Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 18 (30.4.1936)
- Date
- 1936-04-30
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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P.-V.-ZeHung Nr. 18 30. April . 1936 Urlaub der Arbeiter und Angestellten Notizbuch des Kaufmanns Von Max Goldstein ' .Der April,'-und Mai eine? Jahres sind die Monate, in-welchen in der Regel in den Betrieben die Ferienzeit für die einzelnen Arbeitnehmer festgesetzt wird. Die in dieser Zeit häufig anftäucheiidcn fragen sollen der -Anlatz sein, da-; h.elite. geltende Urlailbsrecht unter - Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zusauuuenzusteUen. - llnter Urlaub iin engeren Sinne versteht man . den 6 r h o l u n g.s u r l a u b,. durch den der Arbeltnohmer seine Arbeitskraft wieder ziirückgcivinneu soll. Nur von diesem Erholungsurlaub soll in diesem Aufsatz die Rede sein. I. Rechtliche Grundlage des Urlaubs Nach beute geltendem Recht gibt^es einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub nicht. In dem Arbeitsrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht ist zwar ein Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes, in welchem auch eine gesetzliche Regelung des Urlaubs vorgesehen ist, durchberaten worden. Dieser (Entwurf, ist jedoch noch nicht Gesetz, ge-, worden. Deshalb kann Heute ein Ilrlaubsanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn er aus einem Vertrag. sei es aus einem Einzelvertrag . oder aus einer Betriebs- - oder Tarifordnung G BANKHAUS ADOLF KASSEL Frankfurt a.M. Arndtstra^s* 50 Tel, Sa.-No. 7124A (Kollektivvertrag). herzuleiten ist.. Der 8 2 Absatz 2 ASG. durch welchen dem Führer des Betriebes die Pflicht der Fürsorge für die Gefolgschaft auserlegt -wird, bildet, wie das Reichsarbeitsqericht in einem Urteil vom 23. «März l!>35 «„Amtliche.Sammlung", Band 15) ausgeführt hat, keine Grundlage für einen allgemeinen Urlaubs- - anipruch. Tie einzelvertragliche Urlaubsvereinbarung kann auch stillschweigend getroffen.werden. Eine solche Beresnbarung wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Betriebssührer dem Gest'lgschaftsmitglied mehrere Jahre Hinteremander Erholungsurlaub gewährt hat, ebenso wie das Reichsarbeitsgericht für .die Weihnachtsgratifikationen den Grundsatz ausgestellt hat. datz die mehrfache Auszahlung von Gratifikationen einen Anspruch aus Zahlung einer solchen begründet. /Wenn ferner ein Arbeitnehmer ohne besondere Vereinbarung in einen Betrieb ein» tritt, in dem üblicl)er>veise die übrigen Gefolgschaftsmitglieder Urlaub erhalten, dann wird man diesem Arbeitnehmer ebenfalls einen stillschweigend .erworbenen Urlaubsauspruch'zuerkeuueu müssen. «Vergleiche hierüber Amtsgerichtsrat Dr. G r o S in „Ärbcitsrecht-Uartei" 522 vom «4. Juni IR!-'».) Die vom Treuhänder der Arbeit gemätz S? 32 Absatz 1 ALG erlassenen Richtlinien begründen keinen Urlaubsauspruch des Arbeitnehmers, da sie lediglich eine Richtschnur für den Betriebssührer sind' und 'Arbeitsbedingungen nicht rechtsverbindlich regeln. II. Inhalt des Urlaubsanspruchs - ' Der Urlaubsanspruch umfaßt einen primären und einen sekundären Anspruch.. In erster Reihe bedeutet er: Freistellung von der-Arbeit bei Fortzahlung des Lohnes «Naturalurlaub mit Entlehnung)." in zweiter Linie geht er nur auf Zahlung der Urlaubsvergütung «vergleiche Reichsarbeitsqericht, „Amtliche Sammlung". Baud fl 5. 