Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 40 (6.10.1938)
- Date
- 1938-10-06
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 C.-V.- Zeitung ECHT UND WIRTSCHA Seite T? 6. Oktober 1938 Belebung in der Weltwirtschaft Wirtschaftsspiegcl aus Uebersee In der Weltwirtschaft, machen sich gegenwärtig widerstreitende Tendenzen bemerkbar. Die Depressionserscheinungen im Gefolge des nordamerikanischen Konjunktureinbruchs haben zwar fast überall nachgelassen. Eine erkennbare Wendung zum Besseren ist aber im Augenblick erst in den Vereinigten Staaten festzustellen. Die Gründe, warum diese Besserung nicht im gleichen Umfange und in gleichem Tempo weitere Kreise gezogen hat wie die vorhergehende Krise, sind vor allem in der verschiedenartigen Wirtschaftsstruktur der großen überseeischen Rohstoffgebiete zu suchen. Und dann haben auch außerwirtschaftliche Ueberlegungen, deren Ursachen jetzt weggefallen sind, zu starken Schwankungen auf den einzelnen Märkten der Weltwirtschaft geführt. Die gewaltige Bedeutung, die der nordamerikanische Wirtschaftsraum als Käum M?mmm ^^s^:?^*™ Enauiobilien, B!n.-Charlbg. 9, Reichsstr. 10, III / Ruf 93 2321 fer und Verkäufer für die Weltwirtschaft hat, läßt aber die Hoffnung berechtigt erscheinen, daß die von hier ausstrahlenden Kräfte im Laufe der Zeit auch in anderen für die jüdische Auswanderung wichtigen überseeischen Ländern ihre positive Wirkung tun und damit die Einordnung von Menschen, die in diesen Ländern eine neue Existenz aufbauen müssen, erleichtern werden. Die Konjunkturbesserung findet in USA ihren Ausdruck vor allem in der Belebung der Geschäftstätigkeit. Die Lagervorräte, die infolge starker Eindeckungen und des dann plötzlich fehlenden Absatzes sehr groß geworden waren, konnten in den letzten Monaten um rund ein Viertel vermindert werden. Diese Abnahme war in der Konsumgüterindustrie am größten, was die Stärkung der Kaufkraft oder doch zumindest die Hebung der Kauflust der letzten Verbraucher beweist. Daß die Wirtschaftspolitik der amerikanischen Regierung neben den natürlichen Erholungstendenzen einen entscheidenden Teil zu der Besserung beigetragen hat, kann keinem Zweifel unterliegen. Die von der Regierung besonders geförderten Investitionen nehmen gleichfalls wieder ein stärkeres Ausmaß an. Dies ergibt sich daraus, daß der Beschäftigungsgrad der Eisenindustrie besonders stark zugenommen hat. Sie war im Frühjahr nur gerade noch zu einem Viertel ihrer Kapazität ausgenutzt, während man nach den neuesten Ziffern damit rechnen kann, daß der Ausnutzungsgrad bald wieder die Hälfte der tatsächlichen Leistungsmöglichkeit erreichen wird. Die wachsende Zuversicht in die Entwicklung der Wirtschaft spiegelt sich schließlich in der Belebung des Börsengeschäfts wider, dessen Umsätze in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wertmäßig zunächst auf fast ein Drittel der entsprechenden Vorjahrszeit zurückgegangen waren. Seit Juli ist hier jedoch, wenn auch mit Unterbrechungen, eine deutlich erkennbare Besserung eingetreten. Während die Berichte aus den Vereinigten Staaten also eine deutliche Zuversicht in der Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung erkennen .lassen, kann die gleiche Feststellung vor. Südamerika vorerst noch nicht gemacht werden. Man wird allerdings die schon erwähnte völlig andere Wirtschaftsstruktur der südamerikanischen Länder berücksichtigen müssen, um die Gründe für das Zurückbleiben dieser Gebiete richtig zu erkennen. Nordamerikas Wirtschaft ist etwa zur