Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 24 (16.6.1938)
- Date
- 1938-06-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2277379-2278191-2278212--12915-2291795- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XVII. Jahrg. / Nr. 24: Berlin, 16. Juni 1938 Preis 10 Pfennig LLGEM EIN E ZEITUNG DES JUDENTUNS i-2gesp. mro-Zeile 20 Rpf., f. Stellengesnehe 10 Rpf., f. Familienanzeigen 16 Rpf., weit, ermäss. Grundpreise s. Preisl. Einzelanzeigen nur geg. Vorauszahl. — Anzeigenschluss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Emgl&md begrümd^t s^£m& Es ist kein Zulall, dass die Erklärung des britischen Vertreters in der Permanenten Mandatskommission, des stellvertretenden Unterstaatssekretärs für die Kolonien, Sir' John Shuckburg (vgl. „Palästina-Umschau" dieser Nummer), weder in noch ausserhalb der Kommission eine „gute Presse" gehabt hat. In der Kommission begegnete sie einer kaum verhaltenen Unzufriedenheit, die sich in zahlreichen kritischen Aeussemngen Luft machte. Ausserhalb war es vor allem die repräsentative Stimme eines „Times"-Leitartikels, die sieh in wesentlichen Punkten mit ihr auseinandersetzte. Der tiefere Grund für diesen wenig freundlichen Empfang ist nicht so sehr in einzelnen Unstimmigkeiten zu suchen, wie in der grundsätzlichen Situation, in der die britische Regierung genötigt ist, ihre Politik zu vertreten. Wenn auch diplomatische Rechtfertigungen ihrer Natur nach nur selten als ein reines Spiegelbild der Wirklichkeit angesehen werden dürfen, so. befindet sich die britische Palästina- Politik in dieser Hinsicht in einer besonders misslichen Lage. Hätte sie ohne JJmschweife zugeben können, dass ihr Schwanken, ihr Mangel an festem Zugreifen nicht alsein Energiefehler, sondern als die im Zusammenhang mit der weltpolitischen Situtaion sehr bewusste und positiv gemeinte Massnahme des Abwartens zu verstehen ist, so wäre der Kritik damit zwar nicht der Boden entzogen worden, aber sfe wäre in die angenehme Lage versetzt worden, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. So aber, da die eigentlichen Hintergründe der politischen Führung in dem kleinen Sektor der Palästina-Politik verhüllt blieben, geriet der Regierungsvertreter in die nicht geringe Verlegenheit, Massnahmen, oder besser: Nicht-Massnahmen verteidigen zu müssen, deren Verteidigung in sich von vornherein zur Unschlüssigkeit verurteilt ist. Dass er sich „im Prinzip" zur Teilung bekannte, erinnerte stark an die Uebung der täglichen Rede, in der man immer dann sich „prinzipiell" einem Standpunkt geneigt erklärt, wenn man ihn in Wirklichkeit weidlich zu zerpflücken gedenkt. Im selben Atemzug mass er denn auch der sog. Technischen Kommission Befugnisse zu, die, über Technika weit hinausgehend, das gegenwärtige Stadium in seiner Ganzheit als ein „schwebendes Verfahren" kennzeichnen, in das einzugreifen weder juristischen noch politischen Gepflogenheiten entsprechen würde. Die Verschleppungstaktik, die sich besonders in der Entsendung der Technischen Kommission bemerkbar machte, vermochte Sir John Shuckburgh mit der innerpalästinensischen Terrorlage ebenfalls nur sehr unzulänglich zu erklären, da ja unglücklicherweise von irgendeiner radikalen Aenderung der Lage zum Guten weder zur Zeit des Eintreffens der Kommission noch seit der Aufnahme ihrer Arbeiten gesprochen werden kann. Eher haben die von der Kommission zeitlich völlig unabhängigen militärischen Massnahmen in Samaria und Galiläa eine leichte Wendung zum Besseren zur