Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 8 (21.2.1935)
- Date
- 1935-02-21
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2277379-2278097-2278105--09243-2290342- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
§M Der Reichs stand deS deutschen Handwerks teilt, nach der Tagespreise, mit: Die Reichswirtschaftskammer hat kürzlich mitgeteilt, daß in der Reichswirtschaftskammer zwischen den Spitzenverbänden von Handwerk, Industrie und Handel Besprechungen über Ab.' grcnzungsfragen schweben: deshalb habe der weiter der Reichswirtschastskammer im Einvernehmen mit dem Reichshandwerksmeister sowie den Leitern der Reichsgruppen Industrie und Handel angeordnet, daß bis zum Abschluß dieser Besprechungen alle Maßnahmen zur Durchführung der vorgenannten Verordnung zu unterbleiben hatten. Ilm Mißverständnissen vorzubengcn, stellt der Reichsstand des Deutschen Handwerks fest, daß diese Anordnung sich mir auf ein Teilgebiet der dritten Handwerksverordnung bezieht: nämlich auf die organisatorische Abgrenzung des Hand. Werks zur Industrie und zmn Handel und die daraus entstehenden sachlichen Folgen für die gewerbetreibenden in Industrie und Handel. In der Organisation des Handwerks wird dagegen die Durchführung der Dritten Handwerksverordnung naturgemäß nidjt durch die Anordnung des Leiters der ReichswirtschaftstVimmor berührt, sondern geht den im Gesetz vorgeschriebenen Gang weiter. * Vluf einem Vortrag in Königsberg über „Der Hndel des Handwerks" sprach nach der Li.iespresse der Generalsekretär des Reichsstandes des deutschen Handwerks Dr. Schüler. Er führte u. a. ans. das Handwerk umfasse rund 1.4 Millionen Betriebe mit rund Millionen Beschäs. N,sten. Vor der Krise habe das Handwerk etwa 3 Äilliarden Lvhnsmnme, 10 bis 12 Milliarden Rst'ilstvsfvedarf nlld etwa 20 Milliarden Gesamt, lmisatz im Jahre gehabt. Allein das Bäckerhand, werk habe soviel Beschäftigte wie die chemische Industrie. Ten Handwerkshandel schätze das AUni» snilltnrinstitut für 1928 auf 9,4 Milliarden RM, für 1901 ans rund 7 Milliarden RM (Umsatz von selbsterzengter und Fabriklvare). Während ans der einen Seite Handwerksbetriebe den Berlaus von Handelsware ausgenommen hätten, hätten E i n z e l h a n d e l s b e t r i e b e sich Instandsetzungs-, Jnstallations- und Dienstleistungswerkstätten angeschlossen. Beide Betriebsformen seien nahe verwandt, die Uebergänge seien fließend, die Mischformen häufig. Tw engen Be- Ziehungen und die gegenseitige Durchdringung beider Wirtschaftsgrnppen hätte in der Bergan» genheit ans verschiedenen Fachgebieten mehrfach zu Vereinbarungen geführt, die die Beziehungen und dw Hochhaltung der handwerklichen Leistung^ fidicrftellert sollten. Diese Art der Zusammenarbeit strebe das Handwerk auch für die Zukunft an. Durch die Bestiuunungeu der neuen Hand. Werksordnung über die handwerklichen Rebenbetriebe würden zahlreiche Einzelhandelsbetriebe nur sortgeführt werden können, wenn der Inhaber selbst die Meisterprüfung abgelegt habe. Die Erfahrungen eines halben Jahrhunderts lehrten eine gesunde Teilung der Aufgaben zwischen Handwerk und Einzelhandel. Der Einzelhandel sollte Vorzugsweise dem Verbraucher Massenartikel des täglichen Bedarfs als berufener Mittler zuleiten, das Handwerk sich vornehmlich mit der Erzeugung befassen, wozu in gewissem Umsange auch händlerische Aufgaben gehörten. Dr. Schüler schloß mit der Feststellung. daß sich gewiß eine Brücke zllr Ueberwindung aller Schwierigkeiten zwischen Handwerk und Einzelhandel und zu beiderseitiger Zufriedenheit finden lasse. Der diesjährige Tag des Deutschen Handwerks soll am 16. Juni in Frankfurt a.. M. stattfinden. Die Durchführung des Handwerkstaacs liegt in diesem Jahr in Händen der Reichsvetriebsgemeinschaft 18 (Handwerk). * Rach § 7 der 8. Verordnung zum Aufbau de8 deutsche,l Handwerks haben die Handwerkskammern über die erfolgte Eintragung in die Handwcrlsrolle eine H a n d w e r! s k a r t e als Be' scheinignng anszustellen. Hierzu teilt nach der Tagespresse der RerchSstand des deutschen Handwerks mit. das; diese Handiverkskarte nach Form und Inhalt einheitlich für sämtliche Handwerks« kammern gestaltet werden würde. Es werde daher den Kammern ilnterfagt. von sich aus die Form eines Danerapsweises sestzulegen. Uobcr die Ausgestaltung der Handwerkskarte werde der Reichsstand nach Abschluß der Verhandlungen mit dem Reichs,virtschastsminister unverzüglich Mitteilung machen. DaS Neichswirtschaftsministerimn hat, wie