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Central-Verein-Zeitung · 1936-05-27 · 22 (27.5.1936) · page 12

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
22 (27.5.1936)
Date
1936-05-27
Page
– (sequence 12)
Language
German
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_.r Juristische Wochenschau Äusserehelic7ien>Qfi&chlechtsverkehr im Sinn^aes Blutschutzgesetzea -brr ,,Tr.iiu?Kqi ^witiz" 11)36, S. 718, nimmt -Dl'erfnmtsamvali. Dr>>si/r1 Krug Stellung zu perl'j;'vul!l;-nrtnlni, bie' sich damit besaven. ob ein ausierehelicher Geschlechtsverkehr im Sinne ^des Bl-ntichutzgesetzesauch dann vorliege, .inenn es nch nni anormalen Verkehr oder um iraendioellne - nnsinhlrgen Handlungen handele. D.r. nrna hmdiln über' zwei Strafkamnierurteile. nach Denen unter dem Vegrisf Geschlechtsverkehr snicht.churs der nvrinal-e./svndern auch der a-n o,r - s mal e V e r ke li r nernanden werden müsse. Auch?, dieser/dringe in Iw'Ueiu Maße. die Gefahr, der Räsie.nnnsck!ung liiit?itif, weiter der Befriedigung der Sinnenlinl de,der.Beteiligter diene und leicht zu normalem Gesch!ech!sverkehr übergehen könne. Tr. Krug umimt den Neiden Urteilen zu und führt ». n. sotgendes ansi Auch in den fallen, in denen gelegentliei, der Ehrgesi-chtspnnkt in den Vorder- , grund. gestellt sei, lei ans einen etwaigen Hinweis, daß die in ihm' Miro verletzte Person ihr^m gesamten Heden nad) einen solchen Ehrenschutz nicht .verdiene/ diese Auffassung schrrfstens abgelehnt avorden mit der Bemerkung. das; es sich hier nicht um den Schuh der Ehre einer Einzelperson, sondern der Ehre des gesinnten deutschen Volkes handele, die Uder des zeder Verletzung der rassischen Scheidung gedrochen werde. Pu berücksichtigen sei schliesilich, bas; bei Beschränkung der Strafbarkeit aus den gewöhnlichen Geschlechtsverkehr selten Bestrafung möglich wäre, da die durch Berufung auf solche Rechtsprechung .nahegelegte Ausrede schnell Schule machen würde. In.der..Juristischen Wochenschrift" 1936, S. 1396/79 werden zwei neue Entscheidungen, des' Landgerichts Frankfurt a. M. und t>es -Landgerichts Nürnberg - Fürth zum Begriff des Geschlechtsverkehrs im Sinne des Z 2, Blutschutz- .gesetzes, und des ■§ 11 der Ersten Ausführungsverordnung .nntgeteiltz. Wahrend das Landgericht Rürnberg-Fürth den Begriff, eng auslegt, faßt das.' Landgericht' Frankfurt , a. M. den Begriff des außerehelichen. Verkehr wei t e r als den des Beischloss auf.. Anfechtung einer Mischehe Das Kammergericht hat sich in einem. Urteil vom 11. März 1936 („Juristische Wochenschrift" 1936. S. 13861 erneut mit der Anfechtung von Mischehen beschäftigt und hier die von Literatur und Rechtsprechung, insbesondere dem Reichsgericht,. entwickelten Grundsätze nochmals zusammengestellt. Es kommt zu dem Ergebnis, daß der Kläger spätestens Ende 1933 die volle Kenntnis der Bedeutung der Rassen frage für seine Ehe erlangt hatte und die Anfechtungsfrist daher bei Er- Hebung der Klage im Oktober 1935 längst verstrichen war. Keine fristlose Kündigung;eines Privatklinik-Mietvertrages . Das Landgericht Berlin hatte kürzlich in der Berufungsinstanz über die Frage zu entscheiden, ob die fristlose Kündigung eines Mietvertrages zulässig sei. durch den die Klägerin,.die Eigentümerin ■ eines Klinikgebäudes, einem jüdischen Arzt von der Klinik getrennte Räume zum Betriebe eines Röntgenlaboratoriums vermietet hatte. Die Klägerin glaubte aus zwei Gründen ein Recht zur fristlosen Kündigung zu haben. Einmal würden aller -Voraussicht nach die Einnahmen des Beklagten nach dem ’1. April 1936 erheblich zurückgehen.. Weiterhin würdennach einer Anordnung, des Reichsverbandes Deutscher Privat-krankenanstalten. vom- 1. April . 