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Central-Verein-Zeitung · 1936-12-31 · 53 (31.12.1936) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
53 (31.12.1936)
Date
1936-12-31
Page
– (sequence 2)
Language
German
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LOHR & Co. Grundstücks-An- und Verkäufe / Finanzierungen Vorschüsse und Renovierungsdarlehen Berlin-Charl. 2 Niebuhrstr. 4 (a. Bhf. Savignyplatz) Fernspr. Sammelnummeri J 2, 1063: tion, soweit sie nicht vorn Judentum entfernt) mit der jüdischen Gegenwart, soweit sie nicht vom allgemeinen wegführt. Wenn wir so den Gehalt des abgelausenen Jahres überdenken, nehmen wir nachdenklich, aber nicht resigniert, von ihm Abschied. Es wat ein Zeitraum der Pflichterfüllung und der Konsolidierung unseres inneren Wesens es war Vorbereitungszeit für neue Bewährung, cs war Prüfungsnachweis für Leistungen. So bleibt es gleichgültig, mit welchen persönlichen Empfindungen der einzelne die Schwelte überschreitet: ihm ist bewußt geworden, daß er, will er Jude sein, sein Person- , liches Schicksal dem der Allgemeinheit unterzuordnen hat. Und weil er von der Gewißheit erfüllt ist. daß diese seine jüdische Gemeinschaft nie enden wird, tritt zu der Geborgenheit des Denkens in geographischen und geistigen Kontinenten noch die der Einbettung in die großen Zeiträume, nach denen wir jüdische Geschichte ordnen und werten. Jüdische Neuigkeiten aus Polen Der polnische Ministerpräsident General S l a w o j - S ff adkowski empfing eine jüdische Abordnung, die sich ans den Abgeordneten Dr. Sommer stein und Tr. G o t t l i e b sowie einigen zionistischen Führern znsammenschte. zu einer Vesprechung über die gegenwärtige Läge der jüdischen Bevölkerung. Tie Abordnung begab sich nach der Rücksprache mit dem Ministerpräsidenten zu dem stellvertretenden Innenminister Henryk Kam eckt. * Im Sejm ist es erneut zu einer lebhaften Kontroverse über die polnische Judensrage gekommen. Ter Abgeordnete B u d z y n s k i richtete sctjarse Angrisse gegen die Negierung, weil sie die Juden, begünstige und vor allem in hohe diploinatische und wiclitige journalistische Stellungen bringe. Ter Abgeordnete kam schließlich zn der Forderung, die Juden aus Handel und Industrie auszuschälten. Ter' jüdische Abgeordnete Leib M i n z b e r g fragte den anrvesenden Btinisterpräsidenten, pb es keine Möglichkeit gebe, den judenfeindlichen Angriffen in Polen entgegenzutreten. Ter Ministerpräsident erklärte, daß alle Nationalitäten in Polen die gleiche B ehandlung erfahren müßten.- Zu deich Abgeordneten Budzynski gewandt, sagte er. die Negierung müsse sich jedes Bürgers bedienen? der dem Staate nütze, ohne nach Namen oder Abstammung zu fragen. Tein Abgeordneten Ntinzberg sagte er, die Negierung bekämpfe,die antijüdischien Exzesse durch S tHIPFSKA#TEH nach Amerika — Afrika — Auitplien — Ptllstlna fUr alle Liniün ALFRED ADLERp^ÄiSfc Palästina & OrionSUtckv Ic Oricnt~id<iyi. administmtive Maßnahmen und durch die Gerichte. Tie Negierung.sei daran interessiert. auch den Juden ein Leben in Frieden zu sichern.. * Die Nede des Abgeordneten Budzynski vor . dem Sejm dürfte int übrigen noch ein außerparlamentarisches Nachspiel haben. Budzynski hatte in seiner Nede mich das Andenken dpr im Kampf gegen Soivsetrußland gefallenen jüdischen Soldaten herabgesetzt. Er ift j daraufhin von mehreren jüdischen Offizieren der polnischen Armee zum Tnell herausgefordert worden. Er hat die /Herausforderungenangenommen. . Im Lande hat die Nede des Abgeordneten .Budzynski und die Erwiderung, die sie fand, in jüdischen Kreisen großen Widerhall hervorgerufen. Man weist besonders darauf hin. daß der Abgeordnete sein Lodzer Mandat nur mit Hilfe jüdischer Stimmen erlangt^hat. weil er versprach, die Interessen der polnischjüdischen Bevölkerung im Sejm besser zu wahren als selbst die