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Central-Verein-Zeitung · 1936-12-17 · 51 (17.12.1936) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
51 (17.12.1936)
Date
1936-12-17
Page
– (sequence 16)
Language
German
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DAMEN-BEKLEIDUNG MANTEL KLEIDER BLUSEN M. LOEWY 1 Gegründet 1871 1 Fabrikation . von Regenkleidung 1 für Damen und Herren 1 BERLIN C 2, Kaiser-Wilhelm-Str. 49 | Cerfamäntel iZL/lW28 GEBR. CERF T*L, Ab 6726 - G.M.B.H. HugoJacobyynjyL M.WOLFSKY& Co. - BERLIN ' DAM EN M Ä NTE LFA BRIK Berlin ■/ ± Wuppertal-Elberfeld Kronen Straße 24 ▼ Brausenwerth 13 Damen-Mäntel / Kinder-Mäntel Fl SCH BE1N & ME NDEL DAMEN- UND MÄDCHENKLEIDER BERLIN W 8 KRÖN EN STRASSE 24 r Greiffenhagen l BettsacL Damenmäntelfabrik, Erfurt v J AlexanderBeitSCh. Kdrschnermeister Anfertigung v. feinen Pelzwaren - Reichhaltig Lager - Umarbeitung. v.Pelzwaren Berjin 0.34. Boxbagener St r. 8. E 7 -1129 Gebrüder NA/agner I Berlin W 8, Kronenstraße 231 Damenmäntelfabrik I | Clausens Sommerfeld I aenmttntelfot Erfurt H. Meyer & Co. e ERFURT e Damenmäntelfabrik Alffred Hecht sen. Kürschnerei - Pelzhüte Berlin BW IS. Leipziger Str. 76. 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Kittel* Waschkleider LelitDBiiflhUite Firm« Blick in die Wirtschaft In einer Reihe von Wirtschaftsorganen ißt in der jüngsten Zeit die Frage des Anleihe-, Stocks behandelt worden, auf den wir ebenfalls schon vor -Wochenfrist .hingewiesen haben. Nun nimmt erneut der ,.D eü t sc h.e V olkswir t" in bemerkenswerter Weise dazu Stellung.- indem' er erklärt, tateächlicfh seien gelegentlich schon . Erörterungen darüber angestellt -worden, ob es zu dem Zeitpunkt, zu dem die allmähliche Auflösung- "des Anleihestocks beginnen würde, also in etwa zwei Jahren,, angesichts der dann vorhandenen Kapitalmarktlage möglich oder zweckmässig, «ein werde, die Ausschüttung dieser^ Beträge tatsächlich vorzunehmen. Nim darf man ja wohl sagen, das« den Ereignissen eigentlich etwas vorgegriffen wird, wenn heute schon Deduktionen .darüber angestellt werden, ob in ungefähr zwei Jahren die Ausschüttung aues dem Anleihestock möglich oder zweckmässig sein wird. Trotzdem sei hier noch registriert, was das erwähnte wirtschaftliche Organ dazu jetzt schon meint: Sei wegen des verhältnismässig geringen Umfangs der unter das Anleihestockgesetz fallenden Beträge hei der Ausschüttung dieser Summe eine wesentliche Rückwirkung auf den gesamten Markt kaum zu erwarten, 60 komme noch.binzu, dass die Ausschüttung nicht am" gleichen Tage, sondern . jeweils nach den Generalversammlungen für da6 nicht mehr anleihestockpflichtige Geschäftsjahr de,r in Betracht kommenden Gesellschaften erfolgen, sich also über ein ganzes Jahr erstrecken würde. Dazu sei weiter noch angeführt, dass der „Deutsche Volkswirt" selbst äussert, es sei eine andere Frage, ob nicht bei Ablauf des Anleihestockgesetzes an eine Verlängerung dieser Vor- Schriften gedacht werden möge. Die ganze Frage ist nur deshalb überhaupt interessant, weil bei den Bör6engesprächen der letzten Zeit das Problem des Anleihestockgesetzes eine gewisse Rolle spielte, und offenbar^ in einigen Kreisen nicht nur mit der Möglichkeit einer Verlängerung, die ja nun als ziemlich feststehend angesprochen werden kann, sondern auch mit einer eventuellen Aenderung des Anleihestockgesetzes selbst gerechnet wurde. Darauf wurde sogar bis zu einem gewissen Grade die Lustlosigkeit - der Börsenstimmung zurückgeführt. Wenn die Version des „Deutschen Volkswirt" fundiert ist — und das kann man ja wohl annehmen —, dann würde die Voraussetzung dafür ohne weiteres unter den Tisch fallen, eine Aenderung also nicht in Frage kommen, während mit der Verlängerung des Anleihestockgesetzes ja sowieso von vornherein gerechnet werden musste. ' Die Ursache des stillen Geschäftes an der Börse auch in der jetzigen Berichtszeit dürfte zudem in ganz anderen Gründen liegen. Die vor- . übergehenden starken . Erschütterungen durch das Königsdrama in England