Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 15 (1936)
- Issue
- 2 (9.1.1936)
- Date
- 1936-01-09
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2277379-2278137-2278139--10567-2290699- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
C-V.-Z«itung Nr. 2 9. Januar 1936 Inventurverkauf 1936 Die Veranstaltung ist im Jahre,1tz36 noch als. „Jnventurverkauf' zu bezeichnen., die Bezeichnung „Winterschlutzverkauf' gilt erstmalig für das Jahr 1937. Besondere Vorschriften über die Schreibweise, erübrigen sich,, da hier Wortteile, durch deren Hervorhebung das Publikum irregeführt werden könnte, fehlen. Die Reklame Wünschenswert ist es, daß die Jnseratentexte der Vorschrift des Werberates in Ziffer 6 der zweiten Bekanntmachung vom 1. November 1933 („Reichsanzeiger' Nr. 256) Rechnung tragen. ..Die Werbung soll nicht in marktschreierischer Weise oder durch Uebertreibung verlocken, sie soll in sachlicher Beweisführung die Vorteile der eigenen Leistung hervorheben.' Man kann deshalb die Ausdrücke „Inventur- Preise' oder „Stark ermäßigte Preise' anwenden, aber nicht „Noch nie dagewesene Preise'. „Konkurrenzlos billige Preise'- „Berlustpreise' oder, gar „Schleuderpreise'. Ebenso wird man es vermeiden. Ausdrücke wie ..Modern', oder „Hochmodern' anzuwenden, da die zum Verkauf gestellten Waren diese Bezeichnung im Hinblick auf den Zweck des Jnventurverkaufs kaunz verdienen dürften. ' Einheitlicher Beginn für das ganze Reich Der Jnventurverkauf 1936 beginnt am 27. Ja- 'ltuar und endet am Abend des 8. Februar; Dauer zwölf Werktage. Reste» e r k ä ü f e dürfen während der'lstzten drei Tage in den für diese Veranstaltung zugelassenen Waren abgehalten werden. Kein vorzeitiger Beginn der Verkäufe Es ist unzulässig, an bevorzugte Kunden, wozu auch das eigene Personal gehört, schon vor. . dem 27. Januar Waren zu Jnventurpreisen abzugeben oder auch nur Bestellungen entgegenzunehmen. Bekanntmachungen dürfen frühestens am Letzten Werktage vor dem allgemeinen Beginn der Verkäufe ab 19 Uhr erfolgen, Ausnahmen gelten in folgenden Fällen: Soweit bei Tageszeitungen die letzte Ausgabe vor dem Beginn der Verkäufe am letzten Werktage vor 19 Uhr erscheint, dürfen Ankündigungen der Verkäufe bereits in dieser Zeitung enthalten sein. Das gilt für die nur abends erscheinenden Zeitungen, die keine Sonntagsausgabe haben. Bei Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens wöchentlich erscheinen, also auch bei Zertungen, die dreimal wöchentlch erscheinen, dürfen Hinweise, aber ohne Warenangebote, in der letzten Ausgabe vor dem allgemeinen Beginn der Verkäufe enthalten sein. M-it der Anbringung von , Plakaten, Per- ' teilnng von Drucksachen. Filmwerbung darf am letzten Werktag vor dem Beginn der Verkäufe ab 16 Uhr begonnen werden. Alle Ankündigungen und Mitteilungen müssen deutlich und unmißverständlich den Tag des Beginns des Verkaufs angeben. Trennung der Jnventurware von nichtzugelassener Ware Die Werbung ist so zu gestalten, daß Jrrtümer der Kundschaft, auf welche Ware, sich der Jnventurverkauf erstreckt, ausgeschlossen sind. In Schaufensterauslagen sind deutlich beide Warengattungen zu trennen. Preisgegenüberstellungen Untersagt ist die Preisgegenüberstellung, „früher NM.... jetzt RM...', in Schaufenstern, Sckiaukästen, Etagenfenstern. Drucksachen. Inseraten usw.. nicht aber die von außen nicht sichtbare Preisgcgenüberstelluttg im Geschästslokal, 'also aus den Preisetikettes Hervorhebung niedrigster «pitzcnpreise . Der Werberat der deutschen Wirtschaft bat sich dahin - geäußert, daß die Angabe des niedrigsten Preises bei einerWare-, die in verschiedenen Preis- - , stuien angeboten wirddurch, hervorragenden