Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 36 (3.9.1936)
- Date
- 1936-09-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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»ürlirb 'der 'Absatz von Hypothekenpfandbriefen erheblich verlangsamt hat. Ueberbaupt ist ja für die gesamte Wirtschaft des Landes die'K r e d i t f r a g.e von ausschlaggebender Bedeutung. Palästinas Finanzapparat bat die'Belastung der abessinischen Krise ausgezeichnet überwunden, nicht zuletzt dank der vorsichtigen Liquiditätspolitik, welche die grossen Banken ,von, jeher verfolgt haben. Die Bankeinlagen sind, nach dem Rückfluss der in der ersten Nervosität im Herbst abgehobenen Beträge, bis in die jüngste Zeit.hinein weiter gestiegen. Aber die Wirtschaft spürte doch eine gewisse Erschütterung des Kreditgebäudes.'Nach allgemeinem-Urteil-der Fachleute hat nämlich bis zum Herbst vorigen Jahres eine Art Kreditinflation bestanden, die aber höchst merkwürdige Formen , aufwies. Die o r g a n i s i e r t e K r e - d itvers orgu n g war in vielen Wirt schaftskreisen durchaus unzureichend-, zum Teil gerade weuon der vorsichtigen Zurückhaltung» der grossen Banken. Dagegen hatte die u n - o r g a n i s i e r f e B o r g w i r t s c h a f t grosses Ausmass angenommen. Kredite ausländischer Lieferanten an den palii-linenM.-rhen Importeur, ausgedehnter Weidiselverkelir im Inland und schliesslich ein weitverbreitetes System „stillschweigender Stundungen“ halfen, die vorhandene Kapitaldecke zu strecken. Diese unorganisierte Form der Kreditbeschaffung konnte natürlich in manchen “Fällen nicht nur zu Ueberdispositionen und Fehlinvestitionen, sondern auch zu ungenauer und ungesunder Kalkulation verleiten. Trotz der Hemmungen, die durch die Kredit-Einschränkuncen im letzten Herbst verursacht wurden; blieb di*- jüdische Wirtschaft von Insolvenzen grösseren Ausmasses bis heute verschont. Es zeigte sich aber das Bedürfnis, den legitimen Kreditbedarf besser als bisher zu befriedigen - und damit zugleich einen planvolleren Einsatz von Arbeit und Kapital zu gewährleisten. Durch Vorbereitung von Kreditaktionen für bestimmte Wirtschaftszweige sowie durch Gründung von Spezialinstituten wurde die Lösung dieses Problems in Angriff genommen. , Ueber Einzelheiten auf diesem Gebiet sowie über die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen sowie ihre Zukunftsaussichten werden wir in •/einem weiteren Artikel berichten. Der Kampf gegen die Arbeits- & iosigkeit " Ineinem Bericht der Exekutive der Jewish . Agency an das Aktionskomitee wird die Zahl der’ jüdischen Arbeitslosen 'in den . Städten. Palästinas auf 6000'im Monat Februar und 4000 im gegenwärtigen Augenblick geschätzt. Der grösste Teil der Arbeitslosen entfällt auf Tel Aviv. Jeder der über 60 000 Mitglieder der Histadruth und des Poale Misrachi bat sich verpflichtet, den Ertrag von 12 -Arbeitstagen im Jahr dem Arbeitslosenfonds „Tiwjon Haawodah“ zuzuführen. Die Zeichnungen betragen bisher 80 OOO Pfund, von denen 130 000 Pfund bereits bar eingezahit worden sind. Ferner wurde die Gesellschaft „Bizzur“ zur Förderung jüdischer öffentlicher Arbeiten mit einem Kapital von insgesamt tiö 000 Pfund ins Leben gerufen. /Gleichzeitig hat die Jewish Agency Verbarnilungen mit der Palästina-Regierung über den Bau neuer Verbindungsstrassen zwischen den jüdischen Kolonien aufgenommen. ' Vorlegung von Urkunden zu erscheinen.