130 und Band 5 S. 222). Der Urlanbsanspruch geht also in erster Reihe auf Gewährung des Naturalurlaubs, d. h. einer bestimmten Zahl von freien Tagen. Der Arbeitnehmer hat weder einen Anspruch darauf, während der Tauer des Arbeits- Verhältnisses neben seinem normalen Lohn unter Verzicht auf Naturalurlaub die Urlaubsvergütung zu verlangen «vergleiche Gros a. a. L.«. noch kam der'Betriebssichrer den Mitgliedern der Gef'vlgschuft statt des Naturalurlaubs Geldbeträge, oder sonstige Leistungen, gewähren, da dieS dem bestimmungsgemätzeu Zweck des Urlaubs, nämlich - der Zurückgewinnung der körperlichen lind geistigen Arbeitskräfte zu dienen, widersprechen würde. «Arbeitsgericht Stnttgavt, ..Arbeitsrecht- Kartei" vom 3. April 1930 Nr. 550.) Neben der Freizeit hat der Arbeitnehmer Ansprllch aus Fortzahlung des Lohnes. Im einzelnen mag hierzu bemerkt averden, datz er statt etwaiger Naturalbezüge (-«lost und' Wohnung« eine angemessene Barvergütung verlangen kann «Landesärbeitsgericht Niel. Bensh. Samml., Band 3 S. 3>. Bei (Inrzarbcit ist die--'Urlaubsvergütung. tvenn nicht die Tarifordnung etivas anderes bestimmt oder aus sonstigen Ilmständen sich nichts anderes ergibt, im Betriebe nach der Zahl der . Stunden zii berechnen,. ivährend deren in den. Urlaubstagen t a t i ü cl, lich im Betriebe gearbeitet ivorden ist,nicht etwa »ach der inr.Betrieb bestehenden Normalarbeitszeit. «ReichSarbeitsgcricht vom 5. Februar 1933. .'„Amtliche Sammlung". Band 16.) Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob der Urlaub des P r o v i f i o n S v e r t r e t e r S denselben Grundsätzen unterliegt. Ties wird man für die Fälle unbedingt bejahen müssen, in denen Pro- ' viuonsvertreter oder Provisionsreiscnde nicht selbständiger Handlungsagent, sondern im Rechtssinne Handlungsgehilfe ist. das heißt eine vom 'Arbeitgeber persönlich Und rechtlich abhängige Stellung eiunimmt «vgl. Gros a. a. O.). Das Reichsarbeitsgerictit hat ruhigem Urteilvom «s NlUWv —5FfT?*3o .(„YuristisDMochenschriff 1936, S. 523) erst apsgeführt. daß die Frage, ob ein Vertreter als Handlungsagent oder Handlungsgehilfe anzusehen ist. nur nach dem Inhalt des mit dem Betriebsführer abgeschlossenen Vertrages, nicht, allein nach seiner Bezeichnung als Vertreter zu beurteilen, ist. Da der Arbeitnehmer, hinsichtlich der Urlaubsvergütung nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn, er währenddieser Zeit gearbeitet Hütte, mutz ein. auf-Provision arbeitender Angestellter ivährend. feines Urlaubs, das 'erhalten, was -er' uormalerweise ivührend dieser Zeit oerz - dienthätte. - - - - --- - .; : ' Ter Betriebsführer kann den Urlanbsanspruch. der gewöhnlich erstnach Ablauf einer bestimmten Wartezeit'entsteht,- nicht dadurch vereiteln, datz er das Gefolgschaftsmitglied kurz vor der Vollendung der Ilrlaubs'ivartezeit entläßt, Ein solches Verhalten verstoßt gegen Treu und Glauben, und ' der Urlaub, mutz trotzdem gewährt werden (Arbeitsgericht Potsdam vom 9. Juli 1935. ..Arbeitsrechtsprechung" 1935. S. 232«. Häufig wird der Fall praktisch, datz ein. 