Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 22 (30.5.1935)
- Date
- 1935-05-30
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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7toifi 5 1770?ni|. 2 Sah 2 BGB tmb' 1015 MB ' frt bei der Bestellung eine? SOonmmbcS oder Pflegers aus da? religiöse Bekenntnis de? Mündels - 'Rücksicht zu neunten, d. I». cs sei grundsätzlich ein '.'lugel)örigcc des gleichen Bekenntnisses zu bestellen. Gies gelte, loic der Senat »viederholt ausgesprochen I)obe, aucki für dei; Untcrhnltspfleger. Eine Vorieüung dieser' Gesetzesbestiinmrrng gebe ein' Beielpoerdereeht gegen die Auswalil des Aormundcs oder Pfleger?. In entsprechender?lnwendung des § 1779 Abs. 2. Sah 2 BGB müsse aber den heute Herrlebenden Auschainmgen gern ah auch gesondert »verden, da ft für ein Mündel, arischer Abstammung >uieh nur ein arischer Bormund oder Pfleger beüclit tverde. Da der Leschwerdeführer behaupte, der Pfleger sei Nichtarier, in dieser Beziehung aber Feststellungen bisher nicht getroffen U'vrden seien, sei unter Aushebung der Vorentscheidung die Sache an da? Landgericht zurückzuvenveisen. In einer Anmerkung der „Deutschen Justiz" Nimmt Amtsgerichtsrat Tr. Bvschan der Entscheidung zu und gibt darüber hinaus der Erwartung Ansdruck, daß .bei Rassenverschiedenheit zwischen Vormund und Mündel, Pfleger und Pflegebefohlenen. eine Entlassung des Nichtariers von Amts wegen gebilligt werde, weil nach den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staats die Aemter des Vormunds nnd Pflegers nur arischen Personen verliehen loerden nnd. arische Mündel (Pflegebefohlene) nur arische Vormünder (Psle- ' gor) erhalten oder weiter erhalten sollten. AerztlicheStandesfragen äiMe im „Aerzieblail für Berlin" (Heft 2l vom 23. 3Aai 1937». S. 133117) mitgeteili wird, hat der Amtsleiter der .u.assenärztl:chen, Vereinigung Ienischland?. Verlvaliuugsitelle Grosr-Berlin. Tr. Eroto. die Befugnisse des Amtsleiters der Bezirks» »teile der >üBT. bezüglicl, der Standes» nndFachiirztvrdnniig aus Tr. med. HauS Löllke, Berlin W3Ö, 7i-minner Strafte 31, übertragen. Wie Tr. Voll 17' mitteilt, sind Anfragen und Anträge in der Schildersrage aussehliesrlich an die Kassen» lirztliclie 'üercinigung Tenlsclilands. zu Händen des Tr. isni Seifsen iu Berlin \V37», Seuihiuer strafte.31. zu eutricijten. Im Ansehlns; daran verössentlicht Tr. Seissert U für Berlin allein in Frage kommende Iacnarztbezeichnungen. Ter Bertragsansschnsr der Aerztel'amiuer für Berlin macirt u. a. bekannt, daft alle Verträge über ärztliche Tätigkeit mit Behörden, reiclisgejefttiäien Veriilliernng-.-trägeru. Bereinigungen und lliiloviienuuiiiiieu U>u>te Verträge über Prarislibernahille der Genelp.nigung durch den Bertragsanssclms» unterliegen. Alle Abmachungen über ärztliche Tätigkeit sind schriftlich abznschliefteu. Bisher benoliende mündliche Abmachungen sind durch schriftliche zu ersehen. Alte noch nicht gcuehmigbui Verträge sind dein Bertragsansschuft einzureiehen. Um die eiaslegen nicht nur vor Be» einirälhiignngen ihrer Velange zu schütze»;. sondern auch zu verhindern, das: unbewnftt Bedingungen eingegangen werden, welche den Standessitten nnd -ansrhauungeu lvidersprechen. müssen alte Verträge vor der Uulerschrist und vor Abschlus; des Vertrages dem Ausschuß vorgelegt loerden,. bzw. mns; der Vertrag einen Zusaft erhalten, wonach die Unterschrift des Arztes bzw. der ärztlichen Vcrrrags;xrr.tner nur vorbehaltlich der Genchmi- In der Zeitschrift „Jugend nnd Rocht" (Nr. 5 vom 15. Mai 19U.3, S. 199) kritisiert Gerichtsassessor Dr. Cfto Dageförde (Berlin) unter der Ueberschrist „Schematisches und bknlgebundenes Nechtsdenken" Urteile des Landgerichts Berlin und des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur , Frage arisch-jüdischer' Alischehen. Tie Volksgemeinschaft habe nur ein Interesse daran, das; Ehen zustande kämen und auch erhalten würden, die in erster Linie die Gewähr für eine rassisch wertvolle