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Central-Verein-Zeitung · 1936-03-26 · 13 (26.3.1936) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
13 (26.3.1936)
Date
1936-03-26
Page
– (sequence 17)
Language
German
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C-V.-Zeitung Nr. 13 26.März 1936 Ein Jahr jüdische Wirtschaftshilfe Hilfe innerhalb des Zentralausschusses knüpfen wollen? Sie ist so positiv gemeint, wie die Arbeit. der Wirtschaftshilfe im als positiv* zu werten ist. «1V-U - Wie bereit« im Leitartikel der letzten Ausgabe der C.-V.-Zeitung an ge kündigt wurde, .bedarf das Bill») das von der.'Arbeit des Zentralaus, schusses.sür Hilfe und Aufbau auf- Grund seines Jahresberichtes, für '1935 gegeben wurde, noch -der ... Ergänzung in wichtigen Spezialsragcn. Zn ihnen - gehört das Gebiet der jüdischen Wirtschaftshilfe. . das einen erheblichen Teil der Gesamtarbeit des Zcntralausschusses ausmacht. Blättert man die rund 40 Seiten dieses Abschnittes des Gesamtberichts durch, so wird klar, welch ungeheure Arbeitsleistung und welche Unmenge. Organisationsarbeit zu vollbringen war, um in dem gesteckten, bescheidenen Rahmen die höchstmöglichen Nutzesfekte zu erzielen. DaS gilt besonders für ein Jahr, wie das vergangene, in dem neben vielen anderen, auch die wirtschaftliche Situation der Juden in Deutschland Wandlungen unterworfen war^ die die zuständigen jüdischen Zentralstellen vor immer neue Aufgaben stellten. Unsere Leser kennen bereits aus der Artikelserie . über die jüdische Wirtschaftshilfe (Ar. 14, 15 und 16 der C.-V.-Zeitung, Jahrgang 1935) in großen Zügen ihre Aufgaben und Organisation. Beides hat sich im weiteren Verlauf des Jahres erheblich erweitert. Tie fortschreitende Liquidation jüdischen Besitzes, die Ueberführung vieler Geschäfte und Unternehmungen aus ji'tbtfcijcn in arische Hände, haben — um nur einige*" Beispiele zu nennen — die Wirtschaftshilfe vor neue und große Aufgaben gestellt. So war es notwendig. einen Teil der Beratungstätigkeit unmittelbar in einzelne Gemeinden zu verlegen, um mit Hilfe sogenannter „fliegender Wirtschaftsberater" von Fall zu Fall Mitglieder von Kleingemeindcn zu beraten. Reben die Maßnahmen der reinen.Wirtschaftshilfe traten wirtschaftspolitische Eingaben an Behörden. Aufgabe der Wirtschaftshilfe aber war es vor allem, zur Erhaltung jüdischer Existenzen beiz-.itragen oder die Liquidation des Besitzes in geordneter Form vorzunehmen. Diesem Zwecke dienten: Einzelberätung: Bereitstellung von Mitteln ..und — soweit möglich und angängig — die Herstellung von wirtschaftlichen Verbindungen zu Kreditinstituten. Wirtschaft? h i lfskred i t e wurden.zur Begleichung rückständiger Hnpvthekcnzinsen. um Zwangsversteigerungen zu vermeiden, vergeben. In Anbetracht der Verhältnismäßig geringen zur Verfügung stehenden Mittel waren und sind selbstverständlich hier wie bei allen anderen Maßnahmen der Wirtschaftshilfe Beschränkungen sowohl der Höhe der Summen als auch des Kreises der unterstützten Personen nach notwendig. Es ist unmöglich, an dieser Stelle alle, die Gesichtspunkte