Truck dann" eine Irreführung enthalten kann, wenn der Werbungtreibende nicht in der Lage ist. die mit dem niedrigsten Preis ausgezeichnete Warengattung in einem nach dem Angebot zu erwartenden Umfange zu liefern, sondern lediglich Waren von Art und Güte der höheren durch kleinere Zahlen angekündigten Preislagen. Die zum Verkauf zugelassenen Waren Im Jnventurverkauf sind folgende Waren zum Verkauf zugelassen: Porzellan. Glas. Steingut., aus der Gruppe Lederwaren: Damenhandtaschen. Lederblumen und Ledergürtel. Textilien. Bekleidungsgegenstände und Schuhwaren. Die Verbotsliste Der Neichswirtschaftsminister hat von seiner Befugnis, weitere Bestimmungen zu erlassen Ge- brauch gemacht und angeordnet: „In den Jnventurverkäufen des Jahres 1936 . dürfen die nachstehenden Textilwaren nicht zum Verkauf gestellt werden: Glatte weiße Wäschestoffe jeder Art einschließlich Rohnessel. Handtücher, Küchenhandtücher. Frottierhandtücher. Frottierbadelaken, Glatte, ungarnierte Bettwäsche. Bcttsatins und Bettzüchcn, Inletts.' Es ist zu begrüßen.'daß die diesmalige Regelung des Jnventurvcrkaufs ein Verbot von Waren der Teppich-. Möbelstoff- und Gardinen» brauche nicht bringt. Tic Neichssachgruppe Teppiche, Möbelstoffe, Gardinen schreibt hierzu: „Das bedeutet jedoch nrcht. daß auch alle Waren der Teppich-, Möbelstoff- und Gardinenwirtschaft unter allen Umständen mit Prcisvergünstigungen aüsnahmslos zum Verkauf gestellt werden. In welchem Umfange der Betriebsführer also seine Artikel in den Jnventurverkauf 1936 einbezieht, bleibt seiner freien Entscheidung überlassen. die durch die betrieblichen Verhältnisse beeinflußt wird.' Behandlung nicht zum Jnventurverkauf zugelassener Waren Verboten ist im Zusammenhang mit den Verkäufen in öffentlichen Ankündigungen und dergleichen Waren zum Verkauf anzubieten, die nach ihrem Verwendungszweck und dem Zeitpunkt ihrer' Anschaffung oder Herstellung für den Vertrieb . oder . Verbrauch ' in dem künftigen Verbrauchsabschnitt bestimmt sind, z.B. neue Frühjahrsmäntel. Frühjahrsdamenhüte 1936. Zweifelsfragen Strenge Jnnehaltung vorstehender Bestimmünzen ist geboten. Etwa vorhandene Zweifelsfragen zu klären, ist die Schristlcitung bereit. mj. Das Einzelhandels-Schutzgesetz Auf Grund des Einzelhandelsfchutzgesetzes hat laut Tagespresse das Sächsische Wirtschaft s min i st e r i u m durch Anordnung vom 9. Dezember 1935 Dres den in drei selbständige Gemeindebozirke aufgeteilt. Dadurch wird jede Verlegung von Einzelhandelsgeschästen aus einem Gemeindebezirk in den anderen genehmigungspflichtig: lediglich eine Verlegung von Ein^l- Handelsgeschäften innerhalb eines der drei Bezirke kann ohne besondere Genehmigung erfolgen. Damit ist die Zahl der Großstädte, die zur wirksamen Durchsetzung des Einzclhandelsschutzgesehes , in selbständige Gemeindebezirke aufgetcilt sind. erneut vermehrt worden. 3tach der erwähnten Meldung war diese Maßnahme bisher in Berlin. V! ü 'n ch e n . N ü r über \y. - Karlsruhe. Köln. Do rtmnnd. D n isburg . Essen. L.b e r h a n f e n . '19 u v v e r t n I , B r c nt e n , H a m b u r g . A l t o v a dnrchgcführt worden. Das R e ich s w i r t 1 ch a r7t s m i u i ft c r i u m - weist, wie der: Tagesvreüe zu entnehmen in. erneut darauf bin. daß es dringend erforderlich ist. ' sich vor Eröffnung eines neuen Fabrikat, onsbe-- ' triebesbei der zmtäirdigen Ilclierwachungsnelle . über.die Doranssetziingen und Möglichkeiten entsprechender Rohstoifznteilung und damit der Ingangsetzung des Betriebes zu unterrichten. Andornfalls könne nicht daprit gerechnet werden, däß von der NeberwachnngsstcUc die für die Ausnahme der Fabrikation erforderliciien Rolistosfe