Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 4 (23.1.1936)
- Date
- 1936-01-23
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Bedeutung der Nürnberger Gesetze „Keine Ehrenminderung“ Eine wissenschaftliche Analyse der beiden Begriffe Staatsangehöriger und Reichsbürger gibt Professor Reinhard Hohn (Berlin) in der Zeitschrift „Deutsches Recht" vom 15. Januar 1936, Seite 20 ff. Rach dem bisherigen Recht sei Staatsangehöriger der Untertan dann, wenn rr in einer dauernden Beziehung zum Staate stehe, .wenn .feine Persönlichkeit mit der Person. .- lichkeit des Staates in so enge Borbindung trete, das; zwischen ihm lind, dem Staate ein Rechts- Verhältnis entstehe. ' Das neue Reichsbürgerrecht lehne den Staat als e r g e n e s . Wesen a b und gehe, vom Volke. . aus. Wenn so der Staat nicht mehr der recht- ■ -1iche Alisgaugspunkt für' die. Bestimmung des. Reichsbürgers fei, so hätten sämtliclie Vorstellungen und der gesamte Ausbau des Staatsangehörigkeitsrechtes der bisherigen Zeit ihren Sinn und ihre Gültigkeit für den nationalsozialistischen Staat verloren. Das Reichsbürgerrecht kenne nicht das Einzelindividnum. das zum Staat in Beziehungen trete, es kenne vielmehr nur den Bchksgenosien „deutschen oder artverivandten Blutes, der durch fein Verhalten beweise, das; er geivillt und geeignet sei. in Treue Volk und Reich zu dienen". Wenn heute einem Deutschen das Reichsbürgerrecht verliehen werde, so werde nicht einer individuellen Persönlichkeit zu ihren sonstigen Rechten nun noch das Reichsbürgerrecht hinzuverliehen. sondern der einzelne werde vielmehr zur vollen' Gemeinschastspersvnlichkcit erst dadurch, daß er das Reichsbürgerrecht erlange. Werde einem'Reichsbürger das Reichsbürgerrecht entzogen, so bedeute das nicht, daß er aus der Vielzahl seiner Rechte nun-nehr lediglich ein Recht verliere, es bedeute für ihn vielmehr Ausschluß ans der Gemeinschaft der Vollgenossen. Mit dem Reichsbürgerrecht fei auch der bisherige Begriff des Staatsangehörigen überwunden. Ter Staatsangehörige stehe neben dem Reichsbürgeri Staatsangehöriger iei einmal der Reichsbürger, ferner der Volksgenosse, der das Reichsbürgerrecht noch nicht erlangt habe, schließlich der Nicht-Völksgenosse. der dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehöre, zum Beispiel der Das Gesetz sehe also einmal die Gemeinschaft aller Vollgenvssen, die Reichsbürger. Soweit die Staatsangehörigen der Blutsgemeinscktaft angehören. wachsen sie in diele Stellung hinein. Zur sie bedeute die Staatsangehörigkeit nicht ein Statusrecht, das sie neben anderen Rechten besitzen, sie seien in erster Linie Volksgenossen. die Staatsangehörigkeit ergebe sich ans dieser Stellung/ Ihren eigentlichen Sinn erhalte die Staatsangehörigkeit für - diejenigen, die nicht Reichsbürger werden könnten. Erhalte ein Staatsangehöriger deutsctjen oder artverivandten ' Blutes das Reichsbürgerrecht nicht, dann werde damit festgesiellt. daß er nicht als Volksgenosse in Frage komme. Das werde in der Regel als ein schwerer Mangel der Persönlichkeit des Betreffenden anznl'ehen fein. Ganz anders »ei die Sachlage