aufzuführen, die für die Wirtschaftshilfe bei ihren Kontingentierungsmaßnah. men entscheidend sind. Aber daß sie ihre Berechtigung haben, kann keinem Zweifel unterliegen, besonders wenn man die Vielzahl der Ausgaben berücksichtigt, die mit beschränkten Mitteln gleichzeitig in Angriff genommen werden mußten. So wurde z. B. auch ein Fonds für Liquidationskredite geschaffen, um eine — in mehr- . facher Hinsicht schädliche überstürzte Liquidation zu verhindern. Andererseits kam es zu Vereinbannigen mit jüdischen Institutionen und Stiftungcn, die über eigene Vermögcnsmittel verfügen, nach denen ein Teil des Vermögens solcher Stiftungen in erststelligen Hypotheken auf Grundstücke mit jüdischen Eigentümern angelegt werden soll. Die Bedeutung der Arbeit der Wirtschaftshilfe ergibt sich schließlich daraus, daß sämtliche Wirtsckrastshilfsstellen im Reich im Jahre 1935 von insgesamt etwa 62000 Personen in Anspruch ge- »ommen worden sind. Reben diesen neuen Formen der Kredithilfc sind die bereits im Vorjahr eingerichteten beibehaltcn.worden. Wie vielseitig auch hier die Arbeit und wie notwendig eine genaue Einteilung der Mittel war, ergibt folgende Aufstellung über die Formen, in denen Wirtschaftshilsksredite (insgesamt 1410 Kredite mit 0.22 Mill. RM) vergeben wurden: Umzugsbeihilfcn, Zuschüsse zum Erwerb von Netzkarten der Reichsbahn für Wandergewerbetreibende und Vertreters Beihilfen zur Begleichung von Steuer- und Hypothekenzinsrückstünden, Vorschüsse zur Finanzierung von Handwerkeraufträgen, Liescrantenkredite für Kleinhändler. Kredite zum Neuaufbau von Eristenzen. Auch hier war allerdings größte Beschränkung notwendig, der ein- :. zelne Wirtschastshilfckredit soll 200 RM nicht übersteigen. Gegenüber dea Darlehen der jüdischen Darlehenskassen ist der Spielraum allerdings insofern etwas weiter, als der . Begriff des „produktiven Verwendungszwecks" nicht so eng wie bei den Tarlehen gefaßt ist. Es ist selbstverständlich, das; die . Verteilung der zentral ^ur, Verfügung stehenden Mittel aus die einzelnen stellen im Reich nicht nach Schema F vor sich ging, sondern daß Gebiete, in denen ein stärkeres Bedürfnis nach solchen Krediten vorhanden war, auch stärker bedacht wurden. Für 1936 hat der Haushaltsausschuß der Reichsvertretung beschlossen. 100 000 NM für Wirtschaftshilfskredite anzusetzen. während 1935 der zentrale Anteil nur 53-000 RM betrügen hatte. Das Netz der jüdischen Darlehenslassen (jetzt 60 Kassen, t« denen 1.2 Millionen RM vcsamtkapital zirkuliert) wurde ebenfalls erweitert gleichzeitig aber auch durch organisatorische Maßnahmen straffer zusammengefaßt, um eiue zweckentsprechendere Arbeit zu gewährleisten. Wie erinnerlich, arbeitet die Zentralstelle, für jüdisch)« ' Tarlehenskassen u. a. auch mit einem Kredit, der American Joint Reconstruction Foundation, (0,35 Millionen RM), zu dem entsprechende Beiträge, der'. einzelnen Gemeindenbzw. GemeindeverbäNde. > treten. Es'.ist erfreulich, das; von -einer fortschreitenden K o.n s v l i d.i e r u n g des jüdischen Tarlehnskassenwesens berichtet werden kann.