Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 18 (30.4.1936)
- Date
- 1936-04-30
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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HERREN-KONFEKTION r. Kurzweg G. m. b. H. * Berlin C 2 Stets g r v s s e s Lage r FRANKE & MÜSSE BRANDENBURG (HAVEL) FABRIKATION von Knaben- und Jünglings - Konfektion ■■ in Wasch und Wolle ERLANGER & LIST Fabrik bayerischer Trächtenkleidung M 0 N C HE N Paul-Hcyse-Strasse 10 ■ H.&M JACOBSOHN Hauswirt und Mieter HAMEN-KONFEKTION MXXTEL KLEIDER BLISES M.WOLFSKY & Co. BERLIN DAMENMÄNTELFABRIK 'Kecht,MatthiasSCe.' Damennnil Mädchenmäntelfabrik BRESLAU H. Meyer & Co. ERFURT Damenmäntelfabrik Heymann Meyer Kleiderbügel - Fabrik für Damtn-u. Horronkonfoktlon Berlins42, Brandenburgatc.29. Fl. 1172 R€ U S C-H€?TRj0O*1 Da men- Mäntel Mädchen - Mäntel Mieterschutz und Reichsmietengesetz In der E.-V.-Zeitnng vom 23. April 103*» hatten wir über die im besetz vom 20. April 1 enthaltenen neuen Vorschriften Uder den Mieterschutz und die gesetzliche Miete berichtet, die gegenüber dem bisherigen Rcchtsznstand einschneidende Aenderungen enthalten. Im ..-1! e i ch sgesetzblatt" vom ‘-»4. April 1936 sind nnnmetzr eine Verordnung über die Aendermig des. Reichsmietengesetzes und des Acieterschntzgeietzes ivivic eine t'ins.ftthrilngsverordnnng znin Reichslnieten-' gcsctz bekam,tgcmacht worden.' Ter jetzt geltende Rechtsziistand ist in stürze folgender: ' ' . , 1.- Mieterschutz Dem Mieterschutz unterliegen olle Wohnlin- . gen. die bis zum I. ,fttli NU^dezugsiertig ivarcn. formt die Iahresfriedcnsmiete eine bestimmte Höhe nicht iiberschreitet, die fiir Berlin 1JOÖ AM beträgt, in der Provinz je noch der. Lrtsklasse, zu der die betreffende Stadt gehört. verschieden gestaffelt ist. Tics gilt für diese Räume auch dann — entgegen der früheren Regelung —. wenn der Mietvertrag n a ch dem I . Januar 1932 abgeschlossen worden ist oder in der Zilklinft abgcfdjloffen iverden rvird. Tesgleichen sind Geschäftsräume m i t Wohnung bis zu der oben angefülrrten Fricdcnsmietgrenze mininehr geschützt. A i ch t dem Mieterschutz unterliegen seit dem I. Iuti UNK errichtete AenbauwoHnnngen, durch Teilung einer Wohnung oder durch den Umbau von gewerblichen oder sonstigen Räumen als räumlich und wirtscl)astlich selbständige Wohnungen gewonnene Räume. Auch die Teilung oder der Umbau mutz nach dem I. Juli lbis erfolgt fein oder in Zukunft erfolgen. Bei Teilung WASCHE Robert Weinberg IBODENSTEIN & ALEXANDER BERLIN SW 19 - Lindenstrosae 51,63 Spezialfabrikation von Schürzen, Kitteln, Hausu. Servierkleidern, Spielhosen ARTHUR ABRAHAM BERLIN C 2 Neue Friedrichstr. 22a MAGDEBURG Kantstr.8 Wäsche - Schürzen u.Strickwarenfabrikation Lieferung nur an Wiederverkäufer Sigmund Schwarzenberger Fürth i. B. H e r r e n wä sch ef abrik FRITZ GRUNEWALD Herrenwäsche-Fabrik W.- Elberfeld 3. Rothschild Herrenwäsche-Fabrik I Gegr.1862 BERLIN C 2 Poststr.7/8 Stoff* f. Laibu. Bettwäsche / Fertige Bottwäsch* Kissen u. Ueberschlaglaken moderner Ausmustorung / Eigen* Ausrüstung Mariuiius r Weisberi Düsseldorf Spezlalfabrlkatlon von Oamenberufsmänteln, Haus- und Servier-Kleidern BRUDER BLOCK Göppingen (Württ.) Deggingena. d. Fils ■ Fabriken für Wäsche und Bekleidung/Trikot-Weberei GERSON & ROOS DÜSSELDORF Grossfabrikation von Damenwäsche, Pyjamas u. Charmeuse-Wäsche DUISBURG einer Wohnung gilt die« für sämtliche Tcilwohniingcn (>' :!3.r Mieterschutzgcsctz in der Fassung vom 