Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 44 (29.10.1936)
- Date
- 1936-10-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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‘1 2. Beilage zur C.-V.. Zeitung DIE JUMSCHi GEMEINDE Nr. 44 29. Okt. 1936' s Der öffentlich-rechtliche Charakter der Gemeinden \ Von Max Birnbaum III. (Fortsetzung.)*) 8. Thüringen. ■?in Thüringen sind grundsätzlich die älteren Nechtsguellen für den Rechtscharakter der jüdischen Gemeinden maßgebend. Bei der früheren Zersplitterung des jetzigen thüringischen Gebiets in zahlreiche Kleinstaaten,fehlt es mithin an einer einheitlichen. Grundlage: Für das Gebiet des ehe- . maligen Großherzogtums Sachsen-Weima.r- Eisenach ist durch den Nachtrag zum Gesetz" vom 6. März 1850,- die Rechtsverhältnisse der Juden betreffend, vom 23.-April 1862” (Regierungsblatt für das Großherzogtum Sachseu- Weimar-Eisenach, S. 95) durch Gewährung bon Parochiatzwang, Steuerrecht und juristischer Persönlichkeit den jüdischen Gemeinden der Charakter öffentlicher Körperschaften verliehen worden: — Für das ehemalige Fürstentum Schwarz- * b u rg -S o n d e r s h a u s e n sind durch die Gesetze vom 3. Januar 1860 und I. Juli 1884 den Synagogengemeiuden in. Sondershausen und in Arnstadt die Rechte öffentlich-rechtlicher Religious- Hescllschaftcn gewährt worden (Parochialzwang, .Steuerrecht mit.Verwaltungszwang und weit-, gehende allgemeine Staatsaufsicht). — Für das - ehemalige Herzogtum Sachsen-Koburg- .Gotha ist durch das Staatsgrundgesetz vom. 3. Mai 1852 in 8 35 die Gleichheit aller Religions-' gesellschaften vor dem Staat festgelegt.worden, so daß im Hinblick auf den unzweifelhafte» öffentlichen Rechtscharakter der Kirchengemeinden auch die -jüdischen. Gemeinden in diesem Gebiet als öffentlich-rechtliche Körperschaften anzusehen sind. — Für das ehemalige Herzogtum Sachsen- Meiningen find bereits durch die Shnagogen- und Gottesdienstordnung vom 11. Juni 1844 („Herzoglich Sachsen-Meiningisches Regierungs- Und Jntelligenzblatt", S. 171): Normativbestimmungcn für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Synagögengemeinden getroffen worden,, die. später durch das Gesetz vom 22. Mai 1856 über die Verhältnisse der Juden ergänzt worden sind. In diesen Bestimmungen sind sowohl Parochialzwang wie auch Steuerrecht und Staatsaufsicht festgelegt. Ferner ist die Einrichtung eines Landrabbinats.'als staatlicher Äufsichtsiustanz geschaffen. Im ehemaligen Sachsen-Meiningen sind mithin die Synagögengemeinden als öffentlichrechtliche Körperschaften anerkannt. — Für die Gebiete der ehemaligen Fürstentümer Reuß ältere und . jüngere Liüie und des ehemaligen Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt sowie für das ehemalige Herzogtum Sachsen-A l tenburg fehlt es an einer besonderen Grundlage für die Verwaltung und Organisation der jüdischen Gemeinden. ' Zusammeniassend kann gesagt werden, daß über- .all. wo in Thüringen Synagogengemeinden mit selbständiger Verwaltung und .insbesondere mit eigenem Statut, bestehen, sie als öffentlich-rechtliche —Körpcrschaften-anzusehen-stnd.—----— f . 