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Central-Verein-Zeitung · 1936-07-09 · 28 (9.7.1936) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
28 (9.7.1936)
Date
1936-07-09
Page
– (sequence 16)
Language
German
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WASCHE und SCHÜRZEN II. ARNDT Berlin SW. IS, Kommandanten-Straße 85-86 Schürzen, Dlttel, Servier-, Svtten-KIelder Eppstein OBFStlB, Mannheim Wäschefabrik BLUSEN KLEIDER JACOB & MANNHEIM Berlin C 2, Heiligegeiststr. 15 Femspr. BBroii.na 1187 Fabrikation von Wäsche u. Schürzen/ Hauskleidern, Sporthemden Alfred j. stern Berlin SW 19, Komma ndantenstr. 7-9 enhalteru.'"1 Auf Wunsch sofortige Musterzustellurig Pie INTERLOCK Ho c h el a 11 Ische U n I er wüiiha Vergessen Sie nicht, wenn Sie einkaufen, sich auf das Inserat in der C. - V. - Zeitung zu, be" STRUMPFE / IIUKOTAC.EA Trikotwarenfabrik Stuttgart 13 iimiiiiiiiiiiiii'iiiiiiiiiiiiiiiiii l Gebrüder Kah StcumpUaAciA CAemutz "1 SCHUHE und LEDER Ensa-Werke LG., Raltock SPEZIAL-FABRIK für Senkfußeinlagen, .Gummibürsten und andere Schuhbedarfs-Artikel Hanauer Gebrüder Levi / Stuttgart- W„ Büchsenstraße 102 Filiale Hamburg: Martin Schlesinger. Bergstraße 14 Neu & Grünwald STUTTGART Schuh-GrossHandlung gegründet 1882 Westheimer & Co. Hanau a./M. ■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ Eugen Freudenth, BER LIN C 2. Neue Friedrichstr. 38, Feine Leder aller Art Import — Fabrikation — Expc W.Gottheiner | Schuhfabrik Breslau, Steinauerstr.l2a I Spez.: Berufsschuhwerk Anzeigenwerbung — gute Werbung Lederabfälle Irilur Art kauft . und verkauft Reinhold Grün,Berlin C2.HeueFriedrichslr.3c L Markus Cohen Schuhwaren- Grosshandluns Bremen, Geprgstr. 44 V ERSCHIE DE NE 8 .iiriiiiii.ii ■ Dr. Max Ascher & Co. ■ ■ G.m.b.H. ■ ® . Berlin-Tempelhof ■ E NITROLACKE; G. Oberneck & Ci Berlin SO 36, Klisabcfth-Üfer 9] Fabrik veredelter Bleche Spieselfabrik, Fotografierahmen O K G R C N I» E l’ 1882 Gebr.Gordon Eichen- und polierte Schlafzimmer Berlin N 65, Gerichtstrasse 12,13 EieFcrunn nur an Mübelhämlier PUTZIGER & BRANDT Hölzer — Fourniere — Sperrplatten Berltn-^trbtculH'ri. Krankfurtor Atin» i:n Norddeutsche Bürsten- Industrie Anzeigenschluß Dienstag Sigmund Popper, Meiningen , Fasswarei Spe/ialitnt- I'elikati'ss-Es>ip-Gurken zur Meisi-hsalat-Falirikation. Albert Asch & Co. Lübeck. HOLZFORMEN für die Strohnnd Filzhat-Fabrikation Herrn. Frelenhagen, Berlin 8 14, Alle Jakobstr. 88. Tel.: A e Merkur 8C*4S jiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinw^ | £eseu Sie die C.-lJ.-icUübQ'iteQet-j | btößif, sie MettMei And AtUethäU J ^lillllllilllilllllllllllllllllllllllM fremden Nasse nngehören. Mildtätigkeit liege aber nicht vor. da der fonds nicht dazu bestimmt iit. der wirtschaftlichen Not c.bzuhclfeii: vielmehr soll er dem Mangel der Höheren Scliulbilduiig der Ve- Mirftiiicit ablzelfen. (sin solcher Mangel stellt aocr keine Bedürftigkeit dar.. Steuertermine im Juli. Bei der unter dieser Ueberschrift in derletzten Nummer unterm" 12. Juli angeführten Gewerbesteuer Handelt cs lief) um die LoHnsummeusteuer, die' nach der im Juni, gezahlten Lvhin'umme angemeldet und entrichtet werden nuch. - ^U8 dem Arbeitsrecht Das Ruhegehalt des Arbeitnehmers In der C.-V.