- Tic- Entwicklung der einzelnen Kassen schritt 1935 stetiger fort, als dies in-, den Jahren vorher der Fall war. Wie bereits gesagt, sind die Bedingungen der Darlchuskassen für Kredite hinsichtlich der produktiven Verwendung und der «vtwcndigen Bürgschäften verhältnismäßig streng. Im abgelauscnen Jahr wurde ein neuer Kredit typ geschaffen, der für neu zu ge zöge ne oder zuziehende G e me i n d e m i tg l i e de r dest i m m t ist, denen die Beibringung der sonst notwendigen Bürgsclvrftcu infolge der Unbclamuhcit am neuen Wohnsitz erschwert ist. Allerdings muß auch hier der Vcrivcndriugszwcck und die Persönlichkeit des Darlehensnehmers Gewähr für die Rückzahlung bieten. Ferner gelang auch die Bereitstcllung kurzfristiger Spezialkreditc für Saisougcschüste. Fünf Berufsgruppen stellten den Hauptteil der Darlehnsnehmer: Einzelhändler mit offcneu Verkaufsstellen, Großhändler, Kleinhändler, Handwerker und Vertreter. Ter Zentralansschnß schließt den Abschnitt des Berichts über die Darlehnskassen mit folgenden bemerkenswerten Sätzen: „Aber gerade für eine jüdische Gemeinschaft, deren Lebensraunr sich schmälert, deren Lebensstandard im Abnehmen begriffen ist. und deren Lebenshaltung in Beruf und .Arbeit des einzelnen Inden entscheidend auf die Prodnktiviernng kleiner und klemstcr Existenzformen angewiesen ist, haben die Tarlehenskassen im Nahmen der jüdischen Sozialarbeit eine sozialpolitische Aufgabe von schicksalsmäßiger Bedeutung, deren Bewältigung sie künftig vor schwere Bewährungsproben stellt." Daß in den Rahmen der Wirtschaftshilfe auch der sogenannte ' „B e r m i t t l u n g s d i e n st" gehört, haben wir ebenfalls schon mehrfach erwähnt. Er soll Geber und Nehmer von Darlehen und Beteiligungen, Käufer und Verkäufer von Geschäften lisch. zusammenbringen.- Er hat insbesondere für diejenigen Bedeutung, denen der Zugang zu Maklerfirmen oder die Möglichkeit der Zeitungsanzeige nicht gegeben war. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Aktionsradius dieses Vermittlungsdienstes nicht übermäßig groß ist und daß er, je mehr Juden als Darlehensgeber oder Käufer von Geschäften ausscheiden. im Laufe der Zeit sich weiter verengert, so daß auch jetzt von seiten der Wirtschaftshilfe durch organisatorische Maßnahmen versucht wird, den Markt für die beteiligten Interessenten durch unmittelbare Beratung überschaubar zu machen und auf diese Weise Interessenten von Fall zu Fall miteinander in Verbindung zu bringen. Die besondere Aufgabe der j ü d i s ch e n Arbeitsnachweise dürste nunmehr jedem . Juden in Deutschland klar geworden fein. Tie Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland ist im Laufe des vergangenen Jahres der Wirtschaftshilfe als Unterabteilung eingeordnet worden. Tie C.-V.