Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 17 (28.4.1938)
- Date
- 1938-04-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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// / Berlin, 28. April 1938 XVII-Jahrg. / Nr. 17 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS^ Geschäftsstelle (Verlag, Schriftleitung, Anzeigenannahme, Vertriebsabteihmg): Berlin W15, Emser Str. 42. Ferner.: 928141—45. Telegr.-Adr.: Centralglauben, Berlin. Postscheckkonten: Berlin 70344, Prag 77218, Zürich VIII 26 363 Bankkonto: Mosler, Süsskind & Co., Berlin W8. Die C.-V.-Zeitung erscheint wöchentlich am Donnerstag. Bedakfionsschluss: Dienstag. Bestellungen nimmt jedes Postamt und die Geschäftsstelle entgegen. Zustellung erfolgt durch die Post, dio die Gebühren durch den Postboten erhebt. Bezugspreis vierteljährl. 81 Rpf. (einschl. 22,74 Rpf. Postzeitungsgebühr) zuzügl. IS Rpf. Bestellgeld. Für Ausland Vierteljahr!. 2,30 RM (umgerechnet in die Landeswährung) einschl. Zustellgebühren. Einzelnummer 10 Rpf. (Ausland 20 Rpf.). Im Falle höh. Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlief, od. Rückvergütung der gezahlten Beträge. — Anzeigengebühren: Preisliste 6 gültig. Die 12gesp. mm-Zeile 20 Rpf., f. Stellengesuche 10 Rpf., f. Familienanzeigen 16 Rpf., weit, ermäss. Grundpreise s. Preis!. Einzelanzeigen nur geg. Vorauszahl. — Anzeigenschlnss: Dienstag. Platzu. Datenvorschriften ohne Verbindlichkeit. Die Visitenharte A. H. In China soll sich, wie man erzählt, früher die Grösse einer Visitenkarte nach der Bedeutung dessen gerichtet haben, dessen Name auf ihr stand. An diesem Masstab gemessen zeigt die Visitenkarte, die in diesen Tagen der „Zentralausschuss für Hilfe und Aufbau bei der Reichsvertretung der Juden in Deutschland" seinen Freunden im In- und Ausland und zugleich der jüdischen Oeffentlichkeit überreicht hat, seine Wichtigkeit innerhalb der zentralen jüdischen Arbeit sichtbar an: es ist sein Arbeitsbericht für 19S7, 110 engbeschriebene Seiten stark, mit vielen Statistiken und Tabellen. Zum fünften Male halten wir einen solchen Rückblick in Händen, und wenn wir aus dem Archiv die Vorgänger seit 1933 herausnehmen und zum neuesten Bericht legen, ergibt sich eine Meine Bibliothek. Es wird einmal eine Zeit kommen, in der ein vollständiger Satz Zentral- Ausschussberichte eine Seltenheit sein wird. Man wird ihn wohl niemals als eine bibliophile Kostbarkeit bezeichnen, aber, 'die Berichte werden immer zu jenen Quellendokumenten gehören, die dem, den sie angehen, unendlich viel bedeuten, für jeden anderen wertlos sind. Solange Juden in der Welt leben, wird sie diese Arbeit, werden sie diese Berichte angehen und im tiefsten bewegen. Sie sind der lebendige Ausdruck jener Art von Heroismus, durch 'den immer wieder jüdisches Sein erhalten blieb, Beweis der unzerstörbaren Lebenskraft unserer Gemeinschaft, die selbst die Arbeitsmethoden einer Zeit, die gegen sie ist, mit den wiedererweckten, ureigenen Lebensformen zu verbinden weiss, und zugleich Ausdruck eines merkwürdigen Vorganges: wie, scheinbar völlig unabhängig voneinander, eine weitgehende Auflösung im Lebensbezirk des einzelnen zu einer Verdichtung im allgemeinen Bereich führen kann, wie die Schrumpfung der persönlichen Existenzbasis auf den verschiedensten Gebieten Mittel und Kräfte ÖRR€S Mit dieser Novelle von Alfred Mayer setzen wir die Veröffentlichung der von der C.-V.