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Central-Verein-Zeitung · 1936-01-09 · 2 (9.1.1936) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
15 (1936)
Issue
2 (9.1.1936)
Date
1936-01-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sichern Sie die Zukunft Ihrer Kinder durch Ausbildung im: Landschulheim Florenz Höher* Schul» und Internat 1. Schulbildung bis zum Abiturium 2. Für Knaben und M&dchen von 6~ 18 .Tahren R Unter Leitung bewährter Pädagogen 4. Studiehberechtignng in f. allen Staaten 6, Werkunterricht, Landarbeit^ Hauehaltkunde (t Vorbereitung für Palästina 7. Aerztllche UeberwachuJig, Individuelle Förderung 6.Schönste Umgebung, gutes Klima,.Sport v I». Erstklassige Verpflegung 10, 'ZeltgemässePreiso -keineTransferSch-wierigkeHen. Auskunft« und Prospekte durch die .Leitung: Oberreg.-Eat Dr. Warner Psiser. Dr. M. GoTdsteln. Florenz, Villa Pazzi, Pian tfel Qulllari. Nationalstaat freiwillige Einschränkung oder Erregung von judenseindlichen Gefühlen bei den staatlichen Trägern heS Gleichheitsgedankentz. Die gleiche Gesinnung wird im Nationalitätenstaat mit Minderheitenrecht die richtige, billigenswerte und sachgemäße Haltung sein — und ist im Rasienstaat politisch irreal. Es zeigt sich also, wie falsch es ist, ein bestimmtes jüdisches Verhalten grundsätzlich als für die Juden politisch unklug zu bezeichnen, weil ja nicht so sehr das Sichverhalten der Juden wie das Sichwandeln der Umwelt ihr Schicksal bestimmen. * Ganz bescheiden und völlig unpolitisch neben den Fragenkreisen „Juden und große Politik" und „Juden und Innenpolitik" steht die Meldung. daß einige Dutzend jüdische Familien Deutschlands in diesen .Tagen argentinischen Boden betreten haben. Die Antwort der Juden auf die mannigfachen Fragen, die Geschichte und Politik an sie stellen, muß ebenso mannigfach. muß ebenso wechselnd fein. Und das, was sich in Argentinien vollzieht und was. wie wir hoffen, Fortsetzung finden wird, ist eine, und wie wir meinen, nicht die schlechteste der Ant- Worten, die Juden auf die Fragen der Geschichte und des Schicksals geben: Kraft besitzen, um sich auch von vertrautem Boden losrcißen zu können und Kraft bewahren, die alte Wurzeln in neues Erdreich senkt, um frische Blüte zu ermöglichen. Ehegeriehmigung für Mischlinge Im „Miiüftcrial-Blatt des Reichs- und preußischen Ministeriums des Innern" (Nr. 1" hont i. Januar 1030, Lp. 11 ff.) wird ein Runderlaß des Reichs- und prcnßisckieit Ministers des Innern vorn '-'3. Dezember 1005 — I G 4 'Mg./1000 —. und zwar eine Ansführungsanweisung zu § 3 der Ersten Verordnung zur Aiisführniig des Gesetzes zum 'schütze des deutschen Blutes und der beut, scheu Eine, veröffentlicht. Danach sind Anträge von staatsangkhbrigen indischen Btischlingen mit zlvei volljüdischen Großeltern (Mischlingen ersten Grades) auf (sieiiehmiguiig der Eheschließung mit Staatsangehvtigeii deutschen e-der artverwandten Blutes zDeutschdlütigeu) oder mit. staatsangehörigen- ' jüdischen Mischlingen, die nur einen votlsüdisesien Grvßeltcrutcil haben (Mischlingen zivciten Grades! schriftlich bei der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers zuständigen höheren Verwaltungsbehörde - ZU stellen. Höhere Verwaltungsbehörde ist in Preußen der Regierungspräsident (in Berlin der Staatsloimnissar der Hauptstadt Berlin), in Bayern der Regierungspräsident. in Sachsen die .Nreishaiiptinäiiiiskjiaft, in den übrigen Ländern die Landesregierung. —'Mach Abschluß der Ermittlungen reicht die höhere Verwaltungsbehörde einen Bericht mit einem Entscheidingsvorschlag an den R c i ch s a il s s ch ii ß für' E h e g e u e 1} m > - gnngen ein. der dem Reichsministeriuin des Innern allgegliedert ist. Der Rcichsausschuß, prüft die Feststellungen der böheren Verwaltungsbehörden .und bereitet die Entscheidung des Reichsministers des Innern lind des Stellvertreters des g-iilirers »ar. Der Reichsmiulstcr des Jmiern und der Stellvertreter des Führers treffe» die Entscheidung—überdie--<Vs^itnge^^Ans^- schusfcs. - . . Das Zitieren jüdischer Kommentatoren Der Präsident des Kammergerichts hat eine . Verfügung gegen Zitate aus Kommentaren oder Abhandlungen jüdischer Autoren erlassen. Rach einer Mitteilung der „Deutschen Richter-Zeitung" vom 15. Dezember 1035 lautet sie: „Es ist wiederholt beobachtet worden, daß noch heute deutsche Gerichte vielfach Aufsätze und Abhandlungen jüdischer, Autoren sowie durch Nichtarier herausgegcbene oder vornehmlich von solchen mit Ausarbeitungen versorgte Fachzeitschriften zur Erhärtung -gerichtlicher-!.Entscheidungen zitieren. Ein solches Verfahren ist nicht vereinbar mit der den deutschen Gerichten seit der nationäl- ''NNKNlistiM>i'u-Gi4teb«na^vblllmettden Ausgabe ans sich heraus, ohne Anlehnung an nicht,arische Theoretiker und Praktiker unter Berücksichtigung des -trattonalsoziaUstischen Gedankenguts „Deutsches Recl,t" zu spreche». Abgeseven davon, daß fremdrassige Juristen zur Schaffung und Fortrntwicklung eines deutschen Rechts auf völkischer Grundlage weder berufen noch in der Lage sind, dürften 'weite Kreise der'deutschen Volksgenossen kein Verständnis dasür aufbringen, weyn ihnen ungünstige gerichtliche Entscheidungen durch Berufung auf jüdische Autoren erhärtet werden. Die Folge hiervon wird sein, daß dasinzwischen wiedergekehrte Vertrauen der deutschen Volksgemeinschaft zu der Rechtsprechung der deutschen Gerichte gemindert wird- und i«S Wanken' gerät.: ES besteht auch noch die Gefahr, daß die Auffassung -Platz greift, es könnten die in gerichtlichen Urteilen zitierten , jüdischen Rechtsanwälte die Belange der Recht - suchenden nachdrücklicher und mit größerem. Er-, - folge vertreten als die hierzu in erster Reihe bex .rufenen arischen Rechtsanwälte. ■ Auch in Berichten in Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Berufung auf nicht - arische Kommentare und jüdische Fachzeitschriften zu entbehren sein. Ich empfehle, daß diesen Gesichtspunkten bei der Abfassung Von Urteilen und Beschlüßen Rechnung getragen wird und ersuche, hiernach das Weitere zu veranlaffen." Dr. Wilhelm Weimar (Köln) nimmt zu. diesem Problem am gleichen - Orte Stellung und bemerkt u. a.: „Das gesunde Bolksempsinden ist der anerkannte Lehrkommentar für alle Gesetze im Dritten Reich. Wir brauchen keine Hilfe im jüdischen Lehrbuche oder Erlänterungswork zu suchen. Es ist daher paradox, wenn ein deutscher Richter seine Rechtsauffassung dem Volke mit Hinweisen auf jüdische Schriftsteller zu begründen und zu stützen sucht. Dann erscheint im Zweifel das Urteil