Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 24 (11.6.1936)
- Date
- 1936-06-11
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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IDKKI’VItlKSJIHIVi. Roben & Lippmann ■ Berlin C2, Kaiser-Wilhelm-Strasse 51 THcfon: 1) 1 Norden 4871 ■ HERREN K LE IDE R FA B R I K Blumenthal & Kahn W.-I'.lttarfe'ld Ne r re n kle i der - Fa b r i k Sandberg, Schottländer & Co .HERRENKIEIDERFABRIK GUTER MITTELGENRE Breslau Büttnerstr. 32/33 Anzeigen- Schluß Dienstag KarlKalutsCo. Frankfurt a. M., Kaiserstr. 68 Fabrikation von Hosen -und Berufskleidung. ^Jlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllt I Arnold Salomon § =E Mechanische Herrenkleiderfabrik. 1 HAMBURG 36 W — Caffamueherrellio 1—5 ^iliiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilF NathänSCo. Herrenkleideriabrik Bremen, Georgstr. 39 Fernspr. Am» Water Sommel-Nr. 82964 Tel.-Adr.i Konfektion. - Heymann Meyer Kleiderbügel - Fabrik (Or Damenu. Herrenkonfektion Berlin S 42. Brandenburastr. 29. Fl. 1172 Mai & Cü Herrenkleiderfabrik Frankfurt?’/m. Grosses Lager. 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Juni >' finden 'vi r hierüber einen Bericht von dem Tüdamerikastlörreipondenten. dieses Blattes unter der Ueberichrist: „Argentinienbraucht '.Einwanderer." Ter Verfasser geht dabei, von der.-Tatsache ans. daß in den südamerikanischen Ländern.,auch. in. den f.ortgeschriltenen ABE-Ltaätcn. .noch immer riesige ^Gebiete unbewohnt und unbenedelt ieiein In deii Ltädten, in den. Haf'cn. in ibrer naberen Um- / gebung.hätten sich gewiß. größere ' Menichenan'arnmlnngen gebildet, ..aber sobald' man weiter, in das Land hinein "vvrstvße, lägen, oft Hunderte, von Kilometern zwischen. einzelneii kleinen ' Dörfern. Bon der Provinzialhauptstadt Eorboda in Argentinien, die etwas über 'llui /iüc, Einwohner zählt, müsse man fast 2<i0 .Kilometer nach Norden gehen, um innerhalb der Provinz ivieder auf eine Ltadt, nämlich an» Cruz dcl Cje, zu stoßen, das nur 15 ooo Einwohner zählt. Alle übrigen Siedlungen der großen Provinz feien weitaus kleiner, meist nur winzige Testier. .Eine wahrhafte Erschließung eines zukunftsreichen Landes ivie Argentinien. das vürch sein Klima, 'seine Fruchtbarkeit und seine natürlichen Bvdenreichtümer gesegnet ist. wird nur möglich fein, wenn maii die Bevölkerungsdichte hebt, wenn man Menschen in das Land bringt. TaS Land stehe aber vor der Tatsache, daß die natürliche Bcvöllerungsvermehrung stark znrückgehe. Wenn der allgemeine Geburtenrückgang anhalte, so wäre rasch ein völliges stagnieren der Bevölkernngszunahme. - ja sogar' eine Abnahme der Bevölkerung zu erwarten. Außerdem habe Nimmermüde Gesundheitsschuhe Rosenstein & Prerauer Landeshut i. Schiet. Lederabfälle Jeder Artkauft und verkauft Reinhold Grün,Berlin C 2,Heue Friedrlchstr.3c HÜTE UND MtlTZElV HOLZFOBMEN *Alte Jakotistr. S8. Tel.": Ati Merkur S048 Hutfabrikanten. XeillloUci in ..Hmterliüten und Kappen au. 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Aus- .falle -von 1932 und wieder., wetizninachen. , so. daß'.die Bevölkerung seit fünf Jahren dur-ch' Zuwanderung kaum ziigenommen babe. .-Tazu .. komme, daßdie Qualität der Einwanderer 'ich- - ' -seit dem. -Kriege verschlechtert habe, da an- Ltesie. der-Italiener sowieder mittel-.nvrd- und. wett-, europäischen Einwanderer in den letzten Jahren-., mehr und mehr "Osteuropäer und -.izlein'änare.n' c'ingeioandert seien, die .sich wesentlich schlechter assimiliert hätten, als die; vorher genannten Ernppen. Außerdem habe in dem. tnpischeu Agrarland Argentinien eine deutlich wahrnehmbare Landflucht eingesetzt. Einer der führenden. Statistiker Argentiniens. verlange deshalb eine Neglementicrnna. der Ern- ' ivanderniig. nach Nationalitäten, wie dies beretts iin benachbarten Branlieir der Iall sei idvrt vor allem gegen die japanische Einwanderung, die aber in Ärizentinien vorläufig noch nicht so stark fei), sowie eine IörderNng der Rückwanderung ans das' Land, dies namentlich durch