1936 ab die klinischen Leistungen "seitens der. Kasseivirztlichen Vereinigung Deutschlands'nur noch für deutsche Aerzte in deutschen Privatkrankenanftalten im bisherigen Umfange bezahlt. In Uebereinstimmung mit dem Amtsgericht hat das Landgericht Berlin durch Urteil vom 29. Aprrl 1936 (282 S. 2118:36) die Klage abgewiesen. Das Amtsgericht hatte ü. a. hervorgehoben, daß Der Beklagte Räumlichkeiten, die für die Klinik nicht benötigt würden und die in einem besonderen Stockwerk über der Klinik lägen, zur Ausübung seiner Praxis innehabe. Wenn der Beklagte in diesen Räumen tätig sei, so sei er nicht „an der Klinik der Klägerin'tätig". Die Voraussetzungen, die zur Nichtaufnahme der Klägerin in die Liste der Deutschen Privatkrankenanstalten führen könnten, seien also nicht. gegeben, auch nicht dadurch, daß nach dem Vertrage der Worteraum der Klinik dem Beklagten zzrr Verfügung gestellt wer« den müsse und daß die Buchführung gemeinsam mit der Klinik geführt werde. Durch die Anord« nung des Reichsverbandes solle lediglich verhindert werden, daß Patienten arischer Aerzte mit jüdischen Aerzten und deutsche Aerzte mit jüdischen Aerzten, keineswegs aber, daß jüdische Patienten und arisch« 'Patienten zm'ammenträsen.. Denn es sei deutschen Aerzten grundsätzlich unbenommen, jüdische Patienten zu behandeln und. gegebenenfalls in dr« Klinik auszunehmen. .Die Gemeinsamkeit der Buchführung dürfte int wesentlichen dem. Interesse der Klägerin auf Feststellung der-Einnahmen'des Beklagten dienen.. Es handele sich lediglich um eine Abrede technischer, also' zweitrangiger Bedeutung. Schließlich sei die Kündigung auch nicht aus.dem Gesichtspunkt der Einnahmegefährdung der Klägerin begründet. : •" Das Landgericht ist der Begründung des' Amtsgerichts beigetreten und hat hinzugefügt, daß die Klägerin, die in den Jahren 1935 und 1936 noch neun jüdischen Aerzten das Belegen ihrer Klinik gestattet habe, das Risiko der Entwicklung in Kauf genommen habe und es nicht durch Beanspruchen eines außerordentlichen Kündigungsrechts von sich abwälzen könne. Der etwaige Schaden, der ihr vielleicht durch das Verbleiben des Beklagten bis zum 30. September 1936 entstehe, sei demnach ans das. eigene Verhalten der Klägerin zurückzusühren und. könne nicht zum Anlaß genommen werden, einen so wesentlichen Eingriff in vertragliche Bindungen zu rechtfertigen.!'. l Einzelhandel im Meieh A L T E N B U R G . M tS. Clin Immer führend ANNA BERG uacosrinh Sernjiard Chaskel Spezia!haus f. Damenkleidung DÖBELN Kaufhaus A. lachmann & Co. DORTMUND Gehr. Kaufmann* DORTMUND «Dos Haas der guten © Qualitäten © DORTMUND M£esJüc2Caus u-JCücfie Porzellan-Rosenthal DORTMUND ■ HÖRDE Schuhhaus Samson Westenhellwes 28 onj ELB E R F E L D Anzüge und Mäntel fertig and nach Ihrem Mau Herrenbekleidung Dahl Scbloseblelcbe 34. ESSEN F R ANKF URT a. M. FULLGRABE HALL E a. S. A.Huth&Co.A.Q. Gr. Steinstrasse und Marktplatz Modewaren- und Einrichtungshaus L UDWI GSHA F E N /chuh>Bdfflii.G Ludwigshaffen a. Rh., Ludwigstr. 65 Alleinverkauf der Marke Salamander. MO NSTE R i. W. NAUMBURG A. D. S. 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