von vornhereirt als Fehlurteil, da jüdische Rechtsauslegung niemals nationalsozialistischem Rechtsempfinden entspricht. An die Stelle des römischen, von Juden untermauerten Formalrechtes ist das Lebensrecht getreten. Es ■ finden und anwenden mutz aus eigenem Können der deutsche Rechtswahrer. Wer zur Erfüllung dieser hohen Aufgabe beim Juden geistige Anleihen ausnehmen muß oder gar durch ihn dem Volk das Recht erläutern und klärlegen will, taugt nicht für den Richtersestol. Es ist eine Beleidigung der Nation, die eine rassengesehl.iche Rechtslehre sich schafft, wenn man ihr auf dem Gebiete der Rechtsprechung mit jüdischer Nechtsauslegung entgegentritt. Schöpfen wir aus der Gemeinschaft ' für die Gemeinschaft!.. / Das Ausscheiden der jüdischen Notare In der „Deutschen Justiz" Nr. I vom 3. Januar 1936. Seite 28. berichtet Oberstaatsanwalt Dr. BlULmt-t (im Reichsiustizministerium) über das AuHchdiodn der jüdischen Notare. Es gebe nach den noch in Geltung befindlichen Landesrechten Notare, die Beamten seien und solche, denen der Beamtencharakter fehle (zum Beispiel Thüringen, öffentliche Notare in Württemberg). Ueberall aber sei der Notar Trägerfeines öffentlichen Amtes. Notare, die die Stellung von Planstellen- Beamten hätten, insbesondere also die. denen die Gebühren nicht zuflössen, seien mit dem 31. Dezember -1935 ansgeschieden. Ihnen würden ihrem Wesen nach die bayerischen Notare gleichzustellen sein, denen die Gebühren zwar zum Teil zuflössen. die aber Staatsbeamte und Leiter einer Behörde feien und die einen auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Ruhegehaltsanspruch an einen öffentlich-rechtlichen Pensionsverein hätten. Die übrigen Notare seien mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, d. h. mit Beginn des 15. November 1035, aus dem Notaramte ausgeschieden. Nach 8 7 der Ersten Verordnung zum Rcichsbürgorgesetz könne der Führer und Reichskanzler Befreiungen von diesen Vorschriften erteilen. Anträge seien auf dem Dienstwege, d.' h. bei den Landgerichtspräsidenten, dem Neichsminister der Justiz einzureichen. Die Bewilligung einer Befreiung solle nur in ganz besonders liegenden Aus» nahmefällen befürwortet werden, in denen schweriviegende Gründe vom Gesichtspunkt der Allgemeinheit — nicht nur im'Interesse des Gesuchs» stellers — eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung nahelegten, die als Grundlage für den Aufbau von Volk und Staat geschaffen worden sei. _ Das Gesuch sei nach entsprechender Vorbereitung mit Stellungnahme-im^Dienstwege weiterzuleiten. Ließen die Angaben des Gesüchstellers^erkennen. daß ein Ausnahmesall nicht vorliege, so sei das Gesuch ohne diese Vorbereitung dem Reichsminister der Justiz vorzulegen. Bei jüdischen Amtsträgern, die nicht Planstellen, und Fachbcamte seien, würden die Voraussetzungen für. eine Ausnahme sehr selten' vorliegen. V\ ." ■ ■■ Ausscheidende jüdische Notare, denen die Gebühren bisher selbst zngeslosien seien, könnten bei Nachweis der Bedürftigkeit und Würdigkeit einen jederzeitwiderruflichen Unterhaltszuschutz er° lullten, soweit sie Frontkämpfer im Sinne der Verufsbeamtengesetzgebung seien. Dieser Zuschuß iverde nach einheitlichen Richtlinien bewilligt werden. Gesuche würden zu gegebener Zeit bei den