Folge gehabt — ein Symptom, das jedenfalls zeigt, wie erfolgreich ein grösserer Energieaufwand . sich auswirkt, wenn man ihn einzusetzen für richtig befindet. Dass auch die Haltung Sir Johns zur Einwänderungsfrage wenig' befriedigte, da auch sie an dem gleichen Mangel an innerer Schlüssigkeit litt, versteht sich am Rande. Ein Herumkurieren an äusseren Krankheitserscheinungen ist eine wenig erfolgversprechende Methode, und die Lösung der dringenden Palästina-Fragen wird deshalb weder durch die Regierungserklärung in der Mandatskommission noch durch die sich daran anschliessenden öffentlichen Erörterungen einen wesentlichen Auf trieb erhalten. E. R.-J. iwsaii Das Repräsentantenhaus in Washington hat für die Teilnahme der amerikanischen Delegation an der Konferenz statt der beantragten 72 000 nur 50 000 Dollars bewilligt. Die Staatssekretärin im Arbeilsimnisterium, Miss Francis P e r k i n s , erklärte in einem Interview, die Regierungbeabsichtige nicht, die Einwanderungsquote von 27 370 in Verbindung mit der Konferenz zu erhöhen. Myron Taylo r, der die amerikanische Delegation führt, stünden sechs Beamte, die an amerikanischen Konsulaten in Europa arbeiten, zur Verfügung. - Das Coordinating Committee in London hat sich mit dem in New-York und mit zahlreichen jüdischen Organisationen anderer Länder in Verbindung gesetzt, um eine gemeinsame Vertretung der an der Konferenz interessierten jüdischen Stellen zu schaffen, welche die jüdischen Forderungen und Wünsche in Evian mit der nötigen Autorität und dem erforderlichen Nachdruck vertreten kann. Gleichzeitig veröffentlichen die englischen Blätter einen Aufruf, der u. a. von Lord R e a d i n g, Lord Sempill und dem Bischof von Chechester unterschrieben ist, und in weichem es heisst, dass die in dem Komitee zusammengeschlossenen jüdischen und nichtjüdischen Organisationen gemeinsam an der Hilfe für die aus Mitteleuropa auswandernden Juden arbeiten wollten. Die Zusammenfassung ihrer Kräfte werde, so hoffe man, ein Höchstmass von Wirkung bei einem Mindestmass an Kosten herbeiführen. Der Appell schliesst mit einem Aufruf zur Unterstützung des Komitees. Im holländischen Parlament wies der Justizminister in einer Rede, über welche wir an anderer Stelle dieses Blattes berichten, u. ä. darauf hin, die Regierung habe im Hinblick auf die Einwanderungs- und Aufenthaltsgenehmigung der Flüchtlinge präventive Massnahmen treffen müssen, um vor dem Beginn der Evian- Konferenz den Strom der Neuankömmlinge einzudämmen. Er hoffe, dass die Konferenz selbst zu Lösungen führen werde, welche auf die besondere Lage der einzelnen Länder Rücksicht nehmen würden. , Die jüdische Gemeinde in W i e n hat an zahlreiche ausländische medizinische Organisationen einen Appell gerichtet sie möchten zu der Konferenz einen Vertreter entsenden, damit für die 1500 jüdischen Aerzte Oesterreichs besondere Aufnahmebedingungen geschaffen würden. Jüdiselie Auswanderung 1937 Für die zentralen jüdischen Hilfsstellen im In- und Ausland, die sich der Unterstützung und Fürsorge für die Auswanderung widmen, ist es ausserordentlich wichtig, einen möglichst genauen und differenzierten Einblick in die W a n d e r u n g 's - bewegung zu gewinnen, um daraus die notwendigen Folgerungen für den zweckmässigsten Einsatz der Hilfsgelder und für die Beratung der Auswanderungswiliigen zu ziehen. Die Unterlagen, die bisher für diesen Zweck zur Verfügung gestanden haben, waren im allgemeinen recht dürftig. - Von der vorbildlichen Statistik der Palästinawanderung abgesehen, mussten sich die jüdischen zentralen Stellen im wesentlichen auf Anmeldepflicht des jüdischen Vermögens Den Text der Verordnung über die Anmeldepflicht des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 (RGBl. I, S. 414) haben wir in der C.