Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 43 (22.10.1936)
- Date
- 1936-10-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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i \ Nr. 43 * T. Beiblatt 22. Oktober 1936 > Der Gott des Judentums In der „I u r i st i scheu Wochen, schrift" (Heft 42 vom" 17. Oktober 1936, S. 2907) berichtet Dr. Otto Zeller (Berlin) über die Tagung der Reichsgruppe der Hochschullehrer des NS.-Rechtswahrerbundes am 3. und 4. Oktober (vgl. den Bericht in der . C.kV.-Zeitung in Nr. 41). - Es 'gibt u. a. - einen Auszug . aus einem . Referat - von Dr. v. Leers (Berlin)'. Der Redner führte danach -aus: \ Die Geschichte des Judentums auf deutschem Boden und übrigens auch in anderen europäischen Ländern sei aufs engste mit, dem Verbrechertum verbunden. Das kirchliche Zinsverbot, das-allen Juden das Zinsnehmen verbiete, habe die jüdischen Gemeinden zu privilegierten Gcldvcrleihcrn gemacht. Das Judentum tverde so gewissermaßen privilegierter Wucherer und Hehler und gehe rasch vom Ankauf der Hehlerware zur , Organisation der Diebstähle über. Ein Prozeß des Jahres 1734 bringe allein 60 jüdische Räuber vor das Gericht; ein Landrabbiner in Gundelfingen zeige sich dabei als Berufs- Hehler. Um 1800 habe es bewaffnete Räuberbanden'gegeben — oft berittene die unter Führung' der Juden Abraham Moses, Picard, Leibchen Pollack und anderen das Rheinland unsicher "gemacht hätten. Erst die verbesserten Polizeiverhältnisse nach den Befreiungskriegen, vor allem auch die größeren Gewinn- Möglichkeiten in der sich entwickelnden kapita- - listischen Gesellschaft hätten das jüdische Verbrechertum veranlaßt, sich auf nnaüsfälligere und einträglichere Methoden der Gaunerei umzustellen. Die nächste Generation des Judentums chabe sich dann entweder in der - . Gründerzeit als Spekulanten und Betrüger betätigt, oder sie hätten die Verbindung mit .dem Verbrechertum im'Marxismus auf erweiterter Ebene fortgesetzt. Ter jüdische „Baalmassematte", der Einbrirchsleiter^ um 1800, sei der Vorläufer des späteren bolschewistischen Agitationsjüden und Kommissars. 'Es werde. die Aufgabe der Familienforschung sein, f e st z u st e l l e n, was a u s der . zahlreichen N ach k o mm e n - s ch a ft de r al t e n j ü bischen V er - brecherbanden geworden sei. Es werde zugleich festzustellvn sein, daß alle jene von den Inden in die Strafrechtswissenschaft Hineingetragerken Tendenzen zum Schutz des Verbrechers nichts anderes als die alte ,Fortsetzung der Einheit von Judentum" u n d Verbrecher f u m darstellten. Es werde ferner die jüdische Tradition, vor allem des Alten Testaments, in ihrer grundsätzlich verbrecherischen Grundhaltung ohne taktische Rücksichten herauszustellen sein. Erst wenn man' das Judentum als volkgewordene Kri- ' minalität und seinen Jahwe als himmlischen Baalmassematte ohne Scheu erkenne, löse sich das Rätsel dieses Volkes. In dem 1924 erschienenen IV. Bande det „ L e hren des I u d e n t u m s ' findet sich, von Leo Baeck dargestellt, die nachstehend abgedrurkte jüdische Auffassung vom Wesen Gottes: - ' , ' „Es ist einer der bestimmenden Gedanken der Religion Israels, daß Gott heiligest, und heilig sein bedeutet in dem