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Central-Verein-Zeitung · 1936-02-20 · 8 (20.2.1936) · page 13

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
8 (20.2.1936)
Date
1936-02-20
Page
– (sequence 13)
Language
German
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C-V.-Zeitung Nr. 8 20.Februar 1936 Die Neufassung der Transferbestimmung für Auswanderer / v°-> R-aoiffe*»»*« II{. Freigrenze, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, .•Betriebsabwanderung a) Freigrenze Die durch die Dritte Durchführungsverordnung vom 1. Dezember 1935 eingeführte Freigrenze für die Auswanderung in Höhe von 1000 NM berrifst ■ nicht, wie vielfach angenommen wird, eine Zuteilung von Bardevisen, sondern nur gewisse Möglichkeiten eines Ersatztransfers. Hierdurch soll jedem 'Auswanderer die Verfügung über einen kleineren, für jede Existenzgründung im 'Ausland erforderlichen Betrag ermöglicht werden. Im Rahmen von 1000 RM soll der 'Auswanderer über Vermögenswerte, die sich zn>n Zeitpunkt seiner 'Auswanderung, im 'A^usland befinden, verfügen können. Er kann also über eigene Forderungen. gegen 'Ausländer, über eigene im 'Ausland liegende Wertpapiere und über den Erlös mitausgeführter Waren ohne Genehm,gung und ohne besondere Freistellung von der 'Anbietungspflicht verfügen. Hieraus folgt, daß es sich nicht nur um eine - Freigabe bereits im Ausland befindlicher Werte handelt, sondern daß vielmehr die Ueberführung der Werte innerhalb der Freigrenze auch gleichzeitig mit der 'Auswanderung erfolgen kann. Obwohl nach der Neuregelung eine Freigabe von Exportförderungen für Auswauderungszwecke niemals in Frage kommen soll, ist eine dahingehende Ausnahme für die erwähnte Freigrenze nicht statuiert. Da hierfür eine Freigabe überhaupt nicht erforderlich ist und die Freigrenze Forderungen aller Art ohne Unterschied betrifft, erscheint im Nahmen der 1000 NM auch eine Verfügung über eigene Exportförderungen zulässig. Zur Vermeidung von Beanstandungen hinsichtlich der Höhe der ausgeführten bzw. im Ausland verwendeten Werte empfiehlt es sich, sich Belege hierüber zu verschaffen. Unter Umständen dürfte die Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinig u u g angebracht fein. Für dewUlmfang der Freigrenze ist insbeson- . dere zu beachten, daß Umzugsgut in die 1000 RM nicht mit einbezogen wird. Unter den Begriff des Ilmzugsguts fällt jedoch nur privater Hausrat u. dergl., nicht dagegen gewerbliche Gegenstände oder sonstige Stücke, die über den Rahmen eines gewöhnlichen Haushalts hinausgehen, wie z. B. ein Kraftwagen. In allen solchen Fällen muß entweder eine besondere Unbedenklichkeitsbescheinigung von seiten der Devisenstelle erteilt werden, oder der betreffende Gegenstand füllt in die 1000-RM-Grenze. Schließlich ist für die Anwendung der Freigrenze zu betonen, daß sie bei der Auswanderung von Familienangehörigen,-wie Ehegatten, Eltern, Kindern, immer nur einmal für das Familienüberhaupt gilt. Abweichungen ergeben sich, wenn die einzelnen Personen verschiedene» Haushaltungen angehören. Im Einzelfall kann die Rechtsläge sehr zweifelhaft sein, wenn verschwislerte oder verschwägerte Personen im gemeinsamen' Haushalt Zusammenleben. b) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Jede devisenrcchtliche Genehmigung in einer AuswandcrungSscche, gleichgültig.. ob es sich um einen