Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 20 (16.5.1935)
- Date
- 1935-05-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur des Die tont Rkichsjustizministter Dr. ©iittncr geleitete Kommission znr Beratung eines den Grundsäheu des nationalsozialistischen Staates entsprechenden Strafgesetzbuchs Hai die erste Berat,mg des Entwurfs beendet. Ihre Beschlüsse und Erwägungen zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuch-, sind der Oeffcntlichkeit durch eine Sammlung von Abhandlungen ihrer Mitglieder dekannt geworden, die der Reichsjustizmiuister im Herbst 1934 herausgegeben hat. Darüber ist hier bereits (in Nr. 36/1934 der „E.-V.-Zcitung") berichtet worden. Diese Darstellung wird demnächst ihre Ergänzung in einer weiteren amtlichen Denkschrift sinden, die sich mit dem Besonderen Teil des Strafrechts beschäftigt, also die gesetzliche Legrifssbeslimmungen der einzelnen Verbrechen und Vergehen und ihre strafrechtliche Behandlung zum Gegenstand haben wird. Man wird annehmen dürfen, daß auch diese Vorschläge zu einer eingehenden Auseinandersetzung in den Wissenschaftlichen Zeitschriften führen werden, wie sie die erste Denkschrift bereits hervorgerufen hat. Der frühere Reichsjustizkommissar, Reichsminister Dr. Hans Frank, der der Kommission nicht mehr angehört, hat seinerseits in seiner Eigenschaft als Leiter des Reichsrechtsamts der NSDAP Anfang Mai „Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht" herausgegeben, denen Bettungen eines Strafrechtsausschusses zu Grunde liegen, den dieses Reichsrechtsamt eingesetzt hat. Diese neben dem amtlichen Strafrechtsausschuß einhergehenden Arbeiten verdienen gleichfalls die Aufmerksamkeit der interessierten Kreise. Die Leitsätzo sind allerdings noch nicht in die für ein Gesetzbuch notwendige Form gegossen, sondern suchen das erstrebte Ziel in mehr allgemeiner rechtsphilosophischer Form zu zeichnen. Sie fordcrn den Aufbau des Strafrechtes „auf der völkischen 'Treuepflicht" und vertreten den „Einklang" zwischen sittlicher Wertung. Pflichtgefühl und Rechtsempfinden". Mit großer Schärfe wird erklärt: „Der Verletzung der .Treupflicht folgt grundsätzlich der Verlust der Ehre", und an anderer Stelle: „Ein kriminelles Unrecht' macht grundsätzlich ehrlos, trifft die eine unteilbare Mannesehre." Aber in der praktischen Ausgestaltung wird insofern differenziert, als im allgemeinen die Straftat durch Erduldung der Strafe und der Strafverschärfungen gesühnt ist. wäh. rend im Gegensatz hierzu ein besonders verwerflicher Angriff gegen die höchsten volksgenössischen Pflichten dauernd ehrlos macht. Unter den Strafarten wird neben den bisher bestehenden auch die Vermögenseinziehung vorgeschlagen; bei dieser soll der Reichswirtschaftsminister bestimmen, „ob und inwieweit Betriebe, die der Verurteilte innegehabt oder finanziert hat, durch einen von ihm einzusetzenden Pfleger weitergeführt werden sollen." Mit den Vorschlägen der amtlichen Kommission berühren sich diese Leitsätze.insofern, als sie auch auf dem Standpunkt des namentlich von Staatssekretär Freislcr vertretenen Willensstrafrechts stehen. E. E. Neue Standesordnung für Ärzte;un „Deutschen Aerzteblatt" (Heft 19 vom II. Mai 1935. S. 459) wird eine Anordnung Ncichsführers der Kassenärztlichen Vereinig,mg Deutschlands (KBD.). Dr. Grote, vom >1. Mai 1935 über die Standes- und Fächarztmdmmg veröffentlicht. Bisher wurden die Entscheidungen der ärztlichen Standesvereine und?lerztekammcrn seitens der KVD. anerkannt und übernommen. Nunmehr jedoch wird die KVD. die Durchführung der Aufgaben der Standes- und Frcharztordnung selbst übernehmen. Sie will grundsätzlich keine neuen Bestimmungen treffen, sondern'die von der Aerztcschast selbst