Gehalte, -d.en dieser Begriff in seiner Entwicklung hier gewonnen hat: unterschieden sein, anders sein. So haben die Lehrer des Talmud auch dieses Wort aufgefaßt. Gott ist heilig, das will sagen, daß Gott über alles erhaben, ist. daß er anders ist, anders als alles Natürliche und Irdische, anders als alles Menschliche und Profane. Er ist anders, und darum ist, er der Einzige, kein Mythisches, kein Bild, kcine^ Gestalt kann ihn bestimmen; nichts gleicht ihm. „Wem wollt ihr mich vergleichen, daß ich ihm ähnlich sei!" Gott ist der „Heilige Israels". , Das, was anders, was von der Welt und ihren Geschicken unterschieden ist, wird vom Menschen im Guten erlebt. / Das sittliche , Gefühl ist das Gefühl, über etwas emporgehoben und erhaben zu sein, etwas zu eigen zu haben, was anders ist. anders als alles ■’ bloß Natürliche. Wie sehr der Mensch der Welt auch angehört, so erfährt er! daß in ihm etwas ist. was nicht die Welt ist, etwas, wovor er Ehrfurcht hegen darf.' Wenn das Gebot des unendlich und ewig Gebietenden in ihm lebendig wird, empfindet er es so. Aber es ist doch nicht "das Sittl iche allein, was er darin erlebt. Er erfährt ^zugleich, daß sein Leben aus dem ewigen Leben kommt, daß sein Leben ihm gegeben worden, daß es vom Geheimnis umfangen wird, daß sein Leben seinen Grund nicht in sich hat, sondern in Gott. Erst in diesem demütigen Empfinden wird das sittliche Gehülst zur Religion, ist die Ethik auch Gottesglauben. Diese Einheit von Demut und Ehrfurcht ist '* das Gefühl vom Heiligen. Gott ist heilig, bedeutet demnach, daß er ' der Urquell alles Lebens und der Urgrund alles Sittlichen ist, daß er der Gebende und der "Gebietende, der Liebevolle und der Gerechte ist. . Gottes Liebe besagt: Gott gibt . alles; alles was ist, ist seine Schöpfung, offen- ° bart seine Gnade. . Göttliche Liebe ist daher! »licht ein mythologisches Wort von dem bevorzugten Schicksal einzelner Menschen, sondern der Ausdruck dafür, daß unser aller Leben mit Gott verbunden ist und zu ihm gehört, daß er uns allen imme-r gegenwärtig ist, daß unser Dasein'in ihm seinen Sinn lind , Wert hat. Alles Wort der Liebe: alles, worin diese Verbundenheit sich anssprechen kann mit ihren innigsten Worten, wird darum zur Bezeichnung dessen, was Gott für die Menschen ich Aber was Gott für uns ist. besagt zugleich auch, was er von uns verlangt. Alle göttliche Liebe ist zugleich göttliche Gerechtlgkeil. Wie Gott gibt, so fordert er. Er hat vor den Menschen das Gute Und das Böse hingelegt, damit der Mensch wähle und sich entscheide; er hat ihn geschaffen, damit er selber sein/Leben schaffe und ausbaue. damit er Ewigkeit mit der Stunde gewinne. Gott hat ihm alles Gute gegeben, damit er selber > Gutes übe und Gutes verwirkliche-, damit er Gott diene. Gott ist der Liebevolle und der Gerechte, beides ist in Uim eines; darum ist er, der Heilige, der Einzige und blne^ Daß Gott voll- Lieb» ist. haben auch andere Religionen ällsgefpr.vchen; daßdas Gute vom Menschen gefordert wird, ist auch in mancher Philosophie verkündet worden. Was dem Judentum sein Besonderes gewährt, ist diese völlige Einheit des Gebenden und Gebietenden, diese Heiligkeit Gottes." Magister Kiri ch «Ur gut« Likör, Mattster