Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 24 (16.6.1938)
- Date
- 1938-06-16
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 17 16. Juni 1938 Die Einstellung von Jugendlichen Seit der Verordnung vom 10. August 1934 über die Verteilung von Arbeitskräfte n unterliegt die Verteilung und der -Austausch'-von Arbei'skräften dem Präsidenten, der Reichsansialt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.- Dieser ist berechtigt, .den gesamten Berufseinsatz und damit auch die Einstellung" Jugendlicher zu regeln und die hierfür erforderlichen Anordnungen zu erlassen. In der Folgezeit hat der Präsident der Reichsanstalt von dieser Befugnis durch den Erlass einer Reihe von Anordnungen Gebrauch gemacht, die im folgenden zusammengestellt werden, sollen, soweit sie sich auf die Einstellung und Beschäftigung Jugendlicher beziehen.' I. Meldung Schulentlassener Die Kontrolle, und Lenkung des Berufs ei nsalzes beginnt seit der Anordnung vom 1. März 193S bei den Schulentlassenen. Nach dieser Anordnung müssen alle-Jugendlichen, die nach dem 14. Marz 1938 von einer Volks-, Mittel-, oder Höheren Schule abgehen,,binnen zwei Wochen Faui Korafkowski ■ I^SÄBSS^"^ Immobilien, Barlin W15, Uhlandstr. 171/172, Ruf 9161OQ nach dem Abgang dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt auf einem vorgeschriebenen Formblatt, das bei den Arbeitsämtern erhältlich ist, gemeldet werden. Die Meldepflicht obliegt dem gesetzlichen Vertreter; das ist in erster Reihe der Vater, sonst' der Vormund. Als meldepflicbti^er „Abgang" wird es nicht angesehen, wenn der Jugendliche lediglich von einer Schule zu einer anderen' übergeht. Als Jugendliche im Sinne dieser Anordnung werden alle männlichen;und weiblichen Personen* angesehen, die das 21. Lebensjahr noch h rc h t -vollendet haben. Das-- ist deshalb bemerkenswert, weil infolgedessen auch diejenigen Jugendlichen gemeldet werden müssen, die das schulpflichtige Alter, d. h. das 14. Lebensjahr, bereits überschritten haben, aber noch eine der genannten drei Schularten besuchen^ .* II. Einstellung von Lehrlingen, Volontären, Praktikanten Seit dem 4. April 193$ dürfen männliche und ■weibliche Lehrlinge, Volontäre und Praktikanten unter, 25-' Jah ren nur mit y orheriger Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes von einem Betrieb eingestellt werden. Bisher war eine Genehmigung zur Einstellung, von Lehrlingen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, besonders dann nicht, wenn ein ordnungsgemässer schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer vorlag. Auch für Volontäre und Praktikanten wrar vor dem 4; April 1938 die Einholungder Zustimmung des Arbeiteamtes nicht erforderlich. Diese Anordnung ist beschränkt auf die Einstellung bei den Betrieben und Verwaltungen. Sie gilt nicht für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Haushaltungen und ferner nicht für die Beschäftigungsverhältnisse zwischen dem Führer des Betriebes und dessen Ehegalten. Kindern, Eltern und Voreltern. Die vorherige Zustimmung des Arbeitsamts ist erforderlich, soweit die Einstellung des Lehrlings, Volontärs oder Praktikanten nach dem 4. April 193S erfolgt, gleichgültig, ob der Eirtstellungs- oder Lehrvertrag vor oder nach dem 4. April abgeschlossen worden ist III. Das weibliche Pf licht jähr , Für ledige weibliche Arbeitskräfte unter 2 5 Jahren