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Central-Verein-Zeitung · 1935-05-03 · 18 (3.5.1935) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
18 (3.5.1935)
Date
1935-05-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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.QU\> ■ Am 25. Avril hat in Alexandrien das Bernsungsgericht über den viel besprochenen Schadensersätzprozeß entschieden, in dem eine erste Instanz in Kairo gleichfalls ein ablehnendes Urteil gefällt hatte. Man wird sich erinnern, worum es sich handelte: Ein jüdischer Bankangestellter Jobös hatte gegen den Präsidenten des Deutschen Elubs, van Meeteren. eine Schadensersatzklage an« gestrengt, weil dieser in einer gegen von jüdischer Seite in Aegypten ausgehende Boykottendenzen gerichteten Broschüre Behauptungen gegen das Judentum ausgestellt habe, die geeignet seien, die ägyptischen Juden und auch ihn selbst zu schädigen. Das Kairoer Gericht war ebenso wie das Berufungsgericht in Alexandrien zu einer Abweisung der Klage gekommen, weil es die Altivlegitimation des Klägers nicht als gegeben ansah. Auf deutscher Seite trat als Verteidiger des Beklagten vor beiden Gerichten Professor Dr. Grimm (Esten) auf. Professor Dr. Grimm hat im „Völkischen Beobachter" vom 26. April eine Art Schlußwort zu dem Prozeß geschrieben, in dem er feststellt: „So war der Kairoer Prozeß ein Kampf um das Recht, mit den Waffen des Geistes und deS internationalen Rechtes ausgetragen." Wir deutschen Juden haben den Anlaß dieses Prozesses, den Umfang, den seine Erörterung in der Oeffentlichkoit genommen hat und die Bedeutung, die ihm beigemesten worden ist, nie recht v er st enden, auch wenn das Plaidoyer des Generalstaatsanwalts, daS wir aus der ersten Seite des Hauptblattes veröffentlicht haben, dem Judentum völlige moralische Genugtuung verschafft. Es erschien uns von vornherein als ein Stoß ins Leere, ein historischpolitisches Problem sormalrechtlich zur letzten Entscheidung bringen zu wollen, Nichts ist so unmittelbar beweiskräftig dafür, daß in Kairo und in Alexandrien nicht verantwortungsbewußte und die Ernsthaftigkeit der Probleme überschauende Männer auf jüdischer Seite beteiligt waren, sondern temperamentvolle Eigenbrötler, und nichts beweist so hundertprozentig das Nichtvvrhandensein eines Rates der „Weisen von Zion" wie Anlage und Durchführung de8 Kairoer Prozesses. Denn ein Kreis von Männern, deren Ernst und Intelligenz angeblich geeignet sein soll, die Rechtverhältnisse der Erde zu verändern und eine übernationale Herrschaft aufzurichten, dürste kaum seine Ungeeignetheit-so deutlich haben unter ÜJUÜU^ LMM Beweis stellen wollen, wie cs in Kairo und Alexandrien der Fall gewesen ist. Wenige Tage nach dem Schlußwort in Mexan- , dricn begann der zweite Teil des Berner .Prozesses. Hier liegt der Fall anders als in. Aegypten. Denn nach dem, was sich in Bern bisher gezeigt hat, scheint-deutlich zu werden, daß man das Politische in den Hintergrund und das Wistenschastlich-Historische ins Licht zu rücken beabsichtigt. Auch unsere innere Beteiligung an dem Verfahren in Bern ist anders als an den Kairoer Geschehnissen Gegenüber Kairo hatten wir das Gefühl, daß in leichtfertigster Weise irgendwo in der Welt sich ein Jude zum Geschäftsführer der deutschen Juden aufwirft, und sie moralisch schädigt. Denn das breite Leserpublikum und wohl auch ein Teil der Presto unterscheidet bekanntlich bei der Beurteilung von