Hälfte aufgeteilt in eine sehr vielseitige Industrie- und eine sich auf viele Produkte erstreckende Landwirtschaft. Das schafft nicht nur Ausgleichsmöglichkeiten in der Beschäftigungslage, sondern erleichtert auch die Ankurbelungsversuche durch den Staat. Die südamerikanischen Länder basieren dagegen auch heute noch zum weitaus überwiegenden Teil auf der landwirtschaftlichen Produktion, und ihre Industrialisierungstendenzen wirken sich in der augenblicklichen Lage, was den Außenhandel und die Devisensituation betrifft, eher hemmend als fördernd aus. Sie erhöhen den Einfuhrbedarf an Produktionsmitteln auch in einer Zeit, in der der Absatz ihrer landwirtschaftlichen Produkte auf dem Weltmarkt zurückgeht. Das führt zu einer Verschlechterung der Außenhandelsbilanz und zu einer Verschärfung der Devisensituation, die schon an sich bei vielen südamerikanischen Ländern recht unsicher ist. Innerwirtschaftlich gesehen bietet die fortschreitende Industrialisierung allerdings zunächst noch einen gewissen Ausgleichsfaktor gegenüber von außen kommenden ungünstigen wirtschaftlichen Einflüssen. Einen die Außenhandelssituation erschwerenden Faktor bildet schließlieh die noch vielfach herrschende Monokultur, durch die die gesamte Wirtschaftssituation eines Landes von der Ausfuhrmöglichkeit eines oder ganz weniger Produkte abhängig wird. Und die Versuche, diese Monokultur durch verstärkten Anbau und Export weiterer Produkte auszugleichen, hatten bisher meist, nur verhältnismäßig geringen Erfolg. Bei der Industrialisierung einiger südamerikanischer Länder machen sich jetzt auch bereits die Grenzen bemerkbar, die einem Ausbau der Industrie durch die Aufnahmefähigkeit der inneren Märkte gezogen sind. Es wird einer sehr klugen und überlegten Wirtschaftspolitik bedürfen, um die Industrialisierung so zu leiten, daß sie die Aufnahmefähigkeit der einheimischen Märkte nicht übersteigt — an Industrieexport dürfte zunächst nicht zu denken sein — bzw. durch einen überreichlichen Import von Produktionsmitteln statt der erstrebten Unabhängigkeit von entbehrlicher Einfuhr nur eine Verlagerung dieser Importe erreicht. Und zwar eine Verlagerung, die letzten Endes im Interesse der Industriebeschäftigung einen viel starreren Import erheischt als die bisherige Fertigwareneinfuhr, bei der eine Drosselung, wenn es die Außenhandels- oder Devisensituation erforderte, verhältnismäßig leichter ALTPAPIER- GJROSSH AK »IDTTSre Richard Karo, Berlin NO 55 GreiFswaldcr Str.96* 53 52 82/83 32instampff - Garantie. möglich war; denn dann stand nicht die Beschäftigung einheimischer, mit viel Kosten errichteter Produktionsstätten auf dem Spiel. Falls die Industrialisierung in diesen Staaten nicht unter genauer Beobachtung der inneren Absatzmärkte durchgeführt wird, droht nicht nur eine Verschärfung der De\dsenklernme, die man gerade vermeiden will, sondern auch eine Welle von Zollerhöhungen mit den bekannten abträglichen Folgen für die eigenen Exporte. Denn es herrscht in diesen Ländern das an sich verständliche Bestreben vor, die mit erheblichen Kosten aufgebauten Industrien unter allen Umständen am Leben zu erhalten und sie nicht wieder durch ausländische Konkurrenz gefährden zu lassen. Diese Klippe ist in der Wirtschaftsentwicklung einiger südamerikanischer Staaten bereits zu erkennen. Sie wird dann umgangen werden können, wenn die Absatzmöglichkeiten der eigenen Rohstoffe auf dem Weltmarkt, die Ausfuhrbedürfnisse der Abnehmerländer ' und die eigenen Maßnahmen zum Industrieausbau in ein