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Central-Verein-Zeitung · 1936-10-29 · 44 (29.10.1936) · page 22

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
44 (29.10.1936)
Date
1936-10-29
Page
– (sequence 22)
Language
German
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i HERREN-BEKLEIDUNG Sandberg, Schottlander * Co. HERRENKLEIDERFABRIK GUTER MITTELGENRE Breslau Büttnersfr. 32/33 Blumenthal & Kahn L tV.-Elberfeld Her re n k I e i d er-Fab r I k I S e i .t 1 8 9 7 . . - B Job. Platek Berlin .\. 4, Anklamerstr.;ä v 4 -.0511 Fabrikation v. Biiffel-Hornknöpfen Nathant Co. Herrenkleider-Fabrik I C.<Y..ZEITVXG Berater Raben & Lippmann ■ Berlin C2, Kaiser-Wilhelm-Strasse51 Telefon: Dl Norden 4871 HERR ENK LE IDE R FAB R I K H.&M JACOBSOHN Bremen, Georgstr. 39 Fermpr. Amt W»wr Sammel-Nr. 82964 Tel.-Adr., Konfektion. J)llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll|^ I Arnold Salomon | Mechanitche Harrankleidarfabrik. {= HAMBURG 36 ■ Caffamacberrelhe 1—5 .= ^IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIF Karl Kahn «Co. Frankfurt a. M., Kaiserstr. 68 Fabrikation von Hosen und Berufskleidung. DAMEN-BEKLEIDtTNG MANTEL KLEIDER BLUSEN lenny Jacaby & Selly Haase Damenmäntelfabrik Berlin w s, Kronenstr. 33 mal 8224 KARL PRESCH Junior Berlin SW19, krausenstr. 37*Tel.: A 6 Merkur3481 Damengiirtelfabrikation 1 Mäntelmatador jerusa'/tlurstr. ss Markwald& Sdicidcmann JULIUS NELßON&Co. Berlin SW 19, Jerusalemdy Strasse 63—64 Qegr. 1872 Damen-Sport-B/usen Jersey-Sport-Kieider Kunstseidene Unterwäsche k L.G. Wallersteiner Damenmäntelfabrik Ulm a. D. H. Meyer & Co. ERFURT Damenmäntelfabrik Alfred Hecht sen. Kürschnerei - Pelzhüte Berlin SW 19. Leipziger Str. 76. A 6 1261. inaddifflddi WnUrrHTr AlexanderBeitsch, KUrtchnermeister Anfertigung v. feinen Pelzwaren - Reichhaltig Lager -Umarbeitung. v.Pelzwaren. Berlin 0.34. Boxhagener Str. 8, B7 - 1129 Lux u. Co. I Berlin W 8, Kronenstr. 50-52 Jugendliche Mäntel I und Kostüme LOEB & SUTHEIM Berlin SW. 19, Kommandantenstr. 5a Pelzwarenfabrik - Felle Posner u. Philippson G.m.b.H. 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Journale Ständig Gelepenheltskäule TRIKOTAGEN Emil Löb, Darmstadt Markt 11 Grosshandlung In Kurs-, Waiss-, Wollweran und Trikotagan JilnsSchnidtSCb.B.G. Trikotwa re nfabrik Stuttgart 13 ■mr « ■■ rgiÄ-ar * MIM! /Bindfaden, Verpackung** AiAftl I. ff Iw iAWjrHilli Materialien aller Art Sächsische Papierrollen-Fabrik JäciT^nrUfesifinr Packpapiere in Rollen und Bogen mit und ohrie Drude FK1EUK1CH BARlt H i . , Einschlagpapier und Tüten aller Art Anzeigenschluss Berlin * Neukblli», Pflllgerelr. 28, F 2 9837. ' . Vartratar gesucht i Dienstags WELLPAPPKARTONNAGEN Westdeutsche Wellpapierfabrik Oscar Stern, Rodenkirchen hei Kttln a. Rh. Notizbuch des Kaufmanns Die U e b e r w* a c h u n g s s t e 1 1 e I ii r Kautschuk und Asbest veröffentlicht eine Anordnung Nr. 36. über die Deckung vordringlichen Reifenbedarfs. Gleichzeitig wird über die Deckung des Reifenbedarfs der Fahrzeugindüstrie eine weitere Anordnung erlassen, auf Grund deren Vorschriften, die eine gleichmäßige Verteilung der für Zwecke der Fahrzeugindustrie zur Verfügung stehenden Reifen gewährleisten, erlassen werden sollen. . > Der Reichsminister für Ernährung und Land*1 Wirtschaft bat eine Verordnung* über F l ei sc h - u n d Wu rs t p r e ise erlasse*®;' die - im „Reichsgesetzblatt“ veröffentlicht worden ist. ■ 4t : Untec gemeinsamer Leitung der