Prozeßergebnisten nicht, weshalb ein Urteil ergan- . gen ist, sondern wie es lautet. Auch an dem Berner Prozeß sind wir. wie es bei einem Prozeß außerhalb der deutschen Greben selbstverständlich ist. aktiv in keiner Weise beteiligt. Wer innerlich sind wir außerordentlich stark von ihm berührt; denn es müßten nicht so unendlich viele Kränkungen und Nachteile gerade durch dieses ■ Pamphlet bedingt übet uns gekommen sein, als daß wir nicht von ganzem Herzen wünschen müßten, es möge vor aller Welt ein für alle inal als Zweckfälschung sestgestellt werden. Wir haben dabei die Hoffnung, daß in diesem politischen Prozeß in Bern ein Urteil des Rechtes und keinL der Politik ergehen wöge, und auch wir möchten, wie es Professor Grimm über Kairo ausgeführt hat. daß nicht ein politischer Machtkampf in Bern geführt werde, sondern „ein Kampf um das Recht mit den Waffen des Geistes" — und nicht nur um das Recht, sondern auch um die Wahrheit und um die Ehrlichkeit der Wissenschaft. Wir wissen zwar aus Beispielen unserer Geschichte, daß das Arsenal der Beschuldigungen und Verdächtigungen gegen uns nicht die Tore schließen muß, wenn die „Protokolle der Weisen von Zion verurteilt sein werden. Denn es entspricht dem menschlichen Wesen, nicht die Erscheinung als solche zu sehen, sondern ihr Bild durch das Temperament anderer geschaut. Aber ein dicker schwarzer Kohlestrich - - könnteüber einen großen Teil# dieses falschen ' Bildes von uns mit der - Entlarvung der angeblichen Protokolle als politische Fälschung gezogen werden. ' führung in die zur Verhandlung stehende Materie die folgenden Ergebnisse. Die Zwischen- - titel smd von uns zur Erleichterung des Aer» - ständnisses eingesügt. ' Daö MtoLten W GsWrs Dr. WlM §ÄMWlM Keine jüdischen Weltherrschastspläne Nach einer Charakterisierung des Inhalts der sog. „Protokolle der Weisen von Zion", in denen den Juden „Weltregierungspläne" vorgeworfen werden, welche durch Gewalt, Täuschung, za Mord erreicht werden sollen, wendet sich der Sachverständige zur Frage nach der Wahrheit der „Protokolle . Er erklärt kategorisch, daß die angeblichen Enthüllungen, die in diesem Elaborat gemacht werden als ein Märchen zu betrachten sind. Ls besteht auch nicht der geringste Anhaltspunkt dafür, daß die Teilnehmer am llZionistenk o n g r e ß. der im Jahre 1897 in" Basel stattfand irgend welche andere Sitzungen obhielten, als die öffentlichen, deren Protokolle jedermann zugänglich sind. In diesen Sitzungen hat man sich mrt nichts anderem beschäftigt, als mit den unter dem Namen Zionismus bekannten Bestrebungen, d. h. Begründung einer durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina. Die'Behauptung, es seien an diesem Kongreß sog. jüdische „Weltregierungsplane" besprochen worden, ist eine Lüge. Die. Angabe, daß der jüdische Schriftsteller Asher Ginzberg mit dem Schriftstellernamcn Ach ad Ha am, der Verfasser der „Protokolle" sei. wurde zuerst von Frau L. Fry im Jahre 1921 aufgestellt. Der Deutsche Graf N e v e n t l o w, der sich diese Behauptung zu eigen machte, hat in einem von Ginzberg gegen ihn angestrengten Prozeß die Erklärung abgegeben, er bedaure seine Behauptung, die er nicht a u f r e ch t e r h a l - Ion könne. Das Studium der Werke Ginzberg? ergibt einwandfrei, daß ihm ein Machwerk wie die „Protokolle" nicht zugcsprochcn werden kann. Jede Linie steht in unversöhnlichem Widerspruch mit dem edlen Geist dieses Mannes. U vvm i.u. jo Judentum und Freimaurerei Die „Protokolle" sind seit vielen Jahren bekannt, und kein Historiker von Rang hat von ihnen Notiz genommen. Das Urteil der Wissenschaft wird bestätigt durch die gewöhnliche Lebenserfahrung und den gesunden Menschenverstand. Aus der Expertise ergibt sich eiimtmdfrei. daß die „Protokolle" von vornherein als historische Fälschung konzipiert wurden. Man wollte die Existenz der jüdischen Geheimregierung mit samt ihrem schaurigen Programm Vortäuschen, um Juden. Freimaurer, De- - J - — - r-.n.