jüdischen Abgeordneten. In den Weihnachtstagen ist es zu einer Verstärkung der antijüdischen Boykvttbewegü.ng im ganzen Lande, besonders in Polnisch-L ber sclslescen. gekommen. In Warsd)au „ und Wilna wurden Bvykottflngblätter in. großen Massen verbreitet. Tie Wiluaer Polizei erklärte aus eine Beschwerde, der Boykott sei legal. In Warschau hat das Hilfskomitee der Jüdischen Gemeinde in Anwesenheit eines Vertreters des .iaint Dislrubition- Comitee die Frage der Neberführung Jüdischer Kleinhändler. in produktive.Berufe erörtert. Es . ist die Errichtung., von' WertstättenPAylikchwirtschasten und anderen Betrieben , vorgesehen. ■ ' Tie Gesellschaft für Gesundheitsschutz der Juden TO7, gab auf einer Pressekonferenz ein Bild von der furchtbaren Not unter der jüdischen Schuljugend, für die trotz aller Interventionen bei' dem Zentralkomitee für die Winterhilfe bisher keine Mittel bereitgestellt worden sind. Bon 14 216 Kindern, die aus 46 polnischen Städten durch TOZ in Ferienkolonün geschickt wurden, befanden sich 56..' .Prozent in schlechtem. 65 Prozent in lüittetmäßigem und nur 8.5 Prozent in ausreichendem Ernährungszustands. Eine gute, körperliche Entwicklung wiesen Nur 1.7 Prozent aut. 66 Prozent waren mittelmäßig entwickelt. 47 Prozent körperlich zurückgeblieben. 11 Prozent der Kinder waren skrofulös. 44 Prozent hatten vergrößerte Drüsen. Tie Maßnahmen der Negierung durch die in den jüdischen Gemeinden in Warschau und Krakau an ^Stelle her Selbstvermach tungskörperschaftenNegierungskommissariate eingesetzt werden sollen, haben inzwischen konkretere Formen angenommen. Nach einer Meldung der „Warschauer Volkszeitüng" ist der Warschauer Gemeindevorsitzende Eliahu M a z u r von behördlicher Seite unterrichtet nwrden, daß die Ernennung eines kommissarischen Gemeindevorsihenden - und. eines aus 13 Personen bestehenden Beirates, dem auch der bisherige Gemeindcvorsitzende . angehörcn soll, unmittelbar bevorstehe. Schon vorher hatten die Fraktionen der Warschauer Nepräsentantcnversammlnng nach lang andauernden Beratungen eine Nesolntion gefaßt, in der sie sich gegen den Eingriff der Behörden in das Selbstvcrwaltnngsrecht der jüdischen Bevölkerung verwahren und erklären, daß keine Fraktion ihren Mitgliedern gestatten werde, einer kominissarischen Gemeindevertretung anzugehören. Nur die agudistische Fraktion schloß sich dieser Nesolntion nicht an. In Krakau hat die von der Negierung ernannte kommissarische Gemeindevertretung ihre erste Sitzung abgehalten. Die in die Vertretung berufenen Zionisten hätten erklärt, ihre Ernennung nicht anzunehmen. Taufepidemie in Rumänien? Die Bukarester Tageszeitung „Curentiil" berichtet. daß sich 200 jüdische Persönlichkeiten, Finanzleute. Industrielle und Akademiker, an das Oberhaupt der orthodoxen Kirche in Rumänien, den Patriarchen Miron Cr istea, mit der Bitte um Aufnahme in die griechisch-orthodore Kirche gewandt hätten. Die Vertreter dieser 200 Juden, der bekannte Industrielle P. Eompan i tz und der Bukarester Rechtsanwalt Charles S p i e g l e r, hätten dem Patriarcl)en erklärt, die betreffenden Personen wollten durch diesen Schritt zeigen, daß sie sich mit dem rumänischen Volk vollständig' identifizieren. Der Patriarch soll seiner Genugtuung über diesen Schritt Ausdruck gegeben und verlangt haben, daß jeder einzelne Bewerber ein l'esonderes Gelllch an. ihn richte. „Curentul" behauptet weiter^ die 200 Juden hätten sich bereit erklärt, eine große- Kirche für getaufte Juden bauen zu 'lassen und den Patriarchen gebeten, einen getauften Juden als Popen in dieser Kirche anzustellen. . Zum Schluß teilt das Blatt mit. daß, die Neigung zum Uebertritt in den jüdischen Kreisen Rumäniens zunimmt und die Kirche beschlossen . habe, eine systematische Judenmission durchzusührcn. Die Bestätigung dieser Meldung wird abznwarten sein. Sollte sie zutrcffen. so