-V.- Zeituns (Nr. 17 vom 28. April) bereits veröffentlicht Nunmehr sind die in der Verordnung vorgesehenen Anmeldungsformulare erschienen. Sie sind in Berlin bei den Polizeiämtern anzufordern, im übrigen Teil des Reiches bei den von den Anmeldungsbehörden dazu bestimmten Stellen. In „Das neue Reichsrecht" von Pfunditner- Neubert ist in der neuesten Ergänzungslieferung eine Kommentierung zu dem Gesetz erschienen. Aus dieser Kommentierung und den Erläuterungen des Anmeldebogens sei folgendes wiedergegeben: Personenkreis: Zur Anmeldung und Bewertung ihres Vermögens sind alle Juden ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, ferner ohne Rücksicht' auf 'die Staatsangehörigkeit verilichtet; ausgenommen sind nur die Juden fremder Staatsangehörigkeit bezüglich ihres ausländischen Vermögens. Den Verpflichtungen unterliegen also z. B. auch Juden deutscher Staatsangehörigkeit, ' die nur im Ausland Vermögen haben oder Juden fremder Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland wohnen, aber in Deutschland Vermögen besitzen. Die Regelung der Frage, wo die' Anmeldung abzugeben ist, wenn der Anmeldende im Reichsgebiet keinen Wohnsitz hat, ist, worauf der Kommentar ausdrücklich hinweist, noch nicht getroffen. Zur Anmedung sind nur Juden als physische Personen verpflichtet, nicht auch jüdische Firmen — wohl aber deren Inhaber —, jüdische Kultusvereinigungen, jüdische Stiftungen, jüdische Genossenschaften und dergleichen. Von der Regel, dass nur Juden zur Anmeldung verpflichtet sind, besteht als einzige Ausnahme die Anmeldepflicht des nicht jüdischen Ebegatiten. Diese Pflicht besteht nur solange, als die Ehe besteht. Sie entfällt also, wenn die Ehe geschieden, für nichtig erklärt oder durch den Tod des jüdischen Teils aufgelöst ist. . Sie besteht dagegen, wenn die Ehegatten lediglich getrennt leben. Im Gegensatz zum Vermögenssteuergesetz wird das Vermögen von Ehegatten und Kindern nicht zusammengezählt. Jeder Ehegatte und jedes Kind ist besonders anmeldepflichtig. Vermögen: Zu dem Begriff Vermögen macht der Kommentar folgende Ausführungen: Der Zweck der Verordnung erfordert eine weite Auslegung des Begriffs Vermögen. Es gehören dazu alle in Geld ausdrückbaren Güter, auch solche, die nicht Sachen oder Rechte sind, wie etwa der .Firmenwert. Ferner fallen hier unter den Begriff des Vermögens auch solche Wirtschaftsgüter, die nach steuerlichen Vorschriften nicht zum Vermögen gerechnet werden. Es müssen also z. B. auch angemeldet werden Urheberrechte, die im Eigentum des Urhebers stehen, Luxusgegenstände, die zur Ausstattung der Wohnung des Pflichtigen gehören, im Inland hergestellte Personenkraftwagen und Jachten, Kunstgegenstände aller Art, ferner Renten .und Ansprüche auf gesetzliche Versorgungsbezüge. Auch sind Vermögensteile anzumelden, die nach. Massgabe des Steuerrechts zwar zum Vermögen gerechnet werden, aber nicht der Besteuerung unterliegen, wie etwa - Freibeträge nach dem Vermögenssteuergesetz, die 5000 RM übersteigen oder das ausländische Vermögen eines nach dem Vermögenssteuergesetz beschränkt steuerpflichtigen Juden deutscher Staatsangehörigkeit. Der an sich nicht anmeldepflichtige Hausrat wird im selben Sinne wie im Steuerrecht ausgelegt werden