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Central-Verein-Zeitung · 1936-04-09 · 15 (9.4.1936) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
15 (9.4.1936)
Date
1936-04-09
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Tie Hebe r w achungssteIke für Wolle hat durch eine 'Anordnung' (W 20) den Einkauf wollener Spinuslone für die Zeit vom 1. April l».?, ,31ml ‘io. September 1910 geregelt. Tie neue Regelung bringt leine iveseutlichen Acuderungen des bisher gültigen Verfahrens. Ter Reichsnährstaitd hat durch den Vorsitzenden der Haiiptvereitiigiiiig der deutschen Garten- und Weiiibauivirisdchst mit Anordnung Ar. 01 bestnnint. daß ab I. April sämtliche lltz e i np e r st e i g e r u u.g e ir, die in den ciuzelueii . -Weiubaugebieteu abgehalten tverden. seiner - Genehmigung bedürfen. ■ tt• dieser Anordnung, in der aneli EiuzelheileitA'eslimmtwerden. solle.eine - möglichst gwerlinitsnge örtliche und 31'ithriu' Verteilung der Weitwersteigerilugeu erreicht - tverden. ■ Ta? G c's .e tz über de >t G n t e r i c rüde r l e h r nt 1 t -N r a f t s a h r 3 e >, g en, vom 20. Juni 1915 ist vom Reichsverkehrsmnttster durch den Erlast einer umsaiigreichen Ttirchführttitgsvervrdnung und durch die Genehmigung des von dein Reicl,s-.üraftivageii-Belviel>suerbaud gemeinsatn mit der Teutschen Aeirl,sbahn vorgelegten üleiihslraitivagentariis in wichtig-m Teilen ergänzt ivvrdeu, Tas gesamte Gesetz-- gebiingswerk trat am I. April in .straft. Tnrch ein Gesetz vom 2. April 1910 ist . das S t e tt r rrc ch t d e s R e u h an s b c f i tz e s einer Aenregelung unterzogen tvorden. Tas Reiitzsfinanzministerium hat in einer ausführlichen RUtteilung zudiesem Gesetz die neuen Besreiuuugsvorseiiriften. auch soiveit/sie sich auf die Steuerbefreiung nenerrichteter .stlc'litwvhinliigeu bczicheu, erläutert. - Ant 1. April ist für die § ch u l, i u d 11 st r i e eine neue T a r i f v r d » u u g in -Mvaft getreten Gleid,zeitig nuirden alle bisher bestehenden Lohntz regelnugeii ausgehoben. Tie neue Tarifordnung die für ga n 3 Den! f chl a n d gilt, erstreikt sich ans alle Tabrikbetriebe. die Schichwareii gleirli tveleher Art Herstellen, serner ans alle Betriebe, die Schuhteile Herstellen oder Schuhteile bearbeiten. Auch in diesem Jahr bleiben die Geschäfte und Wechselstuben der Mitglieder der Vereinigung der B e r l i n e r B a n k e tt 11 n d B a n k i e r s nnd Vororten mit fällt!Iidjrit. Atu Hon 0111 O st e r - ■ s 0 n n a b e n d gesel,lohen. A»r für die Hinterlegung von 'Aktien für die Teilnahme an Vaupt- .Versammlungen./sofern es sieh. um. de» letzten Tag der Anmeldetrist liandelt. und für Wechsel, ausgahlniigen ivir-d i»t Hauptgeschäft ein Tehalter. von 10 bis 12 Uhr geöffnet fein. . ' .Tas Aeichs- und Preußische Mntisterimn für Ernährung lind Landivirlicliait gibt vom I. April an ein „R e i cl, s >u i» j il e r i a l b 1 a t t der l a n d w i r t i cl, a t i 1 1 el, e 11 '2e r >0 a l t n n.g" — zugleich 'Amtslünti des Reidisioritanits und preußischen Laiidesioritainls -- heraus, iii dem die Runderlaiie dieier- Behörden' verösfentlirln tverden tollen, In dem neuen 'Ministecialblätt verösteullielite Rnnderlaiie gelten ohne