beschlossene Regelung dieser Fragen einheitlich zusammenfassen und nur die notwendigen Abänderungen und Ergänzungen vornehmen. " Eine 'endgültige Ent-'" scheidung wird später die Reichsärztekammer treffen. , Die Standesordnung für die deutschen Aerzte vom 5. September 1926, die Richtlinien für Anzeigen und Schilder (Beschluß des Acrztetaaes 1928) und der Beschluß des GeschästsauSschustes des Deutschen' Aerztevereinsbünde?"' vom 25." "Oktober 1925 über das Verfahren bei der Schwangerschaftsunterbrechung gelten für die KBD. mit ■ der Maßgabe, daß an die Stelle bet in diesen; Bestimmungen genannten Standesvertretungen die Amtsleiter der Bezirksstellen, als Berufungsinstanzen die Amtsleiter der Landes- bzw. Provinzstellen der KVD. treten. Zur Standesordnung - wird u. a. hervorgehoben, daß in einem Hans, in dem be-' reits ein Allgemeinarzt Praxis ausübt, ein anderer Allgemeinarzt keine Praxis gründen solle. Saisonmäßiger Wechsel "des Praxisvrtes ist vor- . boten. Kauf und Verkauf, der ärztlichen Praxi? sind verboten. Die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschafispraxis ist künftig grundsätzlich nicht mehr zu erteilen. Soweit therapeutische Institute bisher von Kassenärzten als Gemein- schastspraris betrieben werden, ist den Inhabern ' durch den'Amtsleite.r der Bezirksstelle aufzuaeben, ■ ' den Gemeinsck)aftsbetrieb nach einer angemessenen Uebergangszeit (spätestens binnen fünf Jahren) aufzulösen. Die bisher mancherorts vorhandene Bezcich-. nung „Praktischer Arzt. Wundarzt und Geburts- Helfer" ist bis t. Juli d. I. durch die Bezeichnung „Praktischer Arzt" zu ersetzen In Anlehnung an die bisherigen Facharztbezeichn,mgen enthält die Anordnung eine neue Facharztordnung. ferner wird die Standesordnung für die deutschen Aerzte neu bekannt, gemacht.' Danach ist der Beruf des deutscheu'Arztes Gesundheitsdienst-' am deutschen Volke. Der deutsche Arzt übt seinen Berus nicht lediglich zum Zwecke des Erwerbes aus. sondern unter dem höheren Gesichtspunkt der . Fürsorge für die Gesundheit des einzelnen wie für die Wohlfahrt der Allgemeinheit. Der Arzt soll es als seine Pflicht betrachten, sich den berufenen ' Bereinigungen und Einrichtungen anzuschließen und unterzuordnen, die dem Ansehen imd dem Wohle seines Standes dienen. Seinen Standes« Mosten hat der Arzt dieselbe Achtung, die er selbst beansprucht. durch rücksichtsvolles, kollegiales und höfliches Verhalten zu erweisen. Im beruflichen Wettbewerb hat er sich aller unlauteren und nn-. würdigen Mittel zu enthalten. Jede leichtfertige vder gehässige Aeußerunai.über die Behaudlungsweise oder das Wissen cWf anderen Arztes vor Aiclstärzten ist verboten. Bei dringender Gefahr darf der Arzt Nothilfe nicht verweigern und den von einem anderen Arzt erbetenen Beistand ohne triftigen Grund nicht ablehnen, lieber ihre Vertretung einigen sich die Aerzte untereinander. Die bon einem Kraiikeii, seineii Angehörigen oder bevollmächtigten Vertretern gewünschte Zuziehung eines zweiten Arztes oder Facharztes, darf vom behandelnden Arzte nichtabgelehnt werden. Das genaue Studiüm der neuen. Bestimmungen muß allen Aerzten dringend empfohlen werden. Vom jüdischen Einfluss auf deutsche» Rechtslebcn „ In der „I u rilt i sche n Wochen'schr i 1N Gest 19 vom 11. Mar 1935; <£. 1369ff.) ist em' Aussatz. be§: geschäftsführenden.'