Nachkommenschaft böten. Eine Würdigung deS Wesens der Ehe, die Nassengegensäfte nicht hinreichend berücksichtige, fei deshalb als nicht ausreichend anzusehen. Es sei vielmehr zu prüfen, ob es nicht in derartigen Fällen im Inter». esse des deutschen Volkstums liege, dem arischen Ehegatten Gelegenheit zur Begründung einer neuen wertvolleren Ehe zu geben. Hinter diesem Gesichtspunkte müsse das Bedenken der ehelichen Treue gegenüber dem nichtarischen Ehegatten zurücktreten. Eine derartige Nücksichtnahme würde, sonst der libcralistischeu Auffassung von der Ehe ab? einer Privatangelegenheit entsprechen. Man müsse sich auch vergegenwärtigen, das; die Fort- ■ scftung der vom Standpunkt unseres Volkstums nicht erwünschten Ehe die Gefahr mit sich bringe, daft weitere Mischlinge geboren würden, so daft die rassische Zerseftung de? deutschen Bolle? ihren Fortgang nehmen lvürde. Da§ Urteil de? Hanseatischen Oberlandes- - k gerichts lasse jede Feststellung darüber vermissen, ob es im Interesse der Bolksgesamtheit wünschenswert wäre, dem Kläger Gelegenheit zur Begründung einer neuen wertvolleren Ehe zu geben. Da der Kläger offenbar schon im vorgeschrittenen Alter stehe, so daft die Frage der Erzeugung rassenreiuer crbgesnnder Nachkommen nicht mehr in erster Linie in Betracht kommen dürfte, wäre zu prüfen gewesen, ob der Kläger als schöpferischer! Mensch vielleicht unter dem Beronfttsein, eine nicht rassenreine Gattin zu besifteu, in seiner für die Bolksgesnndheii besonders wertvolle»; Schaffenslraft beeinträchtigt »oäre, so daft eine neu zn schlieftende Ehe als Kraftquelle für ihn »nie für die Bolksgesamtheit auzusehen wäre. Es wäre auch festzustellen, ob die Ehefrau typisch-jüdische Eharaltermerlmale ausweise, so daft dem Kläger in keinem Falle eine Anfrechterhaltnng der Ehe hätte zngemutct werden können. Träfen alle diese Gesichtspunkte nicht zn, so sei allerdings durchaus von dem Kläger zu verlange»:, unter Wahrung der ehelichen Trene die Ehe ausrechtzuerhalten, zumal die jüdische Abstammung der Ehefrau offenbar auch blntrnäftig z»vei Generationen znrückliege. Es käine dann auch daraus an, ob aus dieser Ehe oung de? VerfragsinbaltZ durch die Aerztekannner bzrv. durch den BertragSansschuß erfolgt;sr. Kinder hervorgegangen seien, die Familie des Klägers die Gervähr für ein gedeihliches Heranwachsen der Kinder biete, die vom Kampf. gegen die Nassenüberfremdung jedenfalls nicht betroffen rvürden.. Die Gerichte müßten sich bewuftt sei»;, daft die Eeseftgebnng des nationalsozialistischen Staates zur Rafsenfrage mit den bisher ergangenen Gesehen noch nicht abgeschlossen sei, sondern, daft mit ■ dieser; erst der „Beginn und AuSgangsp»n;kt" geschaffen »vorder; sei, iuic c§ Neichsminister Dr. Fr ick z»nn Ausdruck gebracht habe. ^Bis zur ganz- Ache»; gesetzlichen Regelung, deren Schlußstein das Verbot »mschrassiger Ehen sein sollte, wären die Gerichte verpflichtet, die bestehenden Gesetze i»n Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung ausznlegcn. Welche Wirkung die der Rasienlehre widersprechenden Urteile a»rsübten, erhelle a»n besten daraus, das; man diese Entscheidungen ohne jeden Kommentar in den Zeitungen des Iudentninö ab-, gedruckt fi»;de, indem lediglich die für den jüdischen - Ehepartner günstigen Stellen abgedruckt seien. Kei»i Richter »verde aber »vvhl auch nur un-. bewuftt dazu beitragen »vollen, dem Judentum durch die Interessen des deutschen Volles nicht hinreichend berücksichtigende Entscheidungen eine »veitcre Zersetzung des Volkstums zu ermöglichen.' Wir haben in der „E. B.-Zeitung" über die Entwicklung der Rechtsprechung stets eingehend berichtet und haben dabei ebenso die „für den jüdischen Ehepartner günstigen Stellen" wie auch die sich gegen ihn auswirkenden Ertvägungon mitgeteilt. Ebenso Haber; »vir die Stellungnahme des Schrifttum?, insbesondere auch die der Zeitschrift „Jugend u»;d Recht", unseren Lesern mitgeteili. Gross-Gaglow Ans Grund von Materialien der Bundesleitnng des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten teilen »vir mit, daft das Siedlungsgnt Groft- Gaglolv bei Kottbns geräumt »verden muß. Daraus' geht nicht hervor, daft jüdische Siedlungen oder jüdischer Grundbesitz überhaupt in Deutschland nicht mehr zugelassen seien. Tenn in den; Bescheid des Reich?