^ Für Deutschland gilt umgekehrt dasselbe- Soweit Konsuln Beweisaufnahmen vornehmen, wenden sie dabei das Recht ihres eigenen Landes an. Endlich kann das Rechtshilfeersuchen an die zuständige Behörde des anderen Landes ergehen. Das Ersuchungsschreiben ist in der Sprüche des ersuchten Landes abzüfassen. oder hat von einer beglaubigten- Uebersetzüng in dessen Sprache begleitet zu sein. Es wird auf . diplomatischem Wege übermittelt. Das Gericht des ersuchten Landes hat dein Ersuchen. so zu entsprechen, wie es das bei der Ausführung eines Ersuchens oder einer Anordnung1 von Behörden des eigenen'Landes tun würde, es wen- " det dabei sein eigenes. Recht an, . " Art. 4 des Abkommens verbürgt gegenseitig die gleiche Behandlung hinsicht- 1 i c h d es A r in enrechts. .. ....... ii. ■- ■ Pal äs t in e n si'sche U r t ei 1 e könn e n i n I>e u t s c. h Fa n d nicht v o 11 s t r e ck t w e r d e n. - Zwischen Palästina (ebenso Eng--., fand) und dem Deutschen Reich besteht keine Gegenseitigkeit für die Vollstreckung gerichtlicher Urteile. Diese ist aber erforderlich, wenn in Deutschland ein Vollstreckungsurteil nach § 722 ff der Zivilprozessordnung ergehen soll. Die Gegenseitigkeit zwischen Deutschland einerseits und Palästina—England andererseits scheitert daran, dass nach englischem Recht, dem das palästinensische sich angeschlossen hat, nur eine ganz bestimmte Kategorie ausländischer Urteile als Grundlage einer Vollstreckung dienen kann. Das englische Recht kennt die sog. a c t i o n o n foreign judginent, das ist die Klage aus dem ausländischen Urteil. Es ist das eine besonders gestaltete Einrichtung des englischen Rechts. Das ausländische Urteil dient als Beweis für den Anspruch. Diese Urteilsklage ist jedoch nur bei Ansprüchen zulässig, bei deneli es sich um eine bestimmte G e Idßum m e handelt. Andere Urteile, etwa solche, die auf Herausgabe eines Gegenstandes Zug um Zug gegen Zahlung einer Summe lauten, können nicht Grundlage einer action on foreigii judgnient soin,,-_liier fehlt die Möglichkeit, zu einer Vollstreckung zu gelangen. Für die Klage . ist . in Palästina der District Court, ohne Rücksicht auf die Höhe des Anspruchs, ausschliesslich zuständig. Liegt ein Urteil vor, auf Grund dessen eine solche Klage erhöben werden könnte, so m us\s auch die Klage aus dem Urteil erhoben werden. Der Supreme Court in Jerusalem hat entschieden, dass es nicht zulässig sei, unter . Außerachtlassung des ausländischen . Urteils in Palästina neu zu klagen. - ' IIT. Deutschland und Palästina sind gleicher-' Massen dem Genfer Protokoll von 1923 über die S c h i e d sk 1 a u s e 1 i m Handels-, -v e r k e h r beigetreten. Durch dies Protokoll werden Schiedsabreden und Schiedsklauseln in Handelssachen und anderen Angelegenheiten zwischen Personen, die der Gerichtsbarkeit eines der beteiligten Staaten unterworfen sind, als giltig anerkannt. Das Protokoll ist durch das Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländis'cher Schiedssprüche vom 26. September 1927 ergänzt. Auch dies Abkommen gilt für das Deutsche Reich und Palästina. Danach besteht zwischen dem Deutschen Reich und Palästina Gegenseitigkeit für die Vollstreckung von Schiedssprüchen, die zwischen palästinensischen und deutschen Parteien ergangen sind. Das Nähere ist für Palästina durch die ‘ A r b i t r a t i o n. (Foreign Award'-s) OrdiTiance 17/1934 - geregelt, für das Deutsche Reich richtet sich die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach § 1044 der Zivil-Prozessordnung. IV. ' Die Legalisierung, palästinensischer Urkunden erfolgt mit Wirkung für Deutschland durch den deutschen Konsul. Für'-Palästina gelten die Proof of Foreign Documenta Ordinances 1924—1928, die etwas eingehendere Vorschriften haben, die im Ergebnis auf dasselbe hinauslaufen. V. Palästina hat in sehr weitgehenden! Umfang die Befugnis ausländischer Konsuln zu Massnahmen und Handlungen auf dein Gebiete nichtstreitiger Verwaltung.