sind in der Anordnung vom 15. Februar 1938 und in der Durchführungsverordnung vom 16. Februar .1938 weitere Sondervorschriften aufgestellt worden. Nach diesen Bestimmungen ist für den Kreis, der genannten weiblichen Beschäftigten das sog. weibliche Pflichtjahr eingeführt worden., Diese- Arbeitskräfte dürfen von Betrieben und - Verwaltungen nur dann eingestellt werden, wenn sie eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Land¬ oder Hauswirtschaft durch das Arbeitsbuch nachweisen. Soweit es sich um die Einstellung von Arbeiterinnen bandelt, gilt diese .Beschränkung nur für Betriebe des Bekleidungsgewerbes, der Textilindustrie und der Tabakindustrie. Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit eines Betriebes zu den drei Wirtschaftszweigen, so ist das vom Statistischen Reichsamt herausgegebene, systematische Gewerbeverzeichnis massgebend.- Hingegen ist bei Einstellung von ledigen'weiblichen Arbeitskräften unter 25 Jahren als Angestelite in einem Betriebe oder in einer Verwaltung der Nachweis de6 weiblichen Pflichtjahres immer erforderlich.- Für weibliche Lehrlinge ist indes eine Ausnahme dahingehend zugelassen worden, dass bei Absehluss eines Lehrvertrages das Pflicht jähr auch unmittelbar nach der Lehrzeit abgeleistet werden kann. Der Betrieb oder die Verwaltung darf also das junge Mädchen zunächst die Lehrzeit durchmachen lassen. Eine Beschäftigung nach Beendigung der Lehrzeit als Arbeiterin oder Angestellte ist aber erst nach Ableistung des Pflichtjahres möglich. Hierbei muss allerdings wieder beachtet werden, dass die Einstellung als Lehrling selbst genehmigungspflichtig ist, wie im zweiten Kapitel dieses Aufsatzes dargelegt wurde. Das Pflichtjahr selbst ist in der Land- oder Hauswirtschaft abzuleisten, wobei das junge Mädchen selbst, die , Wahl hat zwischen der Land- und Hauswiftschaft und sich selbst den*- Arbeitsplatz aussuchen darf. Lediglich die-vom Lande stammenden jungen Mädchen müssen ihr Pflichtjahr auf dem Lande ableisten. Wenn siehnun auch das junge Mädchen den Arbeitsplatz selbst aussuchen kann, so muss die Beschäftigung doch so ernst und intensiv sein, dass sie als arbeitsbuchpflichtig angesprochen werden kann, d. h. es muss sich um Arbeit in einem Arbeitsverhältnis oder in einem arbeitsähnlichen Verhältnis handeln. Dabei ist es gleichgültig, ob das Entgelt für geleistete Arbeit nur in Gewährung von Wohnung und Kost besteht oder ob darüber hinaus noch ein Barlohn oder ein Taschengeld gezahlt wird. Beschäftigungen hingegen, in denen das Mädchen selbst noch für ihre Ausbildung oder Unterkunft ZaSlungen leisten muss, wie etwa in Haushaltschulen, Bensionaten oder ähnlichen Instituten, sind nicht geeignet, die Voraussetzungen für die Ableistung des Pflic-htjahres zu erfüllen. Die -Ableistung des Pflichtjahres im Elternhaus wird in. der Regel nicht als ausreichend angesehen, da indiesem Falle der Nachweis, dass es sich um eine geordnete und ernste Tätigkeit gehandelt hat, nicht glücken wird. Nur bei Familien mit vier oder mehr Kindern unter 14 Jahren genügt auch eine an sich nicht arbeits- . buchpflichtige Tätigkeit. Eine Beschäftigung bei Verwandten erfüllt dann die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn es sich nachgewiesenermassen um eine geregelte und intensive Tätigkeit gehandelt hat, die der Entlastung der Hausfrau diente. Bei Verwaudtenfamilien