Reichsgrüppe Handel und der Hauptgruppe VI der deutschen Industrie (Leder-, Textil- . und Bekleidung»-- hadnstrie) haben laut Tagespresse zwischen der Leder- und Schuhindustrie und dem Leder- und- Schuhbandel (im Einzelhandel) Verhandlungen stattgefunden, um eine neue Marktordnung zu schaffen. Diese Verhandlungen haben zu einer Vereinbarung über Liefe r u n g.s - und Zahlungsbedingungen für die Schuh- und Lederwirtschaft geführt, die am 1. Januar 1937 in Kraft treten sollen. . * , Die Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft hat die Lieferung i n 1 ä n d itzch^e r Aepfe 1 zur Herstellung von Marmeladen, Obstgelees und Obstkraut sowie deren Halbfabrikate an'Mitglieder der Verarbeitergruppe der -Garten- und Weinbauwirtschaftsverbände „u n t e r s a g t. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann der Vorsitzende der Hauptvereinigung Ausnahmen zulassen. Als Zuwiderhandlung gelten auch Massnahmen, die, ohne gegen den Wortlaut der Anordnung zu verstoßen, eine Umgehung darstellen. * ' Durch eine Verordnung vom 20. Oktober tritt neben die landwirtschaftlichen Hauptvereinigungen in Zukunft eine Marktvereinigung d e r deutsch e n Fo rstu Dd Ho 1 z w i rtsch af t, die sich-dn eine Erzeugergruppe, eine Bearbeitergruppe und eine Verteilergruppe gliedere und außerdem eine regionale Aufteilung in Außenstellen aufweise. Der Aufbau der Forstwirtschaft habe damit seinen Abschluss erreicht.. Die Werbung durch Zettelaushang Der Werberat der 'deutschen W.i r t s c h a f t macht noch einmal, darauf aufmerksam, dass Wirtschaftswerbung durch Zettelaushang in Aushangkästen, in den Schaufenstern der „ Einzelhandelsgeschäfte oder an sonstigen Wijndflächen untersagt ist. Nach den Bestimmungen ist Wirtschaftswerbung durch Zettelaushang oder durch Päpieranschlag ausser an der „Stätte der eigenen Leistung“ nur an den. eigens dafür bestimmten Anschlagstellen zugelaßen. „Stätte der eigenen Leistung“ ist jede Stelle, an der die Ware, für die geworben werden soll, hergestellt, feilgeboteu, verkauft oder sonstwie vertrieben wird. Entgegen diesen Bestimmungen noch vorhandene Zettelaushänge oder Anschlägbogen sind unverzüglich zu entfernen. Die Polizeibehörden sind angewiesen, bei Zuwiderhandlungen einzuschreiten.' Die Versicherungs-Vertreter Auf der Arbeitstagung der 'Reichsbetriebsgemeinschalt „Banken undVers i c herungen“ sprach auch der Lei ter der Reichsgrupp e „Versicherunge n“, Oberregierungsrat a. D. Dir. Hilgard über Fragen der Versicherungswirtschaft. Zu dem speziellen Problem der Versicherungsvertreter erklärte er, nach Berichten in der Tagespresse, u. a*. folgendes: „Ein wichtiges Problem, die Bereinigung _des Aussendienstes, bedarf der alsbaldigen Lösung. Wir kennen die von dem Versicherungsausschuß der Akademie für Deutsches Recht und von anderen Stellen in dieser Hinsicht gemachten sehr beachtlichen Vorschläge, und wir würden es begrüssen, wenn diese Vorschläge baldigst zur praktischen A uswirkunggelängen. Aber wir dürfen uns nicht im Unklaren darüber sein, daß auch diese Vorschläge, die auf die Registrierung der Versicherung s‘v e r t re t e r und auf die Notwendig-- keit von Berufeausweisen abzielen, die Frage nur teilweise zu lösen imstande sind. Das Problem in seiner Ganzheit kann, wie übrigens noch manches ändere der Lösung harrende Problem innerhalb der Versicherung, nach meiner * persönlichen Ueberzeugung nur gelöst werden, durch die Einführung eines Ehrengerichts- Verfahrens, vor dem'sich diejenigen Betriebsführer zu verantworten haben werden, deren Außendienst nicht in Ordnung ist. Denn nur auf diese Weise wird es möglich sein, auch das große Gebiet des nebenberuflichen Vertreters zu erfaßen und dessen Arbeit“ zu disziplinieren., Dabei möchte ich mit allem Nachdruck feststellen, daß seine Beseitigung vielmehr unverantwortliche volkswirtschaftliche Rückschläge größten Ausmaßes mit sich bringen würde.