-Zeitung hat vor einiger Zeit (Nr. 5l. Jahrgang 1936) auf die Not- Wendigkeit hingewiescn, daß die jüdischen Arbeits- Nachweise mehr und mehr von allen jüdischen Arbeitgebern in Anspruch genommen werden müssen. Diesen.Appell wiederholen wir angesichts des Berichts des Zentralansschnsses, der u. a. ans das weiterhin starke Ueberangebot an männlichen kaufmännischen Kräften hinweist, während die Vermittlungszisfern in den weiblichen Abteilungen als im ganzen günstiger bezeichnet werden. Stichwortartig sei schließlich noch ans die ideellen und materiellen Hilfsmaßnahmen für besondere Berufsgruppen hingewiesen, die sich insbesondere auf eine Reihe freier.Berufe, wie Aerzte, Tierärzte, Zahnärzte. . Apotheker. Hochschullehrer und Künstler (Jüdische Künstlerhilfe. Kulturbünde), erstreckten. Tie C.-V.- Zeitung hat auch darüber schon mehrfach aussührlich . berichtet (Nr. 19 und 'Jit. 25, Jahrgang 1935). lieber jedes einzelne dieser Gebiete vermittelt uns der Bericht des Zentralausschusscs. ein anschauliches Bild mit vielen Einzelheiten, aus dom man die Erkenntnis gewinnt, daß . überall eine Arbeit, geleistet wird, die im Rah-, men des Möglichen den größten Erfolg zu erreichen bestrebt ist. Angesichts des großen Werke?, das hier geschaffen wurde, wäre es sinnlos, an dieser oder jener Einzelheit bezw. au dem einen oder anderen speziellen Fall Kritik üben zu wollen, ganz abgesehen davon, daß sie infolge der Fülle des in dem Bericht auf einmal gebotenen Materials im Rahmen einer Zeitung auch kaum möglich waren. Immerhin könnte sie sicherlich in manchen Punkten der Arbeit des Zcntralausschusses förderlich sein. Ta zu wäre aber notwendig,' daß er von der Form der großen Pauschalberichterstattiing ab- Lefsentlichkeit über die Arbeit der einzelnen Zweige der Wirtschaftshilfe unterrichtet. Dann wäre es auch leichter möglich, positive Anregungen zu dieser oder jener Frage zu. geben. Dies sei für den Augenblick die einzige Kritik, die wir an den umfangreichen Bericht der Wirtschasts- Zur Umsatzsteuer . . Die Vermietung uud VcrPachtnuq a u ch v o n e t n g-o r i ch t ei e n Z i m ui e r n t)t - seit dem 1. Januar -'1035 von der. Umsatzsteuer befreit. Dies gilt Jedoch nicht.- svivett es frcii nur eine?. Beherbergung. in Gäststätten handelt (Ums.St.G? 4. Zisf. 10). Für zahlreiche Persvnen. Hausbesitzer. -Vereine, 'Anstalten niro.. die fremde Personen betzcrbergcn, ist daher — woraus der ..K u r z b e r i ch t e r st a t t e r" hruweist — der Begriff der Gaststätte von Bedeutung. Eine solche liegt vor, wenn jemand nachhaltig gegen Entgelt Gäste ausnimint lind ihnen außer ihren Wohnräumen mindestens einen gemcinschastlichen. Oppenheim Das bekannJeSpezialhaus für Kleiderstoffe Charlottenburg, Wilmersdorfer Str. 115-116 Wollstoffe ~ Samt ~ Seidenstoffe Anseuthaltsraiini. z. B. zur Eirniahme der Mahlzeiten. -- zur. Beringung rfolit cv>otcl, Pension, . Logierhaus niw.). 'A.ve. der Reichsfinanzhof sagt, ' ist. der Begriff der Gaststätte mit dieser Gesetzesvorschrift (TB S 2>) Zündend f»r das Iliiis.rtzsteuerrecht bestimmt. Sv wurde ein Verein für »msalistenerpslichtlg erklärt, lrotzdein er ausschließlich Bereinsinitglieder aufnahin niid die vorhandenen Geineilifibastsräuine der Allgemcinheit nicht zugänglich waren. (RFH v. 10. Dezember 193554935). Fragen des Wettb ewerbs Was sind erlaubte Werbegaben? Tie Fachuntergrilppe „Reklaincartikel.Jndustric der Fachgriippe 5 der 2L,rtici>iitsgruppe