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Central-Verein-Zeitung · 1936-10-08 · 41 (8.10.1936) · page 5

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
41 (8.10.1936)
Date
1936-10-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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I Nr. 41 * 1. Beiblatt 8. Oktober 1936 Eine Hochschullehrer-Tagung Magiiter Klnch der gute Likör, Magister MUnchenVIl Wie in der Tagespresse berichtet wurde.^ ' -fand am 3. upd 4. Oktober in Berlin eine -Arbeitstagung der -Reichsgruppe Hochschullehrer des NL.-Rechtswahrcrbündcs^ mit dem- Thema ,-,Tas Judentum in der Rdchts- und - Wirtschaftswissenschaft" statt. Professor Dr. Heinrich L a n g e . der Ordi---' . narius für bürgerliches Recht an der Universität Breslau, widmet dieser Tagung in der ,.D c ü t s ch o n Juri ft e n; c i t u n g" ' eine historische Betrachtung über das Ein- . dringen' des Judentums—in das deutsche Ter Kamps gegen den Liberalismus verlange in seiger, rückschaueüden Wertung .das Bewußtsein, daß den deutschen Liberalen und- - den jüdischen Liberalen eine .Welt -trenne. Nach der Emanzipatiön habe das Judentum durch das ' westlich-demokratische Denken •* unter Benutzung eines hohlen Staatsangehörigkeitsbegrisfs in Wirtschaft, Geistesleben und Politik fortschreitend „strategische Punkte" '.besetzt. Sein Eindringen in die Wissenschaft sei. dabeibegünstigt worden durch seine gesicherte materielle Läge, die chas Risiko des Gelchrienberuss leicht überwinden ließ. Ter Zeitgeist vorherrschender Technik habe eine immer stärkere Technisierung dc'r Wissenschaftaüsgelöst, eine Vorherrschaft des Verstandes über das Gefühl, des Abstrakten über-das Konkrete, der Gesetzestechnik über Volkscthik. Tie gemeinsame Technik sei dann, zum Milieu des „Fachgenossen" geworden, das Arteigene wie -Artfremde überdeckt habe. In der älteren jüdischen Iuristengeneration habe das, Assimilatwnsstrehen vorgeherrscht mit dem Merkmal der Dankbarkeit für die Gleichstellung und des Bruches mit Vergangenheit und Nassengenossen. Diese Generation habe sich mit Vorliebe geschichtlichen Fächern zugewandt. Die Loslösung von der eigenen Rasse und die Unmöglichkeit der. vollen Assimilation habe einen Gelehrtentyp geschaffen, der in strengster, abstrakter Wissenschaftlichkeit im Reich der Begriffe und Systeme sich seine Welt geschaffen und sich so nach und nach zur „reinen Rechtslehre" hin entwickelt habe. Auf dem Wege zur .Anwaltschaft feil der .„Advokatismus"' entwickelt worden Mit einer zur Virtuosität ent? wickelten Rechtstechnik als'willfähriges Werkzeug, jedes Ergebnis zu rechtfertigen ^und jeder Partei zu dienen. Die° Juden seien in das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Wettbewerbs- und Erfinderrecht, das Theater- und Filmrecht eingcdrungcn. Tie Aufgaben seien nicht nach innerer Neigung, sondern nach materieller Bedeutung gewühlt worden. Selbst der a np a s s u ngs f ä h i ge Artfremde habe in die genannten Rechtsgebiete die Anschauungen seiner Rasse getragen: Verständnislosigkeit für Baller und Handwerk. Vorliebe, für Handel und Großhandel und das internationale Privatrecht. "Durch die Arbeit an Kommentaren/und Lehrbüchern, das Beherrschen der wissenschaftlichen Zeitschrift gerade auf ' den Gebieten juristischen Ne-ulgudes.habe der jüdische' Jurist die Entscheidungsgrundlägwl für/ die Praris. 