-Zci'tung vom 9. April-19.16 hatten wir die zurzeit geltenden, von der Rechtsprechung,' insbesondere vom Arbeitsgericht, herin^geöildeten Rcchksgrnndsätze über das Ruhegehalt des 'Arbeitnehmers fnstematisch znsammcngcstellt. In der Zivisclzenzcit hat sich das Reichsarbcitsgericht per-, ichiedentlich mit dieser Materie zu belassen gehabt. Eine. Reihe neuer (rntselzeidungen soll nachstehend .veröffentlicht werden. . In der Arbcitsrcchtlichcn Sammlung Bd. 2<> c, 10‘2 beschäftigt sich das- RcichsarbeitsgeriLtzt mit dem fall. daß der Unternehmer zünachi't eine iin-. verbindliclie oder sonst eingeschränkte Ruhegeld z u s a g e durch sein späteres Verhalten, z. B. eine entspreelzende Mitteilung an die Geivlgschaft verbindlich lind vollwirksam macht.'Tut er das. dann kann er nach Meinung des Reichsarbeitsgerichts die einmal rechtsverbindlich erteilte Zusage nicht später durch einseitige Vorbehalte einschränken oder ihrer Wirksamkeit entkleide», es . sei denn, daß er das Einverständnis des Beschäftigten mit dieser Einschränkung dartnt. Häufig werden die"Ruhegehaltsausprüche der Angestellten dadurch verwirklicht, daß eine Pcnlionskasse gegründet wird, in deren Satzung die Klagbarkeit von Ruhegehalts- und Veriorgungsausprüctzen ausgeschlossen wird, ly in solcher i'atzungsmäßiger Ausschluß wirkt gegenüber jedem Angestellten, dessen Ruhegehaltsanspüche ans der .»lasse zu befriedigen sind. Er ist auch nicht'in der Page, einen Anspruch auf sätzungsgeinäßc Gewährungeiner in der Satzung unter gewissen Voraussetzungen vorgesehenen Ä b"s i n.d u n g gegen die Pensionskasse direkt geltend zu machen, vielmehr muß er sich in diesem pftill an den Unternehmer - 'halten <RAG Arbeitsrechtliche Sammlung Bd. -6 Hat der Unternehmer aus eigenen NUtteln einen Vermögensstvck als firmenpensivnskasie gebildet und einer abgesonderten Verwaltung zu geführt, so kann er seine Haftung für die Ruhegeldrvrbindlichkeiten auf den Bestand jener Kasse beschränken. Er muß jedoch eine solche Absicht der (Sesvlgscikift irgendwie kundgetan haben. Lb und unter welclzen Umständen aber der Rnhcgeldanwürter etwaige feinem Anspruch abträgliche A e n d e r u ii gen der Knssensatzung hinnehmen muß, bemißt sich nach dem Inhalt, der Satzung. Böenn dieselbe dem Unternehmer die Befugnis zur Satzungsänderung einräumt, so wirkt das und) gegenüber dem Ruhegeldanwärter-, liegen Aenderungen. die offenbar unbillig sind, ist der Riihegeldempfänger und -anwärter nach -r 615 Abs. :i BGB geschützt. Danach ist eine Aenderung inr ihn nur dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so kann das Bericht durch Urteil eine der Billigkeit cntsprectzende Entscheidung treffen (Rcichsarbeitsgericht, Arbeitsrcchtlichc Sammlung Bd. 26 S. io*). Max Goldstein Der Volontärvertrag In Nr. II der E.-B.-Zeitung des laufenden Jahrganges liatte» ivir uns mit der ^frage ..Volontäre und Lehrlinge", der Rechtsvcrschiedenhcit ihrer Stellung und den Voraiissetzungen für das Vvrliegen eines Bolontarvertrages befaßt. Zu. dieier Drage finden wirnunmehr im „Kurz» b e r i ch t e r i't a t t e r " Ansnillrungeii, die zum Teil. auf.-einem Urteil des »leichsarbeitsgerichts vom I... II. 65 i RAG 1.9 651 hifjiMi. x'ul diesem Bericht heißt es. daß das weientliL-hc Merkmal, eines Bolontarvertrages darin bestelle, daßdem. Volontär in dein Betrieb -die Gelegcnlleit geboten werden solle, -unter Anleitung - leine fachau-Knl- - -düng dürch - Erlvclte^nng und Bertieinng seiner . ij,en»tnisie' n> einer -be-kt-immteu Ruhtiing zu vernvlllomiiineii. Die Bvloiitärivertung.-müsse demnach - von dem . Ansdrldnngspveckbellerrscht kein, ---vtzne' daß -jedoch eine geregelte Hachaiisbildnng beabÜLchtigt sein durfte. Eine Vergütung sei dabei grimdsätzlich mellt alisgcschtvssen. Dveli dürfe sie nur eine B c l v h ii u n g — n i eh t eine Eutl v h l> ii ii g — darstelleu. d. h. es dürfe nicht eine Bernfsausübung gegen Entgelt bezweckt" fein. - Sb, wenn eine Bergntuiig gewährt ivcrde. eine Berussiiiisnbung gegen Entgelt vvrliege oder ob das. Streben nach Ausbildung und deren Bermittlnng .und Förderung,.den Vertrag so-sehr.