- nnd preuftilchen Ministers für Ernährung und Landtvirtschast heißt es ausdrücklich: „Es handelt sich in; vorliegenden Falle nicht um die grundsätzliche Frage, ob Nichtarier, insbesondere ehemalige Frontsoldaten, in Deutsch- 17! Ulltf i'w »OS i Mischehen . Ianb überhaupt Grundbesitz erwerben dürfe»», sondern nur darum, ob in dem behördlich geleiteten Siedlungsverfahren von Groß.Gaglo»v arische oder nichtarische Siedler angescftt loerden. Für dieses Siedlnngsversahren aber muß ich entsprechend meinen allgemeinen Nichtlinien für die Auswahl und Vermittlung neuer Bauern in behördlich geleiteten Siedlung-, verfahren daran sesthaltcn. daß nur solche Per. sonen angesctzt »verden, die gc»»;äft § 13 deS 'Neichserbhofgesetzes vom 29. September l»m deutschen oder stanunesgleichen Blutes sind, und zlvar auch aus Stellen, die der Größe »lach keine Erbhöfe sind. Hier kann ich auch für ehemalige Frontkä»npfer keine Ausnahme machen. Tie rechtliche Grui;dlage ffxr die Ansiedlung der uichtarischen Siedler in diesem Verfahren liegt, »vie ich bereits in meinem Bescheid von; 25. Februar an die Jüdische Landarbeit GmbH mitgeteilt habe, darin, daft cs in einein solchen behördlich geleiteten Siedlung?, und Rentengutsverfahren in; Ermessen der Behörde steht, »ven sie als Siedler zulassen »vill. Tabei ist ' die Behörde auch berechtigt, bereits erteilte Genehmigungen in; Lause des Verfahrens »vieder znrückzunehmen. Es muß daher bei den von nur für die Ueberleiinng der Siedlerstellen ans arische Siedler angeordneten Maß. uahinen verbleiben. Unberührt bleibt hierdurch die -grundsätzliche Frage, ob außerhalb eines behördlich geleiteten. S i c d l u n g s v e r f a h r e n s N i ch t a ti c r G rundbesitz erwerben dürfe n." Es handelt sich ausschließlich darum, daft in ei»;em behördlick, geleiteten Siedlnngsverfahren. bei dem öffentliche Gelder zur Aersüguug gestellt worden sind, auch die Auswahl der Siedler von der Behörde nach freiem Ermessen getroffen »verden kann. Ein .Kvnnnentar der „Jüdischen Rundschau". der sachliche Unrichtigkeiten enthält und das Scheitern eines SiedlnngsprojelteS in Tentsch» land mit schtvach verhüllter Genugtuung und einem betonten Hinweis ans Palästina verzeichnet, stellt eine überflüssige Verschärfung der E»npfindungeu dar, die in den Herzen der Beteiligten an sich schon vorhanden si»;d. Das Zionistische Zcntralüüro teilt mit, daft der 19. Zwnistentvngreft für den 27. August nach Luzern einbcrufen »verden »vird. Tie Executive hat Tr. Franz K a h n zum Leiter und Tr. Fritz Ul l »nanu zum siellvertretenden Leiter des Kvngreftbüros ernannt. Nach K. Uns ist nicht möglich, auf das in der Presse verschiedentlich eingehend erloähnte Buch von Smnuel Roth: „Juden »nüssen leben" (Jcws must live) einzugehen, da es für Teutschlaud verboten ist. (H IÄUSER un: i? WV?EL r~ V M. KA'ACURGER SPEZIALIIAÜS FÜR Herren-, Damenu. Kinder - Konfektion g aUi.i'O’kTJ WWB Inh. 'H'nUpr Iicrn^teiH Das Haus clcr- Geschenke Ztprwntenr' ii*Wii tt.Ui.vi.-ei w»iit.wa Hcrsos-SpItc!Sires3C 12 Sämtliche Artikel des täglichen Bedarfs r H. MffiEKslasa .B /VV\7 I. i h*iv, ■ i k .*1 r'j \ ’U-; 1 y TT m* -? •* .illmJ O Jji. W-ij Lederhandlung Gegründet 1S64 c MPPf/f! in $ iJJ sLr» ii \ i' ‘4 U £ \ Das Haus für Alle ( iHüssuglneni n r% M t'- •: ’ n I : ■ i ' i;;| -• .; | Feilitzschstr. 13 ViefeM&I des ßgMesBeMs ir*üi 4 S\aä<sCjic0^1l DcsSJ'üaiEon — LEEsörfabr25; ligrt islsetaki Seit 1033 Wisc&saessöiünng - Msdroarra CfM. lV7':'7U $ lnh.E.Stciniiz/stcat!.gepr.Opt. Der Fachmann f. Optik u.Photo Bcycrstrasso 7. Texülwtzpen nur von SckoMätnäe? 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