.Direktors,'des Reichsäusschnsses W..Vottsgssündh eitsdien st. Dr/- Ruttke, über „Erb- und Rastenpslege in Gesetzgebimg und Rechtsprechung des Dritten Reiches" erschienen. Ruttke führt u. a. folgendes aus: „In der Vergangenheit habe maii die grundlegeride Bedcutmig der Zusammenhänge zwischen Raste und Recht nicht einsehen ivollen. Aeußeriingen von Jirdcn und Judenstämmlingen wie Paul Laband. Georg Ielliliek, Julius Stahl u. a. zeigten, daß der Rassenstil jedes einzelneii Menchen für sein Wirken grundlegend sei; auch eder Rechtswahrcr werde daher seinem rassichen Stil entsprechend wirksam werden. Ein Schulbeispiel für rassische Stilgegensätze sei die Gegenüberstellung von Heinrich Wiegand und dem Juden Albert Ballin in einem 1932 erschienenen Buche von Arnold Petzet. „Heinrich Wiegand, ein Lebensbild". Typisch jüdischem Rechtsstil entspreche auch die sogenannte „Interessenjnrisprudcnz", deren erster Verkünder -der Jude Hermann Kantorowicz gewesen sei: - Auch das BGB. sei durch die Mitwirkung de8 Juden Levin Goldschmidt jüdisch beeinflußt ' worden: Das Judentum glaube zwar.Unterschiede im . Rechtsstil . verschiedener. Rassen ablehncn zu müssen, gebe aber selbst die Unterlagen für die .Richtigkeit einer entgegengesetzten Behauptung - an die Hand. In der Vergangenheit sei'wieder- ..holt von Fehlurteilen, - Versagen der" Recht- - sprechuna, Mechanisierung der Rechtsprechung. ' Wirklichkeitsfremdheit der Richter usw. .ge- : sprachen worden: aber niemals habe .man. erfahr, welches denn eigentlich jene inneren Ursachen für das Versagen der Rechtswahrer gewesen seien: das Eindringen von Artfremden, nämlich Juden, in die Beamtenschaft, iusbesondere in Richtertum, Hochschullehrerschast und Anwaltschaft, lieber diesen Weg sei zunächst unmerklich und dann stärker und rmmer stärkerdeutsches Rechtsempfinden, deutsches Rechtsgefühl unterbunden worden. Unmerklich habe das deutsche Recht jüdischen Stil erbalten. Wolle man das Recht nach nationalsozialistischer Rcchtsauffasiung gestalten, so müsse man Rechts- ,. schristtum aus der Feder von Juden und die Entscheidungen von Rechtswahrern, die dem jü- - dischen Volke angehörten, ablohnen. Die deutsche Anwaltschaft sei in erster Linie berufen, hierbei mitzuwirken..." Ist „Jude" eine Beleidigung? Wie in der Tagcspreste mitgeteilt wird, hat das Amtsgericht in Königsberg den Gauanrts^ , leitet des NS-Lehrerbundes zu 60 RM Geldstrafe - wegen formaler Beleidigung verurteilt, weil er bei einer Mitgliederversammlung des ProvinzialvereinS für Innere Mission gegenüber einem Bekannten Zweifel darüber geäußert habe, ob der frühere Schriftleiter. Dr. ^erasim, nicht -Jude ' sei. Das Gericht hat den Antrag, die Erteilung eines Gutachtens des rastepolitischen Amtes einzuholen, deswegen abgclehnt, weil die Bezeichnung . - von Dr. Serasrm als Jude in jedem Falle eine formale Beleidigung darstclle, auch wenn sich seine jüdische Abstammung erweisen sollte. Die „NS-Partei-Korrespondenz" teilt hierzu mit, daß nach Bekanntwerdcn des Urteils der Leiter des Rassenpolitischcn Amts der NSDAP, Dr. Groß, an' den NS-Juristenbund folgendes Telegramm gerichtet habe: „Betrachte KöuigSherger Urteil als.völliges Fehlurteil, das Mein rassischen Empfinden widerspricht. Erbitte, ganzen Einfluß dahin' ' . geltend zu machen, daß zukünftig Wiederholung derartiger unerfreulicher Entscheidungen unterbleibt." Die „NS-Partei-Korrespondenz" bemerkt dazu .folgendes: Wie weit auch heute noch die Rechtsprechung auf Grund, des römischen Rechts dem völkischen Rechtsempfinden zuwiderlaufe, das zeige eindeutig das Urteil des Königsberger Amtsgerichts, nach besten Austastung allein das Aussprechen deS Wortes „Jude" in jedem Falle bereits eine strafbare Handlung darstelle. Die Art der Beweisführung seitens des Gerichts unterscheide sich in, keiner Weise von den Praktiken des Weimarer . Systems, durch die schon früher der AntisemitismuS mundtot gemacht werden sollte. Die Ablehnung eines BeweisantragcS gur rxeftstcuung der jüdischen Abstammung des Klägers sei bezeichnend/ Das deutsche Volk habe auf Grund der ' genkachten Ausführungen em erhebliches Interesse-daran, ob jemand deutscher Mstarmmmg sei oder ob seine MHorstchren.