum 31. März 1935 gekündigt. Gegen, diese Kündigung hat er fristgemäß den Vertrailensrat angerusen und ebenfalls fristgemäß . geklagt, nachdem eine Rücknahme der Kündigung nicht erzielt werden konnte. Die ans 56 sf. des ArbOlK. gestützte Klage hat das Arbeitsgericht in Hanau für begründet erklärt, weil die Küudiguiig des Klägers ilubillig hart sei und nicht durch die Verhältnisse des Be"- iricbes bedingt. Das Gericht hat auf Widerruf der Kündigung und auf Weiterbeschäftigung' dös Klägers unter den seitherigen Arbeitsbed'ingi'mgeu erkannt. Für den Fall der.Ablehnung der Weiterbeschäftigung hat es dem Kläger, der bisher monatlich 320 RM brutto verdiente, eine Ent-. fchädigung von 1000 RM. als angemessen zucrkanilt. Das Gericht hat u. a. folgendes aüsgeführt: Die Beklagte habe offenbar an der Tatsache. das; dev Kläger Nichtarier sei, bis zur Zeit der Küudiguug feinen Anstoß genommen. Dies ergebe sich schon ohne weiteres, daraus, daß sie ihn als einzigen Nichtarier unter 65 Angestellten am 9.4 Juni 1934 mit übernommen und damals ihm nicht gekündigt habe. Aus der Hauptverhaudlung sei auch zu entnehmen, daß die Zusammenarbeit des Klägers mit den Inhabern, der Beklagten .auf durchaus einwandfreiem' Fuße erfolgt sei. Die Parteien, hätten sich mehrfach erklärt^ daß sic persönlich gut mitein- , ander arbeiteten'und keine persönlichen Differenzen beständen. Ebenso bestünden zwischen den übrigen Mitgliedern der Gefolgschaft und dem Kläger keine nennenswerten Differenzen. Auch das Publikum könne sich an' der. Tatsache, daß der Kläger Nichtarier fei, nicht gestoßen - haben. Denn sonst wäre der Umsatz in der Ab- - teilung des Klägers zurückgegangen und nicht, wie unstreitig, sogar gestiegen, und es.-hätte von feiten der Beklagten vorgebracht werden können. ' daß aus dem Käuserpublikum Proteste gegen die Anwesenheit des Klägers im Betriebe laut geworden feien. Dies habe die Beklagte gegen ihn nicht geltend zu machen vermocht. Nach alledem jönnte die Weiterbeschäftigung des Klägers der'Beklagten durchaus zugeinntet. werde»/ und seine Kündigung sei also nicht durch die Verhältnisse des Betriebes oder durch seine Person bedingt. Die Kündigung sei also iinbillrg hart. . Denn der Kläger sei .Frontkämpfer, welche Tatsache schon im Hinblick auf die allgemeine Rücksichtnahme auf die Frontkämpfer — man denke an die-nichtarisch beamteten Frontkämpfer — besonders zu berücksichtigen sei. Er sei verheiratet und habe ein - minderjähriges Kind, für das er. sorgen müsse. Es sei aber schließlich besonders zu bedenken, daß er als verheirateter nichtarischer Angestellter nur sehr schwer eine neue, seinem seit- Fabtikcmien und Grossisten ' Berliner _ Behleidungs - Industrie HSCHBEIN &MENDEL DAMEN- UND MÄDCHENKLEIDER BERLIN W 8 KRONENSTRASSE 24 H.Rubennachf. Jünglings- und Knaben- .Konfektion besten Genres BERLIN C 2 BURG STR, 21 [Herren- und SKnaben- SKleider-tfabrik Berlin C 2, SVeue 3-riedrichstr. 36 ^llllll Littauer-Nähmaschinen für Gewerbe und Haushalt Neu / gebraucht / Teilzahlung-/ N^ete Höchste Strassp 39 Kri?denstrasse 14 l crnruf: E 8 Königstadt <>517 JOSEF BÖHM HerrBn-Hui-GrosslianilSüng Bamberg. ->j!|llll!lllllll!lllll!lllllllll!l!III!!lllllll!linilllllllllllll!llllllllll!lllllllllllllllllll!l!l!IIIIIIIIIIIIIIIIIII!llll!IIIIIIHIIIIIIII!llllllilllll!IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIlt' I Bekleidung ~ cKuya ITLucc JDanienfudtaAcik Ihankfutt xl. Ul. Max Basch A.-G. Luckenwalde Herren- und Damen-FiizhUte L. STERN Mech. Kleiderfabrik Horb a U. Spez. 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