mit vier oder mehr Kindern unter 14 Jahren genügt auch hier eine an sich nicht arbeitsbuchpflichtige Tätigkeit, dVh. eine Beschäftigung, die nicht so geregelt, und geordnet ist. dass sie als ein Arbeitsverhältnis angesprochen werden kann. Denn der Zweck dieser Ausnahmebestimmung ist, der Mutter oder einer Verwandten mit vier kleinen Kindern eine gewisse -Unterstützung und Erleichterung zu gewähren. Die Bescheinigung über die Ableistung des Pflichtjahres ist , durch, einen Stempelaufdruck in dem' Arbeitsbuch vorzunehmen, und die Einstellung darf —. selbst n;ach tatsächlicher Ableistung des Pflichtjahres — . erst dann erfolgen, wenn das Arbeitsamt die Ableistung des Pflichtjahres im Arbeitsbuch bescheinigt hat. IV. Einstellung von Arbeitskräften unter 25 Jahren Ueber -die dargestellten Sondervorschriften hinaus besteht eine allgemeine Bestimung (Anordnung vom 28. August 1934, § 9), dass. männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen i Arbeitsamts als Arbeiter oder Angestellte -in den Betrieb oder die Verwaltung eingestellt werden dürfen, sofern das Arbeitsamt dem Betrieh (Verwaltung) .einen entsprechenden Arbeitsplatz für die . Einstellung Jugendlicher zugewiesen hat (§15). Das bedeutet, dass das Arbeitsamt zunächst seine Zustimmung zur Besetzung eines Arbeitsplatzes mit . einem Jugendlichen unter 25. Jahren und darüber hinaus die Genehmigung zur Einstellung einer bestimmten Person für diesen Arbeitsplatz geben muss. Praktisch werden allerdings beide Zustimmungen auf einem Formular eingeholt. Bei der Prüfung des Antrags hat das Arbeitsamt, besonders wenn es sich nicht um fachlich ausgebildete Arbeiter und Angestellte handelt, die Gesichtspunkte des Arbeitseinsatzes zu berücksichtigen, die gegen einen Zuzug nach Grossstädten und Industriebezirken mit grosser Arbeitslosigkeit und gegen einen Abzug vom Lande sprechen. Der Führer, .eines Betriebes, der Personen unter 25 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung des Arbeitsamtes einstellt, kann mit Geldstrafe oder mit Gefängnis'bis zu drei Monaten bestraft werden. Max Goldstein. Wolle am Weltmarkt -. -Die Wolle hat sich im Laufe des letzten Jahrhunderts zu . einer der wichtigsten Welthandelswaren entwickelt. 1850 bezifferte sich der Wollwelthandel auf etwa 16 Milliarden RM und 1880 schon auf 63,8 Milliarden RM. In dreissig Jahren hat sich somit der Welthandel in Wolle vervierfacht. Im letzten Jahrzehnt besonders nahm dann die Wolle als Weltmarktfaktor einen weitereu Aufschwung. Die Welterzeugung stieg bis 1936 wieder auf ihren Höchststand von 192930, rund 1700 000 Tonnen, an. Gegenwärtig ist dieser tierische Spinnstoff am gesamten Textilbedarf der Vi£elt etwa mit 13 bis 15 Prozent beteiligt. Die Hauptproduktionsgebiete für Wolle in der Welt sind Ozeanien, also Australien und Neuseeland und die im Stillen Ozeangelegenen Inseln und Inselgruppen östlich davon, die etwa 33 Prozent der Welterzeugung hervorbringen, dann folgen Europa einschliesslich Russland mit 21, Mittel- und Südamerika mit 16, Nordamerika mit 13, Afrika mit 9 und Asien mit 8 Prozent. 