— . entre Machiave! et-Montesquieu“. Der Verfasser dieses Buches, das bereits im Jahre 1865 erschien (Die - Sitzung der sog. „Weisen von Zion" soll erst 1897 stastgefunden haben!), war der französische. nichtjüdische Wvokat Maurice Jo ly.. Joch hatte sein Buch als Satire auf dw Regierung Napoleon III. gedacht. Außer der eben bezeichneten Schrift Jolys ist aller Wahrscheinlichkeit nach als -Quelle der „Protokolle" die französische gegen Freiinaurerei und Iudentmn gerichtete Literatur der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu bezeichnen.- Es ist anzunehmcn. daß den „Protokollen" in ihrer heutigen Gestalt eine Schrift zu Grunde liegt, die General Orgcwskh in bat achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ansertrgen ließ, um den Kaiser Alexander III. davon zu überzeugen, daß die Ermordung seines Vaters nicht aus die Unzufriedenheit werter Volkskrerse mit der Mißwirtschaft des zaristischen Beamtentums, sondern auf die Machenschaften einer großen jüdischen Gehcimverschwörung zurückzuführen sei. Ihre jetzige Form erhielten die „Protokolle" aller Wahrscheinlichkeit nach in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Au der Redaktion der „Protokolle" waren beteiligt, wie schon erwähnt.- Natschkowsky und seine Gehilfen Mannilow und Goiowinsky. Im Jahre 1901 ließ Ratschlowsly ein in französischer Sprache abgefaßtes Exemplar der „Protokolle" an Sergci Nilus gelangen. Nilus. der als religiöser Fanatiker bekannt war.- sollte mit Hille der „Protokolle" am Hofe Einfluß gewinnen- und insbesondere den mit .zahlreichen hochstehenden Persönlichkeiten so auch Natschkowsky verfeindeten Günstling Nikolaus II.. einen französischen Magnetiseur Philippe zu verdrängen suchen. Da Philippe Martinist war. also einem mit dem Frcimaurertum im Zusammenhang stehenden Orden angehvrtc. mochten die „Protokolle" als eine geeignete Waffe gegen ihn gelten. Die Intrige gelang jedoch nicht und Nilus vermochte sich am Hofe nicht zu halten. Die „Protokolle" konnte er erst im Jahre 1905 in der zweiten Auslage seines Buches „Das Große im Kleinen" veröffentlichen. Schon vor der Veröffentlichung durch Nilus erschienen die „Protokolle" anonym in der russischen antisemitischen Zeitung „Snamja" im Jahre 190-1. Fast gleichzeitig mit Nilus brachte G. W. Butmi die „Protokolle" vor das Publikum unter dem Titel: „Die Feinde des Menschengeschlechts*. M WiiMv Im Berner Schwürgerichissaal wurde -<rav. am 29. April.- 9 Uhr früh, der Prozeß mn die ' ..Protokolle d er Weisen vo n Z io n". ' der Anfang November 1934 vertag!; worden ' war, wieder ausgenommen. * Der Verlaus DeS Prozesses In dem Prozeß klagen der „Schweizerische Israelitische Gemeindebund" und die „Israelitische Gemeinde Bern" gegen die Gauleitung des „Bundes National-Sozialistischer - Eid- - genossen" sowie einzelne Angeschuldigte wegen Verbreitung der „Protokolle der Weisen von Zion". Die Klage stützt sich auf § 14 des Berner Gesetzes betreffend Schirndliteratiir (vgl. E.