'Arbeitnehmer fristlos oder fristgemäß gekündigt wird, ohne seinen Urlaub erhalten zu haben, daß dann-der Betriebsführer zum Widerruf der stiindigung oder zur Zahlung einer AbgangSeutschädigung gemäß ij 57 ALG verurteilt wird und statt der Wiedereinstetlimg die Zahlung der 'Abgangsentschädigung wählt. Der Arbeitgeber darf nun nicht etwa die Urlaubsvergütung mit der AbgangSentschädigüng verrechnen. Er kann atlch nicht den Urlaub nachträglich in die stündigungsfrist verlegen. sondern mlttz aus jeden Fall u e b e n der Abgangsentschädignug dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung auszahlen. «Arbeitsgericht stölii . vom September l!>35. „Arbeitsrecht-startei" 5'5«; vom 3. April 193»;.) Ebensowenig kann die Urlaubsvcrgütung mit der ArbeitSloseniintersrütznug gemätz 8 1*3 Absatz 2 ABABG verrechnet >verden. Hat allerdings der Arbeitnehmer durch seinen freiwilligen Austritt selbst den Umstand geschaMu. datz '.ihm'-der zustehende Naturalurlaub nicht inehr geivährt werden.-kann, so steht -ihm auch ein Anspruch auf geldliche Urlaubsvergütung nicht zu. wie das Arbeitsgericht Berlin — allerdings nicht unwidersprochen — in einem Urteil vom 29. November 1934 („Arbertsrecht-startei" 522 vom 14. Juni 1935) allsgesprvchen hat. - Der Arbeitnehmer verliert den Anspruch aus die Urlaubsvergütung nicht, tvenn ihm der Urlaub während des Ur.laubsjahres aus. geschüftlici>en - Gründen oder wegen Urankheit nicht' gewährt, werden konnte (Reichsarbeitsgericht vom 19. Februar 1930, RAG 370/192!»). Wenn er aber den Urlaub trotz Fälligkeit von dem Betriebssührer nicht gefordert hat, dann, wird man darin einen Verzicht aus den Urlaub für das abgelausene Urlaubsjahr "l erblicken haben «Reichsarbeitsgericht „Amtlict)c Sammlung" Band 9 S. 27). Vom.Handwerk Im Zusammenhaiig mit den geczenwärtig sehr aktuellen. Fragen der Ausbildung des Handwerklicheit 'Nachivuchses verdienen die Anordnungen, die in letzter Zeit in Deutschland über das handiverkliche Prüfungsivesen erlassen worden sind, auct» auf jüdischer Seite besonderes Interesse So liegt jetzt eine Verfügung des Reichs- und preußischen Wirtsciftiftsministers vor. nach der die (usherigen Mcisterprüfungsa.isichüsse zum 3> Juli I'93«> aufgelöst werden Diirch die gleichzeitig erlassenen Richtlinien für die N'eubesetzling soll nach den .stvmmentaren der -Tagespresse die Voraussetzung dafür geschaffen werden, datz die neue Händiverksgesetzgebung. die den „Großen Befähigungsnach- : weis"- vvrschreibt, ivirksam in die Tat »mgesetzt werde. Wichtig ist vor'allem, was weiter über die Art der handiverklichen PriUnngen und ihre Atethodik in der -Zukunft angekündigt wird. Für rund 125 'handwerkliche Bollberuse werden sach- Iicl)e Vorschriften für die Meisterprüfung ergehen. Die ersten sind bereits als Richtlinien vom Reichsivirtschastsministeriiim genehmigt. . Eine Reihe von Fachbücher»,- in denen die sachlichen Vorschriften eingehend erläutert werden, ist in Vvrbercitting. Die 'Nleisterprüfungsansschüsse — es >vird im ganzen rund 7«)0» geben, etiva einen für jeden Beruf in jedem Handwerkskammerbezirk — haben die fachlichen Vorschriften bei den Prüfungen anzmvenden. Auf der Grundlage der neuen sachlichen Vorschristeu soll das gesamte Ausbilduugswesen im Handwerk ne>i ausgerichtet ,)verdeu, io auch die Gesellenprüfungen, die 2stvischenprüfungeii. das fachliche Schrifttum, der lluterrichtsstvif inr die Bertifsschuleu 'und bie. handwerklichen Fachschulen. Einen interessanten lleberblick über die Entwicklung des handiverklichen Sektors iiinerhalb der deutschen Gcsamtivirtsctiaft vermittelt eine Darstellung über die II in s ätz e d e S. H a n d - tvcrks iin Jahre 1935, die das Institut für .