20. April 10-36). . - . - 2. Roiehsmietcngesetz Tas Rcichsmictengesetz in der Fassung der Verordnung vom 20., April 1906 ermächtigt de» Vermieter wie den Mieter.' vor Ablauf eines Jahres, seit Beginn der Mietzeit — bei Eintreten von wirtschaNliÄjer Avtlage eventuell auch später - - dem anderen Teil -zu erklären, daß der Vtictzins in Form der sogenannten, gesetzlichen Miete idaS heißt: ani-ndestens 110 Prozent der Miete vom l. -Juli 1914> gezahlt werben soll, Tic Vorschristen des RcichsmietengesctzeS finden Anwendung ans Wohnungen, die v o r dem l. -Juli' 1018 "'bezugsfertig gelveien find, -jetzt auch dann, wenn das Mietverhaltms erst n a ch dem h Januar 1932 begründet worden ilt und Wohnungen-mit - einer nn lieuch verschieden gestaffelten Fricdensjahresnncte betrifft, die für Berlin 800 RM beträgt, allerdings nur bei A e u Vermietungen, nicht bei laufenden Mietverträgen. Tem Rcichsmietcngesetz unterliegen n i ch t: Aenbanten oder durch Umvdcr Einbauten nengeschaficne Räume, Wohnungen, die durch Teilnng einer Wohnung oder durch Umbau von gewerblichen oder sonstigen Räumen als räumlich, und ivirtschaftlich selbständige Wohnungen gewonnen sind, sofern diese Voraussetzungen nach dem 1. Juli I!>>8 erfolgt sind oder in Znknnst 7' erfolgen. Tas Gesetz findet ferner keine Anwendung auf Geschäftsräume mit Ausnahmesolcher, die Teile einer Wohnung bilden oder wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Wohnräumen vermietet find, ferner nicht auf Untermietverhältnisse und solche Räume, die als Tienst- oder Werkwohnung vermietet sind. Juristische Wochenschau WECK & SIMBERG Berlin, Halllgagalststrassa 13/14 Herren-Wäschefabrik Oberhemden, Schlafanzüge, Nachthemden Unsere allmonatlichen Kassa-Angebote ' interessieren auch Sie HUTE UND METZEN Siegfried & Mar Buecbadi Berlin Sw 19 fitoufenftr. 31-32 — vamenliut fadrik-— ■ b iiiiimlmiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiim bi I Gebrüder Dochtberger! H Manchen. Bayerstrasse 51 | Hüte und Mützen aller Art j ■ iniiiiiiniiiniiiiiiiiiiiiHiiiminniiiiiuiniiiimiuiuimiuiiiu■ Herbert Hamei Mützenfabrik Berlin O 27 _ Alexanderstrasse 39 Stet» günstige Lagerposten In blau und farbig. HOLZFORMEN fflr die Ptiynh- und Filzhut-Kabriliation Herrn. Freleuhairen. Berlin S 14, Alte Jakobstr. 88. . Tel.: Ali Merkur 80+8 Anzeigenschluss Dienstags <Kuqa fflucc 3)amenhutla&cik JcattkfuU ja. 711. Wenn Sie gutbedient seinwollen, so machen Sie Ihre Einkäufe bei unseren Inserenten. Vollstreckungsschutz für Grundstücke von Nichtariern In einem Beschlich vom 7. April 19:16 — 2/4 T. .127 -'16 - - hat das Landgericht Frankfurt a. M. zu der Frage Ltellnng genommen, ob. ein (Geschäftsrückgang, der i n f o l g c n i ch t a r i f ch c r Eigenschaft deS CHrilndstückSeigentumers («chuldnersj eingetreten ist, die weitere (rinstel-. tiing des VersteigerliilgsperfahrenS gemätz der Votlstrecklingsschntzverordnnng vom 26, Blai I!«:',-! rechtsertigen könne. Tas Amtsgericht Usingen hatte die Frage r>erneint. das Landgericht hat sie bejaht. In der Begründung des Beschlusses heißt es. die ReichSregieruiig habe nicht nur--in dem tzrlatz des ReichsinuenministcrS vom 17. Iannar 1934 (Min. Bl. für die Pr. inn/ Verwalt. 