-V.-Ztg. Nr. 12). , Bei Beginn des Prozesses im Oktober und November 1934 waren eine Reihe von bekannten jüdischen und nichtjüdischen Persönlichkeiten als Zeugen vernommen worden, nnter ihnen Ehajim Weizmauu, der frühere russische Außenminister M i l t u f o f f, der russisch-jüdische Jurist Sl i o s b er g u. a. (vgl. E.-V.-Ztg. 1934 Nr. 44). Sicalle hatten übereinstimmend erklärt, daß die „Protokolle" jeder tatsächlichen Grundlage entbehrten und gefälscht seien. Zn dem gleichen Ergebnis war der vom Gericht ernannte Obergutachter, Schriftsteller E. A. L o o s l i, gekommen. Von den Klägern wurde als Gutachter Pros.' Dr. Arthur B a u m g a r t e n (Bal'el) benannt. Die Angeklagten hatten als ihren Gutachter zunächst- Pfarrer M ü n ch m e y e r vorgeschlagen.- Da dieser jedoch nicht aufzusinden war, machten sie Oberstleutnant a. D. Fleischhauer (Erfurt), den Herausgeber des „Welt-Dienstes" namhaft. - Der Prozeß wurde Anfang November 193t unterbrochen. Fleischhauer erhielt zur Einreichung seines Gutachtens eine Frist bis Zun 15. Dezember. Bor Ablauf der aus LRiM mokraten, Liberale und Sozialisten m Mlßkrcdrr v ^ct b£n „Protokollen" enthalten ist, namlrch .Wertere Quellen Aust die Frage der Klägerschaft, ob Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, daß der Gedanke. «- '— cn—antr-inTten tvf rmmlid-l au bringen und einer, reaktionären Politik Borwchm. Der von den Antisemiten bederjeni ge einesjüdischen - Komplotts unter- DIU- Wirkung des Freimaurertums, zuruckzufuhreu Ut Schlußphase des voraussichtlich fünf bis sechs Tage in Anspruch nehmen. Der Gerichtspräsident wird seinen Urteilsspruch ebenfalls in mündlichen Ausführungen begründen. Von den Beklagten waren Aebersold, Haller und Silvio Schnell erschienen. Aus -München war die Mitteilung eingetroffen,- daß der Angeklagte Fischer verhindert sei, an den Verhandlungen teilzunehmen. Silvio Schnell wird durch die Anwälte Ruef (Bern) und Dr. Ursprung (Zurzach) vertreten. Für den Kläger, den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und die Israelitische Kultusgemeinde Bern, waren die Herren M. Bloch und E. Bernheim erschienen. Anwälte der Klägerseite sind Professor Dr. H. Matti und Georges Brnnschvig. Zu Beginn der Verhandlung teilte Gerichtspräsident W. M eher mit, daß der Untersuchungsrichter der vorn Anwalt Nuef eingereichten Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage gegen Dr. Weizmann, Erminister Miljoukofs, Professor Swatikosf, Obcrrabbiner Ehrenpreis u. a. in Bezug aus neun von zehn der Zeugen keine Folge 'gegeben habe. Ueber die Anzeige gegen den zehnten Zeugen der Oktoberverhandlun- . gen, B u r tz e f f, wird der Untersuchungsrichter später die Entscheidung treffen. Für . diese Verhandlungen sei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft die Strafanzeige aufgehoben. schul» zu leisten denkbar einheitlich._ angenommen wird. Es bestehen. die. größten Unterschiede zwischen kapitalistischen und proletarischen «nh TOpftiuben. vi-uiciufc.,Juden, iöst- und ' Westjuden, religiös-liberalen und gesehcstreuen Juden, Zionisten und Antizionistcn, innerhalb des Zionismus zwischen Misrachisten und Revisionisten, um nur diese wenigen zu nennen. Schon aus diesem.' Grunde kann ein Machwerk wie die „Protokolle" unmöglich der Leitung eines „Welijudcntums", das es gar nicht gibt, zugeschrieben werden. Widersprechende Herkunftsberichte Jnteresiaut