Druck- und Papierverarbeitnilg" teilt, wie dein ..Wirtschaftsblatt der Industrie- und Handelskammer" zu Berlin zu entnehinen ist. mit: „Durch die Presse sind in der letzten Zeit wiederliolt Hinweise ,auf die llnzulässigkeit von Zugaben gegaygen, insbesondere wurden Auszüge aiis einem Urteil des Reichsgerichts vom io. Dezember 19 '.5 (II 242135) veröffentlicht, iveltste den Tatbestand dieser Entscheidung nicht crjchöpseiid iviedergegeben und daher vielfach zu irrtümlichen Alis- . fassuuge» gesührt haben. Unter llebo-rschristeu wie .Werbegabeu sind Zugaben'. .Reklaii'egesch?nke sind iinziilässig' und' ähnlichen wurde dargelegt, daß das Reichsgericht erneu Standpunkt ciiigeiiviuineu habe, der die Verteilung von 3>eklnineartikcln schlechtweg als Verstoß ' gegen die Ziigabeverordiuiiig oder als uiilailteres Ttzerbemittel keniizeichiie und damit unziiläfsig inactie. Tie-s trifft aber keinesmegs zu. Dem Tatbestand der höchstrichterlichen Entscheidung lag ein Vorgang zugrunde, welcher die Verteilring eines zal,närztlichcu Jahrbuches betrifft, das nach.-den. Ausführungen der Urteilsbegründung» zur Führuiig einer Praris rinumgänglich ist. mrd das keinen festen, unlöslichen Reklameaufdruck trug. Tiefes Jahrbuch wurde im mittelbaren oder unmittelbaren Znsammeirhang mit Lstarerrliefcrunge» verteilt. Es handelt sich hier also nicht um die üblichen Werbegaben mit festem Firmen, oder Neklameausdruck, wie Neklamekalender, Taschrrr- und Notizkalender, Pultkalender. Portefeuilleartikel, die Herste im Geschäftsleben wegen ihrer großen Streuung und Dauerwirkung als bevorzugtes Werbemittel allgemein eingefiihrt ririd ühlich sind. Das Reichsgericht weift vielmel>r. ausdrücklich darauf hin, daß die erkvahnlen Bückier .nicht einfachen Kalendern oder Notizbüchern gleichzustellen sind, wie sie die Gerverbetreibenden zrim Jahresfchliiß an Kunden oder zu werbende Kunden verteilen.' Es ist in diesem Znsammenhairg. auch die Verordiiring des Herrn Rcichskommrssars für Prcisüberivachung vom l9. Jlilii 1935 zu erivährrcn, die sich gegerrTlllervebcfchränkilngen wendet, da .derartige Beschränk, rügen den geregelten Ablauf des Wirtfck^rstslcbcrrs hindern. Sie hemirreii Wettbeiverb rind gesunde Preisentwicklmig, sie müssen auch zu empfindlichen Störungen innerhalb der Werbewirtsck;ast rühren.' Es fallen hierunter auch Orgairisatioirsbefchlüsse. rvelche die Verteilung von zulässigen Werbegabeu ihren Mitgliedern, verbieten. Wir kvirrren ausdrücklich erklären, daß auch der Werbcrat der deritichen 3)tzirt>chait gegen die Verteilung der üblichen ' Rellamelalender,. Taschen- und 3kotizkalerrder und Porteseuillegegen. stände mit dauerhastenr Firmen- oder 2Üerbeausdrnck nichts cinzuwenden hat. wenn sie als Wcrbcgaben Verwendrurg finde». Tie? llürrbetreibeirdcn köinrei, sich also rveilerhin der ge- . nannten Werbemittel, deren Herstellriiig i» zahlreichen Betrieben rn.it Tansenden von Gefvlgsckiaftsmitglicdcrn erfolgt, ungchiirdert bedicncii." Sammelbestellungen im Betrieb Ter Z o „d e r mi s sch rr s; z ut Rege f u ng vor, W e t t b e w e r b s f r n