Transfer vor oder nach erfolgter Uebersiedlung handelt, hat das Vorhandensein einer ' steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Auswandererzuständigen Finanzamtes 'zur Boraussetzung. Aus dieser steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung muß hervorgehcn. daß Steucrrückständc nicht bestehen, und daß der Antragsteller das zur Mitnahme beantragte Kapital als eigenes Vermögen besitzt. In den meisten Fällen muß daher der Antragsteller zur Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine neue Einkommensteuererklärung für das laufende Rumpfjahr äbgeben. Will er fremdes, ihm zur Eristenzgründung geliehenes oder geschenktes Kapital transferieren, so erteilt die Devisenstelle eine Genehmigung nur dann, wenn es sich um ein ernstes- . Darlchiv oder eine ernste Schenkung handelt und der Verdacht der Kapital- oder. Steuerflucht gegen den Tarlehnsgeber oder den Schenker nicht besteht. Tie Ernstlichkeit wird iü der Regel bei Unterstützung durch nahe Verwandte, z. B. Eltern oder Geschwister, angenommen: wollen entferntere Derwandte oder mit dem Antragsteller nicht in. verwandtschaftlicher Beziehung stehende Personen diesem ein Tarlehn oder eine Schenkung machen, so müssen besondere Gründe vorliegen, wenn die Mitnahme des so erworbenen Kapitals gestattet werden soll. Ter Tarlehnsgeber oder Schenker muß den von ihm zur Verfügung gestellten Betrag . als eigenes Vermögen besitzen und auch auf Grund seiner Vermögensverhältnisse in der Lage sein, dem Auswandernden einen solchen Betrag geben zu können. Tie Prüfung der Frage, ob Steuerschulden..-.'.- bestehen, umfaßt auch die Schcnknngsstcner für den zu schenkenden Betrag, also ob eine Schenkungsfteuer zu zahlen bzw. ob sie bezahlt ist. Hierbei ist zu beachten, daß Schenkungen von Eltern a» Kinder. bis zum Betrage von. 30 000 RM schenkungsstcuerfrei sind: bei höheren Schenkungen nur der 30 000 RM übersteigende Betrag. Schen>! kungen von Kindern an Eltern sind dagegen nur" bis 2000 RM schenkiingsstcuersrei, und auch hier ist bei. höheren Zuwendungen der ganze geschenkte Betrag steuerpflichtig. In dem . Verfahren zur Erteilung der stenerlichen Ilnbedenklichkeitsbeschcinigung wird auch die Frage geprüft, ob der Antragsteller reichssluchtsteuerpflichtig ist. Wenn auf Grund der maßgebenden Vermögen- oder Einkvmmensteuerbescheide vom Finanzamt die Reichsfluchtstcuerpilicht bejaht wird,-,so erläßt dieses nunstens einen Sicherheitsbescheid. in dem dem Steuerpflichtigen aufgegeben wird, sürdie zu zahlende Rcichsfluchtsteuer in bestimmter Höhe Sicherheit - zu leisten. Wird diese Sicljerheit geleistet, so steht — wenn auch die andere Frage geklärt wird — der Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts im Wege. Es bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen, die Frage, ob er wirklich reichsfluchtsteuerpflichtig ist, oder wie die Höhe der Neichssluchtsteuer ist, im Rechtsmittelverfahren zu klären; dies kann auch noch nach seiner Auswanderung geschehen. Die Neichsfluchtstecicr muß aber zur Vermeidung insbesondere von den sehr hohen Verzugszuschlägen noch v v r der Aufgabe des inländischen- Wohnsitzes oder dauerndeil Aufenthaltes im Inland gezahlt iverden. oder das Finanzamt muß ausdrücklich Stundung bis zur Erledigung, des Rechtsmittelversahrens gewähren, was meistens geschieht. Der Transport der Möbel und des sonstigen Hawsrats des Auswanderers kann ebenfalls nur erfolgen, wenn eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. . . Der Verkauf der im Inland verbleibenden Bankguthaben als Sperrmark ist ebenfalls davon abhängig, daß bei der kontoführendcw Bank die Ilnbedenklichkeitsbeschenngung für den Au.