«lonjunktnrforichnng in seinem -Wochenbericht veröffentlicht. Das Institut gibt darin, so l»crichtet die Tagcspresie, die Umsätze des Handiverks im abgelanfenen Jahr mit scstltzungsweiie . 14 bis 15 Nlilliardeit. RM an', gegenüber rstnd >0.9 Milliarden RM iin Jahre 1932. aber rund 20 Milliarden im Jahre .1928, dem Höhepunkt der letzten -stvnjiiiikturperivde. Ter Abstand zu den Hochkonjnnflnrjahren sei aber besclitiftigungsmäßig erheblich geringer als wertmäßig, da das jetzige Preisniveail der Handivcrksleistungen um etiva 23 Prozent', unter dem von I!>28/2!» liege. Die Steigerung der Handwerksumsätze seit 1902 liege io etwa enliprechend der Verteilung der Handwerksleistungen auf die -stonsum- und Produktivnsgütcrwirl'c(>ait zwischen der Erhöhmig der Einzelhandelsumsätze um 15 bis 16 Prozent und der der gewerblichen Gütererzeugung . um rund zivei Drittel. Auch innerhalb des Handwerks selbst fei die Belebuna in f^n r»it 8Pr urch Verordnung vom .>.7.- Avril. 1936 und laut Tagesgrene nnnnielir.anai die Bo'richri'len des Gesetzes zur Lrdining 'der nationalen.-Arbeit - über Vertr».uensrate und nber Belrievsordnungen im?S a a r l a n d in 'Urait geiein io datz jetzt auch im Saarland das Geietz zur Lrdnniig -der -Nationalen Arbe-il in vollen,-Ilinfaiige gilt.-- - - - -Ders -R e i ch s b e.a u ft-v » g i e - » u i- ..staut s ch ll-k li ii d A s b e sthat eine Aiivrdiiuug Nr,31 erlasseic. die Vorscliriflen .über Eiiiküül".' .Verkauf und Verarbeitüng von .stautichukmiichungeu imd Kautschuklösunge» enilialt. Die Verordnung über den Zusammensclilutz der 41 a r t o f s e l w i r t s ch a s t eriälirt laiit Tagespresse in den Paragraphen, die die N'euerrichtung eines 'Betriebes von der Genelmiigung der Hauptvereinigung abhängig niaclien. eine Aen derung iiiiofern. daß diese Vorict,ritt »iclit für den E i n ze l h a n d e I gilt. Es. liandle sich liierbei um eine Anpassung an die entipreclieiide» Bestimmungen anderer - nährständischer Marktregelungen. zu'nal da für den Einzelhandel diirch das Einzelhandelsichutzgesetz seit längerem eine bcso»-. derc Regelung gelte. Im. Rahnteu der Fachgruppe „Eiien und Stahl" der Wirtschgstsgruppe „Groß. Ein- und A.usführhaitdel" ivurdc eine F ach unter - 9 i' o p p e „E d e l st a h l" gebildet, der iämtlicl>c Edelstalilgrotzhändlrr des 3>'eiches angehören. Der Termin für den Sommerschlussverkauf .... Wir haben in der letzten 'Numnier der E-V- ,'h'istmg auf die Mitteilung des Bei-liiier Polizeipräsidenten l,ingewiesen, nach der der Sommerschlußverkauf für Berlin im Hinblick aus die Llhmpiade au? die Zeit vom 22. August bis 4. Sep» teml>er verlegt wvrdeii ist.' Ilm Mitzverständ.nisse zu vermeiden, weist die Wirtscl)«iftsgrnppe „Einzelhandel" nach der. Tagespresse daraus hin, daß nach der gesetzliclieu Regelung von 1935 der Sommerschlußverkauf grundsätzlich einl,eitlich im gan- ’ zen Reich am letzten Montag im Juli beginnt. Danach wird der diesjährige Sommerschlutzrvrkatif