-beherrschen--, daß-sie als sein wesentlicher Ziveck angesehen werden könnten, sei regelmäßig Tatsrage. Das rlieiilisgrdeitsgericht hLibe in dem oben erwähnten Urteil einem "Arbeitnehmer, der nach Beendigung seiner k^ehrzeit im Betriebe meitcrbeschäftigt ipnrde und schivierige und reraiiiwvrtnngSvvlle Arbeiten zügewiesen erhielt, trotz einer schriftlichen Vereinbarung, ivelehe eine niedrigere Entlohnung vorsah. den vollen Tariflohn znerkannt, da keinesivegs. ein Vvlvntärverhältnis. sondern' ein entgeltliches Arbeitsverhältnis Vorgelegen habe. Vorsorgliche und bedingte Kündigung A Die in der Praris oft aiiilauchcnde Trage, wäs eine vorsorgliche und was' eine - bedingte ,llündignng ilt, behandelt der- ...Kurzberichte r i't a t t e r" an Hand einer Geriehtsentscheidung irlAG Wuppertal imiii 7. S. 65: 7 Sa 79,-65). B v rlvrgl i d) e -ll ü n d ig n n gen. die vielsach ausgesprochenwerden, wenn zur Leit der -Uündigiiifg noch nicht, genau sestiteht. ob sich nicht doch noch die Weiterbeschäftignng des Gekündigten crmvgliLchen läßt, seien, so heißt es i>i dem Bericht, ardeitsreehtlich durchaus zulässig. Denn eine derartige porsorglicche llündigiing eröffne dem Gelundigten nur. daß sich bei Eintritt gewisser, noch nicht zu übersehender Umstände vielleicht seine Weiterbesciiästigiiiig über den .Kündigungstermin hinaus unter Abschluß eines neuen Vertrages ermöglichen lasse. Der, biekündigte wisse in diesem A-ait. daß der kündigende den Arbeitsvertrag mit - ihm zum .Kündigungstermin ernstlich anihebcn wolle. Demgegenüber sei eine bedingte & ini - d i g u ii g eine .Kündigung, die nnr für den s^all der Erfüllung bestimnitcr Bedingungen Eiültigkeit erhalten solle. Eine solche bedingte Kündigung Iicc,e zum Beispiel vor, wennder Betriebsführer einen Angestellten entlassen wolle, wenn er sich aber noch wicht schlüssig darüber sei. wer nun entlassen 'werden solle, und Avenii er auS diesem (sirnndc gleich vier oder fünf Angestellten ans einmal „vorsorglich"'kündige. Eine solche Kündigung sei gar keine „vorsorgliche" Kündigung, sondern eine bedingte. . Sie entbehre der genügenden Klarheit und Bestimmtheit und sei deshalb nicht wirksam, und zwar auch dann nicht, wenn mit ihr nur eine Abänderung der bertraglichcn BereinbaruiiLgen erstrebt werde. duristisehe ^Voehensohau . Die Einordnung der Mischlinge Nach einer Meldung der „frankfurter Leitung" Hat das Landgericht Dresden das Kind aus einer. ' geschiedenen Mischehe bei einem Streit, der Eltern über die Regelung des Erzichungs- und Svrgerecijts der j ü d i s ch e n At u t t e r zugesprvLhcn mit der Begründung, das Kind gehöre rassemäßig in die Kreise seiner jüdischen Mutter. Diese Entl'Lcheidung hat das L b e r l a n d e s g e r i ch t Dresdem durch Beschluß vom 19. Mürz 1966 a n s - g e h o d e n.- Die Sache wurde zu erneuter Erörterung an das Landgericht znrückverwieseu. fn den (Zründen des aushebendcn Beschlusses wird gesagt, c>ie gesetzlictie Behandlung der-BLischlingc geht von der Erkenntnis ans. daß diele weder wesensgleich den Deutschen noch wesensgleich den' fuden feien. Sie verfolgt das Ziel, das in das deutsche Volk, eingedrungene' jüdische Blut möglichst schnell und immer weiter ainzuteilen. so daß . in jeder (Generation eine immer stärker werdende Verdünnung des eingedrungenen jüdischen Blutes eintrete und damit in absehbarer ^eit praktisch die entstandene Atischrasie verschwinde. .Die Mischlinge würden'deshalb ans einer Reihe von Lebcnsgebietcn 'ungleich den deutschen und auf einer Reihe anderer Lebensgebiete gleich den DeutfLticii behandelt- So solle mich Nlitleiliing