Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 18 (3.5.1935)
- Date
- 1935-05-03
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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ciljattcn. Das; ein großer Teil dieser Arbeit als -Heimarbeit erledigt werden fami, dürste ein erleichternder Umstand für die Beschästigungsmöglichleit — vornehmlich bei jüdischen Firmen — sein. Am aufnahmes higsten für jüdische Frauenarbeit zeigt sich die Hauswirtschaft. Der diesen Derusen ist eine innere Einstellung bzw. UmstcUuug vonnöten, die mit der alten Verufswertung um der Gemeinsamst willen radikal bricht. IV. Deutlicher als lange theoretische Erörterungen erlauben uns die statistischen Angaben ein Urteil über Bedeutung und Umfang der Frauenarbeit. ,2m welcher Richtung der Berussscktor der jüdischen Frau verändert worden ist, ist schon ausgeführt worden. Für die neuere Zeit liegen amtliche Zählungen für die weibliche Gesamtbevüllerung vor. Am 1ö. Juni 1933 wurden im Deutschen Reiche bei einer Gesamtbevölkerung von 02.5 Millionen 32.2 Millionen ErwerbSpersomm (— Erwerbstätige + zur Zeit der Zählung Erwerbslose) gezählt. Davon waren 11.5 Millionen, das ist rund ein Drittel, weiblichen Geschlechts. Bemerkenswert ist die Tatsache, das; die Gesamtzahl der erwerbstätigen Frauen nur um 2829, das heißt 0.02 Prozent gestiegen ist. Tie weiblichen Erwerbstätigen verteilen sich auf folgende Wirtschastüabteilungcn: Wirlschaflsinegesamt männlich weiblich rtotciluiifidt __ 3<il)l % Zahl % Zahl % i’aith- und Forst» nur ti.linst . 9 343 500 28,9 1 VS! 00B 22,G 4 049 494 40,5 ^sändwi-r"" . 13 050 875 40,4 10 203188 40,4 2 757 687 24,0 >>an&r[ und 3'crkfhr . . 5 031 270 48,4 4 011 225 19,3 1 020 048 16,7 Lesscntl. Dienste u. priv. Dientz. Iristunaen . 2 701 203 8,4 1797 288 8.6 903 075 7.9 Säu-rl.Dienste . 1 200 :>S2_ 5,0_19 045 0,1 _ 1 249 637 10,9 Crmctbcpcrfoncn iu-Jiicfiiiut . 32 206 406 10Y 20 815 655 100 11 480 841 100 Gegenüber der Zählung von 1925 hat sich die Zahl der Erwerbslosen in der Gruppe „Handel und Verkehr" um 22,2 Prozent vermehrt. Durch diese Zunahme der im Handel und Verkehr tätigen Frauen ist der Anteil der Landwirtschaft an der Frauenerwerbstätigleit von 43,4 Prozent auf •10,5 Prozent, derjenigen von Industrie und Handel von 26 Prozent ans 24 Prozent und der des häuslichen Dienstes von 11.8 Prozent auf 10.9 Prozent zurüclgegangen. (Aus „Wirtschaft und Statistik", Rr. 11 abgedruckt im „Jungen Deutschland". Heft 3, Jahrgang 29, S. 124). Durch die neuen berufspolitischen Maßnahmen der Regierung dürfte die Rückgewinnung bzw. Zunahme der Frauenarbeit für Land- und Hauswirtschaft weitgehend gelungen sein. Aus einer Veröffentlichung des Arbeitsvermittlungsamtes ergibt sich, daß die Vermittlung in der Gruppe „Häusliche Dienste" von 24 732 im April 1933 auf 36 619 im Dktober 1934 gestiegen ist. Für die Erwerbstätigkeit des jüdischen weiblichen Bevölkerimgsteils sind die entsprechenden Zahlen nicht ermittelt worden. Doch kann der Gesamtumfang annähernd richtig geschaßt werden, wenn man folgende Entwicklungstendenzen berücksichtigt: Die jüdische Gesamtbevötkerung Deutschlands ist in den letzten zehn Jahren um rund 100 000 Personen zurückgegangen. Infolge Verschlechterung der jüdischen Wirtschaftslage dürste die Erwerbstätigleit der jüdischen Frau um 3 bis 4 Prozent gestiegen sein. Der unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten unglückliche Altersaufbau der deutschen Juden erweist sich — berusöpolitisch gesehen — als günstig, da dadurch eine größere ■ Spanne Erwerbstätiger vorhanden ist. Für den Erwerbsprozeß kommen die Jahrgänge von 15 bis 60 Jahren in Frage. Danach dürften unter Zugrundelcgung einer Gesamtzahl von etwa 460 000 für das Jahr 1935 die in Frage kommenden Jahrgänge folgende Besetzung aufweisen: Altercgnwpe Zahl der Juden 15—20 . 