vom 27. Juli bis August itattiinden. Von dieier einheitlichen Festlegung der Svmmericlili'itzverkänie können jedoch von höheren Verivaltnngsbehörden für Nur- und Badeorte Abweicl,uugen angeordnet iverdeu. da hier die Saison später ende'. Sofern ein Bedürfnis vvrliege. kann mit -Zustimmung des, Reichsivirtscl)tiftsmi»isterS auch an anderen 'Lrten eine Ausnahme von diesem Termin getroffen iverdeu. Bo» dieser Ansnahmemöglichkeil ist. wie aus,der Nlitteilung des Berluier Polizeipräsidenten I>ervorgiiig, in Berlin «5ebra-ncli gemacht / worden, da^iit nicht die vom l. bis 16. August ftaltfindenden Ll»li>piicl>en Sbiele »nt der Veranstaltung des Sommerfchlutzverlanis p, saiumeiisalleii. Sonstige Aiisnahmeu von dem einheitlichen Termiii des Som»ierscl>lutzverla>ns >vurden jeweilsörtlich belanntgegebeu werden. den Breis für Zimmer und Frühstück 10 bis höchstens >5-Prozent, auf die .Preise für den sonstigen Berzelir einheiilich 10 Prozent. Brm besonderer Bedeutung iil die Bestimmung, daß dnrct, die zAufteilnng des Preisangebots in Grundvreis und -Zuschlag eine Erhohnn-g des bislwrigen -Geiaiiitvreifes n i ch t e i n.t.r e t e >> darf. -. Die Beivegungs-sreilieit. die-bei--dein, Zuschlag aus - . den Z.,mmervreis vorgesehen in. solle nur ei» - llebergaugszuitaud ieiii. der: baldigst auch hier - eiiier. abiolitten Einlieitliäikeit Platz . mact>en solli ° - Saintlicbe bisher etwa zur Erhebung gelangten -Zinchlage--- inr Heizung. - öicht und- Stiefelpiitzen diir'eu kiinftig nicht' inelir ericheiucn,- Das Pützen von ciiieni Paar Scl,»he» pro Tag-und- Gast istmit dem Zuschlag-äbgegolte». Znsatzliciie Behandlung von.Sportgeräten und Sclmlien. «6e«->acktraus.- por, und Botengänge werden als Sonderleistungcit auct, gesondert in Reclmung gestellt.' Zn der Änordnuug werde noch ausgesiihrt. daß das Prcisaiigehot der gciverbliche» Bel,erbcrgnngsl?etriebe bisher"vielsact> der .«tlarheit durch eine Vielheit von nächträglicheir Zuschlägen z,j», Grundpreis - entbehrte. Andererseits sei. jedvch ei» klares Preisaugebot eine der iniclitigiten 2>oraussetzungen einer günstigen Frcindeiiverlehrseiitwickliing. Der Härtefonds für die Zinsermässigung 111 i’inev in der Tagespreise veröffentlichten Erläuterung des Reichssinanzniinisters zu der Verorduuug iiber die Milderung vom Härten aus Aulos, der Zinserinäßjguug gel„ hervor, daß die Vorbediugung für die Iuaiispriiclmalime des Fonds, der '2 e b e n „ t.e r h a I lmüßte „zu rineni Hir«entIidjcn Teil" ans den WerIpaPiererträgnisse» beitritten sein, da»» gegeden .nt.. luen» die Einkniifte ans den der Ziiisieiilmig nnterivvrfenen Wertpapieren »lindeileiis 20 bis 40 Prozent der - .Gesamteinkünfte l'el>age„ haben. Die- Auszahlung der 'Veiliilien wird-den ,sinanzäiiiler» iiberlrageii. walirend die Entgegeiiiiahine der Anträge und die geüsetzmig - der - Hiirlebeiliiljeii sonne die Benaclirichtigiing der Antragsteller Aufgaben der Bezirksfürsvrgeverbände »ind. In ivelicher Höhe Beiliilsen »ns de», Härtefoiid-S gewährt iverdeu. ist li. „Fraiikljirter Zeitnng '-biSlier »oll, „tch> iniigeleilt worden. obioolil die Anmeldesrifl für das erste Beihilfejalir scl>vn Ende Zebrnar abgelanse» sei. Aber die Bezirlsfursorgeverbände hätten otienbar einige - Ivvelien 2seit gelinbt. um -das Anlragsinairrial