weitere VUlte.iluug als iinmittelbare-29eiiiltige.it mit verbindlidier strait für alle Beliorden, Tienslstellen usiv.. die jetveils in der Anschrift desErtap'es bezeidmet sind. Tas bisher heransgegebene „V!tz uiftertalblatt der prenstiielien landwirtsrl,astl,chen Vertvallnng nnd Landesiorstverioaltung" hat sein Erscl)einen vom I. April an eingestellt. Aus dem Arbeitsrecht ' Erfolgreiche Kündigungs widerruf s- Tas Arbeitsgericht Berlin .hat in einem nicht verössentliihten Urteil vom >:i. Februar >910 —!> 10 (':> »21 15 - solgende» Falt entschieden: Ter-Kläger, Jude. tvar bei einer Firüna seit dem Jahre l'.n:! in verschiedenen Stellungen tätig. Er ist ssrontlämp'er. T:e Firma hat ihm tristgentäst gekündigt mit der Begründung.,sie sei 31t Perionalabbai, genötigt und müsse dal,er die jüdische n Angestellten v 0 r de» a r i i et, e n zur Entlassung bringen. I» den Entscheidnngsgründen des arbeitsgerichtlichen Urteils heistt es, es gebe nicht an. die jüdischen Angestellten vor den arische» zn entlassen, ivenn diese arischen Angestellten sowohl im Gebensnnd Tienstalter gang weientlich jünger, und aml, im übrigen Wirtschaitlieh tveieutlich Bester im Talle iltrer trittlassiulg geheilt sind als die jiidiielieii Aiigestellleit. Tenn wenn alle jüdischen ‘Angestellten ohne ^ah-' Iniig einer Eiitseliädignngssninine bei Betriebsabba» entlasse», ivnrden. so tvürden sür die jüdischen Angestellten deren ivirtschastlichc >md sonstige Verhältnisse, insbesondere auch nicht die: Tauer der Betriebsgiigehör-igkelt bernelsichtigt iverden. Es tvürden aber damit nicht die IUn° stände berüäsiäitigt iverden. die nach $ -°>0 ATG und nach ständiger Rechtsprechung für die Prüsuug der Auswahl der zu Entlassenden zu -beachten Ausschluss des Kündigungsrechts Eine. Vereinbarung über einen allgemeinen 'Ausichsnst des hündignitgsrechts ans lvirtitigem Grulid.e ift — tvie das Aeichsarbeitsgerirht ..vöihilrirlilerliche. Aechtsprechnng" 1000 Ar. 202 e»t!ei,iedcli bat — untnlässig. Wohl aber können die Varleien ein be'limmte? Ereignis. 3. B. die Tchliesning einer g'luiik, als G-rnnd ausfrl,liehen.. ... Richtlinien des Treuhänders In der '^eiticiivift ..Afcht des Reichsnährstandes'' 1000 Ar. m> tvird eine Entscheidung des Aeichsarbeilsgerieiits veröt'enriicht. die sich mit der Trage der :l>echlsit.atnr der Aichtlinien des Trenbanders be'aht. Tort beiht es. dah die Richtlinien der Treuhänder.der Arbeit tum Unterschied von Tarnordniiiigeii und Betriebsordnnngen keine nnnnltelbare gesetzliäie »orlnativc' Wirkung innerhalb der in u-ragc^ loinmeiiden Eingeldienstverträge besitzen. Der Detriebsführcr seht sich jedoch der 'Möglichkeit.eines Einschreitens des Trerlhänders der Arbeit ans, wenn er die Treuhänderrichtlinien mißachtet. Verricht im Arbeitsverhältnis . Professor Tr.' Tiebert legt in einem Aussatz im ..Teutschen Gemein- und Wirtfchaftsrechl" 1000 3. 