'die juristische öffentliche Vteimmg geformt, - Der älteren jüdischen assimilatiousbestrebten Juristengenergtivn'sei eine junge rassebewußte gefolgt. Durch Beleuchtung arteigener lind Verdunkelung artfremder Leistlingen habe es die jüdische Wissenschaft verstans >> n, fngehörigeII Ul fördern. Durch.. in- und ausländische Zufannirenarbcit fei es ihr gelungen, ihre Angehörigen als weltbekannte Gelehrte erscheinen zli lassen.. Aus einem Diener sei der Jlide. nach lind nach Gehilfe und Herrscher geworden. Der älteren jüdischen Generation sei der Bv.rwnrf zu machen, daß sie gegen dieses Treiben nicht eingeschritten sei. Die jlinge jüdische Generation habe tief unter einem Dernbnrg oder einem LenelMestanden; sie habe oft den Tempel der BWknschaft zu einer Stätte für Krämer und Wechsler entwürdigt lind in der Wissenschaftein cinbringlichcs Privatgeschäft erblickt, Aus dem Gebiete der, Rechtsübel fremdung in den letzten hlilldert. Jahren stellten sich der deutschen Rechtswissenschaft noch lohnendere Aufgaben als gegenüber, dem spätrömischen-Recht. - In einem R liu d f nn k v o r t r a g bezeichnete Reichsgrlippenleiter Stäatsrat Professor Tr. Carl SM) m i t t als den . ^Zweck der Tägllng die Aufgabe, in dem Weltlampf gegen Judentlun und Bolschewismlls eine besonders' gefährliche Tarnung des jüdischen Geistes mifzudecken. Denn für den Inden sei nicht nur die Tallfe. sondern allch das Recht und die Wi'fcuschaft ein Mittel geweseri. lim in die Welt ches deiltschen Geistes und der deutschen Bildung einzudringen lind dort säst hundert Jahre lang zu Hausen. Das Judentum habe es verstanden, den echten Begriff des geistigen Kampfes -zu fälschen. Sollst hätte man z. B. den großartigen Kampf des Gauleiters 'Julills Streicher nicht in der Emigrantenpresse als „nngcistig" abtun, können. Es dürfe nicht vergesicn werden, was es bedeute, daß Jahr fsir Jahr, Semester für Semester Tausende junger Deutscher, künftige Richter und Anwälte durchdie Schule jüdischer Rechtslehrer gegangen seien, daß maßgebende Lehrbücher und Kommentare 'fast ausschließlichvon Judenstammte,;. daß Juden einflußreiche juristische Zeitschriften beherrschten und ihre typisch jüdische Aufsassllng als die allein wissenschaftliche, jede andere Meinung aber als unwissenschaftlich - hinstellcn konnten. Nur wer diesegeistige Macht eines Juden iü ihrem vollen Umfange - erkannt habe, werde richtig erfassen können, was der Sieg des Nationalsozialismus für den deutschen Geist bedeutet. Der Tagungsverlauf Staatsrat S ch m i t t stellte die Tagung bei ihrer Eröffnllng unter d r e i L e i t s ü tz e, nämlich den Satz in „M e i n K a m p s " Z „Indem ich mich des Juden erwehre, kämpfe, ich für die Sache des Herrn", ferner das Wort des Reichsministers Frank — die Rassengesetzgebung sei zwar abgeschlossen, aber die Aufgabe der ständigen Ablvehrbereitschaft gegen den jüdischen Einfluß stehe dennoch fest — und die Warnung Theodor von d e r P f o r d t e n s , daß der jüdischen Durchsetzung der deutschen Wissenschaft während eines Jahrhunderts ein Ende bereitet werden müsie. Man müsse stets den klaren Begriff des Juden anwendcn, da hinter allgemeinen Begriffen wie „fremd- . völkisch" der jüdische Einflust sich durch die gute Nachbarschaft anderer Nationen tarne. Ter Jude würde sich aus diese Weise plötzlich in der besten Gesellschaft befinden. Es wäre aüch. falsch,- vom „Nichtarier" zu sprechen, denn auch bei dieser Bezeichnung geratener - Jude in die Gesellschaft von japanischen Samurais oder ritterlichen Magyaren. Amstgerichtsrat Gutbrod verlas Im Aufträge von Reichsminister Tr. .Frank eine Ansprache. Es gehe bei der Tagung darum, ein für allemal einen endgültigen Schlußstrich unter