g e n i », (v i n z e l - > Handel veröffentlicht.eine Reihe von Gnlachten. die sich n. a. mit der Werlnrng für Sannnel. beslollnngen in Betriebe» beschäftigen. Ter Sonderans'chnß verneint die'Frage, ob'es einem Einzel- . Händler, gestaltet fei. Betriebssichrer oder Gefolgfchaftsinitglieder aiifzrisordern. im Betriebe für ihn LamiirelbesteUniigcir zu tätigen, mit folgender Br, gxür,dring: Ter Einzelhändler, der durch-den Betriebsführer oder ein Mitglied der Gesvlgschait ,zn Saimnelbestellungkir im Betrieb aiifsordern läßt, beabsichtigt die perfönlichen Beziehnngeii des Betriebsnirgehörigcir zur Betriebsgemeinfchait, insbesondere arrch feinen Einfluß oder sein Ansehen als Vorspann für feine eigenen Jnteresfen anszunutzen und damit die freie Entschließung des zu werbenden Knuden durch rvettbewerbsfrcmde Alittel? zrr i beerirfluffen. Ter Einzelhündler verschafft sich hierdurch einen Vorsprung gegenüber den übrigen Aiitbewerbern. die nach streng kauirnärrniicheir Wellberverbsgriiirdfatzeir diese Art der Werbung ablehnen .niid den Wettbewerb lediglich auf »gene gerverblick)». Lc-,stiingen—(Güte und Preisrvürdrgkeit der airgebvtkiien Ware) stützen^ Tie Siltenividrig- . feit einer solche» Arissorderirng zu Sanuircl. . bestelluiigen in, Betriebe wird verstärkt, wenn dem AHtglied der Betriebsgemeinfchast für seine Werbetätigkeit eine Belohnung, wenn auch nur in Fornr mittelbarer Vorteile, in Arissicht gestellt oder geroährt wird, Tie tzinipaniinirg von Privatpersonen für geschäftliche Zivecke hatte der Sonderausschuß, wie es in den Zeitungen weiter heißt, bereits in einem E»itack>teii von l0-'>3als Verstoß gegen die Erriurdsätze eines ehrbaren Geschäftsverkehrs abgelehnt. . Zur diesem Eutachteu weist die Zlveck- . ve rc i „ i g n ii g ,.V e r sa nd ge schä ftc" der Ltz i r t s ch a s t s g r u p P e „E i n z c l h a n d e I" mif eine Enljck>eid>»rg des Reichswirtschaftsmiuisters lii», daß gegen. Saimnelbestellnngcu. die in einer Sendung an den Samnielbesteller ansgeliesert werden und bei denen dem SaniiiielbesteUer ledigl ich der handelsübliche Mengenrabatt mrd der gefetzlieti zulässige 'Varrabalt geioälirt roird, Vedenlen nielit gelleikd zu maet>en seien. .Auel; habe der 3>leiel)sorganisationsleiler. Hauptamt RSBO, um Mißverständiiisien vvrziidengen. llargestellt, daß . von dem Verbot einer Werbetätigleit oder Vermittlmig für Firmen mir die Vetriebszellenobmänuer betroiien ivürden? Tieses - Verbot erstrecke sich selbstoerständlich nicht ans Betriebsgesolgieliajlen. da Sämmelvestellnngeii durch die Gefolgichaflsmitglieder»icht zrr beanstanden und geietzlicl, erlaubt feie». Es stehe also, sa schiießt.die '>>!itteiluug. nach rvie vor den Gesolgschaftsmitgliedcru frei. Waren aus Versairdgejckiirstcn zrr beziehen. 