1 -So dar. daß ein ausdrücklicher oder still- ‘ schweiäender Erlasivertrag über TaritlvHnansprnche 1111 3 >i l a.s s l‘g und tmivirksain ist. gleichgnltig. ob er wahrend des -Arbe 1 tsverl)gltnisses oder bei. oder nach seiner.Beendigung abgeschlossen .wird. Ta.gegkn soll ein 'echter V e r g l e t ch .. bei dem also beide Vertragspartner von ihren Forderungen Nachlassen müssen, auch über Tarif, lohnansprüche zulässig sein. Sittenwidrige Kündigung Ein Unternehmer darf eine Kündigung, die er nur vorsorglich ausgesprochen hat. nicht allein desivegen aufrechterhalten. weil der Gekündigte sich zwecks Einleitung einer .Ülage beim Arbeitsgericht an die TAF und an das Arbeits- ' gericht weichet. Hält er die .Nnndigtmq n u r aus diesem Grüude ausrecht, daun handelt er utteu-. widrig (Arbettsgericht Stuttgart,. „.Kurzbericht. ’ erftattcx“. 1936 121). ■ - Ma.«#. Das Ruhegehalt des Arbeitnehmers Von Max Goldstein ■ Einer der Unterschiede zwischen'dem Rechtsperhältnis eines Angestellte» und eines Beantteu liegt in dem regelittäßigeit Ansprlich auf Altersversorgung der Beainteu durch den Bezug eines Ruhegehalts. Lft ivollen aber auch in der freien Wirtschaft größere Uitternehmer langjährige nnd treue Angestellte, insbesondere solche, die nicht der Angestelltenversichernngspslicht unterliegen, sür den Fall des Alters^vder der dauernden Arbeitsnntähigkeit sicherstelleit. . Ihneniwird dann ebenfalls ein Rnhegehalt ansgesetzt oder sie werden in eine Pensivnskasse eingekanft. Tieie Praris findet sieh insbesondere bei Vorstandsmitgliedern nnd Gesihästssührern von Aktiengesellschasten, Ge-' sellschaften mit besehräntter Haftung. Prokuristen und anderen höheren Angestellten. Eine gesetzliche Olegelmig des Aiiihegehaltsversprechens bei Angestellten gibt es-iiirlit. Jedoch sind durch die Rechtspreihnng der höchsten Gerichte <Reichsgericht. Reiehsarbeitsgericht) gewisse Griinblind Veitsätze heransgebildet tvorden. die jetzt hän'ig, .3. B. beim Ansscheiden jüdischer. 'Angestellter, Bedentnng geivinne». Tiefe Grtindsäs.;» mögen einmal ziisammengestellt werbe».. I. A ereinbarntiir eines Ruhegehalts. Das Rnhegehalt eines Angestellten kann nur durcki einen besonderen Vertrag vereinbart .werben. Eine slillschiveigeiibeT'hiNchernng genügt in der Regel nicht. Wenn aber bei einer Firma innerhalb eines mehrjährigen Zeitramns ans-' geschiedenen, langjährige» Angestellten ans einer Pensivnskasse Ulnhegehälter geivährt werden, ohne bah -mit diesen vor ihrem Ansscheiben ans dein. Dienst ei» ausdrückliches Rnhegehaltsäbtomliten abgeschlossen war. so. kann eine Rnhegeldgewahruiig alt die Iaiigsäl>rigen Angestellten überhaupt als nblieh angesehen iverden.. d. h. es-liegt eine stillichtoeigende :>!»hgehal1svereiiibarimg . vor.. tReichsarbeitsgerieht vom >2. Tezember 'l'.Vl „ArbeiGreeht-Nartei" vom 0. '.tzlärz 1','tzO., Tas Rnhegelialtsveripreelien ist grnnbiätzlich niiwiberriitliel, iReiehsarbeitsgerieht vom 10. '.tzlärz. I»:’.l, abgebrnckl a. a. v.i. Wirb einem Arbeitnehiner ..bis ans iveili'-res" ein Rnhegehalt zngesieliert, io kommt es auf die Uinftäiibe des Talles, insbesonbere a»el> ant slatlgehabte Vor-, bespreckinngen.. a». ob beul 'Arbeitgeber ein. Wiberriiisreeht zusteht. Im ,'hoeiiel ist l r v tz der Alaiiiel das Rnliegetialt ,t!s bis z„,n Vebeiisende des 'Arbeiti>el,tners veriprvelien anznsehen lüieiehsarbeitsgerieht vom Tezember >'.'.12. a. a, T.>. 