26 000 20-25 . 29 000 25—30 .36 000 30—35 . 30 500 35—40 . 40 000 40—50 . 72 500 50—CO ..G9 000 303 000») Abziicilich von rund 50 000 berussloscn Selbsländiocn . . . 50 000 Unter diesen rund 250 000 Erwerbstätigen wird man rund 63- bis 65 090 Frauen annehmen können. ES leuchtet ein, daß das schwer um seine wirtschaftliche Existenz ringende deulsche Judentum schon rein wirtschaftlich aus die Berufsleistung der Frau weder nach der zahlmäßigen noch von der Einkommensscite her wird verzichten dürfen. Tie Untersuchung hat weiter gezeigt, daß die jüdische Frau zumeist in Berufen arbeitet, in denen sie nicht oder nur schwer durch Männer ersetzt werden kann. Die "Arbeit der jüdischen Frau muß sich künftig noch mehr auf die eigentlichen Frauenberufe erstrecken. Von der Einfühlungsgabe und Zähigkeit der jüdischen Frau hängt unsererseits viel zur Gestaltung des jüdischen Wirtschaftswaiidels ab. Die jüdische Frau har sich in Notzeiten stets als tapfere Gefährtin des ManneS erwiesen. Wir gehen einen harten Weg: wir wollen ihn gemeinsam gehen. *) Die Rahlen, hie Dr. (Scoro Wolfs?n feinem Artikel ..Die VtnIoniO!)c Zukunft her fccutfrfini Jude»" in „ttühifriic Wolilknhrtspilcge nnh Sofltr.lpoliiir", Heft 11. gohrgany 1!, t'üifc 272, veröffentlicht hot, hiirftcn;u hoch, hie unveröffentlichte Schätzung her Statistischen Abteilung der Älcichsvertrolung zu niedrig gegriffen fein. 'T'f) £&&y w/Wv- Unter dem 26. April 1935 ist eine Verordnung zur Aeuderung der Faserstofsverordnung ergangen, die neben Neuordnungen gcsetzestechnischer Art. neben Aenderungen iw Amvendungsgebiet, als Kernstück eine außerordentlich wichtige Reufassung der wesentlichsten Bestimmungen des dritten Teiles „Verbot ungerechtfertigter Preiserhöhungen" bringt. Das Verbot, für rohe oder be- oder verarbeitete Faserstoffe im Jnlandsverlehr höhere Preise zu fordern oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen.,als der Verkäufer in der Feit vom l. bis 21. Marz 1934 bei nach Art. Güte und Menge vergleichbaren Verkäufen überwiegend erzielt hat. ist ebenso bestehen geblieben wie die Vorschrift, daß bei Nichtvorliegen solcher vergleichbarer Abschlüsse der Preis denjenigen nicht überschreiten darf, der der Marktlage vom 21. März 1934 entspricht. Aber im Hinblick auf die Möglichkeit bzw. kalkulatorische Notwendigkeit deS Ueberschreitens des nach jenen Vorschriften hochstzulässigen Preises ist nunmehr eine Regelung geschaffen, die sich in enger Weise den praktischen Erfordernissen angleicht. Denn dieser Preis darf nach der Vor-' schrist im dritten Absatz der neuen Fassung deS § 14 der Verordnung, und zwar für rohe oder beöder verarbeitete Faserstoffe, um den Betrag überschritten werden, um den sich der tatsächliche Einkaufspreis der Rohstoffe. der Halb- oder Fertigwaren durch nicht zu vermeidende Umstände erhöht hat. Er darf ferner um den Betrag überschritten werden, um den der tatsächliche Aufwand an Löhnen. Unternehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und an Umsatzsteuer gestiegen ist. Das gleiche gilt, wie cs in der Verordnung heißt, für Vergütungen für Vertreter, sofern der Vom- Hundertsatz der Vergütung der gleiche ist wie in der Zeit vom 1. bis 21. "März 1934. Allerdings ist in beiden Fällen eine Erhöhung nur in dem Umfange