zugeteilt tvürden. da in erster Linie die bereite bestellenden Betriebe mit Rohstoffen versorgt werden müßten. Die Ausgaben für die Einrichtung des Betriebes seien alsdann durch die Unmöglichkeit. die notwendigen Rohstoffe. zu beziehen. und den Betrieb zu eröffnen, umsonst gemacht worden. Die Erlaubnis der Handwerks- und Gcwerbekaniinern sowie der Polizeibehörden, die nach, anderen Voraussetzungen erteilt werde, biete keine Gewähr dafür: daß die notwendigen Rohstoffe von der Ueberivachungsstelle zugeteilt würden. Die örtlichen Industrie- und Handelskammern, die Handwerks¬ und Gewerbekammern sowie die Polizeibehörden würden den Antragstellern aus Anfrage die Anschristen der zuständigen Ueberwachungsstellcn mitteilen. —— vertragsvcrei»''. 'Berlin, mit dein 1. Januar 1936 . anigelösl woreem Deiiic Anigabcn an, dem Gebiet der. Aiißenhandeissorderiiiig gehen ans die Organ,- üalion und die oifeulllw rechNiwen Verlretnngen. der geiverblictien 'B.'irn'ä>ist über., besonders sind die jeweils inr mehrere Handeiskainmerbezirkc errichteten Anßenhandeissteileii beanstragt worden, .die: Belrennng' der : 'ruderen. iglieder -'des Ailßeullandetsuerba'lides -,n Anheliiiandelsiiiigclegenheitdii zu; „vernelnnen. Geschäftsverkehr mit jüdischen Kohlen-Firmen und -Verbrauchern Auf die Anfrage eines Kohlciihändler-Verbandes wegen Einkaufs bei jüdischen Kohlenhändelsfirinen und Verkaufs air jüdische Verbraucher hat, der Reichs- und preußische W i r t s ch a s t s m i n i st e r nach der „Süddentschon Kohlenhandelszeitung' folgendermaßen geantwortet: ..Einkäufen bei jüdische» Kohenhandelsfirmen stehen keine gesetzlichen Hindernisse ent» gegen. Eine allgemeine Ablehnung von Lieferungen von Brennstoff, also von Gegenständen des notwendigen Lcbensbedarfs. an nichtarische Verbraucher kann ich nicht billigen. Dem einzelnen Händler ist es zwar nach den Grundsätzcn der Dertragsfreiheit unbenommo». keine Geschäfte Mit Nichtariern zu tätigen. Es ist jedoch unzuläsiig. wenn in dieser Richtung ein Druck ausgeübt wird oder wenn Zusammenschlaffe von Kohlenhändlern dahingehende Beschlüsse fassen.' Vereinfachung des Patentschutzes? Im Frühjahr 1936 findet in Berlin — so lesen wir in der Tagespresse — eine Tagung der Internationalen Bereinigung für gewerblichen Rechtsschutz Natt. In der Bereinigung, die 1897 auf deutsche Anregung gegründet wurde, sind die am gewerblichen Rechtsschütz beteiligten Kreise aus Wirtschaft und Recht der wesentlichen Staaten zusammengesaßt. Sie sollen in gemeinsamer Arbeit und in engster -Fühlungnahme mit den Regierungen dreier Staaten und dem von diesen Regierungen eingesetzten Berner Internationalen Büro kür eine Klärung und Entwicklung der Grnndiätze des gewerblichen Rechtsschutzes in allen Staaten sorgen. Aufgabe der Berliner Tagung sei es. die Prüfungs- Vorschläge neu aufzunehmen, die auf der Londoner Tagung im Jahre 1934 noch nicht die erforderliche einstimmige Zustimmung aller Unionstaaten fanden, und weitere Anregungen zur Brrbenerung der internationalen Abkommen zu klären. Darüber hinaus soll der aut der Londoner Tagung ' gegründete technische Ausschuß die Möglichleiten prüfen, die für Erfinder außerordentlich lästigen'Formvorschritten bei der Erlangung des Patentschutzes in den beteiligten Staaten zu v e r - einfachen und zu v e r e i n h e i t l i ch e n. Durch eine im Einvernehmen mit dem Reichspropägandaminister ergangene Anordnung des Reichswirtschastsministers ift laut Tagesprcb'e der Außenhandelsverband e. V. (Handel;- Persönlichkeiten In dunen Tagen waren '<>> Jabre vergangen, seitdem James Sv euer als TeNlialler in das?kew-Porker Bankllans -neuer «>- Eo.. deifen Seniorchei