Landgerichtspräsidenten einzureichen und an den Reichsminister der Justiz zu richten fein. stattet wird. Am Eingang;u der Bücherei und ihren Nebenstellen in den.Ortsteilelt T a h 1 c m und Wa n nfee werden besondere Plakate angebracht. welche auf diese Anordnung Hinweisen. Nochmals: Die Hausangestelltenfrage Anläßlich verschiedener Anfragen auf unseren Artikel in der letzten Nummer, der durch ein technisches Versehen stellenweise eine mißverständliche Fassung erhalten hatte, weisen'wir nochmals kurz auf. die Rechtslage hin: ' Lebt d i e An ge st ell te n m,Haus (d, h. "erhält sie ' dort -Unterkunft' und Verpflegung), so .kommt es aus die -Art ihrer Beschäftigung nicht an. Tätigkeiten, die keine Haushältsarbei» ten sind, wie B. als Näherin. Stenotypistin. Privatsekretärin, Sprechstundenhilfe u. ä>, dürfen somit nur dann weiter ausgeübt werden, wenn die Angestellte, wie dies ja auch im allge« meinen üblich ist. nt ch t i m Hau s w oh n t. Haus h a l ts arbeiten (z. B. als Haus« gehilsin. Auswarte- und Zugehefrau, Maschsrau. Kinderfräulein, Arbeiten im. Haus garten) dürfen a u f k e i n e n F a l l ausgeübt werden, gleichgül^ tig ob die betreffende Angestellte im Hause wohnt oder -nicht. . .- Daß die Tätigkeit einer Putz f r a u auch als Hanshaltsarbeit anzusehen ist, wird in einer Mel- 'dUng des Gaüdienstes 'Hessen-Nassau nochmaausdrücklich betonst Fünf unter 25000 / Jüdische Philologen in Preussen Auf Grund der Ersten Verordnung zum Reichs- Direktoren ...» 0 unter 987 — 0 v. H. bürgergesetz vom 14. November 1935, wonach jü- Oberstudienräte st „ 425-^0,24 v. H. difche Beamte mit Ablauf des 31. Dezember 1935 " ^drenräte ... 30 10 842 0,28 v. H» in dm Ruh-st°nd tr-t-n, auch dw «chrn WZLKL,' 2 ' , und Lehrerinnen an v s z e n t l t ch e n h o h e r e n D--—-:-—-— Schulen, die nach den Ausnahmebestimmungen Zusammen . .83 unter 17_730 0,19 V.v. des Berufsbeamtengesetzes im Amt verbliebet, Berücksichtigt man. daß chdtsche Liudienreiewaren, nunmehr aus. Im folgenden werden die rendare nicht zugelafsen waren, so ergibt sich nach jüdischen Lehrkräfte an öffentlichen höheren jü- Hinzunahme von 2155 Studienreferendaren eine bischen Schulen nicht mitberücksichtigst da das . Zahl von 33 Juden unter 19 885 Lehrern, das sind Dienstverhäitnis der Lehrer an öffentlichen 0-1.7 v. H.^ Von diesen 33 Philologen sind drei tu jüdischen Schulen bis zur Neuregelung Des jü- Oberfchlesien tätig und verbleiben im Amt, Die difchen Schulwesens unberührt bleibt; die'statiübrigeu 30 nunmehr ausfcheidenden Philologen ftischen Angaben beziehen sich vielmehr lediglich verteilen sich aus die preußischen Provinzen wte auf jüdische Lehrer und Lehrerinnen im nichtfolgt: jüdischen Schuldienst. Ostpreußen 9 Grenzmark Pofen-Westpreußen . . * . 0 Wie alljährlich, erschien kurz vor .Jahresschluß Brandenburg 0 das „Jahrbuch der Lehrer der-höheren Schulen" Berlin . . . » - - - » - . - « 23 (Philologenjahrbuch. „Kunzes Kalender") nach ■ Pommern - > s M ‘ ‘ s i dem Stand vom 1. Ntai 1935, ausgestattet jedoch ° ' B * ’ ' * * *' * \ mit Nachträgen bis Mitte Oktober 1035. Es ist' Schleswig-Holstein" l! I 0 iiiteresfant, an Hand dieses in. amtlichem Aus Hannover ' . »- » . » » * . #- » 0 trage hcrausgegebenen Jahrbuches eine Statistik Westfalen . . . - , - » » , . . » n 0 der männlichen und weiblichen preußischen Philo- Hessen-Nassau »»»-,,,»«!