von.Staatssekretär Stückart im Hinblick äin die Wehrpflicllt. die Arbeitsdienstpslicht, die Aufnahme in deutsche Schulen und Hochschulen demnächst, eine Klärung ihrer Stellung im Sinne einergewissen An- . gleichiing an die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Bluts erfolgen. Es könne datier keine Rede davon fein, daß ein solcher llllischling'ohne iveitcres raiieinäßig in die Kreise des jüdischen Eltcrnteils gehöre, fn dein vorliegenden falle bedürfe es also noch der Prüfung, ob das Kind der geschiedenen Eltern im fuden- -dnm'aufgehen wolle und solle ober nicht. Anfechtung von Willenserklärungen Mit der frage der Anicchtuug einer Willenserklärung wegen Irrtums über die Ranenzugehörigkeit des Vertragspartners hat sich das Obertandesgericht Naumburg in einer Entsctieidung vom 14. Mai 1966 (S. W/ 106 66) beschäftigt. Da? (5erict)t erklärt cs zunächst für unzwcifelhait. daß nach der heutigen 'ALifsassung die ^ugellvrigkeit eines Menickien zur jüdischen - Ralle im Berkellr als wesentliche Eigenschalt angei'ellen wird, führt dann aber weiter aus: .Befindet sich ein Vertragsgegner im Irrtum üb,er die Ran'enzngehörigkeit feines Vertragsgegners, so hat er jedocis nicht in jedem falle ein Ansechtnngsrcct)t nall) 119 Abs. ll B(siB. Wie die iiichtarisLtze Abstämmling eines Dicnstvcrpilichteten nicht in jedem fälle Grund zu einer sr-ist-. loien Aiiflösung des Dienstverhältnisses ist. sondern immer nach dem Einzelfall beurteilt werden muß (s. I. W. 1965, S. 6459). so berechti-t der Irrtum über die Rai'scnziigehörigkeit des Bertragsgegners zur Anfechtung nur dann, wenn die Person des Vertragsgegners in einer unmittelbaren Beziehung zu dem Vertrage steht In dem der Entscheidung zugrunde liegenden fall 'wurde diese frage bejalft. Es handelt sich darum, daß der Vertragsgegner von einem jüdischen Komponisten Kompositionen erworben und ihm darüber hinaus die Organisation der Verbreitung übertragen hatte, wodiirch nach Ansicht des Eicrichis dic Person des jüdischen Kontrahenten besonders .in den VcrtraLg' hineingestellt'worden sei. Das Amtsgericht M a i n z hat in einem Urteil vom _7. Mai 1966 — „Deutsche Justiz" 1966, S. >017 — die Anfechtung eines mit dem jüdischen Inhaber einer Privatlehränstalt von einem NationaliL'zialisten im Januar 1966 abgeichtossencn Vertrages zur Vorbereitung, für das Eramen für berechtigt erklärt, -nachdem, dieser die jüdische Staminespigehörigkeit des Inhabers erfahren hatte. Dieiem.-Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein NationatsL'zialist hatte im Januar 1966''feine-Tochter in der Privatschnle eines Inden angemeldet. Er erfuhr im März 1966 durch seine Toelltcr. daß der .änllaber kude fei', daraus verbot er illr, dic Anstatt iveiter .ziFbeuicheii. Die' Klage des Inhabers auf Zahlung des Schulgeldes wies das-Amtsgericht, ab mit der Begründung, der Beklagte llabe sich bei Abicisiiiß des Vertrages über eine ..wesentlielsc Eigenschaft" der Person des - Klägers im Sinne des § 110 BGB geirrt. Denn die Ralle, eines Nccnschen fei feine wesentlichste Eigenschaft schlechthin. Habe der Beklagte bei Verkragsabl'etiluß sich über die^RLM^geiri't;"so Jct-'-sr dieier Irrtum erheblich. Dem Urteil nimmt Amtsgerichtsrat friedrich im Reictisilistizminineriilm zu. Er betont, allein die Tati'actie. daß der -Leiter der Schule ein Jude sei. llabe zur folge, daß ein Nationalsozialist einen Vertrag mir ihm üder Auinallme eines Kinde? nicht iciiliesien dürfe. Man werde in fällen dieser Art iordern ninllen. daß der Jude'bei Vertrag?. Verhandlungen aus seine Rassezugehörigkeit hin- 451514 727709800^

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