und.der ungewisse 1 Ausgang 'wenigstens,: während einiger Tage blie^ ben"naturlich"-nicht ohne Einfluss auf die Ausr landsbörsen, und gewisse:,, Rückwirkungen^ in dieser Hinsicht machen sich naturnotwendigerweise auch bei der Stimmung des für den Aktienmarkt massgeblichen Publikums bemerkbar. . Jedoch trat nach der Ehtecheidurig in Grossbritannien zum Wochenende an den Auslandsbörseii bald w;ieder eine Beruhigung, ja sogar freundlichere Stimmung ein, nicht zuletzt unter dem Einfluss der weiterhin günstigen Entwicklung der Wirtschaft in den Vereinigten Staaten. Meldungen von jenseits des Ozeans besagen zudem, dass nian sich dort von dem Besuch des Präsidenten Roosevelt in Buenos Aires und von der Pan-Amerikanischen Konferenz überhaupt günstige wirtschaftliche Auswirkungen für den ganzen amerikanischen Kontinent versprechen könnte. Was nun unseren Aktienmarkt anlangt, so 6pielt der seinerzeitige Kurssturz der Auslandswerte auch am Inlandsmarkt eine gewisse Rolle, ' da zur .Entlastung Verkäufe notwendig wurden und Realisationsnotwendigkeiten sich ergaben- Die „Bergwerkszeitung" erklärte jedenfalls dieser Tage, man höre, dass der scharfe Kurseinbruch bei den Auslandswerten immer noch Selbstexekutionen notwendig mache. Jedoch nimmt man in jBörsenkreisen an, dass nunmehr bald diese lustlose Stimmung überwunden sein werde. Uebereinstimmend kommt jedoch in den Berichten der Banken zurti^Ausdruck, von welcher Bedeutung die Undurchsichtigkeit der internationalen Lage ist. In einer. Betrachtung der Probleme des weltwirtschaftlichen Konjunkturstandes in den Wirtschaftlichen Nachrichten der Berliner Handelsgesellschaft wird zusammenfassend unter anderem gesagt: Im neuen"Jahr werde es in allen Ländern an nationalen und weltwirtschaftlichen Konjunkturreserven nicht fehlen; zu ihrer Ausschöpfung bedürfe es mehr denn je des politischen Vertrauens, ohne dessen Wiederherstellung der bisher erreichte Aufr schwungszustand nur schwer zu stabilisieren oder gar zu steigern sei. Was hier in bezug auf den weltwirtschaftlichen Konjunkturstand im Zusammenhang mit der internationalen Lage gesagt wird, kann natürlich mehr oder weniger auch auf die Auswirkungen der Börsensituationen An- , Wendung finden. P.... n. Aus der Werbe Wirtschaft In der „Wirtschaftswerbung" wird darauf aufmerksam gemacht, dass immer noch Versuche zü beobachten sind, in r e d ak t i on e 1 Len Notizen über G e s c h ä f t s j üb i lä e n unzulässige Wirtschaftswerbung zu treiben. Nach ZifferC,8 der Richtlinien für redaktionelle Hinweise sind solche Tatsachen „lediglich mit wenigen Zeilen" mitzuteilen. Angaben in Jubiläums-Notizen über die Herstellungspläne, usw. können nur als unstatthafte Werbung ausgelegt werden, Anlass zu einer redaktionellen Würdigung eines Wirtschaftsjubiläums kann nur die 25., 50., 75.. 100. usw. Wiederkehr eines wichtigen Tages bieten. * Am 1. Januar 1937 tritt, wie in der „Wirtschaftswerbung"' mitgeteilt wird, das Gesetz zum Schutz des Wappens der Schweizerischen Eidgenossensch a t f vom 27.- März 1935 (RGBl. I S. 501) in Kraft. Es bestimmt, dass dieses Wappen (das aufrechte, gleicharmige, geradlinige weisse Kreuz auf rotem Grunde) nicht zu einem gegen die kaufmännische Ehrbarkeit verstossenden Zweck oder, unter Bedingungen gebraucht werden darf, die geeignet °6ind. das schweizerische Nationalgefühl zu verletzen. Das gleiche gilt von Nachahmungen des schweizerischen Wappens, die geeignet sind, Verwechslungen hervorzurufen. Strafen gegen Zuwiderhandlungen sind angedroht. Alle Werbungstreibenden, die das weisse Kreuz auf rotem Grunde, sei es als Firmenzeichen oder in Verbindung damit, auf Geschäftsschildern, auf Verpackungen oder , auf Werbeschriften verwenden, werden nachdrücklichst auf die Beachtung dieser Bestimmungen hingewiesen. s Einzelhandel und Grosshandel Der Polizeipräsident von Berlin hat auf Arh^ regung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin. Abteilung ..Einzelhan de 1 s c h u t z", laut deren „Wirtschaftsblatt" (Heft 34) die 'Polizeiämter