bei dem Staatsangehörigen nicht-deutsct>en oder nicht-artverwandten Blutes. Er könne überhaupt nicht Reichsbürger werden. Das bedeute für ihn keine Ehrenminderung und keine Aechtung. Geächtet könne man nur durch Ausschluß aus einer Gemeinsctzast werden, der man zugehöre. Ter Staatsangehörige nicht-deutschen oder nicht-artverwandten Blutes gehöre ja einem anderen Volkstum an. das als foickzes in feiner Eigenart vom deutsci-en Volke geachtet iverde. Die Anerkennung des artfremden Wesens schließe die Aufnahme in die deutsche Blutsgemeinschaft aus.. Ter Staatsangehörige nicht-deutschen oder nicht-artverwandten Blutes sei Glied seines eigenen Volkstums. Dies gelte besonders, vom Juden. Er erhalte seinen' Schutz vom deutschen Volk und übernehme demgegenüber Pflichten gegenüber dem Volk, das ihm Schutz gewähre. Reichsminister Dr. Frick und Kerrl zur Rassepolitik Im neuesten Heft der „Zeitschrift der A k a d e m i e für Deutsches Recht" machen ai. a. Reichsinnenminister Dr. Frick u a d R e i ch sm i n i st e r Herr l A u s s ü h r u n g e n zur Ra s f e p o l i t i k. - Dr. Frick betont, daß von der Reinerhaltung der.Rasse der Bestand des Volkes und des Staates und seine Kultur abhängigZei. Jede Vermischung mit artfremden Blut sei Ratseverderb und bedeute, auf die Dauer gesehen, den Untergang von Volk und Staat. Von diesem Standunkt aus sei. die Angliederuug fremder Volksteile pickst mehr als eine Stärkung, sondern als eine Schwächung der Lolkskratt zu betrachten. Dr. Frick betont sodann, daß diese von der Raste ausgehende Auffassung kein Werturteil über die verschiedenen'Völker der Erde und ihre Rassen bedeute. Es werde vielmehr nur festgesteUt. T>aß sie verschieden, geartetseien. Und da sic so kraft des göttlichen Schüpferwillens geartet seien, sei es nicht Menschensache, innerhalb der Weltordnung diese verschiedenen Rassen gleichsam in eine Wertskala einzuiügen. Dagegen sei es notwendig, die Mischung nicht artverwandten Rassen zu. verhindern. Gute und schlechte Menschen gäbe es in jeder reinen Raste. Bei dauernder Vermischung artfremder Rassen lasten indessen die guten Eigenschaften nach, und die schlechten beginnen die Vorherrschaft zu gewinnen. Es sei ferner irrig, von einer „dentscheu" Raste zu.sprechen. Allerdings werde die nordische Raste als stärkster und schöpferischster Teil des deutschen Volkstums angesehen: deshalb wolle man das nordische Blut, das heute im deutschen.Volk noch mit etwa 50 Prozent rein und vermischt vorhanden sei. erhalten und vermehren. Reichsminister Kerrl schreibt über „Ehe. Mischehe. Mischli'ngsehe. religionsverlchiedene und religivnsgemischte Ehe". Die religiös-gemi schien Ehen, die man" bisher als Mischehen bezeichnet habe, seien in gewissem Sinne als.Ehen zweiten Ranges angesehen worden, was nnrir nationalsozialistischem Empfinden unhaltbar und schädlich sei.' Die Ehe. bei -der. sich gesundes deutsches Blut zum artverivandten Blüte finde, sei ohne Rücksicht ans die kvnienivnelle Zugehörigkeit gesegnet./Sie 'könne auch dem göttlichen Willennichtwidersprechen, sondern sei gottgewollt, da. Gott, und nicht der