zulässig, als nicht die Erhöhung einzelner Alüflentcilc durch Verminderung anderer der genannten Kostenteile ausgeglichen wird. So ist unter dieser Voraussetzung für Preis und Provision eine bewegliche Regelung geschaffen, durch die den Erfordernissen des Einzelsalles in billiger Weise Genüge geschehen kann. Ale ine Anwendung finden diese Bestimmungen aus Faserstoffe, die der Verordnung über Preise für ausländische Waren mm MWirZEs Einen sehr interessanten Ueberblick über die Ergebnisse der Leipziger Frühjahrsmesse hat der Wcrderat der deutschen Wirtschaft in Zusaininenovbeit mit dem Leipziger Meßamt sertiggestellt. Dem in der Dagespresse hieraus erschienenen Auszug entnehmen wir u. a.. daß die Rekordzahl von über 196 000 Besuchern einen vollen Erfolg bcdcnteie. und daß auch der erzielte Umsatz von rund 30a Millionen beträchtlich ist. Der Exportantcil wird auf etwa 90 Millionen geschätzt. " lieber die ,.b e s o n D c r c n M c t f m a I c" der letzten Messe wird n. c. niitgcteitt, daß die einzelnen Aufträge verhältnismäßig klein waren, und daß auch die Lieferzeit im allgemeinen sehr kurzfristig gewesen sei. Dies habe wohl an noch recht starker Lagere-.ndeckung des Einzelhandels, besonders in der Dcrtil- und Bekleidungsbranche, gelegen. Allgemein sei ein merklicher Truck aus die Preise festgestellt worden, der einmal ans die noch immer sclmiache Kaufkraft des Verbrauchers zurückgeführt wird, dann ab"r auch vom Händler selbst ausgegangen sei. Der Händler wisse und sehe, daß das Anstand deutsche Ware billiger erhalte, und viele Erzeugnisse seien am Weltmarkt billiger zu haben, als der deutsche Fabrikant sie zurzeit liefern tonne. Das A n s f u h r g e s ch ü f t habe noch mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen geb-bl. Doch sei. im Gegensatz zum vergangenen Jahr, von einem Widerstand gegen deutsche Erzeugnisse nur noch in ganz wenigen unterliegen. Endlich enthält die Verordnung in i dem neugeschassenen § 14a Ermächtigung an die zuständigen Ueberwachungsstelleu, nn Emoe.- nehmen mit dem 'K e tchsw111)chaiU-min ister und mit Einwilligung des Reichslomimyars für Preisüberwachung Preise für den Verlaus von Textilien im Jnlandsverlehr sestznsetzen. Eine weitere wuchtige Gesetzgevungsmaßnahme; der letzten Woche haben wir in der Zweiten Acr- ' ordnuna zur Durchführung und Ergänzung beö Anlcihcstockgesctzes zu schcn.^ Wahrend nämlich die erste Verordnung vom 27. Februar 193-- hestimmte, daß das Gesetz über die Gewnnwcrteilnng bei Kapitalgesellschaften (Anlerheftockgesetz) nicht für Gesellschastcu gilt, deren Gesell, schastslapital 100 000 RM nicht übersteigt, stellt : die neue Verordnung fest, daß auf diese Gesell. ' schäften aber auf alle Fälle die engeren Bestnu. mungen des Gesetzes über die Bildung eines Anleihestocks bei Kapitalgesellschaften (Kavitalanlagegeseh) Anwendung finden, sofern die Voraussctzungen dieses Gesetzes sonst gegeben sind. Aus dem Gebiete der Außenhandelsbeziehimgen ist das neue Abkommen über den Deutsch- Schweizerischen Verrechnungsverkehr und die Be- . kanntgabe von Abänderungen der Vereinbarung über den Deutsch-Französischen Warenverkehr vom 28. Juli 1934 vor allem wesentlich. viplomlcaulnmun ^.rtur Juliusburg (Berlin). Tie Zollbefreiung für kleine Mengen von Tabakerzeugnissen ist aufgehoben worden. Bricfsendungen. die Tabakerzeugnisse oder Zigarettenhüllen enthalten, sind, wie der Dagespresse zu entnehmen ist, ohne Rücksicht auf ihr Gewicht der zuständigen Zollstelle zur Zollabfertigung vorzuführen. Ausgenomrnen sind Warenproben im Rohgewicht