“ Der Außendienst dürfe nur fachlich geschulte und charakterfeste Männer aufweisen. Auslese und Schulung seien notwendig. JüdischeT Arbeitsnachweis Die Abteilung für kaufmännisches Personal Hauspersonal und Angehörige der freien Berufe, Berlin SW 19, Lindenstraße 48/50, Telephon A7 5396, sucht Stellen für kaufmännisches Personal (männlich und weiblich) aller Art. Tüchtige qualifizierte Kräfte aus den verschiedensten Branchen sind vorgemerkt, ebenso Art besonders für Spracfif und Nachhilfeunterricht. Dringend benötigt werden Stellen für Schwerkriegsbeschädigte und diesen gleichgestellte "blinde Stenotypistinnen. Die Abteilung für gewerbliches Personal, Berlin C2, Rösenstrasse 2/4. Telephon Dl 6711, sucht Stellen für. Facharbeiter aller Art Transportarbeiter. ungelernte Arbeiter. Für grobe Haushaltsarbeiten, .Teppichklopfen, Bohnern, Fensterputzen, stehen jederzeit Arbeitskräfte zur Verfügung. ' Das tägliche Recht des Kaufmanns Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, die bereits mehrere Jahre in Geltung sind; sind seinerzeit durch Bekanntmachung in weitverbreiteten Zeitungen zur Kenntnis der Allgemeinheit gelangt. Diese Spediteurbedin- , gungen .werden, wie das Oberlandesgericht Breslau in einem Urteil vom 31.. Juli 1936 („Juristische Wochenschrift" vom 17. Oktober . 19Z6) entschieden; hat, auch wenn - sie nicht - Gegenstand ausdrücklicher. Vereinbarungen zwischen - den Parteien gewesen sind, dein Speditionsvertrage stillschweigend zugrunde gelegt. Ein Kaufmann muß also, zu Beginn seiner Geschäftsbeziehungen mit dem Spediteur damit rechnen, daß solche Bedingungen , bestehen. Deshalb gilt unter , anderem auch die in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (§ 64) vorgesehene kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten für alle Ansprüche aus dem Speditionsvertrage. , .. . In der G.-V.-Zeitung vom 16.9.1936 hatten wir eine kurze Uebersicht über das geltende Volistreckungsrecht in Forderungen gegeben und dort auch ausgeführt, daß bei Lohn- und ähnlichen Forderungen ein bestimmter Teil unpfändbar ist. Das Landgericht Berlin hat sich in einem neueren Beschluss („Juristische Wochenschrift“ 1936 8. 2943) mit der. interessanten Frage beschäftigt, ob ein Zugriff möglich ist, wenn ein Schuldner mehrere Forderungen besitzt, von denen jede für sich unpfändbar ist, die zusammen aber ein pfändbares Einkommen darstellen. In jenem Fall handelte es sich um eine Reimnachefrau, die eine Witwenrente von monatlich 34 RM und einen wöchentlichen Bruttolohn von 35 RM bezog. Das Landgericht hat entschieden, daß . eine Zusammenrechnung dieser Beträge unzulässig ist und sich damit auf einen dem Pfändungsgläubiger ungünstigen . Standpunkt gestellt. Die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden („J.W." 1936 S. 1394) hat das Landgericht Berlin sich nicht zu eigen gemacht. ' , - Ueber das Barrabattverbot bei gesetzlichem Festpreis äußert sich Rechtsanwalt Dr. Culemarm in der „Juristischen Wochenschrift“ 1936 8. 1735. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Rabattgesetz nur ein Verbot keime, Barrabatt- , zu gewähren, nämlich, im § 15 für Tabakwaren. Lediglich dem Reichswirtschaftsminister stehe nach § 17 das Recht zu. weitere Ausnahmen zu bestimmen. Verbände, batten dieses Recht nicht. Rabattverbote für Dosenmilch, Brot und Konsummargarine seien daher ungültig. 9 Inwieweit bei dem Verkauf eines neuen " Gegenstandes ein alter Gegenstand in Zahlung . genommen Und auf den Kaufpreis angerechnet werden darf, hat das Einigungsamt Frankfurt a. M. in einem Gutachten vom 21. Juli 1936 , („Archiv für Wettbewerbs-Recht“ .1936, 159) . erläutert. Jede Anrechnung, die den handeis-' üblichen Wert des in Zählung genommenen Gegenstandes überschreite, sei als unzulässiger- Preisnachlass im Sinne des Rabattgesetzes vom 25. November 1933 anzusehen. Als handelsüblicher Wert des in Zahlung genommenen- Gegenstandes komme nur der Wert in Frage, den dieser Gegenstand in dem AugenblickJbe-: sitze, in dem er in Zahlung genommen wordensei. Habe ein Handlungsagent den Verkauf vermittelt, so könne die Lieferfirma nur dann in Anspruch genommen werden, ttnn sie die Inzahlungnahme zu einenj höheren Wert als „ dem handelsüblichen gekannt habe oder babe kennen müssen. - Der Agent sei aber in jedem Falle als Mittäter haftbar. G. Ministerialrat Dr. Ernst Brandts: Die Ehegesetze von 1935, Verlag Für Standesamtswesen, Berlin SW 61,1936. Das Buch erläutert das Blut6chutzgesetz vom 15: September 1935 und das . Ehegesundheitsgesetz vom f8. Oktober 1935 mit ihren Durchführungsverordnungen sowie die Verordnung zur weiteren Vereinheitlichung derv Zuständigkeit in Familiensachen vom 17. Mai 1935. Der Text des Reichsbürgergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen ist ebenfalls abgedruckt. ‘ Die Anwendung des Blutschutz- sowie des Ehegesundheitsgesetzes auf die einzelnen möglichen Tatbestände wird durch Tabellen verdeutlicht. In den Erläuterungen zum Blutschutzgesetz werden zwar Literatur und Gerichtsentscheidungen noch nicht berücksichtigt, dafür werden aber, dem Titel des Buches entsprechend, die Bestimmungen über die Eheschliessung besonders eingehend behandelt. Den § 1, Abs. I, Satz 2, des Gesetzes, der die Folgen eines Verstoßes gegen die Eheschließungsverbote behandelt, legt Brandts dahin aus: „Trotz des Verbotes geschlossene Ehen sind nichtig; eine im Ausland geschlossene Ehe jedoch nur, wenn die Eheschliessung dort zum Zweck der Umgehung des Gesetzes erfolgt ist.“ Es kommt also nur darauf an, ob eine. Umg e h u n g 6 a bs i c h t vorlag. ‘ Letztere ist nicht nur dann änzünehmen, wenn sich die Verlobten zum Zweck der Eheschließung ins Ausland begeben haben, sondern kann auch festgestellt werden, wenn sie im Ausland eine bestimmte, nicht nur vorübergehende Tätigkeit aufgenommen haben. Ist die Ehe gültig, so ist sie auch nach deutschem Recht nicht strafbar. Verlangt der ausländische Standesbeamte aber vom deutschen Teil ein Ehefähigkeitszeugnis, so darf der deutsche Standesbeamte dieses nur erteilen. wenn .die Ehe auch in Deutschland geschlossen werden könnte. Dr. Heinz Dawid. ezialstrafkammem Für Rasseverbrechen ' Nach einer Meldung des „Berliner Tageblatts“ hat ein kürzlich in Stuttgart weilender Referent des Reichsjustizministers Vertretern der Preße mitgeteilt, dass der Reichsjustizministe« die Einrichtung von Spezialstrafkammern für die Entscheidung in allen Rasseechutzstrafeachen angeordnet habe. I

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