Mensch. Blut und Raste werden und organisch.wachsen lasse. Dem göttlichen Willen widersprechend, und daher auch für die Menschen mangelhaft. sei die Ehe. die zu einer Vermischung von edlem mit unedlem Blute führe, die Ehe unter. Ungleichartigen, unter Angehörigen verschiedener Rassen, die Mischehe, und mit gradmäßigen Einschränkungen auch ihre Abart, die Mischtingsehe. In einem dritten Aufsatz von Landgerichtsrat Lr. Riisom wird eine Uebersicht über die Rassenmischehen im Hinblick aus die neue Gesetzgebung gegeben. Der Verfasser beschäftigt sich dabei auch ausführlich mit den Heiraten von Halbjuden untereinander und weift darauf hin. daß die Anfechtung einer Rafsenmiichehe wegen Irrtums über die Bedeutung der Rassenzugehörigkeit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts möglich sei, meint aber, daß das Reichsgericht an Voraussetzungen und Beweis dieses Irrtums und in bezug ans die Ansechtungsfrist zu hoho Anforderungen gestellt habe. Er meint, daß durch ein neues Anshilfegese». eine Scheidiingsmöglichkeit erönnet werden könnte. Er erivähnt dabei den Vorschlag von Professor Stoll. wonach eine Scheidung von Rassenmischehen ans Grund beiderseitigen Einverständnisses auch dann znoelassen werden solle, ivenn die Fortsetzung der Ehe unter Berücksichtigung der völkischen und der Famrlrenbelänge nicht mehr zugeinutet iverden könne. Unterhalt des Ehegatten und Stellung der Kinder wären dabei besonders zu regeln. Im „Völkischen Beobachter" werden im Rah» men eines Aussatzes über den Begriif der Mischehe statistische Angaben über die Zahl der Mischehen im 20. Jahrhundert gemacht. J.n Jahre I0"l seien von tausend Eheschlnsten 1,40 Mischehen gewesen. Bis 1910 fei der Anteil mit 2,01, 1015 auf 4,1 gestiegen. Auf hundert rein jüdische Ehen seien im Jahre lom an Mischehen 16.9 gekommen. 1910 25,9; 1915 104,2: das heißt, daß mehr jüdische Mischehen als rein jüdische Ehen geschlossen wurden. Von 1915 bis 1920 sei der Anteil der Mischehen langsam znrückgegangen. Er betrug 2,49 auf tausend Eheschließungen und 29,4 aus hundert rein jüdische Ehen. ' Danach macht sich ein neues Ansteigen geltend, so daß im Jahre 1924 3.52 Mischehen ans tausend Eheschließungen entfielen. Von da ab fällt der Anteil langsam bis aut 2.69 von je tausend Eheschließungen im Jahre 1933. Eine Aeiisserung des Gauleiters Wagner einer Arbeitstagung des Führerkvrps der NSDAP in Schlesien, die in Breslau nach einem Bericht der ..Schlesischen Tageszeitung" stattfand, sprach Gauleiter Josef Wagner u. a. auch über die Judensrage. Er behandelte die grundsätzliche Auffassung der NSDAP zur Judensrage einerseits und deren praktische Anwendung andererseits. Das Prinzip der Amiassung sei geklärt. Nun komme die praktische Seite. Die Nürnberger Gesetze hätten den ganz großen Schritt ins Staatspotitiiche hinein getan und damit gleichzeitig auch ins Biologische, also ins Rassische. Praktische hinein. Es. habe niemand mehr das Recht.: in dieser Hinsicht irgendwie eine andere Haltung einzunehmen. es komme jetzt darauf an, daß Staat und Bewegung, daß diese Einheit des Volkes nun die