bis 350 Gramm, die für den Gebrauch als Proben bestimmte rohe Tabakblätter enthalten. * Die Reichs stelle für Getreide. Futtermittel und sonstige land. wirtschaftliche Erzeugnisse ordnet nach der Dagespresse an. daß die Vorschriften des Maisgesetzes und die zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Mai 1935 auch für Hirse gelten. m der Wkim sreWnüMllnd Fällen berichtet worden. Lediglich ans Verhandlungen mit amerikanischen Käufern sc! hcrvorgegangen. das; im Qsteu der Bereinigten Staaten die Bvhkvttbestrebungcn noch immer vorhanden seien. In der Gruppe chemisck)e, pharmazeutische und kosmetische 'Artikel sei über schwierige Rohstofsbeschafsimg für Exportaufträge geklagt worden, vor allem bei der Herstellung von Seifen. Auch die Verzögerung der Rohstoffzuteilung habe das Erportgeschäst erschwert, da die ausländische Kundschaft Wert aus Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen lege. Eine Reihe kleiner und mittlerer Betriede habe über die Belastung ihrer kausmännischeu Abteilung durch das Zuteilung-Verfahren geklagt. Der Kamps um den Preis habe sich auch bei den Exportaufträgen ausgewirkt. Die Kon. kurrcnz der Eutwertn'ngsländer drückte die Preise, doch habe unter Zuhilfenahme deS Z u s a tz auSs u h r v e r f a I) r e n § das Geschäft gehalten werden können, lieber diese Ausfuhrförderung hätten die ausländischen Einkäufer, so stellt der Werberat fest, sehr gute Kenntnisse besessen und diese zur Forderung'größerer Nachlässe benutzt. Verschiedene ausländische Einkäufer hätten die Aussteller gegeneinander ausgespwlt, besonders dann, wenn auf gleiche oder nahezu gleiche Erzeugnisse verschiedene Verlustausgleiche gewährt worden seien. Der Werberat nehme dagegen Stellung, daß viele Aussteller dem Verlangen der ausländischen Käufer aus größere Nachlässe sofort nachzugeben bereit gewesen seien: solidere Firmen hätten deshalb ihren bisherigen Preis nicht mehr halten können, weil sie sonst in den Verdacht einer Uebervorteilung ihrer alten Kunden gekommen wären. Die Reihe der Zusammenschlüsse im Rahmen der Marktregelungen des Reichsnährstandes wurde in der letzten Woche weiter fortgesetzt. So erfolgte ein weitgehender Zusamm eir sch luß der K a r t o f s e l w i r t sch a f t. Nach einer in der Dagespresse eingehend wiedergegebenen neuen Verordnung wird in jeder Landesbauernschost ein Kartoffelwirtschaftsverband gebildet. Die Kartoffelwirtschaftsverbände werden zu einer Hauptveretnigirug der deutschen Kartoffolwirtschast zusammengesehlossen. In den Kartofselwirtschaftsverbänden sind zusammengefaßt: 1. die Erzeuger von Kartoffeln (Erzeugergruppe); 2. die Betriebe, die Kartoffelstöcken sowie Trockenlartoffeln oder Kartoffelwalzmetzl Herstellen (Kartosselstockengruppe); 3. die Betriebe, die Stärke oder Stärkevcredelimgserzeuguisse Herstellen und die Reis be- oder verarbeiten (Starlegruppe): 4. die Betriebe, die mit den genannten Erzeugnissen, mit Ausnahme von Speisereis. Handel treiben (Verteilergruppe); dazu gehören auch Kommissionäre. Agenten und Makler. Ausgabe der Zusammenschlüsse ist die Durcksiührnng der Marktordnung aus dem Gebiet der Kartoffel- und --rtärkelvirtschast durch Regelung der Erzeugung, des Absatzes sowie der Preise und Preisspannen der in der Verordnung genannten Erzeugnisse. Ferner ist nunmehr auch die gesamte fy i f d) * Wirtschaft in einer Hauptvereinigung nährftändischen Rechts organisiert worden. Tie Haupt- Vereinigung umfaß: außer den bereits zusammen, geschlossenen Gruppen der »Fischlonservensabriken, der Räuchereien, der Fischmelstfabrilen- und