*-' und- Beurkundungstätigkeit anerkannt, vorausgesetzt, dass die Konsuln hierzu hach dem Rechte ibres eigenen Landes befugt sind. Hierzu gehören die Führung von Geburts-, S t e rbe* und E h e r e g i s t-e r n, ‘die Votaahme von ' Trauungen, wenn .wenigstens einer der .Brautleute dem Staat des Konsuls angehört. (Reichsdeutsche können in Palästina wirksam eine Ehe entweder vor dem Konsul oder, vor dem Geistlichen einer , der. anerkannten Religionsgeineinv schäften . schliessen. Ziviltrauung gibt es in Palästina nicht. Die Konsuln üben die Tätigkeit von Notaren für ihre Landesangehörigen aus, vor ihnen können insbesondere auch Testamente nach den Vorschriften des BGB. errichtet werden. Eine' besonders wichtige Funktion ist die Sorge für die Hinterlassenschaft in ihrem Bezirk verstor-._ be'oer Reichsangehöriger. ' - Beschlüsse des Kuratoriums der Hebräischen Universität Die 10. Tagung des Kuratoriums der Hebräischen Universität Jerusalem, die am 23. und 24. August in Z ü r i c h stättfand, hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die für den wissenschaftlichen und organisatorischen Ausbau der Universität von grosser Bedeutung sind. In det geisteswissenschaftlichen Fakultät wurden vier neue Gegenstände zu Hauptstudienfächern ausgestältet: j ü d i s che Ge.- s c h i c bte und Soziologie, Archäologie, arabische Sprachen und Literatur, semitische Sprachwissenschaft stehen in Zukunft den Studenten als Hauptgebiete zum Studienabschluss zur Verfügung. Das Kuratorium nahm mit. Dank das Anerbieten des Komitees in England an, das Andenken des vor öO Jahren verstorbenen Sir Moses Montefiore durch, die Errichtung eines Lehrstuhls für englische Literatur-und Kultur an. der Hebräischen Universität zu ehren. Für den Lehrstuhl für theoretische Pädagogik wird-eine Ernennung erfolgen. Ferner wurde die prinzipielle Zustimmung zur Errichtung eines Lehrstuhls für Halacha und zur Ernennung eines Gelehrten für diese« Fach, sobald die notwendigen Mittel, sichergestellt sind, erteilt. Es wurden die Umrisse eines Programm« festgelegt, das sowohl die jüdische Archäologie des alten Palästina als auch die der Diaspora umfassen soll. Die- Grundlinien eines neuen Lehrplans für die .naturwissenschaftliche Fakultät, wurden bestätigt, der an die Stelle des früheren auf die biologischen Wissenschaften begrenzten Unterrichtsplans ein allgemeines, auch' für die exakten Wissenschaften geltendes Programm setzt. Der Dekan, Prof. Weizmann, und die Jerusalemer Universitätsbehörden erhielten Vollmacht für die ersten Ernennungen im Rahmen dieses Plans. Die jüdischen Gelehrten aus Deutschland, die seinerzeit auf Grund besonderer Fonds zeitweilig angestellt wurden, sollen als ordentliche Mitglieder in den Lehrkörper übernommen werden. Den Dozenten wurde eine stärkere Vertretung im Senat eingeräumt. Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Palästina Von Rechtsanwalt Dn Hans Kialisch (Berlin) I. ' . Das den ts c h - b r i t i sc b e A bk o m n; e n iiberden Hechtsverk e h r v o m 20. M ä r z 1928 findet auch auf P a 1 ä s t i n a Anwendung, nachdem der englische König von dem ihm vorbehaltenen Recht, seine Wirkung auf Palästina auszudehnen. Gebrauch gemacht hat. Das Abkommen bezieht sich auf Z i v i 1 - u n d Handelssachen. einschliesslich nichtstreitiger Sachen, so dass also Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit. inbegriffen sind. Es regelt die Z u s ie 1 l n n g gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke und die Rechtshilfe bei R e w eisaufna h m. e ii. Zuzustellende Urkunden müssen von einer beglaubigten Uebersetzung in die Sprache des ersuchten lindes begleitet sein. Bei Zustellungen in Palästina ist eine, englische Uebersetzung beizüfügen (arabische oder hebräische .Uebersetzung'ist also hier nicht erforderlich). Der britische bzw. deutsche Konsul richtet das Ersuchen um Zustellung an den Präsidenten des Landgerichts bzw. die entsprechende palästinensische Stelle. Daneben ist es zugelassen, dass-die englischen Konsuln in Deutschland oder die deutschen .Konsuln in Palästina an in ihrem Bezirk wohnende Staatsangehöriee ihres Landes ohne Inanspruchnahme der ausländischen Behörde unmittelbar -Zustellungen vornehmen. Zulässig ist auch die unmittelbare Inanspruchnahme der Zustellungsbehörde durch die im Ausland wohnende, dem anderen Staate ungehörige Partei, jedoch wird das nur anzuraten sein, wenn man mit den Verhältnissen des anderen Landes vertraut. ist. Zuzustellende Schriftstücke können auch durch die Post übermittelt werden, soweit das durch das Rocht des Landes, in welchem, das Schriftstück ausgestellt ist. erstattet ist. Ordnet ein Gericht eines der Vertragsteile eine B e w e i sa u-fna hm e an, die im Gebiet des anderen Teiles vorzunehmen ist, so stehen zur Erledigung drei Wege zur Verfügung. Der Staat, dessen Gericht die Beweisaufnahme angeordnet hat. kann sie ohne Mitwirkung der Behörden des Landes, wo sie stattfinden soll, durch einen diplomatischen oder konsularischen Beamten vornehmen lassen. Der deutsche Konsul kann also'in Palästina, der englische (der Palästina mitvertritt) in Deutschland Beweisaufnahme vornehmen. Der diplomatische oder konsularische Beamte kann Personen ersuchen, als Zeugen zu erscheinen oder Urkunden vorzulegen, er ist befugt, Eide ahzunehmen, hat aber keinerlei Zwangsgewalt. An sich lassen sich so Beweisaufnahmen im fremden Lande-am schnellsten vornehmen. Weil aber die Möglichkeit fehlt, vorgelädene Zeugen zum Erscheinen zu zwingen, kommt diese Art konsularischer oder diplomatischer Beweisaufnahme nur in Betracht, wenn mit Sicherheit darauf gerechnet werden kann, dass die Vorgeladenen erscheinen. Sicherer, aber weitläufiger ist die Vornahme von Beweisaufnahmen unter Inanspruchnahme der Behörden des anderen Vertragslandes. Hier bestehen zwei weitere Möglichkeiten: Das Gericht des Landes, von dem die Anordnung der Beweisaufnahme ausgeht, ersucht auf diplomatischem Wege das zuständige Gericht des anderen Landes, die Beweisaufnahme vor seinem diplomatischen oder konsularischen Vertreter stattfinden zu lassen. Das deutsche Gericht ersucht z. B. das palästinensische, eine Beweisaufnahme vor dem deutschen Konsul stattfinden zu lassen; In diesem Falle hat das palästinensische Gericht dein .deutschen Konsul seine Zwangsgewalt "zur Verfügung zu stellen und eventuell seine eigenen Landesangehürigen zu zwingen, zwecks Zeugenvernehmung oder Jüdische Jugend im Alltag Palästinas 12. /■ prtsctzung Kibbuzisches Leben Zur Bacharut kommen aber nur wenig Touristen, wenn sie nicht gerade liier Verwandte haben, wie überhaupt der ..Tajar“ grundsätzlich nur Degänja, Ain Charod und Giwat Brenner besucht mul vor Schluss der Reise ins Galil fährt, um den Trumpeldor-Hof auf dem Tel C/haj zu sehen, während er andere Siedlungen, die .ihn. weil. s:e seltener Gäste empfangen, natürlich viel aufmerksamer betreuen und ihm viel eingehender alles