die Entwicklung der deutschsprachigen jüdischen, Rcchtsliteratur in Deutschland zu ziehen. Das deutsche Recht müsse aus deutschen Lebeusnotwendigkeiten durch Deutsche und ausschließlich in deutschem Geiste verwirklicht werden. Es gelte jetzt, mit dem Schlendrian endlich aufznräuinen dak jeder dahergelaufene Juda "als Pröfesför deutsclsen Studenten das' deutsche Recht vermitteln könne, daß die Rechtseinrichtungen des deutschen Gastvolks geradezu zu einem, Tempel . Judas entweiht würden und das neojudäische justizprofessorale Rabbinertum sich breit mache. Für diedeutsch^ Rechtszukunst sei eine irgendwie geartete schöpferische, auslegende, lehrende oder kommentierende Arbeit durch Juden unmöglich. Das Eindringen der Juden in die Rechtswissenschaft sei ,deshalb so groß gewesen, weil sie durch ihre Rassenmentalität auf jene Art juristischen Denkens besonders eingestellt seien, die man irrtümlich mit der überkonkretcn, sogenannten objektiven Betrachtung zu identifizieren . pflege. Wach der Entfernung der römischrecht, lichen Neberfremdungsschicht müsse nun auch die Schicht semitischer Ueberlagerung abgetragen werden.- Reichsminister Dr. Fracht stellte dann vier Forderungen auf: „Für alle Zukunft ist es unmöglich, daß Juden im Namen des deutschen Rechts austreten können. Die deutsche Rechtswissenschaft ist deutschen Männern Vorbehalten, wobei das Wort „deutsch" allein im Sinne der Rassengesetzgebung des Dritten Reiches ayszulegen ist. Für die Neuauflage deutschgeschriebener Rechtswerke jüdischer Autoren besteht keinerlei Bedürfnis mehr. Alle deutschen Verleger wollen derartigen Neuauflagen unverzüglich Einhalt tun. Aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büä^reien sind die Werke jüdischer Autoren, soweit irgend möglich, zu beseitigen. Diese Werke sind aus den Leitgebieten Ki^LeMMwRechL^^E^^^Mreihen und in die Abteilungen der Büchereien, did das Wirken der Juden. und des jüdischen Volkes aufzeigen, zu überführen. Mit deutscher Rechtswissenschaft haben die Rechtswerke jüdisckrer Autoren nicht das Geringste zu^tum. Solche Werke sind lediglich Meinungsäußerungen sremdvölkischer Rechts- . Verwirklichung. Deutsche Rechtswissenschaftler haben künftig von Zitaten jüdischer Autoren nur noch insoweit Gebrauch zu Machen, als diese Zitate zum, Hinweis aus eine typisch jüdische Mentalität ünerläßlich notwendig sind. . Unmöglich, ist aber, daß deutsche Lehrmeinüngen künftig auch nur irgendwie auf Lehrmeinungen-die von jüdischen Wissenschaftlern vertreten werden, aufgebaut werden." - Tr. Frank sprach zum Schluß den Wunsch . ans, die Tagung möge das völlige Ende des Judentums in der deutschen Rechtswissenschaft und zugleich den Fanfarenstoß in eine neue, große- Zeit in der deutschen Rechtswissenschaft bedeuten... Als erster Fachreferent sprach der Göttinger Dozent Tr. Rath über Das Judentum ist in dor Wirtsohaffswissonscliaft. insbesondere über die Aufeinanderfolge der jüdischen Wirtschaflstheoretiker Ricardo. "Marrund Carl Nlenger. Ricardo fei ein Börsianer, der zur Feder greife, ans, der praktischen Hebung des Börsenhandels thev-, rstifche Svfteme mit dem "?knfpruch mif Allcingültigkeit entwickle, die Wirtschaft vom Staat löse, sie als einen insältiefenhäfte vergrößerten Fvndsniarkt lind alles als Prvdnrt. mehr nach: als Spanne vvu Ankanfsllnd, Verkanfsprvzeßerscheinen lasse. Gegensätzlichkeiten zwisiheu 'Ricardouild Marr seien als Auseiuallderfetzuugen »im die „richtige Erfüllung , des Gesetzes" - zu verstehen. Für die jüdische Rassenseele .und Religion sei die Flucht vor konkreter Perantlvortnng in die abstrakte Theorie, die -Problematisierllng des ^-natürlichen Lebens ohne echte schöpferische Kraft bezeichneilv. lieber die Gebiete de^ Staatsreehts und dos Vorwaltunjisrephts , >'. sprachen Professor , T a r t a r i n - T a r n - Heyden (Rvskocki und Profesför M a ll n z (Freiburg), die sich mit dem geistigen Einftliß Friedrich Jnkins § t a y l s anseinanderfetzten. der in feiner Einwirklnlg auf '"Kirche, .prenßifctien .