Großhändler usw., vor allem auch die Fischercibetriebe . selbst sowie alle Belriebe des Groß, und Einzel- Handels mit Fischen. ES erfolgt also auch hier eine Zistammensassung sämtlicher Stufen der Fischwirtschaft, um einen organisatorlschen Ausgleich aller Interessengegensätze zu erzielen. Tie der Hauptvoreinigung zustehenden Rechte und Pflichten entsprechen im wesentlichen denen der übrigen Zusammenschlüsse. ItfiScrupBc Jntoiflrft Tie Reichsgruppe Industrie. Bezirk Hessen, wird in einer Ncitgliederversammlung in diesen Tagen die formelle Uebersührung der regionalen Jndustricorganisation, des früheren Verbandes Mitteldetltscher Industrieller, in die Vczirksgruppe Hessen der R e i ch s g r u p p e Industrie vollziehen. DorkebröLir!sÄ6ft Durch eine in den Zeitungen veröffentlichte Verfügung des OieichsverkehrsmiNisters ist eine neue Spitzenvertretung „Hilfsgewerbe des Verkehrs" errichtet worden. Sie gliedert sich in die beiden Fachgruppen: Reisevermittlung sowie Schlafwagen- und Spcisewagenunteruehmungen. Reben ihr werden andere Verbände als Vertretungen dieser Hilssgewerbe nicht mehr anerkannt. Eine Ergänzung durch weitere Fachgruppen bleibt Vorbehalten. Die WWrr LMM GesKäftz Ter Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft weist, wie die Dagespresse nach einer DR'B-Ateldung berichtet, im Einvernehmen mit dem Rcichsininister für Volksausklärung und Propaganda darauf hin, daß in letzter Zeit ton nnzns ändiger Seile die Frage der besonderen Kennzeichnung deutscher Geschäfte nnfgerollt wird. Er betont, daß vor Erlaß einer allgemein gülrigeu Regelung die willkürliche Verwendung derartiger Schilder und Bezeichnungen unerwünscht ist. Ma WisSrr SMM Die Kreisleitung der NSDAP in Schwerin teilt dem „Niederdeutschen Beobachter". Schwerin, mit. daß bei den Listen, die dort über Juden, Judenstämmlinge und jüdisch-versippte Geschäfte in Umlauf gesetzt worden sind, nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet wurde. Infolgedessen sollen, alle bisher erschienenen derartigen Listen urwcr- "' . eben. Die einwand- , _ ,, , allernächster Zeit herausgegoben. Asm kaÄivtt! Im zweiten Abschnitt der Dritten Verordnung über den vorläufigen Ausbau des Deutschen Handwerks vom 18. Januar 1935 ist eine RUtteilung der Handwerkskammer darüber vorneschrieben. daß sie beabsichtige, den betreffenden Betrieb in die Ha nd w e rr s r o l l e einzutragen, oder daß sie'die Eintragung des betreffenden Betriebes ablehnt. Der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister bat nun. wie die Tagespresie berichtet, verfügt, daß der Einspruch gegen die in der Mitteilung enthaltene Stellungnatzme der Handwerkskammer zunächst bei der Handwerkskammer selbst cinznlegen ist. Erkenlit sie den Einspruch nicht als begründet an. dann hat sie ihn woiterzuleiten. lieber den Einspruch entscheidet in Stadtkreisen der Dücrbürgermeister. in Landkreisen der Landrat, in den zu einem Landkreis gehörenden Städten mit mehr alS 10 000 Einwohnern der Bürgermeister, in dessen Bezirk der betreffende Gewerbebetrieb gelegen ist. Gegen die Entscheidung kann binnen zlvei Wochen die Klage im Berwaltungsstreitverfahren beim Bezirksverwaltungsgericht erfolgen. gegen dessen Entscheidung binnen vier Wochen seit Bekanntgabe Beschwerde an das Occichsverlvaltungsgerrcht zulässig ist, das endgültig entscheidet. Vorläufig tritt an seine Stelle das Reichswirtschaftsgericht. Im Hinblick ans die Fristverlängerungen für die steuerfreie Lieferung von Ersatzgegenstäuden bis zum Jahrcsschluß und für die Beendigung von Jnstandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten bis Ende April hat. wie die Dagespresse berichtet, der Reichsfinaitzmiuistcr auch eine A n p a s s tt n g der Frift für die Flüssigmachung von Steuerrück st an den für Arbeitsbeschaffung vorgenommen. Vier Mörreieir in Lrr Milte CAAHrt lieber die Anfänge einer palästinensischen Schiffahrt und die bisher am diesein Gebiet erfolgten Maßnahmen finden wir in der Tagesprejsc eine interessante Zusammenstellung, lieber die vor einigen Monaten erfolgte Gründung der „P a l e st i ne Shipping Go." (mit Unterstützung der Hamburger Reederei Arnold Bern- Itcia) hatten wir bereits mehrfach berichtet. Sic hat unter palästinensischer ,Flagge mit einem Schiff einen regelmäßigen Dienst zwischen Triest und Haifa ausgenommen. Von einem Reeder in Konstanza wurde außerdem mit einem Roininalkapital von 30 000 pal. Pfund der „P a l e st i n e Maritime Llohd" gegründet. Er arbeitet mit zwei Dampfern, die von der Jtalian—Palestiue-Linie übernommen wurde, und bedient die Linie Haifa—Jstambnl—Konstanza. Gelegentlich werden auch Port Said und Tripolis angelaufen. iFcrner unterhält die „Atid 5tavigation Go." eine kombinierte See- und Flnßlinie Haifa— Jstambul—Budapest und einen Küstcndicnst zwischeu Syrien, Palästina und Aegypten. Diese Gesellschaft ist eine Gründung der 'Reederei Barnett Bros. & Borchardt Ltd., die über ein 720 BRD großes Motorschiff und ein 1400 BRT großcs Scesahr^cug verfügt. Ter Lloyd Trtest t n o schließlich, der früher den Personenverkehr nach Palästina fast allem durchsührte, hat. um den Konkurrenzkampf auszunehmen, neuerdings neben seinem regelmäßigen Postdainpferdienst zwei große ^ransatlantrkdampser in den Palastmadienst eingestellt. * Bis zum 2,1. April 1935 sind aus Palästina 7 292 /92 Kisten Eitrus.Früchte gegenüber 5 524 012 Kisten im gleichen Zeitraum des Vorjahrcs exportiert worden. Der Hauptteil des Exports entfällt auf Orangen. Außerdem wurden 648 700 Ktften Grape Fruit, 30 300 Kisten Zitronen und 630 Kisten andere Citrus-Früchte exportiert. * Sir Edgar H o r n e. Vorsitzender der große« englischen Versicherungsgesellschaft “Prüdent i a l Assurance C o”, die bisher schon 1 Million LP in Palästina investiert hat. ist in Jerusalem eingctrossen, um für seine Gesellschaft die tzRöglichleir^ einer erweiterten Tätigkeit rm Lande zu prüfen. Es wäre denkbar, oaß bei dieser ^Gelegenheit auch über die Anleihe der Stadt Tel-l'cviv. für die sich die Prudential interessiert hat, gesprochen wird. * .In Pa rde ß Ghana wird die Landwirt s ch a f t s s ch u l e des jüdischen Bauer«' Verbandes durch Hinzunahme von 480 Tunam. die teils für Pflanzungen, teils für Gebäude bestimmt sind, errveitert. * lim dem wachsenden Strombedarf nachzw kommen, will die Palw-.tine Electric Co. (Rutenberg-Gesellschast) jetzt ein zweites Wasserkraftwerk am Jordan bauen, nachdem sie soeben ein viertes T ie s e l- Kraftwerk in Haifa fertiggestellt hat. §iroullm?lLMs Mit der zukünftigen Bedeutung, die Palästina, und insbesonoere Haifa, durch die Erdöl-Fernleitung aus dem Itak gewinnen wird, befaßt ftch ein Aufsatz, den der außenpolitische Schriftleiter der „Deutschen Allgemeinen Zeitung'. Major a. D. O t t o M o ß d o r s. in den „Etserneu Blättern" am 10. Februar veröffentlicht bat. Um den französischen wie den englischen 2lw sprüchen auf die Ausbeute gerecht zu werden, verfiel man — wie Moßdorf erllärt — auf den genialen Gedanken, in zwei über Land lausenden Röhrcnlcitungen von Kirkuk. südöstlich Mosiul unv nördlich Bagdad, das gewonnene Öel einmal nach t