ist, daß selbst die beiden bekanntesten Herausgeber der „Protokolle" in deutscher Sprache. Fritsch und zur Beek, ganz verschiedene Herkunft»berichte der „Protokolle" geben. Nach Fritsch ist das Original in hebräischer Sprache abgcfaßt und wurde anläßlich einer Haussuchung im Hause eines Juden in Rußland von der russischen Polizei entdeckt. Nach zur Beck hingegen hat ein von General ' Natschkowsky abgesandter Späher einen Eingeweihten durch Bestechung veranlaßt, das französische Original der „Protokolle", dos ihm am Zionistenkongreß anvertraut worden war, aus der Reife von Basel nach Frankfurt von russischen Polizei-Agenten abschreiben zu lasten. Der Herausgeber der französischen Ausgabe der „Protokolle", Roger Lambelin. führt folgende zwei Versionen an: . Beraubung eines -Kastenschrankes der Zionisten im Elsaß oder Verrat eines Eingeweihten, der es für seine Pflicht hielt, eine Abschrift der „Protokolle" an einen Christen gelangen zu lassen, damit dieser seine Glaubensgenossen warne. Lambelin selbst hält keine der beiden Hypothesen für absolut Ein Antrag di-s Anwalts Rucf das Pro- U-b-r^apk MhSrt Lambcli» zu zcßt>-r,ahrc„ bis zur Erledigung aller «traf. 6c„,,n< die den Fragen nach der Hertunst und der anklagen einzustellen, führt zu einer längeren Echtheit der „Protokolle" keine große Bedeutung Diskussion zwischen den Anwälten, dem Gutzumessen. achter Fleischhauer und dem Vorsitzenden und Es liegen hinreichende Beweise dafür vor, daß. wird schließlich abgelehnt. Es folgt eine Ausdie „Protokolle" in Frankreich von Agenten der spräche über die Betätigung des Gutachters - vtoccJc rcofttonäret ■SrriMVFuiiipr in h.n* antisemitischen <Neme. rus sicher Polrtlk verfertigt wurden. Nach den Fleisüsyaucr dcr ^\^ Zeugnissen bc^ französischen Grafen du Chayla Der Prozeß seit seiner Wiederausnahme Nachdem der Gerichtspräsident das Zeugenvcrhör als abgeschlossen, erklärt und ein werteres Vernehmen von Zeugen der Kläger oder Beklagten abgelehnt hatte, werden die Verhandlungen durch mündliche Darlegungen der drei Sachverständigen, des Baseler llnrversitätsprofessors Dr. Arthur Baumgarten. des Herausgebers des Bulletins für antisemitische Auslandspropaganda. „Wclt- Drenst" Oberstleutnant Ulrich Fleischhauer und ' des gerichtlichen Sachverständigen G. A. Loosli eingeleitet werden. Es folgen vre ' Plaidoh ers. Da "die ganze Prozedur mündlich ist und die'Berichte der Sachverständigen sehr umfangreich sind.^wird' bieftr StttStt umfaßt, Herzls lösen. Wir wünschen keine jüdischen Parasiten mehr, die nach-fostgelegten Plänen zum Kriege hetzen, wir wollen die Judenfrage unbbitig lösen." Aus dem. „Welt- Dienst" stellt Rechtsanwalt Brunschvig fest, daß hier von einer Ausbürgerung der Juden, von einem Absprechen der Atenschenrechte die Rede sei. Die Aussprache wird schließlich mit der Feststellung des Vorsitzenden. >aß ein Ablehnungsantrag gegen den Gutachter Fleischhauer nicht vorliege, abgeschlossen. Nach einer kurzen Pause nah»! sodann der würde, von der Klägerseite benannte Sachverständige, der Professor der Rechtswiffenschaft an der Universität Basel. Dr. A. Baumgarten,' das Wort. Aus seinem Gutachten, das 128' -Sditen umfaßt, veröffentlichen wir zur Einvon du Chayla berickstet die russische Prinzessin Catharina Radziwill. aus dem Munde des russischen Agenten Golowinfky gehört zu haben, daß er zusammen mit Natschkowsky und Manuilow in Paris an einem Manuskript arbeitete, das die Existenz