'Bien» der 'Bl i 1 w e eines 'Angestellten vom Arbeitgeber ihres irnheren Ehemanns zngesagt.tvird. dah dieser sich verpflichte, „ihr materiell zur Seite zu 'stehen", so in hierin, unter Umständen die ^n-. siehernng einer 'Wätivenrente zn erblicken. lReichsarbeitsgerichl vom April 1 n, a. £.) II. Herabsetzung eines Ruhegehalts. 'Mitunter haben Unternehmungen versucht, .eine Herabsetznng der Ruhegehälter ihrer Angestellten tsiit der Begründung zn erreichen, dah diese Rlahnahnte durch die Ve-rändernng der ivirlsrhastlichen Verhältnisse oder die allgemeine Wirtschaftskrise. geboten seien. Tie Bernfnng auf die allgemeine Wirtschaftskrise allein rechtfertigt keine Ansnahme von dem Grundsatz, daß Verträge einznhalten sind tReirlpsarbeitsgericht vom Tezember lo:>2. a. a, C.h Tie Veränderung der wirtschattlickien Verbaltniüe des Arbeitgebers kann änherhalb des Rabinens der 'Aotvervrdnriiig vom 0. 'Rovember I0Nl «RGBl. 1 S. -V>7) — tvelche eine.üürzting der :>>»hegehaltsan,prüche. die jährlich 1.1000 RM überiteigen. znläht — tmv ganz aiisiiahmsiveise zn einer Herabsetzimg des Ruhegehalts führen, näinlia, dann. loenn Treu v-:d Glauben sie eriorderlich machen. Tabei darf aber der tvirtschattliche RiedeMng des Arbeitgebers nicht voll diesem selbst twrichnldet sein. Es ist .. anch nicht angängig, mir einem etitzelnen Rnhegehall-sberechligten eine Kürzling znznmnten. vielmehr müssen sonstige etwaige Berechtigte ebensolche Lpfer bringen, nnd es muß die Gewähr bestehen, daß die verlangten Opfer den drohenden- Vusammenbrnch des Unternehmers abwenden. können (Reichsarbeitsgericht vom 20. Septentber 1004, Amtl. Samml. Band 14 S. 106). Zur Herabsetzung des Rnhegehaltsansprnchs genügt es auch nicht, daß dieser nach den heutigen Anschammgen übermäßig hoch ist. Vielmehr mich hinztikommen. daß die Weiterbezahlmtg der l hohen Pension den wirtschaftlichen Riedergang des Ilnternehmers zur Fvl«3e haben würde. Eine ,üürznng ist auch deshalbnicht berechtigt, weil der Bezutzsberechtigte oder feine Hinterbliebenen ein großes Privatvermögen besitzen (Reichsgericht vom -">0. Aprit. 10 '.ä itt RGF Band Mis S. t>1). III. Kündigung eines Ruhegehaltsversprechriis. Es gehört ,311m Begriff de-s Rnhegehalt-?. daß es dann gezahlt wird, wenn das Tienftverhältnis beendet itt. Deshalb können bereits etttsmitdene Rnhegehaltsaiifprüche auch nicht durch üündignng gemäß S 020 BGB tvegen wirtschaftlichen Rieder- . »zangs des Unternehmcns - beseitigt oder getürz: werden, w c.i t ein Tienstverhältnis. das der Nündignug tiuterliegett könnte, nicht mehr vvrlicgt und der?! «120 BGB deshalb nicht amvenbbar ist «Reichsgericht vom lü. Juni loRi in.RGZ Band ill S. läo». Ebenso wenig sind die gesetzlichen, ^Bestimmungen über f r i st l 0 s e .üündiguttg von . Tieitstverträgen ans R>i!,egel,altsverträge aitivendbar. Büßt sich der Rnheczehaltsberechtigte gegen- . über dem Arbeitgeber jedoch schwere Veriehtniigen znl'chnldeit kommen, so hat der letztere dann das Recht, die. Pensionszahlintgen einztistellen. -wenn nach Lage de-? Talles die Weiterzahlting sich nach Treu und Glauben als nnerträglickie Tnmntnng darstellen ivürde «RcichSarbeitsgericht vvm- 20. September lO-!l. 