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Central-Verein-Zeitung · 1938-01-27 · 4 (27.1.1938) · page 6

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
4 (27.1.1938)
Date
1938-01-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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' ~C~.-V.-Zeftung " Rr.2'* 27.Jönuetr1938 Drei Jahre Der Hilfsverein der Juden in Deutschland stellt uns folgenden besonders interessanten Brief aus Charbin zur Verfügung: 1934: 80000 Russen, in Handel und Gesellschaft tonangebend, gut konserviertes Ueberbleibßel alten zaristischen Russlands.. Dazu 400 000 Chinesen, noch an russisches Regime gewöhnt, ebenso fleissig wie anspruchslos, ebenso konservativ wie laut, im ganzen überaus liebenswert. Ferner 5000 Japaner, ohne Bedeutung und im Strassenbild nur durch bunte Kimonos und Geisha-Turmfrisuren auffallend. 1937: 40 000 Russen weniger, 40 000 Japaner mehr, dieselben Chinesen. "Was ist geschehen? Japan ist dabei, das ebenso reiche wie grosse Kolonisationsland Mandschukuo zu erschliessen. 1934 hat es Russland die Nord-Chinesische Eisenbahn abgekauft. Von < ihr. deren Besitz an Schulen, Hospitälern. Theatern, an Grundstücken. Bergwerken. Industrien ebenso gross war wie ihre politische und strategische Bedeutung, lebte die ganze Stadt, solange die Verwaltung gemischt russisch-chinesisch war. Beide Bevölkerungsgruppen wurden ausgeschaltet mit Einsetzung rein japanischer Verwalking.'Alle Autträge gehen seitdem an Japaner, alle höheren Posten sind mit Japanern besetzt. Der Rest bezieht Monatsgehälter von 25—30 Jen (knapp 20 RM). Hand in Hand damit vollständige Japanisierung von Justiz und Verwaltung bis in die letzten Aemter hinein, Ausbau eines durchgreifenden Konzessions- und Monopolsystems zur Herstellung und Sicherung^ ausschliesslich japanischer Berechtigungen auf allen wirtschaftlich bedeutenden Gebieten. Die Folgen: Das russische, Element hat an Zahl 50, an"wirtschaftlicher Bedeutung 100 Prozent verloren. Verarmung unsäglich, somit als wesentlicher Konsument ausgefallen. Die an seine Stelle getretenen Japaner sind zehnmal anspruchsloser, decken im übrigen ihren Bedarf ausschliesslich bei ihren Landsleuten. Russische Geschäfte haben in grosser Zahl schliessen müssen. Rest durch und durch ungesund. Japanische Unternehmen. Kontore. Hotels. Restaurants. Kaufhäuser wachsen wie Pilze aus der Erde. Europäische Kaufleule somit auf Chiuesenhandel angewiesen. Dieser aber gegenüber der japanischen unglaublich billigen Konkurrenz nur noch in wenigen Artikeln möglich. Europäische Importeure haben somit einen erheblichen Teil ihres Betätigungsfeldes verloren. Weitere Komplizierung im Gefolge des neuen deutsch-mandschurischen Handelsabkommens (Sojabohnen gegen deutsche Erzeugnisse), das Preiserhöhungen und 1000 Formalien gebracht hat. Export ziemlich unverändert, liegt aber in Händen dreier grosser Gesellschaften mit Riesenkapital, ohne das die in Frage kommenden Ausfuhrgeschäfte auch tatsächlich gar nicht abzuwickeln sind. Soviel über die Wirtschaft. In kultureller Hinsicht am bemerkenswertesten das Nebeneinander dreier völlig verschiedener Bevölkerungen. Russen. Chinesen und Japaner führen ihr typisches, ganz ausgeprägtes Eigenleben, eine der Haupteigenarten dieser von Touristen immer wieder zu den eigentümlichsten Plätzen der Welt gezählten Stadt. .* Sprachen : Alle drei nebeneinander; keine für sich genügt. Es wimmelt infolgedessen von Sprachgenies. Vor allem unter den Russen dank ihrer natürlichen Sprachbegabung. Andere Europäer gehandicapt, zählen doch bekanntlich gerade Russisch. Chinesisch und Japanisch zu den schwierigsten Hauptsprachen überhaupt. Englisch. Deutsch, Französisch in Charbin v i e 1 g e k o n n t, deren Kenntnis allein jedoch völlig.ungenügend. Am wenigsten verändert Zivilisation und Moral. Die Japaner bauen überall mit Macht. Ziemlich unverändert sodann auch jenes Leben, das Charbin den Beihamen des Paris bzw. ■Chicago des Fernen Ostens eingetragen hat. Immer noch gilt es als die beste Amüsierstadt der ganzen Gegend zwischen Hongkong und ' Jokohama. Ballerina, Dancegirl, Kellnerin sind daher die Hauptberufe der oft ebenso schönen wie begabten Russinnen. Aber unter dem Nachlassen der Geschäfte hat auch ihre Arbeit gelitten, und