zu -verarbeiten. Der Friilablaus von Februar bedeute ledocl, iiiciit. daß Anträge überhaupt nicht mehr grilelll werdeii köiniten, sondern „nr-fne das "iingsiohr I. Jul, 19-l«: bis 3u. I„„, i;..;7 ,nfn‘;lt- 111(1^ uielir inöi(iirt). uoranssetznug für die Gemähnm.l der vilse sei. da,z der' E>ej,imtbe!rag der Pin-' fmiiK' der 29eitpaPierinl,aber nn >>o,-angegangenen .llalendcrwhr den Betrag pan RM I20'r nicht ii bet stiege» habe und daß. nne erwähnt der Lebensinsterhiilt zn eine», welentliclien - .i„S dem -Werlpapierertrage bestritten worden sei. Tragen des Aussenbandels Im Rahmen einer Vortragsreihe, die >nni der 'Vstrtschaitsimd Sozial>visie>iset)«->itliä>ei> .Iaknllat der. llniperülät Uöln oeranilaltet ivird.-.sprach' Staatssekretär - - D r. Pos s e über „Die moderne Handelspolitik". Iin Vordergrund, io führte Dr. Posse nach dem Bericht der „Frankfurter Zeitung" u. a. aus. stehe die Frage der Roll stofsbeschastung. Das «^eilige des Welthandels-jei durch'-t.eu strieg - ziisammeugebroche» und werdeivohl nie ivieder in der alten Form eutstehe».,ioeit der llrieg den Staaten die Gefahren gezeigt liabe. die in der Abhängigkeit von fremden Ländern bei der Rvhstossbeliefernng. der Lcbeiisiiiittetveriocgung iic.d beim Bezug von Fertigivaren lägen. Dieie Erkenntnis rufe die Iiidnstrialisieruug-der Agrarlinder und die Reagrariiiernng der Indnftrieläuder hervor Autark,sehe- Bestrebungen Mußten auf die Suntheic zwiiclie» kra'lig-em Iiineumarkt und gesundem Außeiihaiidel bedacl>t fei». Tkr Außenhandel dürfe, »ielst als ein notweudiges und bald zu beseitigendes liebet belcach tet werden. Der Verlust des Außenhandels wurde für D-entichland die Verarmnng. den Zufammeiibruch des Aiislandsdenlichiuiiis lind die 'perewkgui z der Auslandsverschiildniig bedeuten. Tie Llleltw.rtichastskrise habe die Werkzeuge für die staatliche Handelspolitik verfeinert. Tiefe 'iöerkzenge feien ursprünglich die 'llceistbegünstignng und Zolltariie geivesen, dann Ein-niiid '.'llisfnhrvcrbote mit stoiitingentfestietzniigeii. Die gesährlitlu'te Waise sei die Abwertung, gegen die sich Dr. Posse energisch gewandt habe, iveil sie die Vergrößerung der Aiislandschiildenlast. Verteuerung der Lebens- - .Haltung-und das llmioerien der Lohnbans -bedeiiien ' ivürde. deren Äufreeisterhältniig der .«lärdinalpi.inkt der inaerdentschcit Wirtschaitspolitik sei. Investitionsgnterivirtfchast znsammenhängenden Ziveigen stärker als bei den stvni'nm-Handwerken geivesen. und auch für 1930 iverde die zu erivartende Umsatzzuuahme jedenfalls überiviegeud auf die erstcreu Haiidioerksziveige entfallen. ü. W-I. Der Bedienungsgeldzuschlag in Hotels Ter R c i ct) s w i r t i el> a i l s m i n i ft r r l,at die Fachgruppe „Beherbergnngsgeiverbe" ermmiitigt. den Bedieiiiiiigsgeldzuichlag im Bcherbergtingsgewerbe einheitlici, zn regeln. Aui E.ruuddieser Ermächtigiing ist eine marktregelnde -Anvrdiiiuig über den einheitlichen Bediennngsgcidzttfchlr.g ergangen, die am.l. Nlai in ttraft tritt. 1'läctj ''fefer. Anvrdiilina müneii lo"t ^age-pr»-» Blaialle geivremmätzigen Beherbergnug---- betriebe einfchließlich der Fremdenheime zn dem angesündigten «Grundpreis einen erkennbaren Zuschlagerheben, durch den alle Leistlingen innerhalb des Belierbergnngsuertrc.