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Central-Verein-Zeitung · 1938-10-20 · 42 (20.10.1938) · page 6

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
42 (20.10.1938)
Date
1938-10-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 C.-V.-Zeitung Nr. 42 * 20. Oktober 1938 und Angestellte zu gleichen Teilen vertreten sind und der ein Regierungsbeamter präsidiert. Diese gemischten Gehaltskommissionen haben neben der feststellenden auch eine entscheidende Tätigkeit über die Beschwerden der Arbeitgeber und Angestellten sowie über die festgesetzten Tarife auszuüben, deren Gültigkeit mindestens ein Jahr betragen muß. Zugunsten der Angestellten, die Unterhaltsverpl'lichlungen für eine EheTrau oder Kinder unter 18 Jahren zu erfüllen haben, ist eine Familienunterstützung eingerichtet worden. Sie erfolgt durch eine Versorgungskasse, zu der Arbeitgeber und Angestellte Zwangsabgaben bezahlen müssen, wird auf Antrag in einem besonderen Verfahren festgesetzt und zusammen mit dem Gehalt vom Arbeitgeber zur Auszahlung gebracht. In dem Gesetz vom 5. Februar 1937 ist auch die Bildung eines Sondervermögens zur Unterstützung von Arbeitslosen, also eine Arbeitslosenunterstützungskasse, verfügt worden. Als Beitrag müssen die Angestellten 1 o/o ihres monatlichen Gehalts zahlen; auch die Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich einen bestimmten Beitrag zu leisten. Besondere Bestimmungen bestehen in Chile für Versicherungsvertreter, die von dem Angestelltengesetz ausdrücklich ausgenommen worden sind. Wer in Chile als Versicherungsvertreter tätig sein will, muß hierzu von dem Versicherungsaufsichtsamt persönlich bestellt werden. Ausländer können die Genehdient hat, wobei man in 29 Staaten vom 16fachen Betrag des wöchentlichen Unterstützungssatzes ausgeht. Man stellt es also nicht auf rlk. vorangegangene Beschäftigungsdauer, sondern auf die Höhe des in einer bestimmten Zeit verdienten Lohnes ab. Auch das?meri!:amsche Recht kennt gewisse Wartezeiten, die nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ablaufen müssen, ehe die Unterstützung einsetzt. Diese Wartezeiten sind, wie Eveline M. Bums ausführt, nach europäischen Begriffen außerordentlich lang. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung' wird in allen Gesetzen der USA. im Verhältnis zu dem früheren Verdienst des Empfängers festgesetzt. In 52 Bundesstaaten beträgt der wöchentliche Unterstützungssatz die Hälfte des vollen Wochenlohnes, in anderen Bundesstaaten liegen die Sätze sogar noch höher. Doch findet man für die Unterstützung überall Höchst- und Mindestgrenzen. In der Regel beträgt die Höchstgrenze für die Wochenunterstützung 15 Dollar, für die Mindest- HERBER7 LlEBENTHÄl Spedition Umzugstransporte nach allen Erdteilen Berlin W 8, Kronenstr 33 »p» Fernruf 16 37 40 migung überhaupt nur dann erhalten, wenn sie über 25 Jahre alt sind, bereite fünf Jahre im Lande wohnen oder einen chilenischen Ehegatten haben. Sie müssen ferner unbestraft sein, dürfen noch nicht mit einer Versicherungsgesellschaft Differenzen gehabt haben und müssen in der Lage sein, eine Kaution (zwischen 2000 und 20 000 Pesos) zu hinterlegen. Da die Behörde ferner für jede Versicherungsgesellschaft Höchstzahlen von Versicherungsvertretern festsetzen muß, so ist deren Zahl sehr beschränkt, und es ist schwierig, in diesen Beruf hineinzukommen. USA. Die größte Errungenschaft in USA. auf dem Gebiete des sozialen Arbeitsrechts ist die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe für den Fall der Arbeitslosigkeit. Die C.-V.