MUnch«nVII wenn praklnch durch die Erbeinsetzung ein Ber« , mögen. Das der Deutsäte Durch Sct>enkuiig von dem zum Erde eingesetzten Juden erworben habe, wie» der'au.sgeiondert werden falle vder dergleiclion. - muffe der Nnteriuchung ,»n Einzelsatte nberlasien bleiben. Für den Elnzelfall werde es jedenfalls ohne Bedentiing sein, vb der. denisä^ Erblasser noch. . fesiitellbare gesetzliktie Erben hniterlasie oder nicht. Deirg die Beeinträchtigung des- Erbrechts der Bvlksgefamtheit muffe hier.der Beeinträchtigung : des Erbrechts dernäheren Sippcnangehvrigen gleichgeachlel iverdcn. Die in der Enlfei>e>duilh des Amtsgerichts behaiidelteli Z>veifels»ragcn ergeben sich dadurch, Daß im Erbrecht sa>nilienrechlliei)c und vermögensreci,tlici>e Gesichtspunkte eng miteinander verknüpft sinh. LrI)em8et2M8 eines ^ne Entscheidung des Amtsgericht! Leipzig durch einen Arier Auslands-Nachrichten " In der „DD u f s ch e n I u st i z" (Nr. 42 vom 16. Oktober 1936, S. 1579) wird eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 29. September J936 (185 VI 315/36) mitgcteilt, nach der die Erbeinsctznng eines Juden durch,. einen Deutschen unter Umgehung der gesetzlichen Erben dem gesunden Bvlksempfinden widerspricht und nichtig ist. Eine arische Erblasserin hätte durch formell' gültige letzttvillige Verfi'igun'g vom 24.. Dezember 1935 einen nichtarischen Kaufmann unter völligem Ausschluß ihrer gesetzlichen Erben (Pater -und Schwester) als- Universalerben eingesetzt. Das Amtsgericht Leipz i g hat u. a. ansgeführt: Das Nachlaßgericht habe von Amts wegen nicht nur die formelle, sondern auch die materielle Gültigkeit der Bcrsügnng von Todes'wegen zu prüfen, es müsse mithin selbständig und unabhängig von den Angaben der Beteiligten an Hand der gesetzlichen Auslegungsregeln eine bestimmte Entscheidung treffen, vb das Testament gültig oder, ungültig sei. Die nach dem Erlaß und in Kenntuis der Nürnberger Gesetze und der Rassensrage errichtete letztivillige Verfügung der Erblasserin stelle sich als den guten Sitten widersprechend und mithin nichtig dar. Aus keinen Lall würde es dem gesunden Volksempfinden, dem Anstandsgesützl aller billig und gerecht Denkenden sowie^ dem herrschenden. Volksbewußtsein entsprechen, wenn — entgegen den Zielen des Nationalsozialismus. der eine reinliche Scheidung der Rassen und die Distanzierung vom Judentum in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung fordere — arisä)es Volksvermogen unter Ausschluß der gesetzlichen Erben durch Einsetzung -eines Nichtarrers in . jüdische Hände übergeleitet würde. — In einer Anmerkung der „D e u t s ch e n I u st i Y ■ tritt Amtsgerichtsrat Friedrich (Reichsjustizministcriuin) der. Entscheidung zwar im Ergebnis, aber nicht in der Begründung bei. Er hebt hervor, daß das Gesetz die vom Gericht angeschnittene Frage, ob die Erbeinsetzung eines Juden durch einen deutschen gültig sei, nicht ausdrücklich regele. Insbesondere enthielten die Nürnberger Gesetze keine einschlägigen Bestimmungen.