1934. L. I.»9), sondern auch bei späteren Anlässen immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß die in dem (besetz über die Wiederhcrstettung des Bernisbeamtentu'ms vom 7. April 1963. miO iu anderen Gesetzen und Verordnungen für die iiichtarische Bevölkerung getroffene Tondcrregelnng nur. inr diejenigen Gebiete gelte, für die die Reichsregiernng die Regelimg gctxofsen habe, und datz insbesondere ans dem Gebiete der freien Wirtschaft jede über die Vtatznahmcn der Reichsregicrnng hinausgeljende Einzelaktion zu nnterbleibeit habe. Grst im März, 1936 habe der Rcichsjllstizminister (IV b 3495) ans Anlatz einer gerichtlichen (»ntschcidnng. die den Aichtariern die rechtliche Fähigkeit zum Grwerb von deutschen Grilndstnckcn absprach, erneut darauf hingewieien. datz die Voranhme solcher Ginzelmatzregetn durch untere Behörden nicht dem Wunsche der Reichsregieriuig entspreche, sondern datz diese cS sich Vorbehalte, die von ihr für erforderlich gehaltenen Matznahnien generell und einheitlich zu treffen. Tem Schuldner dürfe deshalb der Vollstrecknngsschutz nicht deshalb versagt werden, weil der Rückgang der. GeschästSeinnahmen mir seine Eigenschaft als 4sichtarier zurückziisührcn sei. Vergleiche hierzu den in der E.-P.-Zeitung vom 26. März >936 veröffentlichten Beschluß des t/alidgerichts Magdeburg — 3 T 21,36. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit Ter Reichs- und preußische Minister des Innern-hat am 20. Marz 1936 („Pr e u tz i f ch e G e f e tz - L a m m l u n g" 1936 T. 97) eine Poli- .zeiverordming erlassen. Aach dieser wird derlenige. der Personen gegen (sntgelt heschäsligk. von denen er iveitz oder loissen inntz, daß sic Grwcrbslösen- oder Wohlfahrtsnnterstntznng beziehen, mit Geldstrafe bis zu 1.70 RA!, an besonders schweren Fällen mit Vmft bis zu zivei Wochen bestraft. Tiefe Bestiminnng gilt nicht, sofern Personen beschäftigt werden, die dem Arbeitgeber vom Arbeitsalilt ziigeivicien worden sind oder deren Veichästigung der Arbeitgeber dem zliskändigen Arbeitsamt linter Angabe des bestimmte Tchankivirtsckiaft gegenüber der Alten Thnagvge-in Köln tu der.Glvckengnsse genehmigt . worden, (sbeiiso ivnrdc unter den hekannten Bedinglingeii der kürzlich ergangenen Tperrvcrvrdnnng. der AnSschank alkoholfreier Getränke eines jüdischen Alittagstisches genehmigt. KARTONAGEN Verpackungsmaterialien aller Art WELLPAPPE WEIL PAPP KARTONNAGEN Westdeutsche Wellpapierfabrik Oscar Stern, Rodenkirchen bei Köln a. Rh. Ulrich Weinberg * Co. Berlin SW 68, Ritterstrasse 43,43 Großhandlung, in PacK-,SeidenpaDieren u.s.w. Willy Rendsburg, Hamburg 3, Masnenborstelluntr von. Papptellern Die C-V.-Z E I T U N G unterhält und unterrichtet vereinbarten Lohnes angezeigt hat. Tie Pvlizeivervrdilung ist ani 10. April 1936 iu .straft getreten lind-bis zcim 1. April 1938 befristet. Nichtarische Zeugen lieber die Vernehmung von nichtarischen Zeugen vor'den (vhrengerichten der TAF schreibt die ..Frankfurter, Zcituug". datz. ivenn im Verfahren die arische.' Abstammung eines Zeugen zweiiethaft erscheint, der Zeuge zuerst über seine Abstammuug zu befragen und. falls er 'Aichtarier ist,, ohne ivciteres zu entlassen ist. Eheanfechtung Wie die „Frankfurter Zeitung" vom 23. April .1936 meldet, ist nach einem Urteil des Reichsgerichts vom 16. Iannar dieses Jahres die Anfechtung einer (<-he^ ivegen. Irrtums über die halb- . oder viestretjüdische Abstammung des andereii chuieaatten tciion dann ausgeschlossen, ivenn der "• AMiiruitülig - de» -- Neuregelung des Verkehrs mit Schlachtvieh Tnrch die Tritte Verordnung zur Regplung deS Verkehrs mit Schlachtvieh vom 8. April 1936 lRGBl. l L. 366 ff.) erfährt die Lchlachtviehivirtfchait in vielen Punkten eine Acurcgtluiig. Tie-Bezeichnung Tchlachtviebverwertniigsverband wird durch die Bezeichiiiing Viehivirtscixlstsver-? band ersetzt. Zu den bisherigen vier Gruppen. Grzengergruppe, Häiidlcrgruppe. Tchlachtergruppe. 