Auswir- . kungen durch'die Jahre und Jahrzehnte und Jahrhunderte io werden und reifen lassest, daß dann das Problem nach innen als abivlut gelöst bezeichnet werden könne. Daran gebe es nun gar nichts mehr zu deuten. Aus der badischen Unterrichts-Verwaltung „Der F ü H re r" in Karlsruhe macht Angaben über die Zahl der aut Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentnms im - Jahre 1933 und der aus Grund des Reichsbürgerge'fetzes zum 31. Dezember 1935 in den Ruhestand verletzten Beaüiten in der badischen Schulverwaltnng. Aus Grund des Berufsbeamtengesetzes wurden als Juden zur Ruhe gesetzt: im. Unterrichtsministerium 1 bis dahin noch, beschäftigter Rest. * re nt. in der Hochschnlvecwaltnng au» Grund des Gesetzes 03, durch besondere Maßnahmen vor dem Gesetz 7 und nachher 32 lim ganzen 102). in den höheren Schuleii au» Grund des Gesetzes 2-4, nachher . K (insgesamt 32». in den Fachschulen ans . Grund des Gesetzes 6, nachher 3 (zlisamuren 9,. iu den -Volks- und Fortbildungsschulen durch das (besetz 11. vorher 15 und nachher 13 (im ganzen 39). fm Bereich des Theaters, der Kün»':-: und Vivenschrrften durch das Gesetz 5. nachlier I (insgesamt 6>. Zur Zeit der Verkündung der Nürnberger Ge-' setze waren an de-w Hochschulen noch 27 jüdiime Lehrer verblieben, in den höheren L.-hraiistalten 21. an den Fachschlilen 2. an den Volkse und Fortbildungsschulen 6 Lehrer, die übrigens fett langem nur noch in jüdisckicn Klanen Verwender wurden. Es wird sodann ststgesteilk.'daß im Zug der Nürnberger Gesetze und ihrer Durchführung kein ind'.'cher Le/r:r lnc' r arische Schüler unterrichte. Das lmcki'ch? Pr:vz:v »er »olgerickitig aucl, tvi den Sm-.il'rn d.::/..- morden. Im April 1934 l'.'.irde Mannne:::: eine tndi'ckte Volksschule »nd Fortt'tldu:'.?.s'Mu.e. errrmre;: Gr »olgren jüdi'ckte . Vorks'cvule.: ::: Herdelbera. Emmendfngen und Bruastal. Tie'e sind Bezirksstltulen. d. 3,. sie werden anai von. de/. :\--.nn;e:r :/. benachbarken Crt* 'cfut»tc:t wohnenden Schülern i-e’iictit. Den Unter-, tsdtt erretlen -ndisine vclirer. dm durch Verletzung den Ruhestand aus dem dad:'ck)kii Schuldienst Oie Iraueir um König Georg V. ' äJtilnelid der Beisetzungsicierlsinkeiten für König Georg V. tvürdcn in allen Snnagogen-. Englands Gottesdienste adgehalten. bei denen - ein vom Obcrravvincr des britischen Reiches. Leo Baecks Beileid Ter Großrabbiner des Britischen Reichs. Tr. I. H. H e r tz . hat von deni Vorsitzenden des Tentfchcn Rabbinerverbandes und Präsidenten der R e ich s v e r tret n n g d e r I n den i n T e n t sch l a n d. Rabbiner Tr. Leo Baeck, folgende Beiteidsbezeugnng erhalten: „Es ist mir ein Bedürfnis, es Ihnen ausztlsprechen. wie innig auch die Juden in Tentschland die tiefe Trauer elnptinden. von der alle Juden im Britischen Reich jetzt erfüllt sind. Tie ganze Welt beklagt den Heimgang König Georgs V.. durch dessen Person sich alle Gebiete und alle Menschen in dem großen Reich geeint wußten, und der überall als die Verkörperung l dessen dastand. rvas seit Altem edel, gut lind stark im cnglisck)cn Volk ist. Sein Andenken ist gesegnet." Tr. I. H. Hertz, zu