9. Oldenburg. a) Landesfeil Oldenburg.?as Gesetz str den Landesteil Oldenburg, betrcisend die Ber«litigung der Jüdischen Religionsgcsellschaft im. LaXdeste.il Oldenburg zur Erhebung von Steuern, vom 28. Atärz 1927 („Lldenburgischcs Gesetzblatt", S. 71) bestimmt in 8 1: „Tie Indische Rcligivnsgescllschast im Landcstcil Oldenburg bcitcyt aus Svnagogeigzemelnden. die in der Jüdischen Ländesgemcindc sammengesaßt sind.", und in § 2: IN Tie Jüdische Landesgemcinde und ihre örtlichen Synägogengemcinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. ... . \ b) Landesfeil Birkenfeld. 8 2. Abs. 1. der mit Genehmigung des Ministeriums der Kirchen und Schulen vom 4. März 1929 erlassenen Eemeindeordnung für Die Synagogcngcmeindeii und die Landcsgemeinde der Jüdischen Reli^ivnsgcsellschaft im Landesteil Birkenfcld vom 16. Januar 1929 lautet: „Tie Jüdische Landcsgemeinde und ihre örtlichen Shnagogengemcinden sind Körperschaften des össcnttichen Rechtes." . . 10. Inhalt. Gemäß Gutachten der Regierung gegenüber dkm-Aichaltiscl)eii Staatsrat (Bericht vom 20. Juni 1932 in St. Nein. Akt. betr. die Rechtsfähigkeit der -Religionsgesellschasten) sind ..alle jüdischen KultusgemcinDM^MlVlrmdrsherrlich bestätigten Statuten als Korporationen des öffentlichen f Rechts anzusehen'. Ter Staatsrat bestätigte diesen Standpunkt. Tem: entspricht ein Bescheid der Regierung an die Israelitische.' Kultusgemcinde- Tessau vom 22. April 1921 (Akten der.Jsrae- *) Dergl. Nr. 40 und. 42 vom I. und 15. Cf? litischen Knltusgemeinde Dessau), nach" dem" die Kultusgemeinde als Kirchengemeinschaften des öffentlichen Rechts der Befreiungsvorschritt des 8 3, Ziüec 6 des Kapital-, ertragssteuergesetzes unterliegen. Schließlich ist in Nebereinstimmung damit dem Landesverband der Anhaltischen Kultusgemeinden durch Erlaß des Staatsministerinms vom 22. April 1924 gemäß Art. 137. Abs. 5, Satz 3 der Reichsverfassung als Zusammenschluß öffentlich-rechtlicher Religions. gesellschaften ohne weiteres die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt worden. 11. Brau lisch weig. Das Gesetz, die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinden betressend, vom 1. April 1908 („Braun, schweigische Gesetz- und Verordnungssammlung' Nr. 23 vom 18. April 1908) bestimmt in 8 1: . . ...Aus Antrag der. an eincin Orte des Her-. " zogtums bestc.hcud.eu jütmilnni Gemeinde kann derselben seitens der. Heru'gluNcu Landes-, rcgierung die Eigenschait einer vssentlich-recht- Uchen Körperichaik mit der Blirkung beigelegt werden, daß ihr alle Personen indischen Bekenntnisses angehören, die in ihrem Bezirk ihren Ltzohnsiß oder länger als' 3 Monate ihren,Aufenthalt haben: Tie.' Feststellung des Bezirkes erfolgt durch die Herzogliche Landesregierung.' Demgemäß sind alle in Braiinichweig zur Zeit bestehenden Svnagogengeineiiideii als Körperfelsaften des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Die Anerkennung ergibt sich jeweils aus der. Anerkennung der Satzungen der betreffenden Gemeinde. 12. Lippe, ' - Gemäß § 1 des Gesetzes vom 29, Februar 1924 über die jüdische Religionsgemeinschaft (..Lippische Gesetzsammlung", S. 488) sind „die einzelnen Lippifchen Synagögengemeinden. sowie die z»l einem Landesverband zusantniengelaßten. „Angehörigen des jüdifctsen Glaubens..in Lippe Körperschaften der,-, öffentlichen Rechtes." . . .. 