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Central-Verein-Zeitung · 1938-02-24 · 8 (24.2.1938) · page 19

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
8 (24.2.1938)
Date
1938-02-24
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr.8 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seite 19 24.Februar 1938 Aktuelle Rechts- und Steuerfragen Äenderung des Einkommensteuergesetzes Die Reichsregiening bat ein Gesetz zurAendenmg des Einkommensteuergesetzes vom 1. Februar 1938 (RGBl. I, S. 99) beschlossen. Nach der . neuen Fassung des § 32 des Einkommensteuergesetzes bemisst sich die zu veranlagende Einkommensteuer nach der Einkommensteuerfabelle. Dabei sind als ledig Personen zu behandeln, die weder zu Beginn des Kalenderjahre» noch mindestens vier Monate im Kalenderjahr verheiratet waren. Ausgenommen sind: a) Personen, denen Kindereraässignng zusteht, b"! Männer, die mindestens 4 Monate vor Ende des Kalenderjahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, nnd verwitwet oder geschiedene Männer, aus deren Ebe ein Kind, das nicht Jude ist, hervorgegangen ist; oder die mindestens 4 Monate vor Ende des Kalenderjahres das 50. Lebensjahr vollendet haben; c) Frauen, die mindestens 4 Monate vor Ende des Kalenderjahres ein Kind, das nicht Jude ist, geboren oder das 50. Lebensjahr vollendet bab?n, d) Vollwaisen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Ausbildd:ig für einen Beruf befinden. Für Kinder, die Juden sind, wird Kinderermässigung nicht gewährt Im neu gefassten § 39 des Einkommensteuergesetzes wird für die Anwendung der Lohntsieuertabellen bestimmt, dass als ledige Arbeitnehmer zu behandeln sind, die nicht verheiratet eind. Ausgenommen sind: a' Personen, denen Kinderermässignng zusteht, b) Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, and verwitwete oder geschiedene Männer, aus deren Ebe ein Kind, das nicht Jude ist, hervorgegangen ist oder, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, c) Frauen, die ein Kind, das nicht Jude ist. geboren oder das 50. Lebensjahr vollendet haben, d) Vollwaisen, die das 25. Lebensjahr^ noch nicht vollendet haben und sich in der Ausbildung für einen Beruf befinden. s Für Kinder, die Juden sind, wird Kinderermässigung nicht gewährt Das Gesetz ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1937 anzuwenden (mit Aau&nabme einer Vorschrift für buchführende Land- und Forstwirte tu ä.). Für den Steuerabzug von Arbeitslohn, sind 'die Vorschriften erstmalig bei der Lohnzahlung für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1937 enden. Der Reicbsminister der Finanzen hat ferner »ine Zweite Verordnung zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes vom 6. Februar 1938 (RGBL I» S. 143) erlassen, die verschiedene wichtige Aenderungen auf dem Gebiete des Lohnsteuerrechts bringt Die Ausschaltung der Juden von den Steuervergünstigungen wird im einzelnen geregelt und insbesondere festgelegt, dass die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtenhilfen nicht für Arbeitnehmerinnen gilt, die Juden sind, und dass keine Steuervergünstigungen aus Anlass der Geburt von Kindern, die Juden sind, Platz greifen. Ferner wird bestimmt, dass aussergewöhnliche Belastungen eines Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt werden, wenn sie durch Kinder oder sonstige Angehörige, die Juden sind, entstanden sind. Keine Ansprüche auf Gescfcwisterermässigung für jüdische Schulkinder Das preussische Staatsministerium hat ein ,.Gesetz zur Äenderung des Gesetzes über das Schulgeld an den öffentlichen höheren Schulen" (Schulgeidgesetz) vom 8. Februar 19S8 (Pr. Ges. S., S. 15) beschlossen. In dem Gesetz wird u. a. bestimmt, dass Ausländer Geschwisterermässi- BANKHAUS VEiU. HAMBURGER KARLSRUHE gung nur erhalten, wenn sie dem deutschen Volkstum angehören oder die