- 3 logen jüdischen Bekenntnisses aufzustellen. Rheinprovinz6 20 von ihnen sind Neusprachler und Germa--- Nach meinen letzten Berechnungen, die sich aus nisten, 10 Mathematiker und Naturwissenschaftler.- . das Schuljahr 1934/35 bezogen (vgl. „E. -V.- lieber 60 Jahre alt ist ein Lehrer, zur Alters^ Zeitung" Nr. 4 vom 24. Januar 1935 und Nr. 6 gruppe der 50—60jährigen gehören 12, de« vom 7. Februar 1935) gab es an nichtjüdischen 40—50jährigen 15 und der 80—40jährigen 2. höheren Schulen 34 jüdische unter 20 414 Für die weiblichen Lehrkräfte ergibt sich Lehrer, insgesamt also 0,17 Prozent.. Der folgendes Zahlenbild: entsprechende Anteil der jüdischen Lehre- Noch im Schuldienst waren aus Grund der rinnen lautete 0,12 Prozent (7 unter 5896). Ausnahmebestimmungen des -Berufsbeamtene Der gesamte jüdische Anteil an der Lehrerschaft gesetzes (als Altbeämtinnen bezw. als Krieges im staatlichen und städtischen höheren Schuldienst Witwen) tätig: betrug 1934/35 0,16 Prozent (41 unter 26 310). Direktorinnen 6 Ulster 82 0 to. Die B'eschästigungszisser jüdischer Lehrkräfte im Oberstudienratinnen 0 „ 62---0V.H. .öffentlichen höheren Schuldienst hewetzt. sich von Studienrätinnen . . . 4 „ 15530.26 v. H. rund 1 Prozent (bis Anfang 1933) Wer rund Oberschullehrerinnen 1 1551 =: 0,07 v. H. 0,4 Prozent (Auswirkungen des Berufsbeamten- Studienassessorinnen. 0 „ 1670 — 0 v. H. gesetzes im Schuljahr 1933/34) auf rund 0,17 Pro- Jusammen . . 5 unter 4648 -- 0.11 v. H. zent (Schuljahr 1934-35). ' Bon diesen 5 Lehrerinnen scheiden jetzt 8 aus. Gemäß 8 4 Abs. 2 der Ersten Ausführungs- ^beiden übrigen sind in Oberschlesien tätig, bestimmungen zu den Nürnberger Gesetzen ist Gesamtzahl der Lehrermnen noch dieser letzte Bruchteil jüdischer Lehrer und Lehre- ^.945 Studienreferendartmten hinzu (darunter rinnen mit Alisnahme der in Oberschlesien tätigen 0 Judtnnen). so stehen 5 indische Lehrermnen an in den Ruhestand versetzt worden: die Front- ^heren schulen w593 Lehrermnen msgesamt kämpser wurden mit vollem Dienstgehalt pengegenüber und machen demgemäß 0 09 v. H. aus. sioniert. Im einzelnen ergibt sich nach den Dienst- „ Zusammengefaß - scheiden letzt somit amtlich alterslisten des erwähnten Jahrbuches für Das 30 männliche und 3 wetbltche Lehrkräfte aus Es Jahr 1935 36 folgendes Bild- - verbleiben nur noch 5 Mische Lehrkräfte (rn Ober- ' schlesien) unter 25 478 Lehrkräften überhaupt im Noch 'im Schuldienst waren folgende m ä n n - Amt. l ich e n Lehrkräfte tätig: Dr. Hermann, Weil, Frankfurt a. M. Blick in die Zeitschriften Juden in der Zehlendorfer Stadtbücherei nicht .mehr—zugelassen. Biirgermeiiter Helfenstein hat für den Bereich des Verwaltiingsbezirks Zehlendorf angeordnet, daß Juden die Be- Nutzung der BezirkSbüü)crei künftig nicht mehr ge- PntwichlunAsIehre uncj ^u«1entum In einem Aufsatz „Ernst Haeckel, ein Wegbereiter biologischen Staatsdenkens" (..Nationalsozialistische Monatshefte". 