einer jüdischen Geheimverschwörung beweisen sollte. Die Amerikanerin, Mrs. Hurblut,. obwohl Antisemitin, äußert sich gleichlautend. Golowinskv hatte diesen beiden Damen ein Manuskript gezeigt, das die gleichen äußeren Merkmale trug, wie das. da8 später du Ehayla von NiluS als datt, Original der „Protokolle" vorgewiesen Fälschung und Plagiat Die „Protokolle" sind aber nicht-nur eine trlschung, sondern sie find auch ein Plagiat., ie sind zu erheblichen. Teile», fast wörtlich ab- ' geschrieben aus dem Buche: „Dia1ogu6e.aux Entere Sachvcrsiäudige, —^ _ fchaft mit dem Grundgedanken und aewiffcn'Ein. zelheiten der „Protokolle" ergeben. Es ist deshalb keineswegs ausgeschlossen, daß die Verfasser der „Protokolle" das Fricdhof-Kapitel gekannt und bc- . nutzt haben. Man kann dem russischen antien reghno das Zeugnis nicht vorenthalten, daß die an höchster Stelle stehenden Persönlichkeiten die „Protokolle" im wesentlichen nach ihrem richtigen Wert einznschätzen wußten. Sie fanden keinen Glauben und wurden als „ein für die Regierung vollkommen unzulässiges Mittel der Gegenwirkung" bezeichnet. - Tie Drucklegung der „Protokolle" in der. „Snamja" im Jahre 1903 läßt keinen Zweifel darüber aufkommen. daß damit die spezielle Ausgabe verfolgt wurde, die antisemitische Agitation zu entschuldigen und die Pogromstimmung zu unterstützen. — Im Jahre 1911 wurde in der Duma die Frage der Aushebung der Rechtsbeschränkung der Inden zur Diskussion gestellt: - die reaktionäre Partei entfaltete in diesem -Nampf eine außerordentlich intensive antisemitische. Agi.-- tationstätrgkeit, zu der die Inszenierung des- Beilis-Prozestes gehört. So würde es sich erklären. daß die dritte Auflage des Nilus-Buches im Jahre 1911 erschienen ist. Bei den Pogromenin der Ukraine spielten die „Protokolle" eine besonders große Rolle; auf die mit ihrer Hilfe be-- triebene Agitation und nicht etwa auf das ukrainische Direktorium sind die dortigen Pogrome zu- - rnckzuführen. Judenhaß, ja selbst Pogrome sind zu großen Teilen auf diese Fälschung zurück- - zufuhrert. Die Protokolle und daS Verner Schundgescß. Ter Sachverständige nimmt sodann ausführlich -Stellung zu der ihm vom Gericht vorgelegten Frage, ob die „Protokolle" unter den Begriff der Schundliteratur fallen. Ter Experte bejahrt' diese 'Frage eindeutig. Ter Schlußsatz des Gutachtens lautet wie folgt „Aus unserer znsammenfastenden Behandlung des Problems der sog. „Protokolle" und aus den auf die an uns gerichteten Einzelfragen erteilten Antworten erawt sich, daß diese „Protokolle" ein? . Fälschung sind und daß die in ihnen dargelogten ''Pläne einer angeblich existierenden jüdischen Gchcimrcgierung. mit den kulturellen, politischen und wirtschafslichen Zielen' des Judentums nichts Al tun haben." Dr. AlfredHirschber?; Stcllvcrtr. Dr. Marciret® Ed«lheim. Beide in Berlin!" Für Bücksendnng: unverlangter- Manuskripte ist Frciuasehlapr beiznfüeen. Leiter der Anreicen-AbteilucK und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrieh N*tb*n. Berlin. DA l Vj. 40 769 Verlag: ContraJvcreia deutscher 8taat«barßer jüdischen 0tauben« «. Berlin W 15. Emser Strasse 42 Tel -Adr.: „CentraJRrJaobcn Berlin**. Fernspr. J?OlSva8I4I-45. Postscheck: Berlin-50473 Drock der Bnch- und Tiefdruck . Gesellschaft mbH. Berlin SW 19 •-Zurzeit’Ist Preisliste Nr. 4 gültig; ' ' , Bezugspreis vierteljährlich RM 0,43 - . einschl. Zustellgebühr.

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