richtiges Verhältnis zueinander gebracht werden. Diesen goldenen Mittelweg zu finden, ist sicherlich nicht ganz leicht, seine Beachtung liegt aber im Interesse der aufwärtsstrebenden Staaten des südamerikanischen Kontinents selbst. Günstiger als die selbständigen Staaten Südamerikas sind die Länder daran, die ■ zum Interessenkreis des Britischen Empire zählen. Sie haben meist im Mutterland oder in den anderen Empirestaaten verhältnismäßig große und regelmäßige Abnehmer. So gingen z.B. bei Australien im Jahre 1935/36 über 60 % aller ausgeführten Waren nach den Ländern des britischen Empire und fast 51 °/o der gesamten Ausfuhr wurde von England aufgenommen. Dafür kamen natürlich auch 58 o/o aller eingeführten Waren aus Empire-Ländern. Noch deutlicher zeigt sich die gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung der Empirestaaten bei Neuseeland: über 85% der Ausfuhr gingen nach, und - etwa 70 °/o der Einfuhr kamen aus dem Empire. Auch hier nimmt die beherrschende Stellung (80 o/o der Ausfuhr und 50 o/o der Einfuhr) das englische Mutterland ein. Allerdings hat sich die Absehwächung der Weltkonjunktur auch im Warenaustausch der Empirestaaten untereinander bemerkbar gemacht, besonders da — wie bei den meisten anderen Rohstoffländern — die Einfuhr nicht in gleichem Umfange und in der gleichen Schnelligkeit gedrosselt werden konnte, wie die Ausfuhr sank. Und je mehr auch bei einigen dieser Emnirestaaten die Monokultur vorherrscht, desto größer wurden in den letzten Mona . die wirtschaftlichen Sorgen, die im Mutterland teilweise schon zu Ueberlegungen über die finanzielle Situation einzelner Dominions geführt haben. Aber auch hier scheint jetzt der tiefste Punkt bereits wieder überschritten zu sein, und der Glaube an eine weitere Besserung in der nächsten Zukunft hat im Mutterland wie im Empire erheblich an Boden gewonnen. So sieht die Wirtschaftssituation wichtiger Einwanderungsgebiete heute trotz der in einigen überseeischen Gebieten teilweise noch vorhandenen Hemmungen wesentlich freundlicher aus als zu Beginn der 'Sommermonate. H. W—I. Das Recht des Alltags in den Einwanderungsländern / ITh^k Rechtsanwalt lisch IV. Die Vereinigten Staaten (Fortsetzung) Der Doppelung des Rechts geht zur Seite eine Doppelung des Gerichtssystems: Bundesgerichte und Staatengerichte stehen unverbunden nebeneinander. Jeder Staat hat sein eigenes Gerichtssystem vom unteren Gericht bis hinauf zum höchsten Gerichtshof. Vor diesen Gerichten kommen nur Sachen zur Entscheidung, für die Bundesrecht nicht in Frage kommt. Daneben besteht in USA. ein Netz von Bezirken, in denen Bundesgerichte— Federal Courts — errichtet sind — District Courts und Circuit Courts, gipfelnd im Supreme Court of USA. in Washington. Vor die Bundesgerichte kommen alle Sachen, die nach Bundesrecht zu entscheiden sind, ferner alle Sachen, bei denen Angehörige verschiedener Staaten beteiligt sind. Auf diese Weise kommen Fragen, die nach dem Recht von Einzelstaaten zu entscheiden sind, in zahlreichen Fällen vor die Bundesgerichte. Die .Bundesgerichte entscheiden auch, wenn eine Verletzung der durch die Verfassung gegebenen Rechtsgarantien behauptet wird. Auch das Verfahren der Gerichte ist nicht einheitlich geregelt. Es besteht seit geraumer Zeit eine Bewegung, die auf Vereinheitlichung des Rechtes hinarbeitet. Eine halbamtliche Kommission, in der sämtliche 53 Rechtsgebiete vertreten sind, hat eine Reihe von sogen. Uniform law acts ausgearbeitet, die den Einzelstaaten zur Annahme empfohlen