-igc-> abgcgollcii iverdeu. Ttescr Zuschlag beträgt aui Richtige Papierformate ('•IW imcljlige. Auorduuug js, jetzt von der Ileberioachiiugsjlelle fiir- P>ipier erlcifie» morden. -Ille ,,, Frage kommeude.» 'betriebe ,verden gut tun. (ich mi> dem Inhal« der Auordunng eingehend vertrant zu ,na>t>e» .und die. Bestiinmungen „nd vermine genau zn belichte», da sie laut Tage-'prefse däm>, rechnen »uifse». das, zur Sicherung der .iuueliallung der 'Veilimiuuugeu demuachfl Velciel'-.-pruiiiiigeu und «ieicliäftskoutrollen durch die Ilcbrrwachiiiigsstelie inr. Papier borgeuomme» iueideu. Die Auordiiimg beselici'ligt fiel, mit der «Iintiilirimg der geuormlen 'papierformate und mit ><r Beiihr.iuluug der Pcipiersorleu aui gewisse ('>eu>icl>le. Hieruml, durieii, >oie die Zeitiiuge» ans der -Ai-iordiinug berichte»..- die als ' S cl, r e j b r: cl> r e i b », ci i ,h nirii-, S d] > e , l' » i ri> i n e nd n r cl, i ch l a g P'n vier „in'.-Vermendin», finde,, »>ir noch in-den Normioi-ninten di-,- Reil,e hergesletll iverdeu. Eiubezoczen n>erde>i >ueiter Postkarte» -. -st a r't e i I n. r t e ii - und VI f I m l' i' I f >? r tun. Für diese Papiere und -starlous wertst',, aiitzerdcu, die t'lewiihte 'estgelegt, in denen sie hergeslellt iverdeu diirfeu. Eine Fekilegniig der «'»'»'itlile ecicstgl -aucl, ,ür die Brie'iiiuschlng- - Papiere. Die A „orduung frf, rri'ht Weiler nur. datz außer den Vlnits . Eunetz- und Vierordniingsblättern alle laiiieiiden „intlichen Veröffeiitlichimgen auf Vli'rnialiorniate der Reil>e .X iimgcitellt werden müüen. - Vlnßerdei» trifft ne 'Bestimmungen aber die Herilelluiig der S ch n l l, e , t e, Z.eicheublocke niw. für den Sclnilg'stirancti in -hormformalen der Reihe A und der S cl, n l b >i ch e r in Norm-'vriiiatei, der stleihe AI ni;o <Zuwiderhaiidtungen gegen die Aiwrdming sind unter Strafe gestellt. Die Vlnordiinng teilt am l. Iniii in-grast, «"rgiinzend beruhtet die Togesprehe nmij. daß die , Hei-ilellnng in Forniolcn. die iii>l,t d>r Nor»ieN' reil,e A entipreci,e». fortan uerboten »nd„„»er Stra'e gestellt sein mird. n'älireod bislier denv V e r-b r a n che r die Vllahl des Formals »och freigestellt war, 'Vvrgeichri'elcrn. .war -die. Verwendung non -Nol-n>eiiiorniliten nur n«r Belicirden. iv,il>rend ' die privaten -ston'ninenle-n sich zwar zum großen Teil ancl> der 'Noriiieniorniate bedienten, aber doch ancli nnmer noch L.nart und Folio verlangten. Pap,erl,ersteller und -hciodler seien daher gezwiingen geiuesen, ein großes Laaer der verschiedensten Formen hereitznhaltcn. Vielfach sei -um m dazu ül'crgeg,ingen. sogenannte „Vaftardbogen"'zu liefern, die dann je nach dem Wunsch des .stanfers. zurechtgtichiiiiten ivurden. Die 'Abfälle licille,, natnrlict) als 'Altpapier verwendet werden klstinen. Dennocl, ieimit diesem v»er?ahren eine gewisse' '.stcaterialverichivendniig verbiindeii geiveien. Die Papier'äbrikativ» werde sich tunt in Zuluiiit nur noch aus wellige Sorten ciiizustellen - brailct)el>. ' Eine- Beeiuiluiiuug der Papier-giiali'titl/^' sei mit der .Vluvrduiiiig tveder beabsichtigt nach möglich. Tie Anvanimg der bisher iin Verkehr befindl,ct)en verschiedenen Papierstärken an die Eiuheilsgcivichle werde iict> innerhatb von Eirenzcn bcivegeu. die?nr den ge>vvhnlict)en statifer katim ivahrzuliehmen seien.