läge hier ein eklatantes Beispiel vor. was wirklich ein Irrweg der Assimilation äst. keicds'mnenmm'ister Dr. Frick über die Rassengesetzgebung In der Weihnachtsausgabe des „Völkischen V Beobachters" und in anderen Tageszeitungen wurde ein Interview verösfentlicht, das Reichsinnenminister Dr. Frick dem Berliner Vertreter des Bndabester lsiegiernngSorgans „Függetlenf^g" über dic-Rasiengesepgebung des Deutschen Reiches gewährt hat. In diesem Interview äußert sich Reichsminister Dr. Frick über die Ziele der nationalen Erhebung in Deutschland, weist auf die Beseitigung fremdrassischer Einflüsse auf Politik, Kultur. Wirtsäiast. Finanz. Presse. Theater.-Film und Rnndsnnk. ans die Sntscrmmg der jüdischen Beamten anS den öücntlichen Aemtern und auf -die entsprechenden Maßnahmen für die akadcmi- . scheu Bcruie (Aerzte, Rechtsanwälte) hin und er- ' klärt zum Schluß: „Die sogenannten Nürnberger Gesetze, die ans dein Reichstag zn Nürnberg 1005 beschlossen wurden, da? Ncich-^bürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des dentsckien Blutes und der deutschen Ehre, sind der Abschluß und die Krönung der deutschen Rassegesetzgebung. Sie werden ihre segensreiche Wirkling in vollem Ausmaß c-rst kommenden Generationen erweisen. Sie wollen kein anderes Volk diffamieren, sondern nur das eigene Volk vor dem Rasseverfall durch , eine naturwidrige Rasienvernnschung mit Juden bewahren." - Nach einer Feststellung des Neichsjustiz. Ministers gehören zn den Schriftstücken, die für die Sippenknnde. die Rassenkorschnng und die 'Feststellung der Abstammung won Bedeutung sein können, auch die Akten über den Austritt aus der jüdisciM Religionsgemeinschaft oder ans einer . jüdifckien Snnagogengchneinde. Der Minister bestimmt daher/ daß auch diese Akten nicht zu vernichten. feien. Die Kriminalität im Deutschen Reick im 1. Vierteljahr 1936 In dem Dezemberheft der vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen Zeitschrift „Wirts ch a f t u n d Statistik" findet sich eine Uebersicht über hie Kriminalität im Deutschen Reich im 1.-Vierteljahr 1936. Auf Grund einer allgemeinen - Verfügung de8 Reichsjustizministers vom 18. De-- zember 1935'wird jetzt das Reichsergebnis der Kriminalstatistik' nicht nur jährlich. sondern auch vierteljährlich ermittelt-.? Die Statistik betrisst die Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze ohne die Aburteilungen wege'U Verbrechen und -Vergehen gegen Reichsgesetze, die zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofs gehören. Es wurden im 1. Vierteljahr 1936 im Deutschen Reich insgesamt 137 619 Personen rechtskräftig abgeurteilt. Die' Zahl der Verurteilten betrug 116 795 — 84,9 v. H.; bei 115179 Verurteilten — 98,6 v. H. der Gesamtzahl wurde auf Strafe, bei 437 0,4 v H. auf Strafe und Maßregel der Sicherung und Besserung erkannt; bei 1179 Verurteilten — 1,0 v. H. wurde auf Grund des Jugendgerichtsgesetzes von Strafe abgesehen. Die Maßregeln der Sicherung, und. Besserung sind nach 8 42s StGB, im einzelnen: Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt, Unterbringung in einem Arbeitshaus, Sicherungsverwahrung, Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher und Untersagung der Berufsausübung. Die Kriminalitüt Im Deutschen Reich im I. Vierteljahr 1936 Vorläufige Ergebnisse Verbrechen und Vergehen geg. Reichigeietze insget. . davon gegen das Strafgesetzbuch .. andere Eeiehsgesetze . Bemerkenswert durch Schwere, Zahl oder Eigenart : Gowalmnd Drohungen gegen Beamte ....... Hausfriedensbruch. Arrestbruch.. (ielrifaischung.. Yerletzg.derEidespflicht Verbrechen u. Vergeben ‘ wider die Sittliclikeit Beleidigung............ t Totschlag.... Ki ndesmord............ Abtreibung.. Fahrlässige Tötung ... 1.eichte Körpetverletzg. (ipfahrl.Kiirperverletzg. SobwereKörperverletzg l'ahrl. Kftrperverletr.g.. Nötigung u. Bedrohung. Einfacher Diebstahl»).. 