'Amtt. Saml. Band!l S. 100'., Wird ein Arbeltiiehmer fristlos cntlah'eii. fv ist damit nicht ohne iveiteres atlch -- wie das Vande-sarbeilsgericht Berlin in einem Urteil vom 2ö. September I0:',.z <„'Arbcit-srechtiprechnng"' 1'»:>.■> S anerkannt hat —, ein Verlust des Riihegehaltsanipvnches verbunden. „Tic. Vorschriften über die fristlose .stündignng von Ticnstverträgcn" — heißt cs in dem Urteil— „nnd auf . Ruhegehaltsverträge ivedcr direkt noch entprechend aitzmvcttdeu. Ter- Grundsatz von Trei. und Glänbeu kann/ cs als tutztimntbar erfcheiiten laiteit. bei fchivcrer Vcrfehltmg das Ruhegehalt zn gewähren. Tafür genügen aber nicht. Olle Verfehlungen, die zur fristlosen Entlannng an-sreichen. Tic Tortsi'tzung des Arbeits- :Verhältnisses setzt in aller Regel-ein beiondercs gegenseitiges Vertranensverhältnis voraus. Vor. 'einem solchen Verhältnis ist ' aber keine Rebe mehr, wenn keine Tienste mehr zn leisten und." Auch das Reichsarbeitsgericht hat in einem. Urteil, vom -0. Oktober 10.",5 «„Arveitsrecht-startei" vom 0. Rlärz 1000) betont, bah die Pcnsivnszahlnttg nicht ein persönliches Vertraüettsverhältnis. iv-e es bei bestehendeiy Tienstvertrag für die weiter^.- Tnsammenarbeit der Parteien erforderlich ist. vorausietzt. Tiefem Urteil ' lag folgender zugrunde: Ter stläg'er tvar als leitender A r z t beim Beklagten beickchttigt. Im Jahre 10-l-l vereinbarten die Parteien mach der fristlosen Etttlasimtg des ülägers. dah dieser seine Tätigkeit als leitender 'Arzt des Beklagten anigab und sich verpflichtete, in einer bestimmten Gegend nicht mehr als Ehirnrg tätig zn tverden. Ter Beklagte setzke dem Plager ein lebenslängliches Rnhegehalt aus und gestand.ihm das Recht ,311. Privatpatieittert im ärankeithatts des Beklagten zu behandeln. Von der Ruhegehaltsvereinbarnng trat der Beklagte mit der Behanptnng zurück, der .sttager habe dicie Berechligtmg mißbraucht. äTem Plager ist trotz- - dem .sein Rnhegehalt in drei Instanzen zngesprochen worden. Beschwerden Uber das Ausbleiben deir C.-V.-Zeitung, UmleiiP* wünsche sind stets dem zuständigen Postamt (Zeilungsstelle) zu unterbreiten. Die Bezugsgebühren sind an den Briefträger zu zahlen.- den Ausschluß an? der Anwaltschaft ans. .weil er sich durchdiese Ehetchlteßnng in einen ttttiiber» druckbaren Gegensatz, zn-.den. thtn bekannten Rasse- ■ grnndsätzen des national sozial ist, scheu ..Staates gesetzt habe. - - Ueber den Handlungsagenten - Das- V a n d g e r i ch t H a m b u r g hat i.n einem im --,..ä n r z b e r i ch t e r st a t. t c r" .19-10, Sette 421, verotsentlichten- Beschluß den Stand- Punkt vertreten, daß es k c t n 'gesetzliches Verbot inr Handlnitgsagenten gibt, zn gleicher Zeit verschiedene in Pvnkurrenz miteinander stehende Tirmen zu vertreten. Vielmehr ist es-sogar üblich, daß Vertreter nicht ans die Vertrettmg eines Fa-- brikaisten beschränkt zn sein psle«zen. zumal -wenn, .es sich um ganz spezielle Fubrikate handelt. Wenn der Tabrikant wünscht, daß sein Vertreter ansschließlich für ihn tätig ist. dann muß er durch bestimmte : und scharfmttrisienc .stvitknrrenzklauscln dies znm Ausdruck bringen. Unpfändbarer Anspruch Ter „P n r,3 b e r i ch t e r st atte r" 1000. Seite 200. veröttetitlicht einen Beschluß' des P a m m e r g e r i ch t s . das sich mit fvlgendcm bedeutsamen Tall beschastigt hatte: Ein Gläubiger, der ermittelt hatte, daß seist Schuldner einen Teil seiner 'Möbel bei -einem Spedilenr eingelagert hatte, ließ den Anspruch des. Schnldners gegen den Spediteur aut Herausgabe der betreisenden 'ülöbel pfäudeit und sich zur Eiuziehuug überweiseu. Ter Schutduer legte gegen den Ptäudungsbeschluß Eriitueriiug ein. weil er die Plöbel wieder benötigen iverde. wenn er eine neue Wohnung nähme. 