so verdienen viele von ihnen heute ihr nächtliches Brot schon in Tientsin, Tsingtau. Schanghai und überall dort, wo man die mittel- und staatenlosen Geschöpfe hereinlässt und ausländische Kaufleute und Truppenteile vorkommen. Einreisevisum erhält jeder. Arbeitserlaubnis unbekannt. Steuern erst in der Bildung begriffen, im Ausland approbierte Aerzte dürfen ohne weiteres praktizieren, auch ausländische Argentinien Die Fürsorge f ü r M u t t e r u n d Kind ist. nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen worden waren, erheblich erweitert worden. Eine besondere Abteilung des Volksgesundheitsamtes wird die Oeffentlichkeit in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Err Ziehung aufklären. Oeffentliche und private Einrichtungen, die sich mit den Fragen der Schwangeren- und Säuglingsfürsorge zu befassen haben, sollen geschaffen werden. Daneben denkt man an die Errichtung von Heimen für ledige, verlassene und mittellose Müller, an den Bau von Enlbindungs- und Kinderheimen. Schliesslich sollen auch tüchtige Krankenpflegerinnen ausgebildet werden (IRA 193/). Chile Der Beitrag zur Sozialversicherung der H a n d a r heiter beträgt seit einer Verordnung vom Mai 1937. soweit es sich um den Beitragsteil des Arbeitgebers handelt, vier Prozent der Lohnsumme (statt bisher drei Prozent). Der Beitrag des versicherten Arbeitnehmers beträgt weiterhin zwei Prozent der Lohnsumme. Die Beitragserhöhung soll grösstenteils zu einem Aushau des Mutter- und Kinderschulzdienstes sowie der Heilfürsorge verwandt werden (IRA 1937. 1148). Mexiko Ebenso wie in Argentinien ist auch in Mexiko der gesundheitliche Schutz für M u 11 e r und Kind durch Einrichtung von Ehe- und Schwangerenberatungsstellen, von Entbindungsheimen. Kindergärten und Kinderheimen durch eine Verordnung sichergestellt worden (IRA 1937. 1129). Die Besch ä f t i g u n g s m ö g 1 i c h k e i t v oii a u s 1 ä n diso h. en A r b e i t n e h m e r u in Mexiko ist seit einem Gesetz vom 29. August 1936 erheblich eingeschränkt. Handelt es sich um Einwanderer, dann werden sie nur dann zugelassen, wenn sie die Landwirtschaft zu betreiben oder in der Exportindustrie oder im Exporthandel zu arbeiten beabsichtigen. Ausserdem müssen solche Personen bei der Einwanderung über ein bestimmtes Kapital verfügen, das 100 000. 20 000 oder 5000 Pesos betragt, je" nachdem, ob sie sich im Bundesbezirk, in einer der Hauptstädte der Staaten oder in einem anderen Orte der Republik niederlassen wollen. ' Die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die als Reisende in das -Land kommen, ist auf sechs Rechtsanwälte können ohne Examen zugelassen werden, was jedoch praktisch vor allem infolge der Sprachenfrage zu kaum überwindbaren Schwierigkeiten führt. Leben ausserordentlich billig, aber, entsprechend niedrige Einkommen. Dazu tiefstehende Währung. Alles in allem eine Stadt, die der europäische Ansässige tagtäglich verflucht, in ' der er bei einigen Mitteln so bequem lebt wie kaum irgendwo in der Welt, und •von der er fast nie mehr loskommt, eine interessante Stadt für den Touristen und eine ideale für den Abenteurer. Nachbemerkung für die persönlich interessierten Freunde: Reichtümer sind nicht zu ernten. Arbeit leichter als erwünscht, Bequemlichkeit und Geruhsamkeit des äusseren Lebens wie nur im Fernen Osten möglich. Aufstiegschancen durch oben geschilderte Entwicklung verdüstert. Rückkehr zum Anwaltsberuf theoretisch möglich (s. oben), scheitert aber am Kapitalmangel. Abgesehen vom Verfasser sind im Laufe der Zeit über 20 jüdische Emigranten aus Deutschland hier eingetroffen, von denen Sich "jedoch nur vier Aerzte (dank mitgebrachter erheblicher Mittel) haben halten können. ■ Alle anderen sind schliesslich zurück- oder nach China weitergewandert. Monate befristet. Sie müssen ferner über aus-' reichende Mittel verfügen. Nur Reisende, die sich mit mexikanischen Frauen verheiraten, dürfen im Lande bleiben (IRA 1937, 1075). Niederlande Aehnlich den Bestimmungen in Kanada ist auch in den Niederlanden der Schutz der unorganisierten Beschäftigten dadurch erweitert worden, dass der Minister für soziale Angelegenheiten jeden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann. Von der Allgemeinverbindlichkeit .ausgenommen, sind nur diejenigen Vorschriften der Gesamtarbeitsverträge, die sich auf den Beitritt eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers zu einem. Berufsverband, beziehen, ferner die Bestimmungen, die eine Unterscheidung zwischen organisierten und nichtorganisierlen machen oder die mit der Regelung der Preise und Verkaufsbedingungen im Zusammenhang stehen (IRA 1937. 