werden. Von allen Uniform law acts ist bisher nur ein einziges, das Gesetz über Wertpapiere (negotiable instrumenta) in allen 53 Rechtsgebieten eingeführt, während das Gesetz über den Kauf (Uniform Sales Act) immerhin in 33 Staaten gilt. Die dargelegte Zerspaltenheit des Rechts und die Ansätze zur Vereinheitlichung liegen den Einzelbildern zugrunde, die in den folgenden Ausführungen gegeben werden sollen. Es soll nun versucht werden, eine Anzahl von Rechtsgestaltungen herauszugreifen, von denen angenommen werden kann, das sie im Leben des Einwanderers eine Rolle spielen. Schon bei der Erörterung des englischen Rechts war auf die Bedeutung hinzuweisen, die das Domizil für die Ausgestaltung vieler Rechtsverhältnisse hat. Das ist im amerikanischen Recht ebenso; auch hier ist für große Teile des Familien- und Erbrechts das Domizil maß- . gebend. Während für England hervorzuheben war, daß ein englisches Domizil von einem Einwanderer so leicht nicht erworben wird, was zur Folge hat, daß das frühere Domizil und dessen Recht weiter maßgebend bleiben, kann für USA. gesagt werden, daß es dort leichter zur Begründung eines neuen Domizils kommen kann. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür keineswegs andere als in England, aber die typische Gestaltung der Einzelfälle führt zu anderem Ergebnis. Amerika hat Jahrzehnte lang seine Bevölkerung durch Einwanderung vermehrt, daß jemand einwandert, ist etwas ganz Normales. Der Einwanderer, der alsbald nach der Einwanderung die sog. „Intention", Amerikaner zu werden, in feierlicher Form abgibt, erklärt damit in USA., seine permanent residence haben zu wollen. Damit ist eine der Grund- Uosiscktüsse umk tlium Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. PostschluS für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin S\V 11; Frankfurt/Main Bahnpostamt 19 oder Fluo-haren; München Postamt 2 (Flug-hafen); Köln Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzungen; B. A. Buenos Aires; Cherb. Cherbourg; Liss. Lissabon; Melb. Melbourne: Syd. Sydney. Zilfcrn in Klammern Postschlußzeiten. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin Hamburg- Bremen Chcrb. N.-York 11.10. 11.10. (19) „Queen Mary" 13. 10. 18. 10. 12.10- 12. 10. (19) „Europa" 13.10. 14.10. 19. 10. Luftweg t Nachbringeflü^e Köln—Cherb. („Mit Luftpost ab Köln zum Dampfer"); Zuschl. 70 Pf. für je 20 g Berlin Köln Cherb. N.-York 13.10. (20) 14 10. (10) Flug zur „Europa" 14. 10. 19. 10. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankfurt Köln Liss. Rio B.A. 8.10.(22) 9.10.) 14) 9.10.(17) 12.10 24.10. 28.10. 12.10.(22) 13.10.(14) 13.10.(17) 16.10. 25.10. 29.10. Luftweg.' Zuschl 1,50 RM für je 5 g (7,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B. A. 8.10.(8) 8.10.(10) 8.10. (10) Fr. Luftp. 11-10. 12.10. 12.10. (21) 12.10. (24) Dt. Luf.tp. 15.10. 16.10. Seeweg nach Südafrika Berlin Frankfurt Mars. Soutbatnpton Kapstadt 12.10.(18) 12.10.(19) 14.10. („Duilio") 29.10. 13. 10. (10) 14.10. („EdinburghC") 31.10. Kapstadt—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 g Berlin München Frankfurt Brindisi 8.10. (7) 8.10. (10) 8. 10. (10) 9.10. (9) \ Laufzeit 12.10. (7) 12.10. (10) 12.10. (10) 13.10. (9) J 7-8 Tage Seeweg nach Australien Berlin Frankfurt München Neapel Melb. Sydney 14.10. (18) 14.10. (19) 14.10. (20) 16.10. 12.11. 13.11. Luttweg: Zuschlag 50 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi Neapel Laufzeit 8.10.(7) 8.10.(10) 9.10.(9) ca. 10 Tage, 9.10.(7) 9.10.(10) 10 10.(9) ,. 