'Gegenüber der Ansicht des AmtSliericht-?. daß die Aniveudung der V-örschritten über die llnpfändbarkeit von Sachen auf die Pfändung' von Tvrdermtgcn nicht zulässig sei. erklärte das Pammergericht, wenn — wie hier — . ein H e r a.n s g a b e a n s p r ti ch gepsiindet sei, so müsse auch die Trage der Unpfändbarkeit ge-' prüit. iverden. Tie Erwägiingen hierzu hätten grundsätzlich den gleichen' wirtschaitlichen und sozialen Boden, ob mir die Sache selbst oder der -'Herausgabeanspruch gepfändet sei. Ma. Uo. Juristische Wochenschau Verkauf eines Geschäfts mit arischem Firmennamen cm einen Volljuden Ein Arier betrieb seit dem Jahre 1931 unter der Tivma ..E. ,st. Patieeversand" einstasseeveriandgeschäst. das er im Jahre 10:1-1 an einen Vollinden verkanite., In dem Bantvertrag wurde vereinbart, daß der Jude die arische Tirma iort- ..führen ' -kvmic.' Tas L b e r l a n d e s g e r i ch t Hambnrst bat in einem jetzt in der „Inr i st i i äi e » Bö 0 dt e n f ch r i f l" 1016. S. 9i >. verösienllicluen Urteil dahin erkannt, daß eine Verernbarmig. die dazu führt, daß ein VoUjnde kiinilig unter einem arischen Rainen -Handel detreibt, gegen die'gnten SittenwePst0heurnd-daher nickstig sei. ' Tenn die nativnalsozialistitTche Weltanschaumtg. welcktc sür die Rechtsempsindung maßgebend sei, srebe dem Indentnm ablehnend gegenüber. Tie 'Mehrzahl der Volksgenossen vermeide es deshalb grundsätzlich, bei Inden, jedenialls bei VoUjnden, zn lanten. Außerdem seien Parteigenöiien nnd den Angebörcgeii vieler Gliedernngen lind Verbände das Einlaufen bei Inden verboten. Tie-''fragliche. Vereinbarnstg'.iei sittenwidrig, weil sie geeignet sei, eine- Tänschnng über die Raüezngehörigkeit des Tirmenitihabers herbetznsühr-.'tt. Ausschluss aus der Anwaltschaft wegen Heirat einer Jüdin In der „I n r i st i s ch e n W 0 ch e n t ch r i ht" tvird rin Urteil des Ehreügeridttshotes bei der Reicchsredstsanwaltskammer verötsentlidn. dnrdt das ein deutid,blutiger Anwalt, der im Juni 10-1 ö eine Volljüditt geheiratet hatte, wegen gröblichen Verstoßes gegen" die ihm als Anwalt obliege tden Ptlidnen ans der Red«tsaitivaltid>tst -''ausgeschlossen worden ist. Ter Anwalthatte zur Rechtfertigung säncr Ehesdtließung geltend gemacht, daß seine fetzige Elteirau ihn mindestens scdis Jahre ltiitdnrc.i mtl erlteblidten Beträgen unterstützt .und ihn im >ahre 1010 heim Baden unter eigener VedensgeßUn' vom Tode des Ertrinkens gerettet hälfe. Obwohl der Eh^engeriditshof die uttltcti eiitwandsreien Beweggründe als nicht widerlegt anfah. sprach er Gerichtsurteile Rach einem Bericht der Tagespreüc wurde vom S ch ist n r g e r i di t B r a >> u f di iv e i g der 2S Iaiire alte 29aIler Sievers loegen Ermördiing des j ü d i >' ch e 11 