1116). Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die nichtorganisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Umweg über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages gezwungen werden, sich einer Berufsorganisation anzuschTiessen. Auch die Vorschriften über die K ranke«»- v e r s i c h e r u n g sind seit einem Gesetz vom 22. April 1937 erheblich verbessert worden. Zunächst sind die-Beitragssätze, die bisher in den einzelnen Arheitsralsbezirken verschieden hoch waren, für alle Bezirke einheitlich (1.8 Prozent des Arbeitsentgelts) festgesetzt worden. Nach der neuen Regelung sind gegen Krankheit versichert alle Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeilsverdienst von höchstens 3000 Gulden. Von der Versicherung ausgenommen sind unter anderem die Hausgeh.ilfen. Die Versicherlen erhallen ein Krankengeld vom dritten Krankheitsiage an für die Dauer von höchstens 26 Wochen. Sachleistungen sind nicht vorgesehen. Der Beilrag ist grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten zu tragen (IRA 1937, 1160). Oesterreich Ein Bundesgesetz über die B e s c h r ä n k u n g der Sicherheitsleistungen. 'Darlehen und G e s c h ä f t s e i n1a g e n vo n A r b e i t n e h m e r n sieht vor, dass ein Arbeitgeber eine Kaution nur zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen verlangen darf, die ihm gegen den Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis erwachsen können. Die Bestellung einer Kaution muss schriftlich geschehen. Geld- Senden Siemir bis auf Widerruf die C.-V.-Zeifung 66Pfennigfür Februar, und März zahle Ich bei Vorlage der Postquittung an den Briefträger. Name:----:--1_ Ort:_;_.__ Strasse:- Ausschneiden und mit 3 Pfg. frankiert (oder unfrankiert} senden an: C.-V.-Zeitung, Vertrieb, Berlin W15, Emser Strasse 42. Tele*. 92 81 4145 betrüge dürfen dem ' Arbeitgeber unter keinen Uniständen als Sicherheit angeboten werden, deren sich gewisse Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gegenüber schuldig gemacht halten, indem sie beim Abschlisse eines Arbeitsvertrages die Hinterlegung einer Kaution, ein Darlehen oder eine Geschäftsbeteiligung verlangten. Kautionen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geleistet sind und dem neuen Gesetz nicht entsprechen, sind, spätestens binnen sechs Monaten, freizugeben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Dienstverhältnis bereits zwei Jahre gedauert hat und das Entgelt des Arbeitnehmers jährlich höher als '6000 Schillinge ist (IRA 1937. 1118). USA In allen 48 Bundesstaaten, in Hawai, Alaska und im Kolumbia-Distrikt bestehen jetzt Arb e i t s 1 o s e n u n t e r s t ü t z u n g s g e s e t z e. In den meisten Staaten werden die Mittel ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge aufgebracht, in nur acht Staaten müssen auch die Arbeitnehmer eine Beitrag leisten. Der Arbeitnehmerbeitrag .beträgt in der Regel jedoch nur die Hälfte des Arbeitgeberbeitrages. Was die Höhe der Arbeitslosenunterstützung anlangt, so beträgt sie in 43 Bundesstaaten die Hälfte des vollen Wochenarbeitsverdienstes, höchstens jedoch 15 Dollars wöchentlich und mindestens 5 Dollars in der Woche. Im Staate New-York sind die bestehenden Vorschriften dahin geändert worden, das der bisherige Unterschied zwischen Hand- und Geistesarbeitern nunmehr beseitigt ist (IRA 1937, 1034 und 1068). Max Goldstein Weitere Beiträge zur Wanderungsfrage s. a. „Wirtschaft der Woche", Seite 17. Arbeitsrecht aus aller Welt Practica (ins Handelsregister eingetragen) Inkasso, Handelsauskünfte Transfer, Auswanderungen, Vermögensverwaltungen und alle Beratungen auf wirtschaftlichem, juristischem und finanziellem Gebiet Tel. 2 95 93 Merwedeplein 25 Amsterdam Z. Überall bekannt zu werden, das erreicht der gute Kaufmann durch Anzeigen in der C. -V.- Zeitung dem Blatt der grossen Auftage. Getrag. 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