13. Sdiaumhurg Lipp«. 8 1 Satz 1 des Gesetzes, betreffend die rechtliche Stellung der Shnagögengememden. vom 16. März 19l l (Sämumburg - Lippische Landes- Verordnungen. S. 1-3) lautet: „Tie Shnggogcngemeinden im Fürstentum Tchaninburg Lipve . sind Körpcrschasten de« össcuNichen Rechts und werden gebildet durch die (Gesamtheit aller in ihrem Bezirke wohnenden ‘ oder dem Bezirke zugewiescnen Einwohner mosaisNien Bekenntnisses. Ihr räumlicher 11m- - laug ttürd mit Justimmung der Rcpräsrntantenversammlu.ng oder, wo eine solche nicht besteht, der Syuagvgenvrrsammliing nach Anhörung der Beteiligten durch Unser Ministerium festgeseßt: " dasselbe gilt von etwaigen svälercn Erwcltcrungen oder Minderungen dieses Umsangcs.' («ci,luß folgt) WBBffi I. Die Stadt Der spielerischen Laune eines Fürsten verdankt Karlsruhe seine Entstehung. Mit einem Stock mag Karl Wilhelm geometrische Figuren in den Sand gezeichnet haben, im Walde von der Sauhatz ausruhend, als das Bild jener Stadt vor" ihm erstand, die später von Friedrich Weinbrenner, dem Meister. des Süddeutschen Klassizismus, ihre künstlerische Formung erhielt und die seit nunmehr etwas über 200 Jahren Badens Hauptstadt ist. Von Nord nach, Süd ist ^die Stadt in der Ebene ausgerichtet; im Osten Strebt sie den Hängen des Schwarzwalds zu, im Westen ergiesst sie sich zum Rhein. Bis auf eine'Bewohnerzahl von 160 000 Menschen ist Karlsruhe in diesen zwei Zentenarien angewaehsen. Sein behäbiges Temperament hat es sich bewährt, und die Fesseln des markgräflichen Stadtplanes hat es abgestreift, ohne sich dem Zwang der Gründungsidee zu entziehen. — Zentrum des Gemeinwesens ist das frühere Residenzschloss, das jetzige Landesmuseum. zu dem der Mark- . graf 171 ä den Grundstein legte. Es wird beherrscht von dem achteckigen Schloss-, türm. Auf ihn, auf diesen Mittelpunkt, läuft senkrecht von Süden die Karl-Friedrich- Strasse zu. Je weitere vier Strassen strahr len links und rechts nach Süden aus. Diesen neun südlichen Jladien. die den Stadtkern bilden, reihen siili im Norden dreiundzwanzig an, die sich durch Schlosslind Lust-, garten in den Hardtwald erstrecken. Der Forst dehnt sich nach Norden bis vor Mannheims Tore und verbindet" die „Fächerstadt“ Karlsruhe mit der „Quadratstadt“ Mannheim, die Residenz des deutschen Fürsten mit dem römischen Lager, das Lustschloss mit dem Bollwerk römischer Legionen. - . Um den Schlossmittelpunkt wurde, die Strassenradien schneidend und verbindend; ein Kreis geschlagen: es entstand so die Strasse mit dem charakteristischen Namen „Zirkel“. An ihm liegen die von Arkadengängen gi?tiagenen Ministerien. Als der . Lebensdrang der Stadt den Zirkel sprengte, legte man ah den Kreis eine Tangente: die Käiserstrasse. heute die Hauptgescbäftsader. Wo sie die Achse des alten Karlsruhe. die Karl-Friedrich-Strasse, im rechtem Winkel schneidet, ist das moderne Zentrum der Stadt entstanden: dei-Maittplatz mit Pyramide, Rathaus und Stadtkirche. Durchwandert man die Kaiserstrasse, so richtet sichim Osten der Blick auf die Schwarzwaldlröhen. Dorthin eilen elegante Autos am Wochenende: Herrenalb und Baden-Baden, die Kurplätze, liegen in greifbarer Nähe. In umgekehrter Richtung flutet an den Wochentagen der Geschäfts- Von Hans O p p e n h ei m e r verkehr. Die Lastwagen rattern dem Rhein zu, zum 1001 eröffneten Hafen, liier und in änderen Teilen der Stadt hat sich die Industrie angesiedeR: die I’arfümeriefabrik F. Wolff u. 