-Zeitung hat in früheren Berichten über „Arbeitsrecht aus allerWejt" auch die neuen Gesetze und Verordnungen zur Frage der Unterstützung von Arbeitslosen regelmäßig behandelt und besonders schon mehrfach darauf hingewiesen, eine wie erfreuliche Entwicklung das Recht der Arbeitslosen auf Unterstützung und Entschädigung gerade in USA. genommen hat. Im August 1935 erging das Bundesgesetz über die soziale Sicherheit, durch das eine Arbeitslosenversicherungs - Gesetzgebung in den Bundesstaaten angeregt wurde. Denn in USA. gehört diese Gesetzgebung zur Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten. Wir stehen nun vor der Tatsache, daß seit dem 1. Juli 1937 alle 48 Bundesstaaten sowie der Columbia-Distrikt, Alaska und Hawai eine Arbeitslosengesetzgebung eingeführt haben. Natürlich weisen diese 51 Gesetze Verschiedenheiten auF, die in Einzelfragen recht erheblich sind. Gerade bei der Vielfalt der Gesetze aber ist es interessant festzustellen, auf welcher großen Linie sich das Arbeitslosenversicherungsrecht bewegt. Dieser Aufgabe hat sich Eveline M. Burns, Mitglied der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Columbia-Universität, unterzogen (IRA 1938, 787 ff.). Nach dem Gesetz über soziale Sicherheit wird die Finanzierung der Arbeitslosenunterstützung im wesentlichen den Arbeitgebern auferlegt, und zwar in Form einer Sondersteuer in Höhe von 1 o/o und 3 o/o der ausgezahlten Lohnsumme. Dabei sind die Kleinbetriebe ausgenommen, so daß im wesentlichen nur Arbeitgeber betroffen werden, die acht . und mehr Arbeiter beschäftigen. Auch gewisse Berufszweige, z. B. die Landwirtschaft, private und häusliche Dienstleistungen sind ausgenommen. Auch hinsichtlich des Entstehens des Unterstützungsanspruchs geht das amerikanische Recht eigene Wege. Während viele Länder das Entstehen des Unterstützungsanspruchs von der Wochenzahl der Beschäftigungsdauer abhängig machen, wird in Amerika meistens verlangt, daß der Arbeitnehmer in einer gegebenen Anzahl vorangehender Kalendervierteljahre den Betrag seiner wöchentlichen Unterstützung „x-mal" vergrenze findet man häufig die Festsetzung eines Betrages von wöchentlich fünf Dollar. Damit die Kurzarbeiter nicht geschädigt werden, wird für sie ein bestimmter Bruchteil der regulären Arbeitslosenunterstützung gezahlt. Die Dauer der Unterstützung beträgt in vielen Gesetzen 16 Wochen, in fünf Bundesstaaten wird sie jedoch für Arbeitnehmer verlängert, die eine bestimmte längere Beschäftigungszeit nachweisen können. Der Anspruch auf Unterstützung geht in der Regel verloren, wenn der Arbeitnehmer unter gewissen Modalitäten seine Beschäftigung selbst aufgibt. Auch durch selbstverschuldete Entlassung geht in allen Bundesstaaten, mit Ausnahme von Pennsylvanien,' der Unterstützungsansprucn verloren. Ebenso verlieren in allen Bundesstaaten diejenigen Arbeitnehmer ihren Unterstützungsanspruch, die eine für sie geeignete Beschäftigung zurückweisen. Max Goldstein Weltentwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit seit 1929 Die Weltwirtschaftskrise, welche das Wirtschaftsleben in den meisten maßgeblichen Ländern empfindlich störte, ist seit den letzten beiden Jahren im wesentlichen abgeklungen und hat einer positiveren Entwicklung Platz gemacht. Die Belebung der Konjunktur ist auch in den -Wirtschaftsberichten, die die C.-V.-Zeitung in der letzten Zeit veröffentlichte, festgestellt worden. Besonders sind die Aufsätze über die Entwicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit in Uebersee nach dieser Richtung hin aufschlußreich gewesen, zumal sie statistische Angaben über die überseeischen Einwanderungsländer zur Grundlage hatten. Die Statistik liefert überhaupt das zuverlässigste Material über wirtschaftliche Vorgänge, wenn auch nicht verkannt werden darf, daß selbst die Feststellungen der Statistik in der Wirtschaft fast niemals absolute Wertungen enthalten, sondern daß sie der Wirklichkeit höchstens angenähert werden können. Das gilt besonders dann, wenn man statistisch feststellen will, welche Entwicklung die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit in der Welt in der Zeit von 1929 bis 1938 genommen haben. Die Schwierigkeiten auf diesem Gebiet sind deshalb sehr groß, weil es recht schwierig ist, von sämtlichen Ländern statistisches Material über die Beschäftigten