- wanderer und Kontoinhaber liegt. Die Frist vom Antrag bis zur Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung betragt in der Regel drei bis vier Wochen, da mcht nur die in Frage kommenden Finanzämter, sondern auch andere Stellen hierbei Mitwirken. , c) Betriebsabwanderung Eine erhebliche Anzahl von Auswanderern bcabsichtigeu, im "Ausland unter Verwendung chrer hier erworbenen kaufmännischen oderludustru\üeu Kenntnisse Fabrikationsunternehinen oder Vertriebsstellen deutscher Waren zu errichten. An sich unterliegen derartige Gründungen nicht der Kontrolle der Tcvisenbchörden, so daß z. B. eine solche (Gründung mit ausländischem Kapital d,e deutschen Dcvisenbehvrden nicht interessiert. Wenn aber Beträge zur Fiiiauzieruug solcher Uuternchmcii transferiert werden sollen, so ist hicrtur eine Genehmigung erforderlich. Die Devisenstellen sind 'angewiesen. bei der Bearbeitung der entsprechenden Anträge neben devisenbeivirtschaft. lichen Gesichtspunkten amh wirtschaftliche Gcsichtspiinkte allgemeiner Art zu berücksichtigen. In jedem derartigen Fall wird die zuständige Industrie- und Handelskammer von der bearbeitenden Devisenstelle ausgesordert. sich darüber gutachtlich zu äußern, ob das beabsichtigte. Vorhaben gleichzeitig im deutschen volkswirtschaftlichen Interesse liegt oder ihm zuwider läuft. Die endgültige Entscheidung trifft die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. _ In Fällen, in denen bei Genehmigung des Antrages eine Verringerung der Arbeiterzahl in dem inländischen Betrieb oder eine Abwanderung deutscher Facharbeiter iiis Ausland zu befürchten ist, wird auch Vas zuständige Landesarbcitsamt hinzugczvgen. , e ■ , Biele Anträge - auf Errichtung von Fabrikativns- und Rtontagestätten im Ausland werden damit begründet, daß infolge der hohen auslän- . dischen Zölle oder des Valutadumpings ein Er- Port von Deutschland aus nicht oder nur sehr. - schwer möglich i't. Tie Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hatjetzt zu der Frage, wie solche Gründungen zu werten sind. Stellung genommen. Danach sollen so begrüiidete Anträge .abgelehnt werden, da im Zuge einer auf längere Sicht berechneten-Wirtschaftspolitik die endgültige Abwanderung von Betriebsst'ätten schwerer wiegt als der vorübergehende Vorteil der Erhaltung eines alten oder der Gewinnung eines neuen Marktes. Dagegen kann die Errichtung von Der-, triebsstellen deutscher Waren zur Förderung der deutscheg. Ausfuhr und zur Erstolnmg des Devlscnaufkommens vvrgenvinmen iverden. wiera dafür Gewähr geboten t», daß die b innalimen der Ver-. triebsslätte nach De-utlchland zurnelilustieu tind nicht im '-Ausland angefaminelt iverden/ Hierbei, -muß aber dafür Gewahr gelenret iverden, dusi tatsächlich 'deutsche 'Waren -'auf die .Dauer bezogen werde» und die - Gefahr' des llAmnichens außerdeurfcher Bezngsguellen'mdit benestt. Diese Ge - währ kann z. V.-dadurch gegebensei».