er llenle in., anigcnommen wurde. James Spever'. der setz, ,,n 14. Lelleiisjallre sielst, hat einen große,, Teil seiner Jugend in Frankfurt am .'iiiniu verbrach,. Dort mar er auch schon im Bankhaus- Lazard Sneuer Ellis'ei, tätig, dä-s in engen verwaudfcha'llichen Bestellnugen zu den A'ew-Ijorler Spcuers und damit, auch zu der Firma Sveuer & Eo. iland.. Die Bedeutung, die dieses Hans im Lanie der J>ü,r;el,»te im amerikanischen Bankwesen gewonnen hat und durch die es eine der filllrendeii Privatbauffirmeii Wallstreets wurde, ist nicht zuletzt der Klugheit und Tatkrait des Jnllilars zu verdanken. Die Be ziellniigen. die James Speuer inährend langer Jahre zu seiner - allen Heimat unterhielt, wären aber nicht mir ivirtichaillicher Natur, obwohl besonders, die Firma ^peller-Ellisfen manche wertvolle Anregung von drüben - bekam. Die Interessen, die James Dveuer, v'legt. gehen weit über das wirticl>,iilliäi-'iiia»zlelle hinans. Seine ct>.trital>ve Taiigleit imd die Förderung vieler Zweige knltnrellen , imd lnnstlerischen Schassens. die er sich beionders angelegen sein läßt, kamen in vieler Hinsicht oftmals seiner alle» .Heimat zugute. Ancl) im A-eitkrieg verleug'ieteii die Inhaber .der Firma Speuer Eo.. obwohl sie ichon feit langer Zeit amerikanische Bürger gemordeu waren, ihre Herkunftans Deutschland nicht. Es dürste noch manchem unter uns in Erimicrung fein, daß die Firma Speher L Eo. damals öffentlich ablehnle. sich an den Anleilien der Ententelander zu beleiligeiu Wir wünschen dem Jubilar, daß er noch lange Jahre an seinem Werk mit gleicher Energie und gleichem Erfolg weitcrarbeitki, kannü I,n Frankfurt am Main starb vor wenigen Tagen Julius S t a v c n h a g e n . dessen Name einen , guten Klang in seinem Fach und darüber hinaus, nicht zuletzt aiich infolge feiner 'Wohltätigkeit, an weiteren Kreisen Halle. Julius Slavenhageii. der- 74 Jahre geworden ist. war lange Zeit hindurch Teilhaber der alten Jnwelcn- Großhandelsstrma Nathan Marcus Lvpenheim N'achi. und znletzl. bis zu ihrer »och überl Istnjährigcin Besteiien 1U-:J erioigten Auflösung. ihr Senioräiet. Stavenhagen . war in Hamlmrg geboren, er kam mit Id Jahren nach Frankfurt.- wo er 1881 in die gcnannlo Firma eintrat und lss'6 als Partner auigenomine» wurde. Nach der Anilöinng war er bis zu feinem Tode in der eigene» Firma Slavenhagen & Eo. in Frankfurt am 'Main tätig. Das Vertraue»/ das er in Bra,iä>ekreiieii genoß, zeigte üct) auch darin, daß er wahrend langer Jahre in der Fachorganifatioii des Jnmclen-Großliiindels den Vorfitz iührte. Im Iiohen Alter von 7s Jahren verschied K o m m e r z i e n rat ' L n d w i g Born in Berlin, der lange Jal,re Inhaber der Baiiliirma Born und Wütie w.ar. Dvater wurde diese Firma, die. nicht unerheblm>e^ indiinrielle Beziehniigen nnterhallei, halte.. von der Nationalbank iiir Dentichland übernommen, die selbst dann wieder mit der Darmstadter Bank innonierte. stainmerzienrat Born verwailete alle, auch nach.der Aufgabe der eigenen Geschäfts. TEXTILIEN Eduard Growald Berlin SW19f Jerusalemer Str. 11/12 Spezialfabrikation von Brautschleiern STRAUSS&C- FRANKFURT A/M. Woll- und Seidenstoffe Technische Fllztiicher Papiermaschinen-Filze KalawJertllze/WeUlriese WUrttembergische Filztuchfabrik D. Geschmay / Göppingen. Wilhelm Feibelmann Bernhard Baer SCHALS. TOCHER Fabrikation, Export Berlin SW 19. Spittelmarkt 16-17 Hosenträger-Fabrik Augsburg Kein« jüdisch« Familie ohne C.-V.*Z«itanf! Guten Erfolg bringen Ihnen Ankündigungen ln der „C.-V.-Zeitung" BOCHOLT GEGR. 1871 Stern & Loewenstein Popeline' Flanelle Kauft Deutsche Tuche W. Wolf & Söhne Baumwolle u. Baumwollabfälle Putzwolle $iuttsarl*UnteitUrfch«lm