Schaffung von Kleinsiedlungen. Aber bisher scheine man.praktisch ans diesem Eebiet noch sehr wenig tu:, j-it ,vollen: Bvransi'ehnng wäre auch, daß man 'ich - von der Borstetlii'ng 'löste, als ob man dem Einwanderer eine Wohltat erwei''e. wenn man ihn cinladc. in daS Land zu konunen und an seinem Aufbau zu. arbeiten. Tie Tatsachen lehrten vnlmehr, daß Die Einwanderung eine' Wohltat. \a eine Notwendigkeit für Argentinien sei., und daß- .es. deshalb gilt, inn jeden Preis ' i'ie zu ermöglichen. selbst wenn sic zunächst'dem Land Lpser anserlege. . - Aus dem Arbeitsrecht Der Urlaub der Hausangestellten Zn dieser gerade für die Reisezeit und auch für die jüdischen -vansangestellten wichtigen Frage iveist die „Tentsche Allgemeine Zeitung" auf die Richtlinien des Treuhänders der Arbeit hin, nach denen vausangesteltten in Berlin ein Anspruch auf Urlaub 'zustehe, und zioar^ nach^einer Beschüstigung von einem halben Jahr 4 Tage, nach einem Jahr 6 Tage, nach 2 Jahren l(> Tage und nach . o Jahren 14 Tage. Bei erheblich längerer Tienst. zeit in derselben stelle werde man ans sozialen (tzründen. den Urlaub entsprechend verlängern. Es komme hiernach nicht ans das Alter der Angestellten. sondern aus die Länge der Tätigkeit :m. Haushalt an. Während der Urlanbszcjt habe die Hausangestellte Anspruch ans Weiterzahlung deS Lohnes sokbie ans eine 'Abgeltung für Nost und Logis, die der Arbeitgeber während des Urlaubs erspare.' Als Nostfatz'werde für Berlin ein Latz von 1.80 RAt für jeden Tag und für LogiS von 1 RNt vom Arbeitsgericht als üblich angenommen. Tie Lätze feien auch zu zahlen, wenn die Hansangestellte zu ihren Eltern oder sonstigen Bekannten fahre, da dicS eine Privatangelegenheit der Angestellten sei, die den Arbeitgeber nicht von der re'c'bllichen Berpflichtnng zur Zahlung entbinde." Tie Parteien könnten aber untereinander anderweitige Bereinbarnngen treffen, sowohl hinsichtlich der Höhe des Entgelts als auch bezüglich Teilung desselben: vor allem werde dies praktisch werden, wenn der Angettcllten wegen Schließung des. Haushaltes-infolge Reise des 'Arbeitgebers ein längerer Urlaub gewährt werde, wührenddencn sie nach Hanse fahren könne. .Für die Zeit des Berrcisens des Arbeitgebers fei folgendes zu beachten: werdedas . Arbcitsverhältnis. iricht rechtzeitig gekündigt, was bei der kürzen ReUezeit des Arbeitgebers nicht zu empfehlen lei. so sei auch für diese Zeit neben dem Bartvhn das obengenannte Entgelt zu "zahlen. -ttönne die Angestellte . im Hanse wohnen bleiben, so falle der Latz für LogiS fort. TäS gleiche trete für den Fall ein, daß Kost im Hanse gewahrt oder zur Bersügnng gestellt werde. Verwirkung Ter in der Rechtsprechung, zunächst zum Auswertungsrecht. dann aber auch zum Ärbeitsrccht entwickelte Rechtsbegriis der B e r w i r k u n g greift dann ein. wenn unter besonderen' Umständen eine verzögerte Geltendmachung von Ansprüchen oder Benigninen ein Berhälten daritellt. das gegen Treu und Glauben verstößt, und dem daher die rechtliche Wirkung versagt wird. Einesolche Verwirkung soll nach einem Urteil deS Reichsgerichts vom. l.'. Novenibcr U'-'N> lEnticheidung in Zivilsachen. Band 140. L. 2>.>ll) dann vorl'iegen. wenn ein Ticnslherr einen Grund zur fristlosen Entlastung hat, jedoch dem Arbeitnehmer in Kenntnis des wichtigen Grundes nicht fristlos, sondern unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigt. Ferner wird das Recht auf frittl'ose.Kündigung verwirkt, wenn der Berechtigte länger als. die sachlich notweizdige Zeit zur Prüfung darüber, ob ein wichtiger Kündigungsgrnnd rorliegt. mit der Kündigung ttvärtct. ohne nch die fristlose Entlastung ausdrücklich vvrzubehalten. Lehrverhältnisse mit Einheitspreisgeschäften Tas Amtsgericht Taalfe l d hat in einem Beschluß vom 12. März i960 („Teutsche Justiz" Ill.'iü L. 7-28) grundsätzliche Ausführungen zur Frage der^ voi-iiinnd'ckia't-geriss-gl-i-ch"^ komme., erhebliche Lücken auf. Im Büro arbeiteten sie nicht. Ihre Ausbildung fei nicht auf d:s Grundsätze, beruflicher Leistungssteigerung