-das; die c neu zu errichiciide nuslandlichc. Firma lau-gf-riU>ge Verträge mit deutschen Firmen schliesit und istre Erfnllnng in wirtsainer 'A-eise sulierstellt. Wenn inlaiidisihe Firmen auslaiidische Niederlassungen begründen, ohne irgend welche Anträge an die Devisenstelle zu stellen, so ist zwar noch nicht gesagt, das; illegale Handlungen vokliegeii; - jedoch wird wegen, des naheliegenden Verdachtes dann eine Buchprüfung bei der inländischen Firma-stattfinden, lim iestznitellen. ob die Firma ans Anlaß dieser ausländischen Grüiidnng gegen die Devisenbestimmungen verstoßen hat. - Härtebeihilfen für Besitzer zinsgesenkter Anleihen Nachdem durch das Gesetz über die Zinserinäßignng bei öffentlichen Anleihen vvin -7. Februar >!'35 der Zinssatz sür die öffenilichen Anleihen von 0 ans -t.Z.l Prozent gesenkt ivorden ist. wird nunmehr in einer Verordnung vom 7. Februar 1!>36 <:l!GVl. S. Oll) bestimmt. das; im Inland wohnende natürlicl,e Personen deutscher Staatsangcstörigleit auf Antrag eine Hartebeihilfe erhalten, wenn sie Nachweise»,' n) daß sie mindestens feit'dem-31: Dezember 103 l - Eigentümer der im. Zins gesenkten Wertpapiere sind,- d) der Gesamtbetrag ihrer sienerpilichtigen Einkünfte, im vorangegaiigenen Kalenderjahr den Betrag von IllOO R'M nicht übericliritten hat. c) ihr Lebensuiiterhalt i,n voraugegangenrn. Kalenderjahr?ini ivesentlirlien ans den Erträgnissen' von solchen zinsgesentleir Wertpapieren bestritten ivorden ist.. D»e Härtebeihilfe ivird vom I. Juli Ibis 30. Juni 1037 geioästrt und ist ,,n Februar 1936. für die späteren. Jahre jeiveils bis znm 23. Februar bei dem Bezirksfürsorgeverband zu stellen, bei dem der Antragsteller wohnt. Für die Praxis Bei den 20 a r e n st a n s u-in s a tz e n erbrachte -der 'Aovember (verglichen mitdem Voriatzr-.--. - siandi. ivie der lagespreiie. zu entnehiueu i't. e.ine»' . Iliniatzrack.gaiig -voii 3.3 -Pro-zent bei, den-. --Warenlianiern-und .um >.ll.Prozent bei den Uani> lianiern, der Dezember eine Zniiatime Vvic t'.ll'pro- - zellt bei den. Warenhäusern »nd ll 'Prozent bei den Z -Kalishausi'-rn. - - »- - Unter - der '-'Bezeichiiiiiig ..'Achrstschastsstelle des Schrottliandets'e. wurde taut Dogespreise inik dem-Sitz in Dnfietdori eine V'e r e i n i g » n g d e r S eli rott h a n d I e r gegrtmdet. deren Anfgabe die^'Ausstellnng ^ortlntzer und bezirkliclier Niäittlnien für de» Setirotlankanf sein soll, imr die stark geinickene Verdienstspaime im Schrotthandel im Interesse der Allsrechterhaltnng seiner . Lebensfähigkeit zu sichern.. 'Vorsitzender , ist der Leiter der'Fachgruppe ..Schrott", Erich Windgas je», Düsseldvrs. * Im De zeiul er 10:’.,'> liatte die H a n p tver - e i n i g n n g d e r d e n 1 s ch e >i S ü s; >v a ren- U'irtscha'sl eine Unijassende itzegelnng der gültigen Verkanssbedingniige» getroffen. Ilm den Betrieben die Zlnistellnng ans die neuen 'Kedingnngen zu erleicl>tern. iverden laut Tagespreise jetzt einige 'Ausnahmen .zngelasse». ,S->e bezielie» . sich n. a. ans die Direkliendniigen von Daii-'r- - grbärk»nd ans das Oslergeschäst. Es iverde. betont, daß es sich dabei nur »m vorübergeliende '.plaß- »ahmen bis zur Aiipassnng des Gewerbes',an die Ptarktordniing handele. Die im p 3 V111 der Postordnung ziisainwengesaf!