und die Arbeitslosen suchen und sogenannte Meßzahlen zu errechnen (abgedruckt in IRA 1938, 859ff.); sie bilden eine wertvolle Grundlage zur Errechnung der Schwankungen des Weltarbeitsmarktes. Wenn auch die Meßzahlen nur einen Annäherungswert besitzen, so zeigt ihre graphische Darstellung doch eindringlich, in welcher Weise sich die Weltwirtschaftskrise auf Beschädigung und Arbeitslosigkeit ausgewirkt hat, und umgekehrt, in welcher Weise der Stand der beschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitslosen Maßstab für einen günstigen oder ungünstigen Status der Weltwirtschaft ist. Bei den Berechnungen der Weltmeßzahlen ist das Jahr 1929 als Grundlage genommen und gleich 100 gesetzt worden; denn dieses Jahr kann wohl unter weltwirtschaftlichem Aspekt als das letzte Normal jähr vor der Krise bezeichnet werden. Betrachtet man die" ~Weltnießzähl der b es ch äf tig t e n Ar b eitn ehm er, so ergibt sich folgender Ueberblick: Jahr 1929 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 JahresreeBzahl 100 83 75 78 84 88 93 ICO Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist also bis zum Jahre 1932 stetig gefallen, um ab 1933 wieder langsam, aber regelmäßig anzusteigen und im Jahre 1937 wieder den Stand von 1929 zu erreichen. Für 1938 Hegen nur die vor- 300 210 200 J?o (8o MO 160 MM s' %\ v / t \ \ / r \ / / V / V \ \ / \ \ f / / » 1 i \ \ / * \ s 1 t \ s 1 t \ \ \ - 1 1 1 \ \ 1 1 \ \ t 1 \ \ V 1 1 1 \ 1 \ \ \ \v _ / / / / /n. .~£SS*~ \ ...........1........... 1930 193« 1^32 1933 1934 1935 »936 i?37 1938 -basch oft igte Arbeitnehmer ArbeiisLosi zu erhalten, und zum anderen' die zur Verfügung stehenden Statistiken auf verschiedenartigen Berechnungen beruhen. Trotzdem hat sich das Internationale Arbeitsamt der Aufgabe unterzogen, die Entwicklung der beschäftigten Arbeitnehmer, des Beschäftigungsgrades und der Arbeitslosigkeit seit 1929 zu--unter- ,------Beschaff igungsgraef K.J. Zeichnung : Mirjam Meyer Sit----- läufigen Meßzahlen bis April vor, die sich etwa um 97 herum bewegen. Berücksichtigt sind bei dieser Berech nung 16 Länder mit etwa 490 Millionen Einwohnern und einer gewerblichen Bevölkerung (d. i. erwerbstätige Bevölkerung im Bergbau, der verarbeitenden Industrie und im Handwerk) von 65 Millionen. Die UashMiisse mtk ÜUtm Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Postschluß für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern Berlin S"w*11; Frankfurt/Main Bahnpostamt 19 oder Flughafen; München Postamt 2 (Flughafen); Köln Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oJer in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzungen: B.A. Buenos Aires; Cherb. Cherbourg; LH Le Ha vre Liss. Lissabon; Melb. Melbourne; Syd. Sydney. Ziifern in Klammern Postschlußzeiten. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin Hamburg Bremen Cherb. N.-York 21.10. 21.10. (19) „Bremen" 22.10. 23.10. 23. 10. 24.10. 24.10. (19) „Paris" 26. 10. <LH) 3. 11 27.10. 27.10. (19) „Queen Mary" 29. 10. "! 4. 11. Suftweg: Nachbringeflüge Köln -Cherb. („Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer"); Zusckl. 70 Ft. für :e 20 g Perlin Köln Cherb. N.-York 22. 10. (20) 23. 10. (10) Flug zur „Bremen" 23. 10. 28. 10. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankf. 'München Neapel Liss. Rio B.A. 22. 10. (23) 23. 10. (14) 26.10. 7. 11 11. 11. 27. 10. (17) 27. 0. (19) 28.10. (9) 29.10. 8. 11. 12.11. Luttweg: Zuschl. 7,50 RM für je 5g (7,25 Brasil., Berlin Frankfurt Köln Rio 8. A. 22.10. (8) 22.10. (10) 22.10. (10) Fr. Luftp. 25.10. 26.10 26.10. (21) 26.10. (24) Dt. Luftp. 29.10. 30.10. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southampton KapstacU 26.10.(16) 26.10.(21) 28.10. („Warwick C") Ii. 11. Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 a Berlin München Frankfurt Brindisi 22.10. (7) 22.10. (10) 22.10. (10) 23.10. (9) \ Laufzeit 26.10. (7) 26.10. (10) 26.10. (10) 27.10. (9) J 7-9 Taj-e Seeweg nach Australien Berlin Frankfurt München Neapel Melb. Sydney 28.10. (15) 28.10. (19) 28. 