^än',.Palästina-und. Galizien ihrem Handel nachgegangen seien. Die Erörterung der vermutlichen Abstammung als eine Beleidigung zu bezeichnen, dürfte im nationalsozialistischen Deutschland auf geringes Verständnis stoßen. Da wir Juden uns unserer Abstammung nicht schämen, vielmehr' das Bestreben haben, durch unsere Lebensführung unserer Gemeinschaft Ehre zu machen, stimmen wir mit der Auffassung überein. daß Untersuchungen über die 'Abstammung als solche keine Ehrenkränkung darstellen. Im Einzelfalle kann natürlich aus den äußeren Umständen und der Form der Bezeichnung die Absicht einer Ehrenkränkung sich ergeben. Die Beiordnung jüdischer Armenanwälte tz In der „Juristischen Wochenschrift" (Heft 19 vom 11. Mai 1985, S. 1446) wird ein Beschluß des 7., Zivilsenats des Oberlandes'gerichts Hamm vom 23. Viärz 1935 (7 W 44/35) veröffentlicht. Der Senat führt u. a. folgendes aus: Im Sinn und Geist der seit der nationalen Erhebung herrschenden Auffassung von einer volksverbundenen und artgemäßen Rechtspflege . liege es, daß deutsche Parteien nicht durch rastenfremde Prozeßbevollmächtigte vertreten würden. Soweit nichtarische Rechtsanwälte ' während einer Uebergangszeit noch zugelassen seien, seien sie zwar in ihren Rechten zu schützen. Dazu ' gehöre aber nicht, daß sie auf Staatskosten als Armenanwälte beigeordnet würden. Das Jnteresie des Anwalts habe überhaupt hinter dem der Partei und der Sache zurückzutreten. Aber auch das (vermeintliche oder wirkliche) Privatinteresse der Partei habe hinter den höheren Interessen der artgemäßen Rechtspflege zurückzutreten, ganz besonders auf Gebieten des Eherechts, das mit den sittlichen Dolfsanschauungen untrennbar verknüpft sei und weniger als andere Rechtsgebiete die Mitwirkung artfremder Rechtspslegeorgane vertrage. Daraus folge, daß da, wo dem Ermessen des Gerichtsvorsitzenden Raum gegeben sei und wo zusätzliche Staatsmittel beansprucht würden, kein nichtarischer Anwalt beizuordnen sei. — * Die von der „Juristischen Wochenschrift" der Entscheidung gegebene Ueberschrift „Ein.jüdischer Anwalt ist als Armenanwalt nicht beiz,iordnen". berücksichtigt nicht den Umstand, daß die Entscheidung sich offenbar auf die Beiordnung eines jüdischen Anwalts für eine arische Parier bezieht. Selbstverständlich wird kein Gericht Bedenken tragen, nichtarische Anwälte einer nichtarischen Partei beizuordnen. Aufnahmesperre beimTierärzteverband Beim Reichsverband der deutschen Tierärzre tritt nach Zeitungsmeldungen mit Wirkung vom 1. Juni 1935 ab eine Ausnahmesperre ein. Die „anti jüdische Weltliga“ - -Die „Fränkische Tageszeitung" vom 10. Mai . 1935 berichtet ausführlich über die Kundgebung. . die mit dem Gauleiter Julius Streicher und dem -französischen Frontsoldaten Jean Boissel al8 - Rednern in Nürnberg am 9. Mai vor sich ging. AuS der Ansprache von Julius Streicher geben wir folgende Sätze wieder: ... . . Die Weltgeschichte ist für viele nur deshalb so verworren, weil sie die Rassen- - frage nicht kennen. Wer das Wirken der jüdrschen Rasse, des jüdischen Blutes in der Weltgeschichte kennengelernt hat, der w e i ß z u .deuten, was in der Gegenwart geschieht, der weiß die Frage zu beantworten, warum das deutsche Volk gehaßt wird bis in die Gegenwart V hinein und warum es zur Strecke gebracht, endgültig vernichtet'werden soll . . / - ' ... . . Sie leben nicht geschlossen wie das deutsche Volk in einem Vaterland. Diese 20 bis 25 Millionen leben verteilt über den ganzen Erdball hinweg, leben insgesamt in sogenannten Kulturvölkern. Sie leben noch nicht in Massen in unarischen Völkern, im Sinne des mongolischeu Blutes. im chinesischen oder japanischen