angewiesen ab 1. Dezember d. J. in allen Fällen, in denen nach dem Einzelhan d e i s s c h u t z g es e t z genehmigungspflichtige'Verkaufsstellen ohne die erförderliche ■ schriftliche, vorläufige oder endgültige : Ausnahmegenehmigung betrieben werden, u nnacbsichtli c h einzuschreiten.; Von diesem Zeitpunkt an können Ausnahmen, etwa in der Form stillschweigender Duldung, im Interesse einer einheitlichen Durchführung des Einzelhandelsschutzgesetzes ni^ht mehr ge m a c h t werden. * Auf einer Arbeitstagung der Fachgruppenobleute des Grosshandels im Bereich des WiiftschaftskammeTbezirks Niedersachsen"H^nrnover wies — nach einem Bericht im „Reichsanzeiger" voin 9. Dezember — Konsul Georg Brandes u. a. infolge des ^Einzelhand'e ^Schutzgesetzes ein Einzelhandelsgeschäft nicht eröffnen könnten, der Versuch gemacht worden . 6ei. im Grosshandel uni e r zu k o m m e n,. Aufgabe der Grosshand?]sorganisation würde es sein, hier aufklärend zu wirken und etwaige Antragsteller zu überzeugen, dass sie nicht in der Lage' seien, die Grosshandelsfunktionen überhaupt zu erfüllen und deshalb auch nicht das Recht zur Betätigung im Grosshandel beeässen. "■ ■ * Nach den der Grosshandelsvertretung hei der Industrie- und Handelskammer Berlin laut deren „Wirtschaftsblatt" (Heft 34) vorliegenden Unterlagen waren im Berliner Grosshandel im Laufe des Monats Oktober 1936 folgende Bewegungen zu verzeichnen: Angemeldet 148 Betriebe, abgemeldet" 57, verlegt 82, verkauft 40, sonstige Aenderungen (Erweiterung, Zusätze, Inhaberwechsel, Ruh end-Meldungen) 63, insgesamt 390. Besonders beteiligt waren hieran die Geschäftszweige: Nabrungsvnd Genussmittel, mit 54 Anmeldungen, 20 Abmeldungen; . Rohpröduktengewerbe mit 28. Anmeldungen, 9 Abmeldungen; Textilien mit 27. Anmeldungen, 10 Abmeldungen. Die Ueberwachung unedler Metalle . Nach einer Anordnung der Ueb erwachung s stelle für unedle Meta 11 e über die Regelung der Erzeugung und des Absatzes von unedlen Metallen kann die Ueberwachungsstelle im Einvernehmen mit der sonst zuständigen Ueberwachungsstelle in ihre Massnahmen auch Erzeugnisse einbeziehen, die ganz oder teilweise durch Weilerverarbeitung oder zusätzliche Verwendung von unedlen Metallen hergestellt werden, ohne selbst Vormaterial. Rohmaterial, Halbmaterial und Abfallmaterialraus unedlen Metallen zu sein. Die Ueberwachungsstelle kann zur Regelung der Er zeugüng vorschreiben, ob, in welchem Umfange und für welche Zwecke mit vorhandenen oder geplanten Einrichtungen unedle Metalle im Sinne dieser . Anordnung hergestellt werden müssen oder nicht hergestellt werden dürfen. Ebenso kann die Ueberwachungsstelle den Absatz dieser Erzeugnisse regeln'. Sie kann die Reihenfolge vorschreiben, in der Lieferungen von unedlen Metallen im Sinne dieser Anordnung auszuführen sind: Die Anordnung trat mit dem 12. Dezember in Kraft „Ein Appell an die sächsische Industrie" Unter dieser Ueberschrift berichtet die „Frankfurter Zeitung'' aus Chemnitz, dass bei einer wirtschaftspolitischen Kundgebung, bei der . der Leiter der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP.. Bernhard Köhler, das Thema „Der. Vierjahresplan als Kampfansage " gegen den Bolschewismus'' behandelte, der Reichsstatthalter Mutsehmann anschliessend ausgeführt habe, er habe in den letzten Tagen an verschiedene Firmen in Sachsen einen Appell richten müssen, den Juden nicht xmehr die Mittel in die Hand zu ge-ben, , mit denen sie Deutschland bekämpfen könnten. Eine Reihe von sächsischen. Firmen habe nämlich in letzter Zeit jüdische Emigranten mit ihrer Vertretung in Rumänien beauftragt Von dieser Mitteilung habe die Versammlung mit Pfuirufen Kenntnis genommen. Scheinverkauf jüdischen Geschäfts Scheinverkauf eines jüdischen Geschäfts an einen arischen Angestellten ist nach einem Ur-- teil des K a m m e r g e r i c h t s — A. Z. 1 Ss 185/36 — nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. (Bericht der „Rheinischen Landeszeitung" vom 25. November 1936). V

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