Gegenseitigkeit verbürgt ist Für Kinder deutscher Staatsangehörigkeit die nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind, und Kinder von Staatenlosen besteht kein Anspruch auf Geschwisterermässigung. * Neuregelung im Versteigerergewerbe Die Reichsregierung hat ein Viertes Gesetz zur Äenderung des Gesetzes über das Versteigerergewerbe vom 5. Februar 1938 (RGBl. I, S. 115) "beschlossen. Danach darf die E r - Berliner Blianz-lnsdtut J. Friedländer 1902 als Sachverständiger gerichtlich vereidigt BERLIN W 35, LützowstraßelO Tel. 212890 Euehführung - Bilanzen Stauern laubnis, gewerbsmässig fremde Sachen zu versteigern, Juden nicht mehr erteilt werfen. Die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Juden erteilten Genehmigungen erlöschen am 31. Juli 1938. * Zum Reichsfludststeuerreckt Der Reichsfinanzhof bat in einer neuen Entscheidung vom 2. Dezember 1937, III 320/37, erneut zu der Frage Stellung genommen, ob ein Steuerpflichtiger durch Empfang einer einmaligen Abfindungssumme, welche . zusammen mit seinem laufenden Einkommen in einem Jahr die Freigrenze von 20 000 RM überschreitet, der Reichsfluchtsteuer unterliegt (vergleiche hierzu die in Nr. 47 vom 25. November 1937 mitgeteilte Entscheidung des RFH vom 7. Oktober 1937 III A 138/37). Der Auswanderer hatte bis zum Jahre 1936 als Geschäftsführer regelmässig jährlich ein Einkommen von 10 000 bis 14 000 RM gehabt Sein Vermögen überstieg niemals den Betrag von 50 000 RM. Im Jahre 1937 erhielt er mit Rücksicht auf seine langjährige Tätigkeit bei der betreffenden Firma und zur Bestreitung der Kosten der Auswanderung eine einmalige Entschädigung von 23 000 RM. Ebenso wie der RFH in der Entscheidung vom 7. Oktober 1937 die Reichsfluchtsteuer dadurch als begründet ansah, dass Warenlager nnd Bestbestände in Text 11nnd Schuhwaren kauft Kasse St. JaUobowicz Xacnf., Berlin C 2, Kaiser Wllbelmstrasse 4. die Einkommenfreigrenze von 20 000 RM durch einen einmaligen Veräusserungsgewinn (infolge Veräußerung des Geschäftsbetriebes) überschritten wurde, sieht der RFH in der jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 2. Dezember 1937 die Reichsfluchtsteuer deshalb als entstanden an, weil der betreffende Auswanderer im Jahre 1937 infolge der anlässlich seines Ausscheidens aus dem Geschäftsbetriebe erhaltenen Abkehrsumme die Freigrenze von 20 000 RM überschritten hatte. Der RFH stellt bei dieser Gelegenheit nochmals fest, dass es völlig unerheblich'sei, auf welcher Einkommensart das Einkommen beruhe, wesentlich sei nur, dass das Einkommen eines Jahres, gleichviel aus welcher Einkommer.sart, die Freigrenze von 20 000 RM überschreite. Im übrigen gelangt die Entscheidung noch in anderer Beziehung zu wissenswerten Ergebnissen. Bekanntlich berechnet sich die Höhe der Reichsfluchisteuer nach Massgabe des dem Auswanderer zuletzt zugestellten Vermögensteuerbescheides. Der Auswanderer war auf den 1. Januar 1935 in Ermangelung eines steuerpflichtigen Vermögens nicht zur Vermögenssteuer veranlagt worden. Das Finanzamt hatte aber für den 1. Januar 1937 dessen Vermögen im Wege einer Neuveranlaaung auf rund 10 000 RM festgestellt und die Reichsfluchtsteuer nach seinem zuletzt festgestellten Vermögen berechnet. Dieses Verfahren war jedoch, wie der RFH feststellt unrichtig. Das Vermögen des Auswanderers durfte "nur dann auf den 1. Januar 1937 neu festgestellt und dieses auf den 1. Januar 1937 festgestellte Vermögen nur dann der Reichsfluchtsteuer zugrunde gelegt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung des Vermögens gemäss § 13 des Vermox ensteuergesetzes vorlag. Diese Voraussetzung lag aber nur dann vor, wenn das Vermögen des Auswanderers vom 1. Januar 1937 um mehr als 20 Prozent von dem auf den 1. Januar 1935 ermittelten Vermögen abwich. Das Finanzamt hat also das Vermögen des Auswanderers auf den 