ansgerichtet,' die man heute für den kaufmännischen tztachwuch's überall erstrebe. Ter Lehrling im Einheitspreisgeschäft sei auch am Ende seiner Lehrzeit zum größten Teil noch ..ungelernter Kaufmann". Teshalb ließen auch die Industrie- und HandelSkgnunern solche Lehrlinge nicht zur KaufmannSgehilsenprüsung zu. Im vorliegenden Falle hat -daß Gericht deshalb eine Ausnahme gemacht, weil das Bcündel bereits - seit dem 1. Tktober 1935 bei der Firma arbeitete. Wenn man das Mündel heute aus der Firma herausnehmeu würde, so würde dies mehr Lchaden als Nutzen stiften, zumal es nach den Erklärungen des. Arbeitsamts nicht möglich "sein würde, den Lehrling , gegenwärtig in einer anderen Lehrstelle unterzubringen. der BetriebSführer sich auch verpflichtet -habe, seine Lehrlinge als Gegengewicht.gegen ihre einseitige Ausbildung zusätzlich kaufmännisch zu schulen. Mehrarbeit in ,den Betrieben - Ter ReichSarbeitSminister hat — wie auS der Tagespreise entnommen wird — zur Frage der Ntehrarbeit und der Berteilung der Arbeitszeit eine Verfügung an die Nachgeordneten Behörden, insbesondere die Gewerbcauisichtsämter, gerichtet, in der er auf die Bedeutung des S 4 der Arbeitszeitverordnung vom 20. Juli 1934 himveitt. Tucch diese Bvrschrift werde es dem freien Er- - m e f s e n des Betriebsführers überlai'fen. die regelinäßige tägliche- Arbeitszeit durch eine Berl'chievnng der Arbeitsstunden innerhalb der 90- ALtunde'n-Toppelwvche zu verteilen. 'Allein der Betriebssührcr habe über die Zmeckmäßigkeit einer anderweiteu Regeluirg zu befinden. Er solle auch Gelegenheit haben, aus diele Weife allem unregelmäßigen und nicht vorhersehbaren ArbeitS a n fall oder Arbeits a u s fall' zu lfegegnen. Ties könne unter Umständen sogar dazii führen, daß" zunächst als Ueberarbeit angeietzte und abaeleislete Arbeitszeit nachträglich im Rahmen des £ 4 ausgeglichen rverde und dadurch ein Anspruch auf Mehrarbeits- Vergütung nicht mehr beffehc. Tie Gewerbeanfsichtsbeainten sollten darauf achten, daß nicht unsoziale Betriebsführer den Linn des £ 4 in sein ' Gegenteil verkehrten. Abweisung der Klage einer jüdischen Firma 'Nach einem Bericht der ..Frankfurter Zeitung" vom 29. Ncai 1930 hatte das Amtsgericht Wanne- Eickel vor kurzem über die Abtretung einer Fordernng gegen einen LA-Mann an eine jüdiiclie Firma zu entscheiden: Ter LA-'Mann hatte bei einem Händler 'Anzugttois gekauft, erfuhr aber bald daraus, daß der Händler die Kau-preisfordernng an eine jüdische Firma abgetreten habe. Es stellte sich heraus, daß der Händler mit der .Firma eng zin'ammenarbcitete. Ter LA-'.>Nai,u erklärte, er wolle mit. der'jüdi'chen Firma .nichts zu tim haben, äind' stellte den Anzugitofr zur B^rtügiing. Tie Firma erhob gegen ihn Klage. Tas '.'UntSgcricht LNnme-Eickel 'hat . die Klage abgeiviesen und folgendes ausgeführt: „National'vzialisten lehnen cs ab. mit Juden in Geschäftsbezichungen zil treten. Ter Berkünfcr wußte, daß der Käufer LA-Mann ivar: er hätte nach der herr- .schkhben^Bvlksfitte die Forderung nicht an eine jüdische.Firma abtreten dürren. Wenn der Käufer dies gewußt hätte, hätte er den Kauf nicht.gekätigt. Es muß daher als still'chiveigend vereinbart gelten, daß^ die Kauspreisforderung nicht an eine jüdische Firma abgetreten werden durste." —— gung von Lehrverhällnisien mit" Einhcitsvreis .geichäften gemacht. Eine solche Genehmigung soll im allgemeinen zu versagen sein. Tenn solche Geschäfte ständen den Fachgeschäften sowohl in der Reichbaltrgkcit ihrer Lager als auch in der Güte stirer Ware nach. Teshalb weife die Aiisbildun'g. der' Lcl'irlinge im Einheitspreisge'chäft. schon 10lueit chre Täligkeil als Verkäufer tu Frage Anxabe der ReliKtSN"bel VernohmunFsn Ter Reichs- und preußische Minister des Innern hat angeordnet, daß künftig bei verantwortlichen-Vernehmungen durch die Polizei die Reugivnszugehörigkeit des Beschuldigten, auch . die sriihere Religionszugehörigkeit, aufzunebnieu rc-i. (Nlinisterialblatt des Reichs- und preußischen Innenministers vom 3. Juni 1936.)