Volk, aber kennzeichnend ist. daß gerade die arisch.germanischen Völker die Massen in sich ausgenommen haben» und so lebt der Jude in den Völkern und lebt als Staat im- Staat, als Nation innerhalb der Station. Mancher mag sagen, es ist ein Unglück für das ' jüdische Volk, keine Heimat, kein Vaterland zu haben, aufgeteilt zu sein in allen Völkern. Das - - mag dem, der nicht die Judenfrage kennt, als Unglück erscheinen. Für dieses jüdische Volk ist es aber das Glück und für die nichtjüdischen --; Völker, die dieser Austeilung unwissend gegenüberstehen, das Grab ..." - .Der Jude lebt anfgeteilt in allen Völkern, bleibt durch das Blut, durch die Ge- ' V finnung, durch die Talmudgesetze, denen jeder Jude gehorcht, verbunden, und hier ist die Kraft ■ und Macht des jüdischen Volkes niedergelegt. Aufgeteilt in allen Völkern und doch ein Volk: und doch eine Nation, eine Rasse, und vielleicht . gerade deshalb und nur deshalb war es mög-! *, lich, eine jüdische Weltherrschaft zu schaffen. Das : jüdische Volk stellt die größte und mächtigste , Organisation dar, die es auf dem Erdball gwt. '' Man kann sagen, es i(t die stärkste und mäch- ' tigste Organisation, eure .Internationale von ungeheurer Macht mrd Stärke ..." ..... Der Jude kam nach Deutschland, kam in alle Völker, und überall war dasselbe. Die Völker wären einst geführt von Volksangehöri.- . .gen. Eingeborenen. Sie hatten eine blutgemäße Führung. Und dann kam langsam der Jude zur Macht, teilte alle Völker auf in Parteien: ' - Konfessionen, und. so war es möglich, daß' die Z: jüdische Weltregierung die Weltgeschichte — ■ " man kann sagen — in den letzten 150 Jahren bestimmte ..." .. Denn sehen Sie. was bei uns geschah. v‘ .ift heute noch in.allen Völkern. Ueberau herr-^ ' schen Parteien, Parlamente," getaufte Juden. ES ist der Jude in'England,'es-ist der Jude in .1 ^-Frankreich, es ist der Jude in-Rußland,"eS ist der Jude in Italien, eS ist der Jude in der ."ganzen Welt . . .. der nicht will, daß Frieden in der Wett. ..... Das mag der französische Frontkämpfer mit - nach Frankreich hinül^ernehinen: Das deutsche Volt ist neu geworden, es will den Frieden, aber wenn man es überfallen sollte, wenn man dieses deutsche Volk noch einmal zu quälen versuchen sollte,- es zurückwerfen in dm Dergangeuheit, dann würde die Welt ein neues Heldenlied erleben, dann mag der Himmel entscheiden, wo das Recht ist, bei m:s oder dort, wo der Jude die Peitsche schwingt, zu einem Massenmord hetzt, man möchte fast sagen, zu . dem größten Ritualmord aller Zeiten. Wenn das deutsche Volk geschächtet werden sollte, dann schachtet sich damit die Welt. DaS französische Volk wird von seinen Machthabern zum Werkzeug gemacht für jenes Volk, das das russische Volk zur Strecke gebracht hat. Nm: ) rüstet es immer zu. rüstet, um eine Armee zu" haben, mit der die Herrschaft wieder aufgerichtet ' werden soll, die Jud'enherrschast nicht bloß in Deutschland, sondern die endgültige ^udenherrschast in der ganzen Wett. Sehen Sie, meine lieben Volksgenossen: Wer die Rastenfrage kennt, die Judenfrage kennt, der weiß: Ter Weltfeind ift Alljuda . . ." Boissel führte u. a. aus, daß er gekommen sei, um den Feind zu entlarven, der in gleicher Weise der Feind Frankreichs wie der Feind Deutschlands sei: Alljuda.' Er sagte u. a.: ... . . wir 'müssen die jüdischen Geier, die nur der Totenhausgeruch anzieht, entlarven und sie mit ausgebreiteten Flügeln und den Dolch im Herzen an die Wand nageln ..." ... . . ich will diesen Platz nicht verlasten, ohne in öffentlicher und feierlicher Weise den Schwur, den wir. deutsche Kameraden und ich, geleistet haben, zu kämpfen bis in den Tod ' gegen den Wettfeind Alljuda und seine Helfershelfer. zu kämpfen