erklären würden, links liegen N e u 1 i n g e f r a g o n . . . Heute werden in der Bacharut eine Reihe Tei- Aviver Arbeiter erwartet, die nicht im Kibbuz leben.. Man will mit ihnen diskutieren, sie viel». leicht für die Bewegung gewinnen. So ist am späten Nachmittag die ganze Kwuza voller Menschen. Die Chawerim haben ihre Zimmer gesäubert, gefegt und gewaschen'.allesuett zuret*ht gemacht, im Chadar Öchel sind Tischtücher statt der Wachstuchdecken aufgelegt worden, auch im Meschek herrscht Ordnung — der Schabat kann, beginnen. Unentwegt zeigen Chawerim ihren Gästen den kleinen Meschek. .Eigenartig kontrastieren die Manschen: der Städter mit der tadellosen Bügelfalte in der grauen Flänellhoee und dem gewählten Popelinehemd, und der ..Kibbuznik“ im blauen oder weissen Hemd, die Aermel aufgekrempelt, in einer Hose, die zwar Viuberi aber ungebügelt ist. Und während sein Gast durch 'das wirkt, was er anhat, ist. die einfache Kleidung des Chawers-ein Rahmen, in <Jem . ein Mensch steckt, den man so viel besser erkennen kann. Der Gast sagt, dass er auch einmal so leben ■ möchte — so frei, so ideal, so einfach, ohne Sorge,, wovon er morgen leben wird. Mm muss doch ganz naiv werden im Kibbuz. Ja, ja, das Stadtleben — man wird es wohl leider nicht aufgeben können; denn man hat Verpflichtungen. Aber das Kibbuzleben ist sicher wunderschön, und der Kibbuznik zu beneiden. Der Kibbuznik lächelt höflich und sagt nichts. Er denkt daran, dass man einander; vor fünf Jahren, noch auf der Schulbank in Berlin, auch nie hat verstehen, können, als er mit dem Bund auf Fahrt und der andere tanzen ging, und dass es hier nicht anders ist. Was hat es für einen Sinn, durch den Kibbuz zu führen, wenn die Seele des Gastes nicht mitschwingt, wenn er . alles genau falsch versteht, was ihm gesagt und „ gezeigt wird, wenn er der Naive isf -und nicht der andere. Und der Gast erkundigt sich, weiter: ob es denn nicht qualvoll sei, so ohne Geld zu leben, ob es denn wahr sei, dass man an Zigaretten nur „Karmel“ zu rauchen bekomme, die in Deutschland kein Erwerbsloser anrühren würde wie oft man wohl ins Kino gehen könne, wie lang der Urlaub-und ob nicht das — wie es ihm schiene. — „wilde" Zusammenleben der Jungen; und Mädchen einfach schrecklich sei. Ob denn iibef- ' hänpt im Kibbuz richtige Ehen bestünden — er habe gehört, dass „man“ sich andauernd scheiden lasse —, ob die Kinder, die doch im Kinderhaus erzogen würden, überhaupt wüssten, wer ihre Eltern sind, und ob sie irgendeine Stellung zu ihnen hätten. Antworten Geduldig, erklärt der Chawer, dass es ihm . gewiss nicht' leicht falle, auf letzte persönliche Bedürfnisse zu verzichten, dass man aber das Lebeiisnat,wendige bekomme und im übrigen hoffe, einmal auch mehr zu haben. Dass man eben wirklich nicht mit dem einzelnen Jahr, sondern nur mit. der Kette von Jahren rechnen - könne, nach deren Verlauf das gesetzte Ziel hoffentlich erreicht werden würde. Dass sich der einzelne hier tatsächlich in einer Gemeinschaft befinde, die'Licht- und Schattenseiten habe, und man sich nicht immer nur als abgelöstes Individuum an Philosophien über die Gemeinschaft ergötzen könne. Dass inan eben Arbeiter sei. Wozu man für Zigaretten mehr Geld als irgend nötig ausgeben solle, wenn sie nur ihre Aufgabe, anzUregen, erfüllen? Ob denn die vielen kitschigen Ton-Filme, deren erlogenes Leben am „Mozae Schabat“ die . Tel- Ayiver Biesenkinos bis auf-den letzten Platz füllt, wirklich das Geld, das ihr Besuch kosten würde, wert spien, und dass man gute Filme und Aufführungen der Theater „Ohel“ und „Habima“ in