Ämservativisiinis lind stecht die Unmöglichkelt erwiesen habe, als Assiinilant die jüdische'Geisteshaltnng abznstzreifen. Tie jüdische Staatslehre habe den, politischen lind sozialen 'MeilNlugsst,rei.t, vertieft, durch lveltailschalltichen Relativisinns' und formale Konstriiktivn daS Recht iulialtlich zu, einem abftrakteil Zwa.n'gsu,vrmengeflecht entleert. Staatsrat Tr. S.ch m i t t bezeickiilete Friedriet) Julius Stghsi de»i „nachmaligen Gründer der Prelißischen - Konservativen Partei, als den gefährlichsten unter allen jüdischen Denkern. Alls die Bemerkung eines Sliedners, daß an der Ellrlichkeit preußisch-nationalen Wollens bei Stalst^ kein Zweifel lei', erwiderte er. das möge fein; er jcd-.mfalls fei außerstande, zu beurteilen.- , was, ehrliches Wvtleil bei einenl fvlclien Ghcttojllden fei. In der Tagling wurde ieruer 'auf Labaild. Hatfchek., Jellinek, Stier-Somlv. Kelsen und andere Isingeiviesen^ Nechtsailwalt Dr. i l k lBerliu) ging besonders auf die Koinmentierilng des U'ottboU orl»sroobts, Sinsbesondere des Begriffs der gliten Sitten / durch ein/'zu VO'.Prozent jüdisches Schriitstellertum eill. . Dr. - Rt -a n n z suhl te Klage .über die Schwierigkeiten, den jüdischen Einfliiß im Vorwaltuiuisrooht nachzuweisell. Tics liege ii. a. daran, daß bei einer Reihe von Antvren die'Abstamnluilg unbekannt sei. Der Borkänlpfer der sogenannten Freiheitsdeiveguug. Professor Erich Jung «Rcarburgl. -brachte die Niederlage, welche die von Savignh li>ld Jakob Grinml begründete .,liistorische Selinle -in seinen Augen erlitten habe, in Zllfäiiliilenhaug mit- _Sder jüdischen AbstamMlUlg Friedrich Stahls. Er hob hervor, daß der' Vorstoß der Freirechtsbltzveguilg vor einem Rienschenalter im wesentlichen von jüdischen Juristen Vvrgetragen lvorden fei, und erillnerte an ,das Wvrt von der Kraft, die stets das Böse ivolle. stets das Gut schaffe. , Dozent Landgerichtsrat Tr. B ci r t h ö l vmeyczik iBreskauführte aus. daß,das, Zivilprozossrecht ein besonderes .Deld deliberalen Zeftalt,-,-.-; materiellen -lieclü-s der jüdiielie-Einfluß leich- , ter zu erkcnlnen sei. Plati Rtbe das Zivil- ' prözl'ßreciit in Verkennniig seiner Bedenlnug zlir wert-freien, Getclmnsvrdnnng gestempelt. Der. lulheitvvllste d-illstnß iei von den jlidischeu Talenten dritten. Ranges"-, ansgegailgen. -rlirent Entdrtge.lt"-in -die Amvalttchaft. bernfsstaitdiiche Organisationen: in das Zeitschrittenwelen und in d i ^RS-e i s e b e r i ct, t e es tattllng. DiirN, die Beherrschnng lnid Forde- ^rnilg des Scliiicd-sgrlichtsivesens fei das -Recht, „ganzer Gewerbezlveigeder lllechtspreelnmgder vrdentticlie» - Gerichte eiitzogen lvorden. Der jüdische Jurist Habe die Tliefe enNvickelt. daß der Zivilprozeß en, Kampf zivisclien zwei feinMie!w» Pal leien—sei^->rn—de-lsim Ausgang. die Allgemenilleit kein Interesse habe, daß die Feststelliiilg der Walirlieit nicht, sein Ziel, svndern, sein-zufälliges Ergebnis-sei. ----- Professor-,Tr.. W ü r d i it g e r zBreslan) spraeli llber das. Jndeiltnm im Handolsreoht. " . Weitn man das Recht fnr eine reine Angelegenheit des Intellekts erklärt habe, so-habe Ulan damit dic" etllifchen -HeniilllUlgen der tllechtspvli'tik beseitigt und die - Rechtsver-- tretinig zu der Sache: iiacli, dein -begnenisten 2tz.eg. diese .Hemmungen zu.umgehen., erniedrigt. Das Parteiglita'chtenlveseil, niit gnich- .