für den Triumph unserer Ideen . . _ „Deutsche Volksheilkunde“ in Nürnberg Wie das Deutsche Nachrichtenbüro meldet, sprach Gauleiter Julius Streicher bei der Eröffnung der Ausstellung „Deutsche Volksheilkuude". deren Schirmherrschaft er übernommen hatte, über die Mißstände, die noch heute auf dem Gebiete des Heilwesens vorhanden seien. Der Einfluß der Fremdrassigen, der jahrzehntelang auch auf dem Gebiete des Heilwesens geherrscht habe, müste verschwinden. Wiederaufrichtung der Hobert-Koch-Stiftung Ter Reichs-Tuberkulose-Ausschuß erläßt aus Anlasi des 25. Todestages Robert Kochs einen Ausruf, in dem es u. a. heißt: „Das neue Reich, dos die deutschen Tugenden wieder überall wachgerufen hat, mahnt uns auch an die Pflicht der Dankbarkeit gegen einen der größten Wohltäter der Menschheit aus deutschem Blute ... - Unser Ruf ergeht daher an jeden deutschen Volksgenossen, vor allem an diejenigen, die mit dem Werk Robert " Kochs'in irgendeiner Weise verbunden sind, an alle.- für deren wistenschastliche Leistungen die . Großtaten Robert Kpchs grundlegend waren, und an alle behördlichen und privaten Stellen, dempl Robert Koch auf dem Gebiete der Seuchenbekämpfung die Wege gewiesen hat... Ans Palästina Die langjährige „K u l t u s m inisterin' der Stadt Tel. Aviv, Frau Schoschanah Persitz, ist zurückgetreten, nachdem das von ihr vorgeschlagene Budget . für Erziehungs-. und Kulkurangelegenheiten vom Magistrat und dem Distrikt Eommissioner (staatliche Gemeinde-Aus- ' sichts-Instonz) um 23 000 auf 90 000 LP gekürzt tvorden ivar. Zum sachlichkn Verständnis dieses Vorganges, der daneben wohl auch politische und persvnliäje Hintergründe haben dürfte, ist daran zu erinnern, daß ^el Aviv die einzige Großstadt des Landes ist, die überhaupt ein Erziehungsbudget und ein eigenes Schulwerk hat. Rt't Rücksicht ans das uneinheittiche Kutturniveau der Landesbevölkerung hat die Regierung es bisher nbgelehnt, einen gesetzlichen Schulzwang einzusiihren: sie beschränkt sich inr wesentlichen aus die Unterhaltung einiger Berufsschulen und auf die Unterstützung von Schulanstalten, die von Organisationen der im Lande vertretenen Nationalitäten gegründet ivorden sind. Träger des jüdischen Schutwerkes ist der Waad Le'umi. der von den jüdischen Einwohnern Palästinas gewählte Nationalrat, in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency und verschiedenen jüdischen Verbänden. Die Stadt Tel Aviv hat von sich aus eine Reihe von Volks- und Berufsschulen, Horten. Abendkursen usw. ins Leben gerufen, weil sie sich als größter und geschlossenster jüdischer Siedlungs- ' bezirk dazu verpflichtet fühlte. Diese Organisation soll jetzt mit Rücksicht ans die Zunahme der Bevölkerung und die dadurch entstandenen Großstadtprobleme erweitert werden. Den Berichten der fünf Kinderschutzstationender Hadassa in'Jerusalem zufolge sind von den im Jahre 1934 bei diesen. Stationen registrierten 4513 Kindern 133, das heißt 2,9 Prozent (gegenüber 4,8 Prozent im Jahre 1931, 3,8 Prozent im Jahre 1932 und 3.7 Prozent im Jahre 1933) gestorben. 8LUpt2cdrMIe!U>r: Dr. A I f r « d H 1 r e b b e r c; Stelivertr. Dr. M&rg&rete Edelheim. ' Beide in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Manuskripte Ist Freiuröschlap beizufügen. Leiter der Anreißen-Abteilung nnd verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin. DA I. V). 40 769. Verlag: Centralvereia deutsebor StaatabQrsrer jüdischen Olaubcnß e. V.,. Berlin W 15, Emsor Strasse 42. Tel Adr.: „Centr&Iglaüben Berlin“. Fernspr. J?Olive 8H1-45. Postscheck: Berlin 80472. Druck der Buchond - Tiefdruck Gesellschaft mbH. Berlin SW 10. Zurzeit Ist Preisliste Nr. 4 gültig. - Bezugspreis vierteljährlich RM 0.48 . ’ - «inschL-Zustellgebühr. *