18400 Schwerer Diebstahl1).. 3582 Unterschlagung........ 5491 Raub*) u. räuber.Erprg. Erpressung.. Einfache Hehlerei ...... Qewerhs- oder gewöhnbeitsmässige Hehlerei u. Hehlerei i.wicdh. Rück /. Betrug1)'............... Falsch, öffentl.usw. Urk. Vergehen in bezug auf, (Tlückssp.'od. Lotterien. Sachbeschildigung. Vorsätzl. Brandstiftung Eahria.ss Brandstiftung Aktive Bestechung .... Passive Bestechung.... Vergehen gegen die Gewerbeordnung®), die Gewerbeordnung u das Gast statt engesetz,4) die Konkursordnung *).' das Gesetz über den Verkehr mit Lebens* . Mitteln usw.«)... dasKraftfahrzeuggesetz das Viehsetichengesetz. die Pass vor schritten... da* Tierschutzgesetz .. das Gesetz über die Pevisenbewirtschaftg.. Ausserehelicber Verkehr zwischen .luden und Staatsangehörigen deutschen od. artverwandten Blutes............ ‘) Auch im wiederholten Rückfall. — >) Auch im Rückfall. — «) Sonntagsruhe und Ladenschluss.— «) Konzessionspflicht. — s) Einfacher und betrügerischer Bankrott. — *) LebensmittcHälschung. Die Statistik, die wir hier im Wortlaut wiedergeben, enthält eine besondere Sparte für die ReligionSjuden. Dazu bemerkt „Wirtschaft und Statistik" das Folgende: „Da vom Jahre 1936 ab wieder die Religionszugehörigkeit der Verurteilten durch die Kriminalstatistik erfragt wird, läßt sich nunmehr auch die Beteiligung der ElaubenSjuden an der Kriminalität zahlenmäßig feststellen. Es wurden im l. Vierteljahr 1936 wegen Verbrechen und Vergehen gegen Neichsgesotze 1246 Glaubensjuden rechtskräftig verurteilt, das sind' l.l v.H.-- der Gesamtzahl her Verurteilten. Die kriminellen Juden, die außerhalb der israelitischen Glaubens- - gemeinschaft stehen, können aus technischen . Gründen zurzeit noch nicht erfaßt werden.. Es handelt sich daher bei den Angaben über die . jüdische Kriminalität um Wmdestzahlen.* Lekutr der Volksehre und des Gottesglaubens im zukünftigen deutschen Strafrecht Reichsministcr Dr. Frank hat als Leiter de? . Reichsrechtsamts der NSDAP., wie in der Tagespresse mitgeteilt wird, im Deutschen Rechtsverlag Berlin einen 'zweiten Band der „Nationalsozialistischen Leitsätze für ein neues deutsches Straf- . recht" ,heraiisgegebcn. Bereits im vorigen Jahre war der erste Band der Leitsätze erschienen, der den „Allgemeinen- Teil" enthielt. In dem jetzt herausgegebenen zweiten Band („Besonderer Teil") werden 62 Forderungen (mit Erläuterungen) ausgestellt. , In dem Abschnitt „Ehre und Weltanschauung" wird hervorgehoben. daß jeder Dollsgenvsse die Ehre seines Blutes durch eigene Reinhaltung des Blutes, eigene Treue, Pflichterfüllung, Lauterleit zu wahren habe. Zn den Angriffen gegen die Weltänschanung des deutschen Volkes werden auch die Verbrechen gegen den Gottesglauben gezählt. Ausgangspunkt und gestaltende Ihee für die strafrechtliche Wertung und Behandlung der Angriffe auf den Gottesgkänben könne allein und ausschließlich die Weltanschauung des deutschen Volkes und damit die nationalsozialistische. Weltanschauung sein. Die Ehrfurcht vor dem Göttlichen, die Ileberzeugnng vom Walten einer sinnvollen Weltördnnng sei dem artgemäßen und gesunden Volksempfinden unabhängig von allen konfessionellen Bindungen und über allen religiösen Zwiespalt hinaus gemeinsam. Im Gegensatz zum liberalistischen Rechtsdenken dürfe das religiöse Gefühl nicht mehr um der Freiheit des.Individuums willen, - also unabhängig von dem sittlichen Wert seines Inhalts für die Volksgemeinschaft, als ein Schntzvbjekt erfaßt werden. Der Nationalsozialismus gewähre den religiösen lleberzengungen Freiheit nur mit der Einschränkung, daß sie dem artgemäßen Sittlichkeits- und Moralgefühl—der Volksgemeinschaft nicht widersprächen. Das Straf» . recht müsse die Gefahr ausschließen, daß die Ausgestaltung des Schutzes des Glaubens und der Glaubensgemeinschaften dazu mißbraucht werden