diesem Anlaß verfaßtes Gebet gesprockien wurde. Lbcrrabbiner Tr. Hertz leitete den Gottesdienst, der um .3.30 Uhr in der Londoner Großen Synagoge stattfand. Besondere Gedenkgottesdienste wurden außerdem um 0 Ul,r abends in allen Londoner Synagogen abgehalten. Vor dem lltachmittagsgotlesdienst in der Großen Shnagvge veranstaltete.der Rat der United Synagoge im Ernest-Schist-Gedächtnissaal der Großen Shnagvge eine Trauerversammlnng. Ter Präsident der United Synagvgue, Lionel de Rothschild, legte folgenden .Antrag vor. der einstimmig angenommen „Der Rat der United Snnagogue beschließt. d«tß Seiner alleranäditzsten Majestät Köriiq Eduard VlU. eine untertänige, rhrerb'ktige Adresse vorgelegt werde, in der dem herzlichen Mitgefühl und Beileid des Rates und der Mitglieder der United Snnagogue zu dem unwiederbringlickten Verinil mi-geiprochen lmrd. den > Seine Majestät und die ganze- Ration »niolge des beklagten Todes »eines königlichen Vater», unseres geliebten Königs Georg, gesegneten und ruhmreichen Angedenkens, erlitten haben, und in der weiterhin die ehrfürchtigen und konalen Glückwünsche des Rates und der Mitglieder der United Snnagogue für Seine Majestät anläßlich der Thrvnbesteignng sowie/ heiße Gebete um lange, glückliche und er'olgrciche Herrschaft zum Ausdruck gebracht werde». und daß eine lonale. ehrerbietige Adrest'e herzlichen Mitgefühls und Beileids Ihre MZijestät Königin Mary überreicht werde." Die ITA erinnert anläßlich des Todes König Georgs V. an dessen mannigfache jüdische Be- . Ziehungen. Es 'ist bekannt, schreibt sie. daß König Georg .V.-1‘W2 mit seinem, kurz nachher verstorbenen älteren Bruder, dem damaligen Tbronnnivarter. Palästina beinctU hat. Der 17jahrlge Prinz Georg notierte damals in »einem Tagebuch die Eindrücke, die das Land und die Haupt'tadt Jernialem an» ihn gemacht haben, und erwähnt dabei, daß er znm Sederal>end zum damaligen sephardischen Landesrabbiner geladen war. und daß er bis zum Schluß der Fe'tkaiel dort geblieben ist. Zur Bibel hatte der verstorbene König eine tiefe Beziehung und nn-mrfe das Alte Teirame.»! die größte Lchöpiung in der Geschichte der Menschheit. Als aus Anlaß seines Jubiläums ein Preisansschreiben für den Entwurf zu einer. neuen Briefmarke ausgeschrieben wurde, liefen viele Hunderte Zeichnungen ein: der König ent'chled sich für die Arbeit eines armen jüdischen lungen Mannes, eines unbekannten Künstlers au» dem Londoner Ghetto, obivohl Personen seiner Ilmgebnng gerne gesehen halten, daß geradeein solcher Preis einem Engländer verliehen lvorden wäre. lWir haben diese ÖRarke »cinerzeit in dieien Blättern iviedergegeben. Tie Schristltg.l Bekannt sind auch.»eine »reundichaftlichen Beziehungen zu einzelnen i>idi»chen Persönlichkenen. des British Empire. Mir- James de Roth»chilü verband ihn eine berzliäie Freundick^it: der Baron war fein häufiger Besucher. Er pslvq auch Umgang mit einigen 'Mitgliedern der aus Indien stammenden jiidischen Familie Saisoon. deren Mitglied. Sir Philip Sastoon. gegeiuvartig Unterstam-s'e-kr-etar hix das brur'äie LlUt'äl»rt.!l'e»'en i»i. - Es wird erzain:. daß »tonig