1. Januar 1935 festzustellen und hat nach diesem die Reichsfluchtsteuer zu berechnen, wenn das auf den 1. Januar 1937 festgestellte Vermögen die nach § 13 des Vermögensteuergesetzes für eine Neuveranlagung erforderliche Abweichung nicht aufweist In dem vorliegenden Falle hatte, wie bereits erwähnt, das Finanzamt das Vermögen auf den L Januar 1935 gar nicht veranlagt weil dasselbe wegen der Vermögensteuerfreigrenze nicht in Betracht kam. Trotzdem war jetzt für die Berechnung der Reichsfluchtsteuer, bei welcher die Freigrenzen für die Vermögensteuer ja unberücksichtigt bleiben, das Vermögen auf den 1. Januar 1935 festzustellen. Betrug also z. B. das Vermögen des Auswanderers auf den 1. Januar 1935 nur 9000 RM, so würde dieser Betrag von 9000 RM AS "ir&&g&£&§ß5I&_ Richard Karo Berlin NO 55. jf&äs B 8*M9*l!£§€B Greifswalder Sir 96 53 52 82/83 CBOSSHANDLUKG Einstampf - Garantie. " die Grundlage für die Berechnung der Reich6iluchtsteuer bilden, und nicht der Betrag von 10100 RM, auf welchen das Vermögen per 1. Januar 1937 festgestellt war. Dr. Heinz Cohn. Aus der Bankwelt Mit dem Uebergang der Geschäfte der engverbundenen Bankfirmen Gebr. Arnhoid und S. Bleichröder in Berlin auf das Bankhaus Hardy & Co. fr. m. b. H. und die Dresdner Bank verschwinden zwei Namen aus dem aktiven Bankgeschäft die gerade in jüdischen Kreisen einen guten und weithin bekannten Klang hatten. Beide Firmen, von Juden gegründet und zumeist von Juden geleitet können auf eine grosse und lange Vergangenheit zurückblicken. S. Bleichröder war im Jahre 1803 entstanden, und Gebr.' Arnhoid hätte im nächsten Jahr auf ein 75_jähriges Bestehen zurückblicken können. Auf die Bedeutung der beiden Firmen hatten wir in den letzten Jahren zweimal Gelegenheit ausführlich hinzuweisen: gelegentlich des 70jährigen Jubiläums der Finna Gebr. Arnhoid (in der Ausgabe der C.-V.-Zeitung vom 1. November 1934) und aus Anlass der Aufgabe der Dresdener Niederlassung dieser Finna (in der C.-V.-Zeitung vom 5. Dezember 1935). Der Zusammenschluss der beiden Firmen, der nie eine Fusion, sondern stets nur eine Personalunion war, hatte vor sieben Jahren manchen erstaunt aufhorchen lassen- Rückschauend wird man sagen können, dass er sich voll bewährt hat Die alte Tradition der Firma Bleichröder, ihr international anerkannter Ruf und ihre weithin reichenden Verbindungen vereinten sich glücklich mit der Aktivität und dem Vorwärtsstreben der zweiten Generation der Arnholdschen Inhaber. Die sich aus dem Zusammenschluss ergebenden Ersparnis- und besseren Ausnutzungsmöglichkeiten im Gesehäftsapparat erhöhten die Widerstandskraft der beiden Firmen und Hessen sie schwierige Zeiten des Bankgewerbes in den ersten Jahren dieses Jahrzehnts leichter überstehen. BANKEN C-V.-ZEITUNG - IHR BERATER Heinrich & Hugo Marx Gegr. 1398 Bankgeschäft Gegr. 1898 MÖNCHEN BuMum?Jt> SüeM Gegr. 1868 Eisencch i. Thüringen r-\ Bankhaus August Stern & Cie. Fernruf 220Sil Köln Drusnsgssae 8 6 g » fi a d t 1 & 6 0 Erledigung oilw bankmäßigen Geschäfts s Ausführung von Börsenaufträgen s für Rheinisch- Westfälische und Berliner Börse Personelle Verluste in der Leitung sowie Umgruppierungen in den internen Beteiligungsverhältnissen hatten allerdings schon im Laufe der letzten Jahre die Last der Arbeit und der Verantwortung auf immer weniger Schultern verteilt, so dass auch aus diesem Grunde die jetzt erfolgte Transaktion nicht ganz unerwartet kommt Schon 1933 schieden in Adolf Arnhoid und Dr. Alfred Meyer zwei aktive Teilhaber aus. Im Jahre 1935 riss der Tod von Dr. Heinrich Arnhoid eine weitere Lücke in den Kreis der Paül Koraikowski ^"ÄÄ" Immobilien Berlin W 8, Frisrjrichstr 166 Rull 2 08 97 Geschäftsinhaber. Mitte vergangenen Jahres zog sich Hans Arnhoid zurück, zur gleichen Zeit, als der ältere Herr von Schwaoach (Fa. Bleichröder) seine Teilhaberschaft