- ten B e.si i in in n » g e n über die znlassig e n A'a ch t r a g ii n g e n in D r n ck j a cl, e n sind laut 2stirtscl,astsplalt der Industrie- »nd -zZiiidels kaininer 'Berlin dnliin erioeitert ivorden, daß als zulässige uinere z'lnschrist künstig auch Empfängerangaben gelten, die im Kops von. Trn>lstücke» hinter einem 'stordrnck ivie eilnuiua Oii' „Einladungskarte sür . . »nd d.rrgleicliei'i nact>- getrageu sind und dein 2stvrtla»t nacl) oder inhaltlich init den 'Angaben der äußeren Ansclirist übexein stimmen. T emeiit sprechend iverden solche Nacl> - tragnngen n!cl>t mehr aus die l,öct>st zulässigen fünf Nachtragsivorte angereelmet. Im übrige» bleibt die bisherige 'Voriisirist. daß die innere 'Anschrist von Drucksachen aiißerhalb der ge druckten ÄUtteilniigen stehen muß, unverändert in Kraft. kür die 8teuererldärun§ Wir hatten bereits darauf hingelviesen, das; im Monat Februar die Erklärungen für eine große Anzahl Stenern fällig sind. Dabei ergeben sich wie stets gewisse Eilizelfrageu. 2lus einige von ihnen wird uachfolgend hingeivieseu. Einer öffentlichen Aufforderung des Präsidentendes Landessinanzaixites Berlin ist zu entnehmen, daß Gewerbe st e u e r pflichtige ihre Steuererklärung unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke in der Zeit vom 16. bis. 29. Februar 1936 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen haben. Eine. Geivcrbe ertragsteuererklärung ist abzugcben: 1. für alle geiverbestenerpflichtigen Unternehmungen, deren Geiverbcertrag im Ualender- ' jahr 1937» den Betrag von Ouou RM überstiegen hat; 2. ohne Rücksicht ans die Höhe des Geiverbeertrages für alle geiverbestenerpslichtigen Uaternehmlmgen, bei denen der Geivinn aiii Grundläge des Abschlusses der Bücher zu ermitteln ist; 3. iür alle geiverbestenerpflichtigen Unter- . nehmnngen. für die vom zuständigen Finanzamt eine St»lercrllärnng besonders verlangt'nürd. Eine Gewerbe k a p i t a l stenererklarung tlt abzugeben für alle gewcrbestenerpslichtigeil . 'Unternehmungen: 1. die in Gemeinden, die nicht die Geiverbesteuer nachder Lohnsumme erheben, oder in Gutsbezirken Betricbsstätten iinterhalten, falls das Gewe'rbekäpital am- I. Januar 1937, oder an dem in das Kalenderjahr >031 fallenden letzten 'Abschlnßtag — bei 'Nengründiingen nach dem 1. Januar 1037» am Tage der Gründung — den Betrag von 3000 RRt überstiegen hat: - 2. für die vom zuständigen Finanzamt eine Stcnererklärnng besonders verlangt ivird. Tie Ttenererklärnngtil sind von dein Inhaber des Betriebes' ab,zngeben. Tie Pflicht , zur Al>- gabe der Stenererklärung ist vom Empfang eines Vordruckes nicht abhängig. Mit der U m f a tz st e u e r v e r a n l a g u n g dieses Jahres wird eine U m i a tz st a l i st i l ver bunden iverden. Die Statistik soll dazu diene», über die .Umsatzgrößen in den verschiedenen Gewerbezweigen und in den verschiedenen Reichs? teilen, auch über die Verteilung' der Ge>verbez>veige innerhalb des Reiches, ein möglichst klares Bild zu bekommen. Der Iliiisatzsteuererklärnng 1937» ivt ein besonderes 'Merkblatt b.eigefügt, in deni eine größere Anzahl von Beifpieleii nnigesührt iü. ivie es falsch genmcht ivird und ivie es richtig zu maciien wäre. Tiefes Rterkblatt muß jeder Unternehmer vor Abgabe der Stcuererklürnng genau dnrchlesen. Ten Inhabern von Schnld'verschreib n n g e n der U r e ü i t a n st a l t c n >v i e von' ö f f e n t l i ch e n 'Au l e i h e n ist gelegent- -lich der im vergangenen Jahr durchgeinhrten Zinsherabietzring eine einmalige Entschädigung in ^^öh«-viW-ll-Pcozeii't'ches Nennbetragesder Schuldverschreibungen zu zatileii geivesen. 