1936 stellten die fünf Hauptausfuhrländer für Wolle, nämlich Australien,. Neuseeland, Südafrika, Argentinien und Uruguay 85 Prozent der Weltausfuhr. Bis 72 Prozent der Wollausfuhr fallen durchschnittlich auf das Britische Empire, woraus die grosse Bedeutung Londons als Wollhandelsplatz zu verstehen ist. Der Weltmarkt für Wolle verdient deshalb einmal eine besondere Behandlung, wreil er gegenüber den Märkten für andere Welthandelswaren und besonders auch gegenüber dem Weltmarkt der anderen Textilrohstoffe Eigentümlichkeiten aufweist. Auch die Wolle hat an den Haussen und Baissen am Weltmarkt in den letzten Jahren teilgenommen, aber nie in so grossem Ausmass wie andere Welthanddelswaren; die Weltmarktpreise für Wolle haben sich stets schnell wieder erholt. Diese Tatsachen liegen in der Struktur von Angebot und Nachfrage nach Wolle begründet Auf der A n g e b o t s seite ist einmal eine ziemlich konstante Erzeugungsziffer festzustellen, was sich wiederum aus dem tierischen Ursprung der Wolle erklärt. Dieses Weltmarktprodukt ist von den Witterungseinflüssen nicht so abhängig wie die pflanzlichen Rohstoffe, bei denen Missernten und überaus reichliche Ernten häufig wechseln und so die stärksten Angebotsschwankungen in verhältnismässig kurzer Zeit hervorrufen können. Weiterhin kann auch die Wollerzeugung nicht so leicht wie diejenige anderer Textilrohstoffe der Entwicklung in der Preisgestaltung angepasst werden. Am Weltmarkt für Wollen finden nicht tägliche Preisnotierungen statt, vielmehr wird der Markt hier durch Versteigerungsserien gebildet, die sogenannten Wollauktionen, die über das ganze Jahr nach einem festgelegten Plan verteilt sind. Denn ein regelmässiger Handel am Weltmarkt für Wolle ist schon deshalb schwierig, weil es überaus zahlreiche W o 11 s o r t e n gibt wie Kammwolle, die zu Kammgarnen, und Streichwolle, die zu Streichgarnen versponnen wird, ferner die Schweisswolle oder, ungewaschene Wolle. — um hier nur die Hauptgruppen zu nennen. Der Ertrag an. tatsächlicher Spinnfaser, das sogenannte Rendement, ist daher, je nach der Qualität der Wolle, für die ebenso wie hinsichtlich der Quantität Australien führend ist, verschieden. Die australische Wolle ist für die internationale Ka.mmgarnprodukiien wegen ihrer guten Qualität heute unentbehrlich. Auf der N a c h f r a g e seite ist grundsätzlich die Verbrauchsziffer für Wolle in der Welt auch ziemlich gleichgeblieben. Selbst das Vordringen der synthetischen Fasern, Kunstseide und.Zellwolle, konnten das gewisse Stetigkeitsmoment am Weltwollmarkt bisher nicht, allzu sehr erschüttern. Die Hauptabn e.hmer sind im Laufe der Jahre die gleichen geblieben, England, USA, Japan. Deutschland usw., nur haben sich die Einkaufsquellen zuweilen verschoben. England und USA sind .jetzt vorwiegend Käufer der australischen Wolle, Japan und Deutschland der südafrikanischen. In der Saison 1936 haben Japan und Deutschland etwa 5,4 Prozent der gesamten südafrikanischen Wöllausfuh.r abgenommen. Infolge der besonderen Struktur von Angebot und Nachfrage wird die Weltmarktlage für Wolle gekennzeichnet durch an sich des öfteren ziemlich stark auftretende Preisschwankungen, mit jedoch nur geringer Beeinträchtigung der Erzeugung und des Verbrauchs. Nicht wie bei der Baumwolle und anderen Welthandelswaren drücken bei der Wolle häufig grosse Vorräte in der Welt auf den Preis. Aus alledem ist es erklärlich, dass man auch während der letzten starken Preisschwankungen am Weltmarkt in der bekannten Skala der Weltmarktpreise: „steigend", „behauptet", ..schwach", „sinkend", die Wolle meist unter der Rubrik „behauptet" findet. Trotz des