-zeitiger—Beoi-n-s-ltl-l-st-uig-. des-, Schrifttnilts^ in - Türkisch 8 gewesen lei. wenn auch auf dem Gebiete i Zeitsclirist und Preise sei ans dem Gebiete des -Haildelsreelit-s die gerade-von jüdischer ^Seile - gepilegle Form ‘ der Jnte-refienpvlitlk geivesen. Besonders verderblicli liabc sich die tltzivknilg der >ndi.scl,en Kvltkllrsin'urat ansgewirkt. Senatsprasi-dlmt Professor Dr. Klee (Berlin)-und Professor Dr. Siegert (Göttingen): die liber Xti-i»s^üiid'!'!trakpeorossro,'l,t berichteten, wiesen ani die von,jüdischer S»ffe überstelgcrte Eiltivickl'ung. des- Grundsatzes: p -..Alles -verstellen heißt alles verzeihen" hin.' der die Ethik des Staates ziignnüen fchrankeilloier F-reiheitsreclile des einzelnen aitfs Spiel -setzte. Sie ivieien auf die berüchtigt!' Begrliiidiing des ..legalen ° Landesverrats" hin. ders ftrafsrei seiii sollte, wenn es-sich um Sta-atsgZstn'imUsfe l,a,idel.te. deren Eriftenz nici)t im Eiilklang mit dein Versailler Diktat gestaliden liabe. ferner aus die Propaganda für die Freigabe der Abtreibnugi 'Prvfesivr Siegert -„hob den starken jüdisclien Einfliiß im Slrasverfallrensreciit hervor, der durch .'den Belitz-der ivielitigste'n „Lehrstühle, die Le- - - herrschnng der - Amvaltskantmeril. der Fachilild, Tagespreise'und das Uebergeivichl in. der Juternativiiulen Kriminalistischen Bereinignng gestutzt worden'sei. Prvfesivr .Dr. '))'<. ikore l) (v.>.|iüiul)i'n) fpräcl) über - - ' - Das Judonlnnf in dor kriminalp>yt,lioloi:io. Sie fei der gefährlichste-Ansatzpunkt geivesen. den natiirlilcheit völkischen Widerstand gegen , das Be-rhrechen aus den Angeln zu heben, und die Geschichte der jüdischeii' Kriminal-' pstlclivtogü? fei denn ainch eine Kette des ver-, steckten -Kalnpfes gegen die Strastivl,eit der 'Staaten. Lvmbrvsv liabe das Verbrechen als .Natnrkatastrvpl)e angesel,en und von einer bidlogiselie11 zPrädesti»>l > iv11 des Verbrechers - gesprochen.'. Damit "fei die spätere Pro-, pag-iernitg des Verbrecliens als soziale Krank-,, heit.-»die Relativilälstl)eorie des Verbrechens („Nicht dcr Nivr-der. der Eliuvrde.te ist fchnld"; der -Verbrecher erhebe sichgegcii etuc Ordiiiiilg. die zum tlntergang reif fei) vorbereitet lvorden. ,. Die Jiidividnalpivcliolvgie und FpiNchvanalyfe eines 'Adler nild Freud habe diese Uiiikehriing aller tuomlndjcn. Takbestände in stiller Vlinierarbeit ergänzt. -Hierliege dik tiefste Kluft zu den Denkgewvhnt,eilen und sitllicljen Genndgefühlen arischen ' Volkstums. T r. vvn 'L e e r s lVerlin) gab - eineu lleberbtick iiber die.starke jüdische- Beteilignng-an der uciminalität. Dr. G n h r k e und Prvfesivr Bl n l l e r (Freib'nrg) berichteteil über -- ' ' Aiilkorrooht und int^riiatioualos Privatrooht. a Es handele sich dabei um Rechtsgebiete. die der Dnrcl)fetzniig niit abstrakten, anativnalen B-egriffeil, und Gedankenkonstrnktioilen be- . - ivndcrs alisgelieferk seien'. Im Völkerrecht, leige,'ub das Bestreben, ans der rein ta-tfächlichen Eriftenz der, MenWhUsi^MMr°Rnchw^ Das Spexlalhaus för SirOmpfa Wollwaran » Üandichuka H Trau artmal » Trlkotagan Strumpf ha us Metzger Wilmersdorf er Strasse 60 N a h e K a n t $ t r a s s e 8 5troB»nbohn 62, 44, 45, 8, 3, 73, 93; Omnlbu« 9 V ■

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