'Solei (Kalodermawerke), das Badenwerk (Elektrizitälswerk)j die Michelinwerke (Gunfini), die Karlsruher Nählnaschinenfabrik. die Sinner A.-G.' (Brauerei), die Berlin-Karlsruher Industriewerke (Waffen und Munition) und viele andere. Jenseits des Rheins, jhnseits der Schornsteine, blauen, bei klarer Sicht die Vogesen, der Wall, den die Natur zwischen Deutschland und Frankreich, .errichtet, hat. Sicht der Spaziergänger auf der Kaisers!rasse aber in eine der Nebenslrassen, so ragt aiu Ende unweigerlich der.Schlossturin empor. Der Haupfbahnhof, draussen im Süden, mit seinem architektonisch schön-gegliederten Bahnhofsplatz, liegt einsam vor dem Besucher. Die Folgen des Weltkriegs mit seiner neuen 'Grenzziehung im Westen haben das Wachstum der Stadt gehemmt. Kommenden Jahrzehnten muss es Vorbehalten bleiben, diese,, Raum zwischen Markt und Bahnhof anszufiillen und damit die Geschlossenheit des Stadtbildes wiederherzustellen. ln, Kern der Stadt, am Zirkel und. lim das Schloss, gruppieren sich,, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die' Institjule des ..kulturellen Lebens: Theater, Technische Hochschule, Kunst- und Musikhochschule, Landesmuseum, Orangerie, Porzellaninanufaktur, Bibliothek, Kunslhalle Das ist das äussere Bild der Stadt, in der Verwaltung, Kunst und Wissenschaft auch heute noch den Vqrrang gegenüber Industrie und Verkehr bewahrt haben. Diese Ebene am Rhein, diese lieblichste, von, Klima' besrinders begünstigte Landschaft Deutschlands, dieses Grenzland, in den, die kulluren zweier-grosser Nationen sich seit Jahrtausendei, mjsclien, birgt zähl reiche Städte, die im Charakter Karlsruhe ähneln:-: Darinstadt, Frankfurt, Frei-'" bürg,". Heidelberg, auch Mainz und Wiesbaden. Nur die Doppelsfadt Mannheim- Ludwigshafen hat ihr Gesicht der Industrie .zugewendel. Diesem Boden entstammen zahlreiche Geister, die das Gesicht der deutschen Kultur geprägt haben. Sie aufzuzählou ist liier nicht der Platz., A)>er die Menschen, jener Stadt, von der "liier--in, l^esondereii die Rede ist, die Bevölkerung Karlsruhes, -soll . mit einigen Sätzen charakterisiert werden, die einer im Jahre erschienenen Schrift von Professor Albert Schneider, „Karlsruhe, die junge deutsche -Grenzstadt“ entnommen sind. Dort heisst es auf Seite. 11: ...Der Hwlei,ständigen sind es wen ige, wenn ’ m-ioi darunter diejenigen versteht, die hier gelieren und ansässig geworden sind oder die . gar auf eine (Jesrhlerhlerrolge von ortsansässigen Vorfahren /.uriicklilicken können. "Wirkliche 'Kigenarl in der Spräche, Lebenshaltung uiid Korperheschaffenhoit kann «ich aber nur , in -einer eingesessenen Bevölkerung heraiisbilden und erhallen. Hinzu kommt, dass wir eine sehr jumre Stadt vor uns" haben,' oben* Die alte Synagoge in Karlsruhe ,