Nansmanns i p v l v iv - iki znm Tode verurteilt. Ter Angeklagte be- - lianptete, den.'Mord begangen'zn haben, tuet( der Ermordete «ich vor feinem vaden mit ztvei 'Männern von der Tenlschen Arbeitsfront nntcrhalten habe. Hierüber fei er empört iicmcicit, in den Vaden gedrungen, in der Erregung habe er ..blindlings dranilos geschossen." In der Urteilsbegründnitg heißt es. ivenn der Aiiizeklagte seine Tat. als poliliidien Mord hinstelle, io müsse betont iverden. daß das dentidie 'Volk dcii politifdien : Vlorb ablehne. 'Tie Rüriiberger Gesetze seien anS einer Rottvehr Tenlsdilands gegen Rasieübersremdnng gesdiassen rvvrden. Aber niemand düw'e daraus folgern, daß ein Treindstämmiger keinen Sdmtz in Tenti'diland genieße oder vogeltrei wäre.' Audi dem Tremditämmigen ivürde jeder Schütz geivährt, deii das Gesetz ihm zubillige. Ein j ü d i s ch e r V i e h h ä n d l e r ans Hüttenbadi ist wegen groben Uiisngs zu 0 Wochen Hart verurteilt worden — umc die '„Tränkisdie Tageszeitung" meldet —, weit er eine braune Hoie nnd Marsdistiestü getragen und dadurch nach 'Ansidil des Geridsts den Euidrnck erweckt hatte, daß er eine SA-Hofc getragen habe. Wiedie „Rationaliozialistische Parteikorrespondenz" milteilt, steht der Tienstmantet der Hitlerstchend und des Tentfdieit Jungvolks auch ohne -Erkenntiiig-?- und Rangabzeichen unter ge-- setzlickiem Sdintz. 'Radi dem Ausscheide»' ans HI> und TI darr der Mantel nur umgefärbt ivciter- ' getragen werden. Der „Führer durch die Behörden und Organisationen". heransgegeben von Lberregierungsrat Tr. tziidwig .Münz -lWeidinannsdie'.Bnchhändlnug. Berlin lOlOl, liegt in einem Umrang von weit über 300 Seiten in neuer Auslage vor. Er gibt einen tür die Anskuntlsarheil sehr vrandib>trcn shstemalisdien Ueberblick über die Reid>snnd Staatsbehörden, die Länder. Partei nnd ..-'Arbkilsiroitt. die großen Bcreidie des -ständtsdicn Tuitbans und zahlreidzcr anderer Verbände und Träger des politiidien, wirlsdiartlicchen und knllnrellcn Lebens. Tie Einzelangaben. Anickirirten und,Personalia sind ans den neuesten Stand ge-. ,- bracht, diebozirktichen Gliedernngenin. .enrsprediender Weite iveitgehendst berücksiditigt. ' T:e Tarstellnng allein der iadilidien Or«zantsat'ion der treicn gewerblidzen Wirljd)ast beänspruchl mehr als 00 Seiten. Die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise Berlin teilt mit: Weibliches. Hanspersonal und Hausdiener und aus'chlicß'lidi ■ beim Iüdi'dien Arbeiisnaditveis 'Berlin. SW 19, ' Lindenstraße l> öo «Tel.: A 7 TönhoE 51001 anznsordern. männlicl)e A u s h i l t e n i ü r g r 0 b' e H a u s a r d e i r e n «Tensterontzen. Teppidstlov'c!!. 'Bohnern niw.1 ausschließlid, beim Iüdi'dten. Arbcirsnadiiveis. Berlin O 2, Rvscnslraße 2—1 «Tel.: T 1 Rorden-- 07111. - - --—-—- Wie im-- niitgeteill wird ist cs der Trivina D. Plaut. Känee-Lurrogatsabrik und Grotzrösterei. Bad Reustadk 'Saale«, gelungen, einen vollwertigen üaücem'atz «reinen E i cb v r i e n ' koister at Peiach nnd koscher iür Iattresdedari hcrauszildringen. Ter Berricv stebi unter, streng orivodorer Alnstcht des TistrcklMaddincr; Tr. Ephraim. Bad Ktssingen. 4-'

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