10. (20) SO. 10. 26. 11. 27. 11. Luftweg: Zuschlag 50Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi Neaxjel Laufzeit 22. 10.(7) 22.10.(10) 23.10.(9) ca. 10 Tage 23.10. (7) 23. 10. (10) 24. 10. (9) „ 10 „ 25.10.(7) 25.10.(10) 26.10.(7) „ 9 „ 27. 10.(7) 27. 10.(10) 28.10.(7) „ 9 „ See- und Landweg nach Palästina Berlin München *5alf,? 21.10. (16) 22.10. (9) via Belgrad—Istambul 26. 10. 23.10.(14) 24.10. (9) via Belgrad—Istambul 28.10. 25. 10. (16) 26.10. (9) Schiff 27.10. ab Brindisi 31.10. Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi Neapel Athen 21.10.(7) 21.10.(10) 22.10.(11) 23.10. Haifa 22.10.(7) 22.10.(10) 23.10.(7) 24.10. Lydda 23.10. (7) 23.10. (10) 24.10. (9) 25.10. Tibenas 24.10.(7) 24.10.(10) 25.10.(11) 26.10. Haifa 25.10.(7) 25.10.(10) 26.10.(7) 27.10. Lydda 25.10. 23) 26.10.(1) 27.10.(11} 27.10. Lydda 27.10. (7) 27.10. (10) 28.10.(7) 28.10.(13) 29.10. Lydda Die für den 19. Oktober von Cherbourg vorgesehene Abfahrt des Passagier- und Postdampfers „Aquitania" nach 3Srew York, die wir unter ^Postschlüsse nach Uebersee" in der vorigen Ausgabe bekanntgaben, ist in letzter Minute ausgefallen. Die Briefpos.t nach USA. wurde von der „Ile de France" übernommen, die am 19. Oktober von Le Havre abging und am 25. Oktober in New York eintrifft, an dem- - auch die ■ „Aquitania" eingetroffen wäre'-""— Wir weisen, auf Grund dieses Vorfalls darauf hin, Sendungen-nach USA. nicht mit einem Leitvefmerlc für ein bestimmtes Schiff zu versehen; dies kann bei unvorhergesehenen Fahrplanänderungen leichtzu Fehlleitungen und Verzögerungen, führen. Landwirtschaft und der Handel sind nur in geringem Umfange erfaßt worden. Ob die langsame Erhöhung der Weltmeßzahl für die beschäftigten Arbeitnehmer auch wirklich einer Besserung der Arbeitsmöglichkeit entspricht, kann nan erst dann mit mehr Bestimmtheit sagen, wenn man festgestellt hat, üb auch das Verhältnis der beschäftigten Arbtiinehmer zu den statistisch erfaßbaren Ansatz f ähi g e n Ar b e it n e hm e r n günstiger geworden ist. Dieser Feststellung dient die Weitmeßzahl des Beschäftigungsgrades, welche 17 Länder mit etwa 500 Millionen Einwohnern und einer gewerblichen Bevölkerung von 69 Millionen Personen umfaßt. Die Weltmeßzahl des Beschäftigungsgrades zeigt, folgende Entwicklung: ahr 1929 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1930 JahresmeBzah! 100 86 79 81 86 S9 92 97 Die aufsteigende Entwicklung vollzog sich fast parallel mit derjenigen der beschäftigten Arbeitnehmer. Für März 1938 ist hier eine Weltmeßzahl von 101 errechnet worden; der günstige Stand von 192ü ist damit sogar übertroffen. Die Gegenprobe für diese statistischen Erhebungen muß die Weltmeßzahl der Arbeitslosigkeit sein, die die Schwankungen des Anteils der Arbeits losen im Verhältnis zur Zahl der sta tistiseh erfaßten einsatzfähigen Arbeit nehmer zeigt. Denn wären die Berechnungen des Internationalen Arbeitsamtes richtig, so müßte sich die Meßzahl der Arbeitslosigkeit im entgegengesetzten Sin ne bewegen. Die festgestellten Jahres meßzahlen sind folgende: Jahr 1929 1931 19.J.2 1933 1934 1935 1936 19* JahresmeSzah! 100 235 291 277 225 lv6 151 11. Diese Meßzahlen beweisen, daß die Arbeitslosigkeit 1932 ihren höchsten Staue erreichte, und daß die Zahlen seit 1933 stetig kleiner geworden sind, um im Jahre 1937 fast den Stand von 1929 wieder zu erreichen. Für April 1938 beträgt die festgestellte Meßzahl nur noch 108. Dem Vergleich der drei Weltmeßzahlen kann nun entnommen werden, daß die Entwicklung auf dem Weltarbeitsmarkt in den letzten Jahren günstig gewesen ist und daß wir im Jahre 1937 bereits wieder auf dem Stand angelangt waren, der in dem für die Weltwirtschaft günstigen Jahre 1929 zu verzeichnen war. Diese positive Entwicklung hat auch im Jahre 1938 angehalten. Ma. Go.

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