7nn übrigen sei zu erwarten, daß weitere Klarstellungen durch die ziiständlgcn Stellen in stürze erfolgen würden. Oie Lehrliugsrolle In einer Beiratssitziurg der Jrrdriftrre- und Handelslaimner zir Berlin gab ». a. Syndikus Tr. H v f f »r a u n eiizeu Bericht über die Tätig, - seit der Kammer auf dem Gebiet.der kaufinänui- .schen und gerverblicheu Berufserziehuiig. Die Industrie- und Handelskammer zir Berlin sei. so er-, klärte er nackr dM Berichten in der Tagespresse, die erste de>itscl>e Kammer gewesen, die — kurz »ach der Nlachtüberuayiire durch die nationaljozialistische!)legieruiig eine Lehrliiigsrolle angelegt Hape, in der zurzeit rund 3 l 00 0 Lehr- I i ii g e reg i st r i e r l seien. Die Ausgabe der Lehrlingsroile bestelle »icht nur darin, die vorhairdencir Lehrverhältiiisse statistisch zu erfassen, sondern sicherznstellen. daß' bei Abschluß eines Lehrvertrages die natürlichen'Voraussetzungeu ihr eine erfolgreiche z'lnsbrldniig vorl>a>iden seien. Für Leyroerlrugsstreitigkeiten. die sich niifdie Ausbildung bezögen, habe die Kammer 'Anfang I'.'-u eine GntelteUe ei»gerick>tet, bei der 1035 über 2NJ Streilsälle durch Vergleick> beigelegt »vorden seien, »geiler habe der illejerent hinsichtlich der?)ndnstrie Farliarbeiter Prüflinge» mitgeteilt. daß lnslier für 13 Vehrbernre die Prüsiliigssordcruiigcn sertiggesleilt werden konnteu. . » In die F. W. I. lGesellsrhaft zur!A>rdtru:ig wirtschaftlicher v.Jiilcresseii von in Deutschland rvvhnhaftell oder wohnhaft gewesenen Juden rrr. b. H.» rvürde, wie die Presseabteil,tilg der Reichs- Vertretung der Inden in Deutschland mitteilt, Siegfried 'Mielz>>nski (Berlin) als Leiter der neugegründeten ','lbteilimg für die Beratung. Bet.rerirliig rmd Berwertring jüdischer Einzethandels' betriebe berilieir. Siegfried F))iielzr>nski. der seit -?)ai>rzel>iitei« I>ervorragende Stellnngeii in jühren. den Eiirzelhairdelsbetrieben und zentralen Eirrkaiiisgeieltichasten für L'üaren? und Kaiifhaiisbelriebe eingeiivinmeii I>at. wird iirnerlialb der F. W. I. alle-den EinzeUlanoel betreffenden Fragen bearbeiten. Jubiläen Die Firma llry Gebrüder in Leipzig, deren Finer . Jiihaber. Moritz llry lange Zeit im .Hanptvorsland des. E.-B. war,' beging am 31. Alarz il,r >l>. <c,eschä'tsj>ibilänm. Tie Firma hat ans. dem «bebiet der 'Aöaren und Kansliansbra>ick>e Bedentsames geleistet. 'Ans ihr ist der ebenfalls, im Familieirbefitz befindliche Grohag-Konzerrr hervvrgegaiigen. der eine bedelitsame Stellung auf dem Gebiet der Großbetriebe des Eiuzelhaudels kiiririmlnt-und in dem.die zioeile Geiierätivn der Grüirdersanrilie bereits mitarbeitet. Bor einigen München konnte das angesehene und beliebte Kaufhaus Emma Blum, Frankfurt am MamF uur ein halbes Jahrhuiidrrt fernes Vcsteycus zurück-- blicken. Tas Uleschält, das sich >»r Veiil; der Griindetin, Frau Omina Trier, geb. Blum, und ihrer beiden- 2bhne. denen die Eeschäslsiül>rung vbl-iegt. beiindet, batte nrsvrünalich seinen Siir rin Bangrabcn. Schon äs knesterF-jeit wurde es in die Reincckstraße verlegt. >vo es mich-heute- »och - in allerdings »veit vergrößeiteiu Uiuiuug — ist. Mehr als achtzig Angestellte stehen in den Diensten der Firma. Tie Firma Joseph u. Sohn in t!ö»Idenberg r.'Irnmark> begebt and I. April das äujährige vleichailsfubitäum. Der Jnl,äber> Willy Joseph, ist 30 Jahre kauiinännisch er'vlgrcich tätig.

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