6. Jahrg., Nr. 69) unterniinint Heinz Brücher den Versuch, die. Haeckelsche Entwickungslehre in einen staatstheorctischeii und politischen Zusammenhang zu rückeii. Dabei sieht er in Haeckel den Ueberivindcr einer^ spezifisch jüdischen Lenkrichtung. indem er schreibt: ..Seit Haeckel ist aber auch jenes anthrop o z e n t r i s ch-e Weltbild — aus der Welt des Orients geboren — zerstört, das den Menschen in den Mittelpunkt des Geschehens gerückt hatte und für ihn in semitischer Ueberheblichkeit eine 'Sonderstellung innerhalb der Seinsordnung for-- derie. Entsprechend ihrer orientalischen Herkunft und ihrer dogmatischen Festlegung in der jüdischen Ueberlieierung bildete bis dahin die anthropozentrische Lehre eine kaum zu erschütternde; Grundfeste des Glaubens sowohl wie der Wisfenickiatt. Ans ihr entsp,rangen die zwei großen Zentraldoamen. unter deren stillschweigender Anerkennmis bis dahin Forschung und Lehre standen: Die These von der G l e i ch h e i t a 11 dessen, st' a s Me n s ch e n a n t I i tz trägt und Der Grundsatz vom Leib-Seele- Z w i e s p a l t des Menschen. Die tiefgrelfcuden Folgerungen beider Vorstellwlgen erstrecken sich in gleicher 'Weise bis i» die' philosophischen Grundlagen von Idealismus iind Vlaterialismus. wie sieFii den einzelnen Staatslehren des.Liberalismus und des Bolscheivismiis ivieDerkehren.-Die politischen Erscheinuii-- gen des Menschengleichheitswahnes im Liberalisiiius und dessen Teilerscheinnngen von Marx bis —Lmrin^-berül,reirchtäF'Drsch' ill ihteii - ideologischen- Grnndlagen auis engste mit den GrunDvorstelltM' gen der seit tausend Jahren herrschenden Relrgivnsform." Nach der Lehre des Judentums nimmt der Mensch innerhalb der Seinsordnung nur solange eine Sonderstellung ein, als er in seiner Person die. G o t t e s e b e n b i l d I i ch k e i t darstellt. Die jüdische Grundvorstellung ist mithin theozentrisch. Dagegen ist die Vorstellung, daß der Mensch. das Maß ' aller Dinge sei. alt griechischen Ursprungs. - Um die Juden-Emanzipation . Wilhelm Graus Buch „Wichelm v. Humboldt und das Problem des Juden" ist soeben in der Zeitschrift „Deutschlands-Erneuerung" (19. Jahrg.. Nr. 12 von dem Schriftleiter W. v. Muff l in g ausführlich gewürdigt worden. Dabei sucht er die Tatsache, daß.sich eine nicht geringe Anzahl deutscher Männer für die Judenemanzipation eingesetzt haben, solgendermaßen zü^erkläreND^Wenn wir de» Juden heute vorwerfen, daß ihre Gleichstellung zu einer furchtbaren Gefahr für das deutsche Volk geworden ist, so - könnten sie uns mit einem Schein des Rechtes antworten: ihr habt ja selbst durch geistig hochstehende Deutsche am leidenschaftlichstetS dasür gekämpft! Ja — wir geben Zu, diese Vertreter des deutschen Volkes kämpften dafür, aber sie wiißten nicht, wie und durch wen sie in dieseil Kamps geschickt und dafür vorbereitet wnrbem uild sie ahnten nichts von den Folgen .ihres Sieges in diesem Kampf, weil sie vom Wesen des Judentums nur D i e Vorstellung belaßen. die sie in der „Vorschule" jüdischer Freundichaften gelernt hatten." meint v. Atüffling. „haben Dem Juden ^n^utrr'tt zum üeiltschen Staats- und Kulturleben geöffnet. —Humboldt trägt somit in erster Linie die Schuld au Dem moralischen Abstieg Deutschlands, der die natürliche Folge des Eindringens des jüdischen Geistes im 19. Jahrhundert gewesen ist." kLÄUßl^WKSCHE IN ALLEN FÜHRENDEN WÄSCHE-GESCHÄFTEN WÄSCHEFABRIK ROSA KLAUBER / MÜNCHEN KLAUBER-WÄSCHE

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