Georg -.und - Koiiigin 'Ulan» e:::n»al an einem. Freitag-Vorabend S».r' »ve.rberl Samuel, -der" bekanntllä» der jndr'chenrelrqtv'ei: Tradttu'n; anhangt. - einen Belnck nr Besten-.Londmrer- 2öo!innng abltattetcii. Ais es dunkel zu iverden begann: entlchnldigte sich Lad» Saniuel bei dem Koingsvaar. sie iniiiie sich »nr einige Minuten entlernen. um anläßlict, des ^abbat-t-inganges den Segen beim Lichteranznndrn zu 'vrechen. Königin 'Mari, und der ttonig aber erboten ftd» >,e ui i!»r »lal'inelt zu begleiten -no »:r der -.-Zeremonie des „Licht- Nansen-Pässe für Auswanderer aus dem Saargebiet Das Internationale -Ramen-Amt teilt mit. d,rß. entlprechend - den Vor'chlage-n des ' Vvlterbundsrares au» »c:ner Tagung »m Mai!'»:>5 vom. Ranien-Amt Ende ,n:lr den Regierungen ein Plan uit den E,n/'e!»luß der AnsivanderLr aus dem Saargebie: in das Ranien-Paßsttstein unter glekchzeirrger Vorlaa.- eines 4>.'„stfrpässes--'initerbrcnrl wurde. >T;r'-e 2si'rlchlage lourden bisher von Au'lrauen. Bulgarien. Dänemark. Finnland, Frankreich. <f»r/ßl".!ra::!'ie/. .lrlaud. Italien. Lettland. Reufeelarid. R'orwegen. Polen, der Schweiz und. der Snt'n-rifniiifriirn Union äugeriommen. Tae tiegiernngen von L elkerreieh. Estland. Ungarn und der Türkei 'haben es aus ver'chledenen «sirniiden »näit »ut notig gehalten, von sich aus '.'liiswaiiderern ans dem Saargebiet Nan'en-Paüe auszustellen, erklärten »ich jedoch bereit, derartige Von' anderen :>iegieruugeii ausgestellte Paste anzuerkennen. l-iner hetr-iästlichen .P»hl von Ausivandereru aus dem Daargebiet U'urden von dem stan'eii-'.'imt bereits Angebote n kur ihre An'iedlnng an» »'elbsterlialtende-r Basis in gewisien »udamerikani'clien Landern gemacht Reichskonferenz der polnischen Juden Tie erste Rcichskonlerenz der volnr»ä,e>» Juden.' d»e non. mehr.als -:»> L rganilakionen im Reul, und Berlin belchickk iv--rdeii wird, tritt vom!' bis II. Febrnar n, Berlin zaiammen. Die Eroifining. zu d,r Seine Erzellenz.' der .Bö»sck»i»'ter der Republik Polen, »ein Er'äieirien zugeiagt hat. findet am Sonntag. ‘X Februar, um üi Uhr vormittags. in dem qre'ßen Saal des Lögenhanies. Berlin ü'. Klei'lstraße 'statt. Eintrittskarten »ur »siaste, »sind lu'in. '>>lontag. 3. .Februar, rn den Räumen k-es '-Kerbandes poln,'ä»er Juden. Berlin >' 54. Linienilraße «'>!». er halklich. füt jdie, jmdtU Ai$ t.-V.-leÜuHf ftfdt friitti JitsiH: Senden Sie mir b,is' auf Widerruf die C.-V.- Zeitung 66 Pfennige für die Monate Februar und März zuzüglich einer einmaligen Ver spötungsgebühr von 20 Pfennigen zahle ich bei Vorlage der Portquittung an den Briefträger Ort: Datum: AuMthn«;<J«a und mit 3 Pfg. frankier« »*nden am C -V.-Zaitun®, Varfrleb. Berlin W!5. Emiti Sfr. 42 12 Ol.-a 814! ArV r » « 4 7 , - N d » i i, hF./n " NA.'^I V. \j ♦»«M».; Pl- 5 V- »? :>-jn rj<-ui-' h* r .-»uat-l.iirper bruci der Bu-aor-i 1 itMr... 'mbH» PoLa PrinzenstrAb tCKe Sebastian ' " Crfe^Wi!fnersöorfersklS LIRC BismarOtifr^ sisMsWM I Inventur-Verkauf ßettfedcm'Bettf?n*Jnlett^-Bettwäsch€*5tf?ppff.Daun€nd^cfeen Bettst^llcn-Matralzenrm-KlAPP'PatentSclilafmöbcl in allmn erlaubten Artikeln.