^—Man könne daher die Frage nur auf Grund der allgemciiien'Vorschriften über die Nichtigkeit unsittlicher Geschäfte lösen. Amtsgerichtsrat F r,i edr ich bespricht zunächst gewisjeBcdenken gegen die Entscheidung des Nachlaßgericht-?. Es könnte geltend gemacht werden! daß den Inden in Deutschland die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit garantiert sei. Diese würde beeinträchtigt werden, wenn man die Erbcinjetzuiig eines Juden durch einen Deutschen schlechthin für unwirksam hielte. Bei der Erbeinsetzung handele es. sich aber in erster Linie gar nicht um eine wirtschaftliche Frage. Vielmehr sei die Erbeinsetzung ihrem Wesen nach eine familienrcchtliche Angelegenheit. Tie? ergebe sich klar ans einer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung (sippenrechtliche.Gebundenheit des Ver- "mögens-): Tie weitere Entwicklung habe freilich die Rechte des.Erblassers ansgeweitet und das BGB.'habe nach individualistischer und liberaler Denknngsweise den freien Willen des Erblassers nur noch in geringem Umfange ciiuzeengt. Tie nationalsozialistische Gesetzgebung habe aber diese Bahnen des BGB. bereits mit dem Reichserbho,- -gesetz verlassen. DaS Erbrecht sei wieder als ein Ausfluß Des. Sippenrechts aufznfasieii. - Tie vor- - wiegenden > vermögcnsrcchtlichen Auswirkungen des Erbrechts dürften .Nicht als die Hauptsache betrachtet werden. Taräus folge, daß der Richter die vom Gesetzgeber 'zugelassene Teslierfreiheit als Ausnahme von der Reget werten müsse, und Daß "er bei der Prüsniig, ob im Einzelfall die Einsetzung eines Erben gegen die guten Sitten verstoße. einen ganz besonders strengen Maßstab anzulegen habe. Ter Begriff der guten Sitten richte sich-nach dem geinn-den Volksbewnßtscin. dem cs jedenfalls .unerträglich sei, wenn einem Inden die bevorzugte . Stellung eine? Testamentserben an Stelle eines deutschen Meii sclieii ei »geräumt werden solle, lln- «rtrügtich nicht deslwlb. weil den Inden hier Vermögenswerte zufalle» sollten, . sondern deshalb, weil es dem deutiä>en Rechtsdenken entfprectie. das ewige Mriid der Familie zu erteilten und nicht dadurch zu ,zerreißen, daß einem Artfremden. Beingi.isie znfielen, die als Treuhänder des Familie,i-_ gutes mit den Angehörigen der Sippe zuständen. Damit sei gleichzeitig der Unterschied anfgedeckt zu dem F«rll der Schenkung unter Lebeliden. 3öenn auch n. a, bei der Säzenkung der geläuterte Eigen- - tumsbegriff und etw«r sonstige ir^ dev-'Person liegeiide Gründe zu berücksichtigen sej Rl, so'handele, es sich bei ihr doch immer um eine wirtsct)aftlicl^ Frage,, bei der, die wirtsct)asttiche Bev'egnngssrciheit des Juden in Deutschland zu berücksichligen sei. Beim Erbrecht sei dagegen entscheidend, oh der Erblasser befugt sein könne, die im Sippenrecht wurzelnde Verfügung von Tode» wegen zlignnjteii eines Juden zu treffen. Ans de-nr Gesagten ergebe sich, daß da? Gericht, sisiveir^esder Tiitanzieruiig des Deutschen vonr Judentum in wsrtsct)aftlic1)er Beziehung eine Bedeutiing beimessen tvolle, mit dieser Begründiing am Kern der Saci)e vorbeigehe.' Bedenlungstos sei auch die Frage, ob der Erblasser vor oder nach " dem Erlaß nnd in Kenntnis der lllürnberger Gesetzgebung da? Testament errichtet tzabe. Vielleicht habe das (Bericht die Auffassung des Reichsgerichts im Auge gehabt, daß die jewejligäVolksam'-asiung maßgebend sei., 'v daß ein RcchtSgeschäst. da? sich in späterer Zeit in Gemäßheit der gelteiide» Rechtsordnung als sittenwidrig darstelle, noch nicht als sittenividrig zingelten brauche, wenn es zuvv,r. abgeschlossen, sei. Abgesehen davon, daß al? Zeilpnnkt hier nicht die Z,eit Maßgcbenb sein toniile. in der die Nürnberger Gesetze gescl-asie-n inorden seien, sondern daß man vom Frühjahr 19:n an?