der Tat von Zeit zu Zeit gemeinschaftlich besuche. Dass man im-Jahr eine Woche Urlaub und allerdings kein Geldhabe, in die Schweiz zu fahren. Dass es nur eine üppige und schmutzige Phantasie verrate, zu meinen, dass die Kibbuzmenschen, die nicht, um sich auszutoben, sondern um die Grundlagen für die Existenz eines arbeitenden jüdischen Volkes zu schaffen, Zusammenleben, ausgerechnet inr Geschlechtlichen nur triebhaft handeln würden. Dass es wohl zwar hier in manchen Punkten freier und ehrlicher als anderswo, aber keineswegs unsittlicher zugehe und, von Ausnahmen abgesehen, die Ehen nicht mehr und nicht minder haltbar seien als in der Stadt. Und was die Stellung der Kinder, zu den Eltern anlange, so sei auch hier manches neu und nicht alles gut, aber von der grundsätzlichen Grundlosigkeit seiner Befürchtungen solle er sich lieber in einem alten Kibbuz durch Augenschein überzeugen; Der Gast hört dies wohl, es will ihm aber nicht alles eingehen. Was diese Kibbuzmenschen im letzten bindet, bleibt ihm unerklärlich. Und so wird er auch über sie weiterhin in Extremen denken: sie seinerseits um ihres freien, naiven," sorglosen Lebens (das sie gar nicht führen) willen beneiden und andererseits die Ärmlichkeit ihrer Existenz (die nur er so empfindet) bedauern. Dass der Kibbuz nicht das verlorene Paradies und doch eine erstrebenpwe^ sein könne, vermag er nicht zu begreifen. Und so gehen nun die beiden zusammen und doch einander fremd ins Chadar Ochel; denn es hat geläutet. Freitagabend Man sitzt so eng wie noch nie im Chadar Ochel, hat noch zwei Tische hineingezwäugt. dass sogar die Gäste Platz gefunden haben, die bald tapfer zulangen werden. Der Küchendienst bringt besonders flink jedem die Mana: Fleisch mit Kartoffeln. Die Kessel auf dem Tisch enthalten die Nudelsuppe, die nachgegessen wird, und ein' Stück Barches liegt für jeden bereit. Alles ist festlich gestimmt. Man kann nicht definieren, wieso. Es brennen keine Lichter, es wird kein Kiddusch gemacht, es sitzen nur Menschen da, die sich freuen, an sauber gedeckten Tischen, in sauberer Kleidung, vor gutem Essen. Sie haben einen Tag der Ruhe vor sich nach sechs Tagen harter Arbeit. Sie feiern einen sozialen und keinen religiösen Schabat, aber sie sind froh. Man unterhält sich, angeregt, laut, witzig — irgendwie gehören alle zusammen. Die Gäste sehen sich die Gesichter an: da sind Köpfe darunter, die einem philosophischen Arbeitskreis a Ehre machen würden, und ganz grobe Arbeirer- ’ gesichter, Augen, ans denen Freude und Stolz leuchtet, Äugen auch, die erloschen sind, Nasen, die „typisch jüdisch“ sind und feine, schmale, gerade Nasen, Mädchen, die noch so ausseben wie früher in Berlin, Mädchen, die recht abgearbeitet und -elend wirken und bezwingende Frauengesichfer, denen man es ansieht, dass in ihnen ein Wille lebt. Es ist, mit einem Wort, ein bunter Kreis, der als verbindende« Element die gemeinsame Idee hat. Man fühlt: das Leben wird hier nicht immer harmonisch, es wird, ohne Phrase, durchaus ein wenig heroisch verlaufen. Die einen werden glücklich sein und andere Die Tische werden, in unglaublicher Geschwindigkeit abgedeckt. Man will den „Wochenbericht“ hören. Ein Chawer der Maskirut zählt auf, was sich in der Kwuza ereignet hat, wie die ltnisse gelegen haben und welch« allgemein wichtigen persönlichen Dinge geschehen sind. Dann macht er eine Kunstpause. Zwei Chawerim bringen die Kannen mit der ersten Milch, die in der Kwuza gemolken wurde, ins Chadar Ochel, und jeder bekommt einen kleinen Becher voll. Heinz Warschauer. (Schluss folgt.) «