'lIettverarbeitergruppe. tritt .jetzt -die Tarmhändlergrupüe hinzu. Au dem Zulasjuiigsverfahren, nach dem ins» besvndere die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung voin 27. Februar 193-'» tätigen Händler. Schlachter usw. als ziigelassen gelten, ändert sich nichts, dagegen find ncne Vorschriften für den Widerrni einer Zulassung erlassen, lieber den Widerruf entscheidet der Marklheaustragte nach Anhörung der Marktverwaltnng. Tie Entscheidung ist den Betroffenen schriitlich mitznteilen. Binnen eines Monats kann gegen eine solche Entschcidnng das Schiedsgericht bei der -Vallptvereinigniig angeriisen werden. Tie Anruning hat allerdings keine ansschicbende Wirkung. Aus Antrag kann aber der Vorsitzende deS -LchiedsgertchtS den Widerruf ciuer Zulassung vorläufig außer straft setzen. Ter Widerruf kann bei rechtskräftiger Verurteilung ivegeu eines vorsätzlichen Verstoßes oder ioegcn ivicderholter Lrdiilingsslrasen erfolge». Art. 2 der neuen Verordnung gibt dem Vorsitzenden der ^iianptvercinigllng antzcrdent die lAbglichkeit, die Forlführiing von Betrieben der Vichwirtschast ans Zeit oder ans Tauer zu nntersägcn. ivenn ein Betricbsinhaber oder ein Mit-.' glied der Betriebsleitung die für die Führung des Betriebes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. llnzuverlässigkeitsinerkmal ist auch hierbei rechtskräftige. Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen Gesetz und Anordnnnst im Rahmen der >-ch'lachtvich>virtschast. Verwarnung ‘ und daran anschließend erneuter Verstoß. Tie Anrnsnng des Schiedsgerichts kann binnen eines Astvnatscrfvlgen. Ter Lbmann des Schiedsgerichts kann auf Antrag die Turchführnng der Vetriebsschlietzling vorläufig lintersageii. Verstöße gegen Anordnungen der ^allptvereinigling oder der Verbände in bezug ans tfiesernng nach bestimmten Gebieten und Vlärkten können dazu führen, datz der ziiständige Viehivirtschastsverband über das Schlachtvieh lind Fleisch verfügt. Im Verklindiingsblatt des Reichsnährstandes Ar. 36 sind vier VekaniltmachnngeiL oder Anvrdnüngcn inr die Eier-, G'eftngcl- und Hviiigwirlichast veröffentlicht. ' Tarnntcr beiätzt -sich die Anordnung 4/36 laut Tagesprcsse mit der Aenerriclitilng und Eriveitcrnng von Beärbeiternnd Verteilerbctribben der Eier-, Lchlachtgcilügeliiiid -vonigivirlschast. stünftighin bedari es einer beiondereN ^Genehmigung, ivenn ein solcher Betrieb neu errichtet vdcr erweitert werden soll. Aiisgenouiinen seien lediglich Einzclhandclsbetriebe. Auch die Verlegiing der Betriebe bedarf der Genehmigung. Tic anderen Anordiumgen beschäitigeil sich mit Tpezialiragen der Eierwirtschast (Frachtansglcich, ZnrvcrsngnngsfteUnngSpflicht, ^Vcrmittlnngsgcbühr). ciiche Teil über die auch mir i»i Zweifel war und zur Ehc'chlictzung iU'-irinittf» ist. obgleich cv mit der Möglichkeit der nichiarifchcn Abstämmling gerechnet hat. . Konzession für jüdisches Lokal Aach einer Meldung des „Westdentichcn Beobaüsters" jjt uv Köln eine nur für jüdische Eäjtc . Jüdische Tarlehnskasse E. 33., Görlitz. Tic ordentliche Mitgliedcrvcriaininlnng hat am 22. April stattgeiliiidea. Tie stassc ist zwar'mit Rücksicht ans die znrlickgegangene Zahl der Gcmcilidemitglicder nicht allzu häiiiig in Anspruch gcnomincn ivordcn, konnte aber dennoch in victcn Fallen heljend eingreifen.