bei Gebr. Arnhoid aufgab, und als die Arnholdsche Vermögensverwaltung G. m. b. H. an die Stelle verschiedener stiller Teilhaber in die Reihe der Beteiligten eintrat, wodurch aber der Kreis der aktiv Tätigen keine Erweiterung erfuhr. Einen letzten Verlust erlitten die Firmen schliesslich im Dezember 1937 durch den Tod ihres Juniorpartners Paul Julius von Sehwabach, so dass als persönliche Inhaber bei Arnhoid und Bleichröder schliesslich nur noch vier Herren zeichneten. Gleichzeitig wird bekannt, dass aus Sem Privatbankhause S. Merzbach in Offenbach, das auch eine Zweigniederlassung in Frankfurt a. M. unterhält, die Mitglieder der Familie Merzbach als Inhaber und Kommanditisten auszuscheiden beabsichtigen.' Die Firma, die gleichfalls mehr als 100 Jahre besteht, zählt zu den bekanntesten Privatbankhäusern ihres Wirtschaftsbezirks, ihr Name ist aber auch darüber hinaus wohlbekannt Sie hat insbesondere an ihrem Stammsitz mannigfache Beziehungen zu den verschiedensten Wirtschaftszweigen. Bis vor kurzer Zeit befand sie sich völlig im Familienbesitz. Die Familien Merzbach spielten und spielen auch im jüdischen Leben ihrer Gemeinden eine segensreiche Rolle. * 1 """""" Eine früher fn Frankfurt am Main und seit etwa einem Jahrzehnt in Berlin im wirtschaftlichen und jüdischen Leben bekannte Persönlichkeit, Bankdirektor Gustav Benario, konnte seinen 70. Geburtstag feiern. Gustav Benario ist nicht nur praktischer Bankmann gewesen, sondern hat auch an theoretischen und wissen- AUTOREIF&N Vulkanisier.Anstatt. Grosso invAvimeuwn Auswahl in neuen, gebrauchten AUTOZUBEHÖR ünd neugummierten Reifen. R. HerzEIrtger, Berlin N54, gisässer Str. 8. 42 95 26 schaftlichen Erörterungen in seinem Wirtschaftszweig wegweisend mitgewirkt Auch im jüdischen Leben entfaltete Gustav Benario, der einer alten jüdischen Familie in Wertheim entstammt, eine segensreiche Tätigkeit. Zahlreichen jüdischen Institutionen war er ein wertvoller und verantwortungsbewusster Helfer und Berater. Sowohl in Frankfurt wie in Berlin folgte eT dem Ruf der jüdischen Sozialarbeit. Wie im beruflichen Leben, so war aber auch hier sein Name selten in der jüdischen Oeffentlichkeit zu hören, ein Beispiel dafür, wie auch in der Stille segensreiche und ernsthafte Arbeit geleistet werden kann. ANTON KOHN Bankhaus NÜRNBERG Könsgsfrasse 26 Brunnengasse.2 Telephon für den Ortsverkehrs Nr. 27841, 27941 för den Fernverkehr: 27755 Postscheckkonto Nr. 60 Depositen- Kasse: Bauerngasse 20 — Ecke Knauerstrasse Telephon: Nr. 60076 Die Fairplay-Reederei in Hamburg, die im Besitz Lucie Borchardts ist, hat einen schweren Verlust zu verzeichnen. Der Dampfer „Richard Borchardt" ist mit 18 Offizieren und Mannschaften verschollen, darunter der jüdische Maat Julius Hamburger ünd der jüdische Trimmer Klaus W i 11 n e r. W®hnfaly$@r für schnell entsebl Käurer ggesucht ENDER Immobilien Bruno Bender . W. 8, Linkstr. 32 21 11 65---- Spediteure 6. s F. Gottschalk Berlin SO 36. GörlitzerStr. 1.15. Teleoh.: 63 6893 bis 9« LONDON, E. C. 2 11/12, Finsbtiry Square Tel National 1843 K. BATTSEK Beratungen Finanzierungen. Gründungen Vermögensverwal* tan» Interessenvertretungen Anzeigen-Werbung Gute Werbung « I In festem Auftrage i rfür schnall ntschlossen* Kfiufi. Wohnhäuser gesucht / Barauszahlung ✓ Zweitevtl. drittstelllge H y pothekenzu kaufen gesucht. aenedykt-iramo&Sliere, Attoncer Str. * S9 6S80 New York Dr. Walter Straoss 'rab7u%tS^°ru mit lang) Erfahrg. a. d. Gebiete des Devisenrechts. etzt tätig im Anwaltsbüro Max Qiasksr us-w.. 570 Seventh Ave. Erledigung aller ßeehtsaufträse einseht Einwanderuns und Transfer. enter Beachtung der deviseareohtlicnen Bestimmungen. Haustausch, Haus- und Geschäftskauf gegen Zahlung in RM, Sperrmarkverkanf, Beteiligungen. VermBgensanfage _«nd -Verwaltung.

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