können; danach gehören zum Hausrat im allgemeinen die beweglichen Sachen, die der Ausstattung der Wohnung dienen; es sei denn, dass es sich um Luxusgegenstände handelt Gegenstände, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, zu denen vor allem Kleider und Wäsche gehören, sind nach der Verordnung ausdrücklich von der Anmeldung freigestellt. Anzusetzen ist der gemeine Wert. Der gemeine Wert wird nach den Erläuterungen zu. dem Formular durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräusserung zu erzielen wäre. Der Kommentar bemerkt hierzu: Soweit eine Beeinflussung des Preises aus dem Umstand, dass es sich um Gegenstände in jüdischem Besitz handelt, zu erwarten ist, wird dieser Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben müssen. vereinzelte summarische amtliche Einwanderungszahlen und, von Deutschland aus gesehen, auf die Erfassung der subventionierten Auswanderung beschränken. Durch' die Schaffung der Meldestelle fürBinnen-undAuswanderung beim Preussischen Landesverband jüdischer Gemeinden im Juli 1936 ist in dieser Beziehung ein wesentlicher Fortschritt erzielt worden. Die Meldestelle hat erstmalig den Versuch unternommen, durch genaue Einzelmeldungen nicht nur die unterstützte, sondern auch die freie Auswanderung aus Deutschland zu erfassen. Auf Grund von Vereinbarungen mit den ausserpreussischen jüdischen Landesverbänden, mit der Reichsvertretung, dem Hilfsverein und dem Palästinaamt. ist sie in die Lage versetzt worden, das gesamte,' bei diesen Stellen vorliegende Material gleichfalls heranzuziehen und auszuwerten, so dass es auf diese Weise gelungen ist, die jüdischen Auswanderer aus Deutschland zu etwa 90% namentlich und mit Angabe des Alters, des Berufs und des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wan.derungszieles zu registrieren. Bei der Auswertung der Meldeergebnisse entstand insofern eine gewisse Schwierigkeit, als in zahlreichen Fällen als Wanderuhgsziel der Vermerk „unbekannt" oder „auf Reisen" angegeben war. Zweifellos handelt es sieh in diesen Fällen nicht ausschliesslich um Auswanderer. Immerhin wird ein nennenswerter Teil auch dieser Kategorie der Auswanderung zugezählt werden können. Sie wird deshalb grundsätzlich in den Auswanderungsstatistiken der Meldestelle mit ausgewiesen. Die Meldestelle hat vor kurzem den ersten Gesamtbericht für ein ganzes Kalenderjahr, nämlich für das Jahr 1937, vorlegen können. Der Inhalt dieses Gesamtberichts soll hier nicht wiederholt werden. Er beschränkte sich im wesentlichen auf die Gesamtzahlen der jüdischen Auswanderung aus Deutschland in die verschiedenen europäischen und überseeischen Länder und auf die Darstellung der Alters- und Berufsstruktur dieser Auswanderung. Im folgenden soll versucht werden, aus dem sehr viel, umfangreicheren Urmaterial der . Meldestelle ■ gewisse Spezialuntersuchungen abzuleiten, die für die Beurteilung der' Auswanderung wesentlich sind und Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung der Auswanderung zulassen. Die erste Untersuchung soll die Verteilung der Auswanderung aus den In dieser Nummer finden unsere Leser u. a.: Die Aufsatze: Der junge Delacroix — Kurt Hirschberg: Südafrikanische Wirtschaftsprobleme — Erich Gottfeld: Wolle am Weltmarkt — Micha Michalowitz: Gaspar de Gama — A. Baumann und C. Hülse: Judische Aerzte aus Deutschland in USA — Dr. Olga Bloch: Breslau, Striegauer Str. 2 Die Beilagen: Kinderblatt — Wirtschaft der Woche — Sportblatt — Die Wanderung — Schachecke — Palästina-Umschau (