könne, neben oder gegen den Nationalsozialismus volksfremde Herrschaftsansprüche auf weltanschaulichem Gebiet anzustreben. Es könne nur daN» ein Religionsvergehen vorliegen, wenn dem angegriffenen religiösen Empfinden vom Standpunkt der Volksgemeinschaft her ein Positiver Wertinhalt znzumesien .sei. Die Entscheidung über das Vorkiegcn einer Gotteslästerung werde sich von jeder Anlehnung an eine der verschiedenen , Auffassungen und Dogmen über die Benennung und begriffliche Erfassung des Göttlichen sreizu» haltcn haben. Ein besonders schweres Verbrechen sei die Bekämpfung des Gottesglaubens in volksfeindlicher Gesinnung, die Gottlösenpropäganda, da , sie die weltanschaulich-sittliche Grundhaltung des Volles erschüttere. Angriffe auf den Glauben seien, da die gott- und glaubenslose innere Einstellung des Täters bedeutsam sei. — abzugrenzen gegenüber Handlungen, die aus ernstem Meinungsstreit über die Auffassung und Benennung des Göttlichen und die Ausgestaltung seiner Verehrung entsprängen, oder die (so die Zurechtweisung eines von der Kanzel herab, politisierenden Geistlichen) dem Willen entsprängen, den Gottesdienst gerade vor Entweihung zu bewahren, oder die sonst aus ehrenhastem Motiv erfolgten. Soweit die Angriffe auf den Glauben eine' ehrcnkränkende Mißachtung oder eine Friedeusstörnng darstellten, seien sie — nach der umfassenden Ausgestaltung des Ehrenrechts — nach den allgemeinen Strafbestimmungen zn, sühnen. Eine ' strafrechtliche Sonderstellung für Religionsgemeinschaften und eine unterschiedliche Behandlung dieser Gemeinschaften sei nicht gerechtfertigt. Nach dem Leitsatz Nr. 56 genießt auch der Volksfremde als Gast den Schutz des deutschen Volkes. Das Aolksgewissen verlange auch für das gegen ihn verübte Verbrechen gerechte Bestrafung. Schächtverbot in Aussig aufgehoben Die Stadtgemeinde Aussig hat eine Schlachthof. ordnung erlassen, die unter anderem die Bestimmung enthält, daß die Tiere betäubt werden müssen, bevor sie getötet werden. Der Oberste Rat der Jüdischen Kultusgemeindeverbände erhob gegen diese Bestimmung die Beschwerde bei der Bezirksbehorde. die die Bestimmung mit der Begründung aufhob. daß sie zu >■§. 122 bet 93er» fassnngsurkunde im Widerspruch stehe. Gegen die Entscheidung der Bezirksbehörde hat die Stadt Aussig bei der Landesbehörde Berufung eingelegt und erklärt, es sei ein. unziemliches Verlangen, in einer Stadt mit, nahezu-50 000 Einwohnern ein Ausnähmerecht für sieben jüdische—Familien zu 'schaffen. Herbert Wunsch Die Tagespresie veröffentlicht eine Nachricht der ' United Press aus Schanghai, wonach verlautet, daß der aus^ Deutschland ausgewanderte Zahnarzt Dr. Herbert'Wunsch bei den Unruhen, die sich im Anschluß an die Festnahme Marschall Tschiankaischeks,durch Marschall Tschanghsüliang in Sian» f u entwickelten, ermordet wurde. Ter Arzt war vor einiger Zeit, aus Schanghai, nach Sianfu gerufen worden, um die Zähne TschanghsüliangS zu behandeln. Anschließend chatte Tr. Wunsch in Sianfu eine eigesie Praxis aufgemacht. Wunsch ist Jude. Er war bis 1933 in Berlin tätig. Anträge auf Umleitung der C'}-V.-Zeitung sind stets Hem zuständigen Postamt (Zeitungsstclle) zu unterbreiten. Für. die Zeitungs-Umleitung ist neben der Brief-Umleitung stets ein gesonderter ~Antrag i Hauptschriftleiter: l)r Alfred Btrscbberg; Stellvertreter nnd verantwortlich für die Aufnahme von Bildern: Dr Margarete Bdelbeim Verantwortlich für Sport: Dr Ernst 6 Lflwenthal, (Amtlich in BeHin Für Rücksendung unverlangter Ein* Sendungen ist Pfteiumscblag beizufiigen Leiter der Anzeigen Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen F r i e d r ic h Nathan Berlin DA IH VJ. 40 000 PI 5 Verlag Jüdischer Central Verein e V. Berlin W 15 Emaer Str 42 Druck der Buch und Tief* druck Gesellschaft mbH, Berlin 6W 10.

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