allgemeinen Preisverfalls an den Weltmärkten in letzter Zeit konnten bei den internationalen Wöllauktionen die Preise für Wolle meist gehalten werden. Für die weitere Zukunft allerdings machen sich trotzdem die Wollerzeuger der Welt gewisse Sorgen, da man annimmt, dass sich das ständig steigende Vordringen der Kunstfasern im Eiltempo in den verschiedenen Ländern der Erde auch auf die Nachfrage nach Wolle in der Welt mit der Zeit, wenigstens auf lange Sicht betrachtet, einmal wird auswirken müssen. Bei den Zusammenkünften der Wollerzeuger wird dieses Problem — wenn auch mit einer gewissen Ruhe — diskutiert, um schon jetzt etwa nötige Massnahmen vorzubereiten und zur rechten Zeit treffen zu können. Dr. Erich Gottfeld, Die GcseHschaft „ORT", Abt. Deutschland E. V. macht, um unnötige Anfragen zu vermeiden, darauf aufmerksam, dass in ihrer Lehrwerkstätte Berlin NW 87, Sieraensstr. 15, Um s ch u 1 u n g s lehnränge lediglich im Fach Elektrotechnik be-' stehen, Der. zur Zeit im Gang befindliche Umschichtungskurs endet im Dezember 193S: Einstellungen in diesen Kurs können zur Zeit keinesfalls vorgenommen werden. VostecUtikse tmk (tektsee Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Postschlüsse für Luftpostsendungen bei folgenden Postämtern: Berlin SW11; Frankfurt|Main Bahnpostamt 19 oder Flughafen; München Postamt 2 (Flughafen); Köln Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzungen: B. A. Buenos Aires; Cherb. Cherbourg; LH Le Havre; Liss. Lissabon. Ziffern ■ 'in Klammern — Postsdilusszeiteii. Ab Seeweg nach Nordamerika An Berlin naniburu Bremen Cherb. N.-York 20. ti. 20. 6. (19) ..Normandie" 22. 6. (LH) 27. 6. 23.6. 23. ö..(10) „Bremen"' 24.6. 25.6. 30. -6. Seeweg nach Südamerika Berlin Frankfurt Hamburg Liss. Rio R. A. 18. 6. (22) '. 19. 6. (14) ' 22. 6. 4. 7. «. 7. 26. 6. (21) 27. 6. (6) 30. 6. 10. 7. * 13. 7. Luftweg: Zuschl. 1,50 RM für je 5 g (1,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B.-Ä. '-1S. 6. (13) IS. 6. (16) IS. 6. (17) Fr. Lufip. 21. 6. 22. fi. 22.6.(21) 22.6.(24) Di. Luftp. 25.6. 26. =6. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southampton Kapstadt 22. 6. (16) 22. 6. (21) 24. 6. („Dumiotar C") M..7.,.. Luftweg: Kapstadt—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden. Zuschlag 35 Pf für je 5 g Berlin München Brindisi Athen 17. 6. (10) ' 17. 6. (13) IS. 6. (16) } .- 1S. 6. (6) 19. -6. (5)1 Laufzeit 21.6. (10) 21.6.(13) 22.6.(16) " ( 7-9 Tag« 22:6.(6) 23-f5. (5\l See- und Landweg nach Palästina . .7 Berlin München . Haifa 17.-6. (16) 1-S. 6. .(ff) v-iaBelprad-Ishuilml 22'.ii. 10. 6. (14) 20. 6. (0) via Belgrad—Istanbul 24:$. 21. 6. (16) 22. 6. (9) Schiff 23. 6. ab Brindisi 27.-6. 22..6. (16) ' ^3. 6, (0) via Belgrad—Istanbul 2S'"6. Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g; mind. 15 Pf. Berlin München Brindisi Athen 17. 6. (6) IS. G. (11) 18. 6. Lvdda. IS. 6. (6)' 19. 6. (5) 10. 6. Lvdda IS. 6. 00)-■ 18. 6. (16) 10.- 6.(13) 20. 6. Tiberias 20. 6. (6) 21. 6. (11) 21. 6. Lvdda. 2!. 6. (6)* 21. 6. (13)t 22. 6. (~o) 22. 6. Lvdda 22. 6. (0) 23. 6. (11) 23. ß. l/vdda 23. 6. (6)* 23. 6. (13)f . „ 24.6.