- gehen müßte, konnten diese für Reeiitsgeschä'te initer Lebenden entivickelten Grundsätze hier nicht gelten. Tenn ntscheidend sei nicht etioa die Sinnesrichtung des Erblassers, sondern die Tatsaä^> der Erb- . einlehung alS folct>c. Tara»? ergelie sich gleict>- zeitig, daß auch die Kenntnis de» Erblasser? non der Rassegesetzgebiing ohne Bedeutung sein(mnsie. Ob und inwieioeit Ansnahmen von deni grnnd sätzlichen Ergebpis zuzulassen seien, znm Beispiel der ^üdisc^en Winterhilfe am Sonntag, den 25. Oktober Ab 19, Oktober' begiimen die Bezirks- und Ziveigitellen. der Jlidischci, Wiiiterhiise.der»Jndischeu Geilieilide zu Berlin mit der /Ausnahme '.von Anträgen für die Jüdische Wiiit'erhilte. » .' Für die Pfiliidspende iverden dringend Sainnielkörbe zur Abholung der Lebensmittel benötigt. Wer .gut crhältenk Tragkörbe. Waschkürbe nnd ähnliches entbchren. kann, ivird gebeten, die? der Indischen Winterhilfe, Abteilung. Psundspeliüe. Berlin-GrimewalD. Jagvwstraße 30' (Telrphvii: 119 0237),. zu .meiden'. . /. Ter Herr Reichsbeauftragte für das Winterhiliswerk de? Dentscheir Volkes hat in den von ihm genehmigten Richtlinien entschieden, daß Inhaber jüdischer Firmen, einschließlich der Oft'en'en Handelsgeicll'chastrn nnd Komnianditgesellirtiaft«», jedoch Niit - Ausnahme der Aktiengesellscl)aften. und Geiellscl)aiten mit beschränkter Hastuiig (jiiri'ti'ci,e .-Persvnrii! >l>rcii inoiiatlichkil Beitrag an .die Indische-Winterhilse abzusühren haben. Jiidiiäie '-Angestellte. Beamte nnd Arbeiter' aller Unter-, nehmiingeii fuhren ihrei, monatliclzen Beitrag an die Jüdische Winterhilfe ab. Fiir chen Westen Berlins werden dringend iveitere ehrenamtliche Sammler und Sainin lerinnen benötigt. 'Schriftliche Meldutigen an die Abteilung Haussammluiig der Jüdischen Wmterhilieder Jüdischen Gemeinde' zu Berlin. Rvscnslraße 2—4, erberen. Postscheckkonto der Jüdischen Winterhilfe: Brr- . lin 93 446. \ Amerika : Ans dein-'pnteitag der Repiidli/aiiischeii Partei de» Siaates -Neio-Rork in A l ber » i, ist folgende -Erklärung in das Wahlprogramin der Partei niifgenönnne» ivorde»: Wir erklären ernmit. daß wir. ans gerectiiein »nd-gleiclieni Schutz für alle aincrikasiisrite». Burger ohne llnlerschied der Religion, der - Rasse, der Farbe »nd des Geburtslandes, bestehen. Freiliesi der Rrlig'ivi,.'Freiheit der Rede-»nd.Freihetzt der Me-sie. >v,e sie von der amerikanischen Persassiing >p>rantie.rl ivird. soll von allen genvssen. »verden: ivir protestieren gegen Z»ri"icksetz»ng und Versolgiiiig ans Genud von Rasse oder Religion, wo imiiicr und in roelcher Weise immer dies geschieht.' England Ter Minister fiir die Koordinierung' Der Landesverteidigung. I n? k i p . ivandte sich 'in einer in HertsdiDsliire gehaltenen Rede gegen die jiidenfcinMidio Propaganda in England. . Wsie die I n d i s ch e Tel e g r a v l, e >, a g.e n » t » r erfahrt, -ist von dein englischen Piinisterrat