10 „ 11.10. (7) 11.10. (10) 12.10. (7) „ 9 „ 13.10. (7) 13.10. (10) 14.10. (7) „ 9 „ See- und Landweg nach Palästina Berlin München Haifa 7.10. (16) 8. 10. (9) via Belgrad -Istanbul 12. 10. 9.10.(15) 10.10.(9) via Belgrad-Istanbul 10.10. 11. 10. (16) 12.10. (9) Schiff 13. 10. ab Brindisi 17.10. Luftweg.- Zuschlag 70 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi Neapel Athen 7. 10. (7) 7.10. (10) 8. 10. (11) 9.10. haifa 8.10. (7) 8.10. (10) 9.10. (7) 10.10. Lydda 9.10. (7) 9. 10. (10) 10. 10. (9) 11-10. Tiberias 10. 10. (7) 10. 10. (10) 11.10. (11) 12. 10. Haifa 11. 10. (7) 11. 10. (10) 12.10. (7) 13.10. (11.13.10. Lydda 11.10. (23) 12.10. (1) , „v 13-10: Lydda 13.10. (7) 13. 10. (10) 14.10 (7) 14.10. (13) Ii. 10. Lyada Aendertingen im Postverkehr nach. Uebersee Seit dem 2. Oktober fliegt die „KLM" im Verkehr nach .Palästina. Niederländisch-Indien und Australien nicht mehr den Flughafen Halle- Leipzig an. Hierdurch wird die Lautzeit nach Palästina um einige Stunden, nach Australien um einen Tag verlängert. Inzwischen hat aber die britische „Imperial Airways" ihren neuen direkten Dienst über Brindisi—Singapur nach Sydney in voliem Umfange aufgenommen. Nunmehr trifft viermal wöchentlich Luitpost aus Europa in Sydney ein. Luftpost, nach Palästina und Australien, die in Mittel- und Südwestdeutschland abgeht, muß jetzt zeitiger aufgeliefert werden; die Berliner bzw. Münchener Schlußzeiten gelten als Richtzeiten.^ Brieftelegramme nach und aus Rhodesien und Njassaland müssen ab 1^ Oktober mit „NLT" (statt wie bisher „DLT") bezeichnet sein und werden fortan nachts befördert, was eine Beschleunigungum etwa 24 Stunden zur Folge hat. Luitpostsendungen nach Südafrika werden jetzt in erster Linie über Brindisi zum britischen Dienst London—Durban—Kapstadt geleitet. Die Beförderung Berlin—Kapstadt dauert dadurch nur noch knapp 8 Tage. Die französische Luttpost nach Südamerika hat ihre Schlußzeiten in Berlin. Frankfurt a. M. und Köln nochmals um einige Stunden vorverlegt ■ Alie Veränderungen sind bereits aus den obigen „Postschlüssen nach Uebersee" ersichtlich. Einfache Briefsendungen aus Deutschland nach. Australien tragen häufig den Leitvermerk „via London". Die Absender sind vermutlich der Meinung, daß Briefe via London ohne weiteres mit der "britischen Luftpost befördert werden. Die englische Postverwaltung läßt nur Briefe aus dem eigenen Lande ohne Luitpostzuschlag mit Flugzeugen nach den verschiedenen Ueberseeländern befördern. Sendungen aus anderen Ländern ohne Luftpostzuschiag werden auf dem gewöhnlichen Wege befördert. bedingungen der Begründung eines Domizils gegeben. Gäbe es ein allgemeines Domizil für ganz USA.,- so könnte damit die Frage erledigt sein. Da aber USA., wie wir wissen, in mehrere Dutzend Rechtsgebiete zerfällt, kommt es darauf an, daß in einem dieser Rechtsgebiete ein Domizil begründet wird. Unser Freund fährt hinüber, landet in New York und ■ fia S SEX ß auch Reparaturen Hirsen - Pelzesmfea bleibt vorläufig dort, er sieht sich die Sache an. Geht es gut, will er dauernd bleiben. Nach einer Weile geht er nach Illinois, wo er nicht lange bleibt, geht dann für eine Zeit nach Iowa, um schließlich in Kalifornien zum Ziel zu kommen. Dort wird dann sein neues Domizil sein; bis dahin, das kann einige Jahre gedauert haben, blieb das bisherige Domizil bestehen, ganz gleichgültig, wann oder wo er in der Zwischenzeit etwa die Intention, Bürger zu werden, erklärt hatte. Nach dieser allgemeinen Vorbemerkung möge die Lebenslage des Einwanderers