(5) 24, 6. Lydds * HaHeJLeipz. Fiugh. (6). f via Brind."nacii Haifa. '■;'"y Päckchen und Warenproben nach dem Auslas*! und-Üebersee wenden oft ungenügend verpackt: >"o ■dass sie häufig: in beschädigtem Zustand am ZHoVt eintreffen. Um diese Mißstände endcüItis abziistölTeri, hat da5 Keichspostniinistoriuiii jetzt in einer besonderen Verfügung die Aufiicferungsstellen angewiesen, Päckchen und Warenproben nach dem Ausland .lind Uebersee. die nicht sorgfältig verpackt und nicht «Ht einer der langen Beförderüngsdauer entsprechenden' Umhüllung versehen' sind.-den'Äufiiefererii unter notwendigen Hinweisen zurückzugeben. /'" Das Gewicht für Briefe Im Orts- und Feru- Te-tkehr ist jetzt , bis zu .1000 g (bisher 500 glässip; das'Porto für die* neue' Gewichtsgrenze* %zträgt im Ortsverkehr SO Pf., im■ Fernverkehr 60 Pf. Das Briefpäckchen, . das . bisher bis zu .einem r-G-ewicht von 1 kg zugelassen war, ist abgeschafft worden.. Dagegen können Päckchen bis zu 2 kg -Gewicht (40 Pf.) nach wie'vor versandt werden. D5<?v«e werden mit der Paketpost befördert und im allgemeinen nur wertetä'gs "ztig'estenf'.'' Dlt^bfcne^f-ä&i Höchst- und Mindestmasse .(90 -. 601 gjnd unverändert geblieben.' •" •.. - ..... .-f. ..--^t ■ Kreditverein fiif" ';^ Handel und Gewerbe Der Kreditverein für Handel u ä^d Gewerbe e.G. m.b.H., Bank des jütfi:;- s c b e n. M i t t-e 1 s t an d es, Berlin. veröfFentlicht soeben seinen G e s c h ä f t s b e r i c h t Jü-r das. Jahr 1937., Die Bank "hat auch weiterhin ihre besondere Aufgabe in der Pflege des Kle.ijili n d M i 11 e 1 k r e d i t g e s c h ä f t e s gesehen. Das ergibt sich auch aus der verölfentlichten Zusammensetzung der Buchforderungen von insgesamt 363 000 RM (im Vorjahre "322 000 RM). Sie entfallen, auf die einzelnen GrÖ'ssenklässen wie -folgt: •: 24-4' Forderungen bis zu 1000 RM .. -. -.- . 95 Forderungen über 1000 bis 5000 RM . 9 Forderungen über 5000 bis 10 000 RM . 2 Forderungen über 10 000 bis 15 000 RM 350 Forderungen.......... Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich, unter Berücksichtigung der Abgänge, von 318 Ende 1936 auf 349, die Bilanzsumme stieg von 575 000 RM auf rund 720 000 RM. Die Verwaltung hat sich, wie sie betont, bemüht, ausgesprochene Kredite zu sichern und sich die Kontrolle und Intakterhaltung der erhaltenen Sicherheiten be- ALTPAPIER- GROSSOAKDLÜNG Einstampf - Garantie. sonders angelegen sein lassen. Es gelang auch im abgelauf enen Jahr, nennenswerte ^Verluste zu vermeiden.. Gläubiger in laufender Rechnung stiegen um rund 30 Prozent von rund 398 000 RM . auf. rund .519 000 RM. Die Spareinlagen. sind mit knapp 60-000 RM ungefähr die gleichen geblieben. Auf der Aktivseite erscheinen ausser den bereits erwähnten Posten Barbestände mit insgesamt rund 58 000 RM? -'Bestandswechsel mit. 219 000 RM und Einzugswechsel mit 58 000 RM. Die Passivseite weist neben den bereits erwähnten Gläubigern und Spareinlagen hoch die G'eschäftsguthaben der Mitglieder mit rund 121000 Reichsmark auf. Die VL i q u i d i t ä t konnte ständig auf ausreichendem Niveau gehalten werden, nach den .Bilanzziffern weist sie auch zum Abschlusstag ein befriedigendes Bild auf. Die Unkosten haben sich infolge der Gesihäftsausdehnung erhöht. Die Verwaltung will mit besonderer Aufmerksamkeit darauf hinwirken,, dass die laufenden Unkosten mit der Entwicklung des Geschäftsumfanges und dem Betriebgewinn in Einklang erhalten werden. Die Einnahmen aus Zinsen und Provisionen, der Haupteinahmeposlen, betragen 76 000 RM gegen 55 000 RM im Vorjahre, Die Verwaltung schlägt vor, den Betriebsüberschuss von rund 7000 RM,