eiiie-,llnterkoiil>nissioii echgeseht worden, die über tzlhißnaInnen zur Bekänipsnng der jiiDenseindlichen Propagniidtr der englischen Faschisten beraten soll. Eetland In der ersten Mitteilung über die Wahlen zur estländisäit'li Nationalpersaiiimliing hieß es. daß die iiativiialen Minderheiten gemeinsam einen U'ertrete^ zn entsenden hätten. Von ziiständiger Seite wird dazu »iinmehr erklärt, daß die deutsche NUiidcrlieit in der Ziveiten KainnierZeinen Sitz erhalle, »nährend Der Vertreter der jüdischen Min- > derheit verinntlich voin estländischen Staatspräsidenten ernannt werde. Griechenland Ta? griechische Amtsblatt veröffentlicht ein Gei'etz. durch da? eine Nlinderheitenabteilung beim Generalgonvernciiicut fiir T h r a z i e n geschasfc'n »oird. Der Leiter der neuen Abteilung wird gleichzeitig Berichterstatter der Regierung für sämtliche Ntiiiberheiteiisrageu sein. , Oesterreich ~ In W i e n fand eiiie stark besuchte Dersämmliing der jüdischen Legitimisten statt, ans der unter anderem.Ilniversitätsprosessvr Tr. Dietrich v. H i 4 d e b r and .sprach.' Er entlvickelt» von seinem kalholiicl,e» Staiidpnnlt Idee »nd Wirklichkeit Der' cljriitlich - abendläiidisclicn Kultur. Oeilecreich sei unter Habsburg der Hort des Abeiidlandes getvesen. »ind il>m falle auch in seinen engen Grenzen die. gewaltige Aufgabe zu. die christlich-t^rndländische Kultiir »vieder zum Siege zu ti'lhreii. An der Schisfuiig dieser Kultur habe nicht, nur D:e 'Antike und das Ehristentiim. . sviidern auch da? gvttglänl'ige Judeiitunl seine» Anteil gehabt. R!it der Aiissvrdcriiiig. gemeinsamiiiit'dem kathvliscl^n Oesterreich für HabSbiirg nnd' Dollluß-Leilerreich zu kämpfen, schloß Professor Hildebraiib seine Aussühriingeu. Anläßlich des 6». Geburtstages des. 1927 verstorbene» Wiener Oberrabbiners und Prasidenteu des Zio»ist>sä)eii Aktions-Comitees, Dr. H. P. - E h a j e?. »and-in Wien eine Gedenkfeier statt, an der Vertreter des Präsidilim? der Kilttiisgemeinde lind nieler Organisationen teiliiahmen. Die Frist zur Eiiirrclchling von Wahlvorschlägen für die am 8. Roveinber stattsindende Neuwahl des Vorstandes der Wiener Israelitischen Kiiltils^ineinde ist am 10. Oktober abgelaufen. E? iviirde» sechs -Kandidateiilisten eingereicht. Ltiminbcrechtigt. sind 4.5 0.00 .Wähler, / Polen Ter .likraiinsche l»t'nl tonn trat nl? Vertretung der stärtslen nlraiilisch-nationaleii Piartei, der U n d o, har in Leiijberg eine Eniih>l>eß»»g gefaßt, in der vor ji,de„sei»dlut>e» Älisz'chreitungen in den von llkraiizern bew.vhnteii Gebicteil gewarnt wird. Anlaß zu dieser Reioliition haben Die zahlreichen vogrvinan igen Alisschrcitiiiigrn . gegeben, zn denen es in letzter Zeit in ilkiaiiiische» Dörfern Oftgalizien? gelvinmeii i)t. Vielfach find güdische Häuser niedergebraiiiit i»id die jüdisil^n Einivohner zinn Verle.isen ihrer- Wohnorte gezwungen worden. —^Gu.i.e^W.> War schul erichienenen Zeitmigsiiield»»g ziisvlge^ssNImr'T-befaNnte jüdiseki« Essahist unD' Ni ikilkr 'R a r E c h k in Kiew, wo er vor kurzem von der Sowejetpvlizci verhaftet wurde, erschossen ivordcn. .. - /- ' .' - ■ - Rumänien Ter Zent rat rat der Inden. Rumäniens hat von , König Earol II. ein Telegramm erhalten, in dem '