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Central-Verein-Zeitung · 1936-10-01 · 40 (1.10.1936) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
40 (1.10.1936)
Date
1936-10-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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JuristischeWochenschaü Zugehörigkeit zu der~ jüdischen Religionsgemeinschaft In Pinom Prozess wegen Rassensrlianüe hat das ReichseonchMn einem UrU-i vom 2. September 1936 entschieden, dassYdie° Frage,. -oUjemand der jüdischen Keligions'gemeinsrhaJt angehöre, nach o b .1 c k t i v e ir M e. r k m a 1 e n zu beurteilen sei. Fs genüge dazu, dass er in den . Listen einer jüdischen Synagogengemei+vde;ge. - führt werde und jüdische Kultussteuern -bezahle. Diep Zugehörigkeit zu einer* dieligionsgomeinsebaft sei — so.,heisst es in'den iii der. .;Deut- 1 sehen Justiz“,. 1930. 8. 1470, . veröffentlichten.., Gründen — regelmässig nicht davon abhängig, dass jemand ihr 'ausdrücklich beitrete oder dass die - Fitem seinen. Bei tritt erklärt hätten. Es Könne auch nicht, auf das innere Bekenntnis und auf seine Stellung zu den Kultushandlungen einschließlich der Beschneidjmg ankomnien. Die Frage, ob jemand entsnr&chewl der Bestimmung de« 4?. 5 .der ersten Verordnung zum Reichs- , bürgergesetz der jim-ischen. Reli.gionsgemeinsohaft angehöre, könne nur nach objektiven Merkmalen beurteilt werden. Ilierzu gehöre die trotz Kenntnis nicht beanstandete Führung in den Listen einer jüdischen Synagogengemeinde.- Unerheblich sei, daß dem Betreffenden nicht zum Bewusstsein komme, dass .in der Zahlung der Kultussteuern allein schon die Zugehörigkeit zur jüdischen Religion als erfüllt' angesehen jverden könne, ^md dass er. mit der Ausfüllung ' der Personensfandslifete ein Religionsbekenntnis abgebe. Ebenso sieht.das Reichsgericht nicht als entscheidend an, wenn man (wie der Angeklagte im diesem Falle) von—Geburt an in klarster , Weise zu erkennen gegeben . hat, dass die Religion, der er „von Vaters her überliefert“ worden sei, ihn nicht niehF'interessiere und vom ihm nicht geübt werde.. Juden als Pfleger von Jüden In der" C.-V.-Zeitung vom 10. September 1930 ..hatten wir einen Beschluss des Kammergerichts vom/- 24. Juli __1936 veröffentlicht, in welchemes als zulässig bezeichnet, worden, war. dass ein . Jude" als Vormund von Juden bestellt wird. Die - gleichen Grundsätze hatte das . Kamiaergeridit bereits in einem Beschluss vom »19. .Juni 1936 — la Wx 939,36 — für den Fall ausgesprochen; dass sich um die Bestellung eines jüdischen P f l e g e r s für einen Juden handelt. In den Gründen heisst'es, ein. Judekönne ein öffentliche« Amt .nicht bekleiden, wenn es mit obrigkeitlichen oder hoheitlichen Aufgaben verbunden sei. Hierzu gehöre das Amt des Vormunds nicht. ----- Erziehung eines Mischlings In einem .Beschluss, des Kammergerichts (;,Jur.. .Wochenschrift“ 1936, 8. 2362) wird ausgesprochen, dass da« Verlangen des jüdischen Vaters auf Herausgabe des bisher evangelisch erzogenen Kindes von der nicht personensorgeberechtigten arischen Mutter den Erlass einer abweichenden Anordnung über das• Sorgerecht wegen Gefährdung des Kindes rechtfertigen könne. Gerichtsurteile Ein deutschblüliger Hauswart hatte über zwei, arische Mieterinnen itn Hause das Gerücht verbreitet. eie wären jüdisch. Ausserdem wurde er überführt', in der Haushaltungsliste von 1933 aus der Religionsangabe „ev.“ durch Darüberschreiben eip „mos.“ gemacht zu’diaben:•—■Er-wurde nach einem Bericht der „Herliner .Nachtausgabe“ wegen, schwerer' Urkundenfälschung vom- Schöffengericht Herl i n zm-^vier Monaten Gefängnis verurteilt, . - Eine - Verurteilung; wegen -.Rassenschande ' (8 2 Blutechufzgesetzf-kann nur . erfolgen, wenn sie v o r s.ä t z 1 i c h erfolgt ist. Der Angeklagte muss — wie das Reichsgericht in einem-Urteil vom 24. Juli 1936 ..Deutsche Justiz“ 1936 8. 1374 betont — gewusst^iaben, dass es sich um einen* a u s s e r e h e 1 i c h e n Geschlechtsverkehr handelt, er muss fernep die Eigenschaft des einen IC'ils a]s .1 u d en und die des anderen ' als deutschen" Staatsangehörigen d e ul s c"h e n (öder artverwandten) Blutes gekannt haben. Die. grosse Strafkammer in Leipzig verurteilte, nach einer „1TA“-Meldung den deutschblutigen Hans Schleckkys wegen Rassenschande zu eipem Jahr drei Monaten Gefängnis. Ebenso wurde in P o t s d a in der 42jährige Fritz 0. aus Nowawes, der jüdischer Abstammung ist, wegen versuchten Verbrechens gegen daß Blutschuld ■ gpsetz zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. (Bericht der „Potsdamer Tageszeitung“). p . , Von der Grossen Strafkammer beim Landgericht N ü r n b e r g - F ü r t h würde am . 14. Mai 1936 der 63 Jahre~alte Georg- Rauh aus -Nürnberg, wed er ein Verhältnis mit^ einer geschiedenen ' Jüdin unterhielt, wegen' Rassenschande zu einem -Jahr acht Monaten Zuchthaus . verurteilte („Völkischer Beobachter“ in Nr. 269, Süddeutsche Ausgabe.) » Das Schwurgericht G l_a tz verhandelte, nach * einer. Meldung der „Frankfurter Zeitung“ gegen einen Angeklagten wegen Meineide«, der in ... einem; vorangegangenen Verfahren als; Zeuge vernommen worden war und afüf die Frage, des ' Vorsitzenden,, ob er. arischer Abstammung sei*. mit „Ja“ geantwortet hatte. Der Zeuge war unehelich geboren und es sollte-.Ihm. bekannt gewesen sein, dass ein jüdischer Kaufmann zur Aliinentenzahhing verurteilt, worden sei. Der .. Angeklagte behauptete, er habe den ihm gerüchtweise zu Ohren-gekommenen Behauptungen, sein Vater sei .tude .gewesen, keinen Glauben-geschenkt. Das Gericht: nahm eine1 wissentliche * Eidesverletzung nicht .an und sprach den Angeklagten frei. In der Begründung wurde aber betont, der Angeklagte hätte auf die Frage nach seiner Abstammung nicht -glatt mit „ja“ antworten dürfen. Zu seinen Gunsten w;urde berücksichtigt, daß der Angeklagte bei jener Zeugenvernehmung hinterher angegeben habe, seine Abstammung werde noch'geprüft. Einzelhandel im Reich ALL ENSTE IN DO RTMU N D KÖNIG S B ERG i. 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