'Ans 'Ansrage» ersieht die „Franliurler Zeitung", das; über die Frage, -ivie diese Entschädigung in der jetzt abzngebenden E i n k v m in e n s e r l l ä r n » g z>c be-' handeln, iiisbesondere, vE sie den Uapitalerträgeu znziireckinen sei, Unklarheit bestellt. Taster macht sie daraus anfmertsain. daß in den beiden hier in Frage kommenden Gesetzen: ..Gesetz über die Durch- - füstrung einer Zinsermäßigung^ bei Kreditanstalten" vom 2-1. Januar 1935 (RGBL. I S. 45) und „Gesetz über Zinsermäßigung bei den ösfentlickien 'Anleihen" vom 21. Februar >935 «R'G'VL. I S. 2^0> bestimmt ist. daß die Eiitschädignng der Einkommensteuer iiielit imterliegt. Der ^tener- Pflichtige iverde. daher gut daran tun. bei 'Ans-- s>il,rnng des Enticl,ädig»ngsbetrages Zz'u, vermerken.'daß er ans Grund ges.etzliclier Vorschrift rinkonunenslenersrei zu bleiben habe. lieber die wichtige Frage „Offene Hände l s g e s e l l s d) ii {i und o'i e >o ert> elapi - t a l" un Hinblick , ans die 2 t e n e r v e r a n ° la.gung lese» wir in der „Fraiiksiirter Zzstluiig": „Das bisherige Utecht, ioonaeh. dem 2stüriel> einer offene» lHandelsg'esellscllast dieiieude. aber im persönlichen Eigentum eiiie-s Gesellscliasters stehende Gegenstände dein Vermögen der Gesellschaft z>igerecl>net ivnrden. ist in das neue sti'eichsbeivertiingsgesetz nicht. überiiommeu i»»r- - den. Vielmehr sind derartige 2stirtiihaslsgüter -beiin Gesellschaster selbst anzuietzen. »nd zwar als „sonstiges", nicht aber als 'Vetri.el>svermögen. 'Nur wenii diese 'Wirlschasisgi'iler so »mtaiigreich lind.' das; sie die iveieutliclien-Griiiidlagen des 'Belriebs der l^esellicstasl bilden, sind sie.als besonderer gewerblicher Betrieb des Geiellschäfters aNznielie» und bei >l,m als Betrieb — - vermögen an.znfetzen. 'Inwieiveit ti'ir die Omnlllnng des Gewerbetnpitals c-iner offenen -Handelsgesellschaft ni'io. der ststert von llOiriicliaftsgi'itern. die Gejellichaftern gehören und dem Betrieb der Geiellstl>ast dienen, dem Einlieilsioert des geiverblicheu Betriel'es hinznznrechnen. ist. hängt von der Geställung der -einzelnen -E)ewerbesteuergeietze nb. —-'Das neue Vermöge lt S st energe 1 e tz fiat die bi-'-her be- - ftandeue selbständige!Kermögensüeiierpilill)t der vifeneit Handelsgesellschaft beseitigt. Infolgedeisen ivird schon'bei Der Ejulieitsbeiverlimg auf den ..I.. Januar. 1935 das Vermögen, der offenen Ha'n'delsgeselli'chaft' nsiv. Den Gefellschäftern anteilig zugerechnet. Diese Anleile gelten als deren. Betriebsvermögen. Im t’'~»eiieinaVzum neuen Vermögeiisstenergesetz halten die einzelnen G e >v e r b e st e ii e r g e s e tz e a» der selbstan dige.it Steuerpslicht der osfeueii Hau'dclsgeselltchat't iisiv. fest. -Hieraus könnte sich n. 11. bei Zugrundelegung des Einheitswertes >935 eine ungewollte doppelte Heranziehung des Vermögens - der offenen Handelsgesellschaft keinmal bei-der Gesellschaft-nad sodann bei den Gesellschaftern) ergeben. Um dies zn vermeiden, dürfen die Anteile der Gesellschafter am Gesellscha'stsverinögen keinesfalls, zur Geiverbekapitalsteiier herangezvgen werden. Ein R n n d e r laß des A . . . Kreditverein für Handel und Gewerbe Die Bank des iüdischen Mittelstandes IBERLIN N24, ORANIENBURGER STRASSE~3| Ausführung sämtlicher bankmäßigen Geschäfte h I ifte |

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