-Zeitung preisgekrönten Arbeiten fort. für die Vorbereitung künftiger Lebensmöglichkeiten in neuen Zusammenhängen freimacht. Man sollte sich gerade in Tagen der Niedergedrücktheit dieser Tatsachen bewusst werden. Man kann sogar, wenn der Blick sich auf mancherlei fernes Geschehen oder sieh Vorbereitendes richtet und danach wenig aufgehellt zu den nahen Dingen zurückkehrt, sich der jüdischen Leistung hier mit berechtigtem Stolz bewusst werden. Als vor fünf Jahren die wenigen Menschen, deren Voraussicht und Initiative dann der Zentralausschuss entsprang, einen Namen für das erst noch zu schaffende Gebilde suchten, war der Begriff ,,Hilfe" von vornherein gegeben. Aber er allein liess unbefriedigt.. Es fehlte ihnen die Entsprechung nach der positiven Seite hin. Und so band man an die Hilfe den „Aufbau". Niemand sah, als dann die Schöpfung ins Leben trat, voraus, wie dieser Aufbau aussehen würde, und wenige mochten ihn sich so vorstellen, wie er sich dann formte: im wesentlichen nach aussen gerichtet, selbst da, wo die Arbeit an sich hier vonstatten geht. Denn gerade auf den Gebieten, wo sie zukunftsvoll ist, vor allem im Schulwerk und dem Berufsausbildungswesen, reifen die Früchte erst draussen. Aber _hier wird gesät und gepflanzt, hier hat die verständnisvolle Wartung und Pflege stattgefunden, in .Voraussicht der Lebensbedingungen, die die Menschen draussen antreffen. So darf man auch heute noch den Begriff des „Aufbaus" mit vollem Recht im Namen des Zentralausschusses gebrauchen. Wir wollen heute nichts anderes, als auf den Bericht hinweisen und die Bedeutung des Zentral-Ausschusses erneut unterstreichen. Es wird noch einige Male Veranlassung sein, das umfassende Tatsachen- und Zahlenmaterial des Geschäftsberichts unseren Lesern vorzutragen. Diejenigen, die sich dem Werk durch ihr Geben verbunden fühlen — und es gibt wenige, die es nicht sind —, werden, erfahren, was mit ihren Mitteln geschehen, ist, und die anderen, die in irgendwelcher. Hinsicht etwas von diesem Werk empfangen — und es gibt wenige, auf die' dies nicht mittelbar oder unmittelbar zutrifft —, werden die Grenzen der Möglichkeiten, aber zugleich auch den ehrlichen Willen, innerhalb des Möglichen alles zu tun, kennenlernen. In welcher Form dann der einzelne seine Gegenvisite beim Zentral-Ausschuss abstattet, mag seiner Einsicht, seinem Verantwortungsgefühl und seinem materiellen Können überlassen bleiben. Umgariis Parlameitlsaii®schiis s für immerus clausus 127 gegen 7 Stimmen Am 22., 23. und 26. April fand im Delegationssaal des Budapester Parlamentsgebäudes vor vier Ausschüssen und damit in Gegenwart von 134 Abgeordneten die Diskussion über das sogen. „Judeng e s e t z" statt, das in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur den jüdischen Anteil auf 20 Prozent beschränken will. Berichterstatter war der Abgeordnete Dr. Balogh. In der Generaldebatte am Freitag und Sonnabend sprachen in gross angelegten Referaten gegen die Vorlage die Abgeordneten Dr. R a s s a y, Dr. Rupert,- Graf Stefan Bethlen, Graf Georg Apponyi, denen sich die Abgeordneten Brody , D'rozdy und Farkas im wesentlichen anschlössen. Für die Regierungsvorlage bzw. ihre Verschärfung plädierten die Abgeordneten M a k k a i, Müller, Dr. Czillery, Meizler, Petrovacs, Kertesz, Tors und Dr. U1 a i n. Abgeschlossen wurde die Debatte am Dienstag durch Ausführungen des Ministerpräsidenten Dr. Daranyi, des Justizministers Mikecz und des Volkswirtschaftsministers Dr. I m r e d y. Chronologisch haben 6ich die Ereignisse folgendermassen entwickelt: Anfang April war von der Regierung ■ ein dreizehngliedriger Ausschuss zum Studium der jüdischen Frage eingesetzt worden, der am 8. April das Ergebnis seiner Arbeit in einem Entwurf „über die wirkungsvollere Sicherstellung des Gleichgewichts im sozialen und wirtschaftlichen Leben" vorlegte. Am 14. April erläuterte die Regierung in dem sogenannten „M o t i v e n b e r i c h t" die Gesetzesvorlage. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die jüdische Oeffentlichkeit geschwiegen. Am 20. April trat die Pester Israelitische Gemeinde zu einer Repräsentantensitzung zusammen, in der sie zu der neugeschaffenen Lage Stellung nahm und feierlich gegen die Durchführung des Gesetzes protestierte. Die Proteste der Kultusgemeinde und anderer jüdischer Organisationen gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf den Artikel -17 der Verfassung vom . Jahre 1867 verletze. Als Folge der damals ausgesprochenen Gleichberechtigung habe die jüdische Bevölkerung auf allen Gebieten der nationalen Arbeitihre Kräfte entfaltet und mit der Förderung ihreseigenen Wohlergehens auch zur Wohlfahrt des: ganzen Landes beigetragen. Da kein Bezirk des Berufslebens den Juden verschlossen gewesen sei, könne man sie jetzt nicht anklagen, wenn sie sich in allen Berufszweigeri betätigt und in manchen besonders hervorgetan hätten. Selbst der Motivenbericht müsse zugeben, dass das ungarische Judentum gerade in solchen Bezirken besonderen Einfluss gewonnen habe, denen gegenüber der nichtjüdische Teil der Bevölkerung Abneigung gezeigt habe. Solange man habe hoffen können, dass die gesetzgebenden Körperschaften selbst den Kampf gegen die geplanten Massnahmen aufnehmen würden, habe man geschwiegen. . Da man in dieser Erwartung getäuscht worden sei, erhebe man jetzt die Stimme, und dies um so mehr, als das Gesetz zugleich eine Stigmatisierung des jüdischen Glaubens bedeute. Denn jene Juden, die vor dem 1. August 1919 zum christlichen Glauben übrgetreten seien, würden von den geplanten Massnahmen nicht betroffen. Es wird schliesslich an jene Zeiten erinnert, in welchen Ungarn um seine Selbständigkeit gekämpft hat, und an die Blutopfer, die das Judentum in den Jahren 1848 und 1914 bis IsiS für seine Heimat brachte. Die Israelitische Landeskanzlei hat bei beiden Häusern des Reichstags Schritte unternommen., um die die Religionsfreiheit bedrohenden Bestimmungen abzuwenden, und sie hat gleichzeitig an den Feiertagen in den Synagogen die jüdische Bevölkerung aufgerufen, Disziplin zubewahren und alle notwendigen Schritte jenen Menschen zu überlassen, die Kraft ihres Amtes von der Judenschaft hierzu gewählt und bestimmt worden seien. Der Ministerpräsident trat den Gerüchten entgegen, wronach das ungarische Judentum durch wirtschaftliche Sabotage den Kampf gegen die Gesetzesvorlage aufnehmen wolle. Er warnte mit grossem Nachdruck vor solchen Bestrebungen, die nur von unverantwortlichen Elementen ausgingen und die Situation verschärfen könnten. Die Annahme der Regierungsvorlage erfolgte mit. 127 gegen 7 Stimmen. Die weitere Behandlung des Gesetzes geschieht nunmehr vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses, wahrscheinlich noch in dieser Woche. * Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass die Regierung eine Vorlage plant, die die Verteilung des jüdischen Grundbesitzes neu regeln und ihn im wesentlichen enteignen wilL „Esti* Ujsag", ein der Regierung nahestehendes Organ, wendet eich gegen die Forderung, das Judengesetz nach dem Grundsatz der Rasse anzuwenden. Ungarn sei kein reiner Rassenstaat, sondern ein Nationalitätenstaat. Es stelle eine geistige und politische Einheit, jedoch keine Rasseneinheit dar, weshalb die Aufrollung der Rassenf rage die nationalen Ansprüche stören müsse. * Hof rat Max Markus, der Präsident des ungarischen Journalistenvereins ist am 23. April von seinem Posten zurückgetreten. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige Vizepräsident Dr. Ladislaus Toth gewählt. In seiner Begrüssungsrede würdigte er die Verdienste seines Vorgängers, über „deren Verewigung die nächste ordentliche Generalversammlung beschliessen werde." Neue gesetzliehe Anordnungen Die Anmeldung des Vermögens von Juden Das Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 63; vom 26. April 1938, enthält folgende Verordnung: Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 887} wird folgendes verordnet: § 1: Jeder Jude (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, Reichsgesetzblatt I S. 1333) hat sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäss den folgenden Bestimmungen anzumelden und zu bewerten. Juden fremder Staatsangehörigkeit haben nur ihr inländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten. . Die Anmelde- und Bewertungspüicht trifft auch den nichtjüdischen Ehegatten eines Juden. Für jede anmeldepflichtige Person ist das Vermögen getrennt anzugeben. . § 2: Das Vermögen im Sinne dieser Verordnung umfasst das gesamte Vermögen des Anmeldepflichtigen ohne Rücksicht darauf, ob es von irgendeiner Steuer befreit ist oder nicht. Zum Vermögen gehören nicht bewegliche Gegenstände, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, und der Hausrat, soweit sie nicht. Luxusgegenstände sind. § 3: Jeder Vermögensbestandteil ist in der Anmeldung mit dem gemeinen Wert anzusetzen, den er am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung hat. Die Anmeldepflicht entfällt, wenn 'der Gesamtwert des anmeldepflichtigen Vermögens ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten 5000 Reichsmark nicht übersteigt. § 4: Die Anmeldung ist unter Benutzung eines amtlichen Musters bis zum 30. Juni 1938 bei der für den Wohnsitz des Anmeldenden zuständigen höheren Verwaltungsbehörde abzugeben. Wenn im Einzelfall aus besonderen Gründen eine vollständige Anmeldung und Bewertung des Vermögens bis zu diesem Tage nicht möglich ist. so kann die höhere Verwaltungsbehörde die Anmeldefrist verlängern; in diesem Falle ist jedoch bis zum 30. Juni 1938 unter Angabe der Hinderungsgründe das Vermögen schätzungsweise anzugeben und zu bewerten. § 5: Der Anmeldepflichtige hat der höheren Verwaltungsbehörde unverzüglich jede Veränderung. (Erhöhung oder -Verminderung) seines' Vermögens anzuzeigen, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung eintritt, sofern die Vermögensveränderung über den Rahmen einer an-* gemessenen Lebensführung öder des regelmässigen Geschäftsverkehrs hinausgeht. Die Anzeigepflicht gilt auch für diejenigen Juden, die beim Inkrafttreten der Verordnung nicht zur Anmeldung und Bewertung verpflichtet sind, aber nach diesem Zeitpunkt Vermögen im Werte von mehr als. 5000 Reichsmark erwerben. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Im § 6 sind die höheren Verwaltungsbehörden im Sinne dieser Verordnung für die einzelnen Länder aufgeführt. §7: Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann die Massnahmentreffen, die notwendig