anS der Tagespresse zu entnehmen rst, seine Bereitwilligkeit erklärt, im Verein mit dem Leipziger Mcßamt Sorge dafür zu tragen, daß Anträge von Ausstellern der Leipziger Frühjahrsmesse auf Zuteilung von Rohstoffen für die Durchführung der auf der Messe erhaltenen Exportaufträge im beschleunigten Verfahren erledigt werden. Die entsprechenden Anträge werden im Leipziger Meßamt durch Abstempelung kenntlich gemacht. WZ fesf Wt LZ- ELMW Die urnfangreiche Steuergesetzgebung der letzten Monate und das infolge des Konjunkturaufschwungs erhöhte Steueraufkommen zwmgt alle Steuerpflichtigen, dem.Steuerrecht erhöhte Auf. merksamkeit zu schenken. Dazu kommt noch, daß auch in der Praxis deS Etcuerrechts durch den im StcueranpassungSgesetz vom 16. Oktober 1934 sestgelegtcn Grundsatz, demzufolge die Steuergesetze nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen sind, neue Wege beschritten werden. Ta die neuen Stenervorschriften in der Tagespreise jeweils eingehend wiederaegeben werden, so er- Übrigt es sich hier, nuf sie im Einzelnen einzugehen. Dagegen will die C.-V.-Zeitung bemüht sein, durch fortlaufende Hinweise aus die Rechtsprechung in Steuersachcn ihre Leser über die Praxis in diesem wichtigen Gebiete zu informieren. * Häufig tritt in der Praxis die Frage auf, ob Arbeitnehmer, die nicht in dem Orte wohnen, an dem sich ihre Arbeitsstätte befindet, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Wcrbungskostcn von ihrem Einkommen abziehen dürfen. Solche Aufwendungen werden als abzugSfähig nur dann anerkannt. wenn sie als „notwendig" anzusehen sind. Zn der Frage, wann diese Voraussetzung vvrlieg, hat der Reichssinanz- Hof kürzlich in mehreren Entscheidungen Stellung genommen (Rcichsstcuerblatt 1935. S. 123 ff.). Hiernach ist für die Zubilligung der Abzugsfähigkeit allein entscheidend, ob es nach den allgomeinen objektiven Verhältnissen des Arbeitsbezirkcs üblich ist, daß erhebliche Teile der Wohnbevölkernng eines Ortes in einem anderen, im Sinne des täglichen Berufsverkehrs benachbarten Orte tätig sind, ob also Wohnort und Arbeitsort zu demselben Sicdlnngs. und Arbeitnehmercinzugsgebiet im wirtschaftlichen Sinne gehören. Das ,st z. B. für Reuß und Düsseldorf bejaht, für Bonn und Köln daaegen verneint worden. Demgegenüber sind insbesondere persönliche Gründe für die Wahl eines Wohnortes außerhalb des Betriebsortes aus dem Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unbeachtlich. Es spielt daher keine Rolle, ob der Arbeitnehmer etwa deswegen im Nachbarorte wohnt, weil er dort bei seinen Eltern billiger wohnen kann, oder weil er in dem Nachbarorte noch von der Zeit her. zu der er dort auch beschäftigt war. ein eigenes Haus besitzt. Zwei weitere wichtige Entscheidungen des Reichsfinanzhofcs aus der letzten Zeit (Reichssteucrblatt 1935, S. 90) beschäftigen sich mit der Frage, wann die Mitarbeit von Kindern im gewerblichen oder kaufmännischen Betriebe des DaterS als ein Arbeitsverhältnis mit der steuerlichcn Folge anzusehen ist. daß der Vater die dem Kinde gewährte Vergütung als BetriebSauLgabe von seinem Einkommen aus Gewerbebetrieb absetzen kann, und daß andererseits die Vergütung, falls sie die erforderliche Mindesthöhe erreicht, dem Lohnsteucrabzug unterliegt. Ob ein solches Arbeitsverhältnis vorliegt, ist oft zweifelhaft, da nach § 1617 BGB (u. li auch volljährige) Kinder, so lange sie dem Hausstand der Eltern angchören und von ihnen unterhalten werden, zu angemcsienen Dienstleistungen im Hauswesen und Geschäfte verpflichtet sind. Bei einer solchen unentgeltlichen Mitarbeit gemäß § 1617 BGB kann der Vater die den Kindern zugewcndcten Vergütungen nicht abziehen, da diese als — nicht absetzbare — Lebenshaltungskosten aufznfassen sind: andcrerseiis kann dann auch keine Lohnstencrpflicht entstehen. Nach dem Rcichsfinanzhof wird bei der Mit» arbeit der Kinder in einem größeren gewerblichen und kanfmännisch geführten Betriebe des Vaters grundsätzlich die Vergütung als Arbeitslohn an» - erkannt, sofern diese sich in angemessenen Grenzen hält und die Arbeitskraft der Kinder tatsächlich ' benötigt wird. Dagegen soll in nicht kaufmännisch geführten und kleineren gewerblichen Betrieben nach der Verkehrsauffassung nur dann ein echtes Dienstverhältnis vorlicgen. wenn eine feste Vorgütung regelmäßig gezahlt wird und außerdem die üblichen Folgerungen ans dem Bestehen des Arbcitsverhältnisses (Angestellten. und Kranken- Versicherung. Stenerkarte der Kinder) von den Beteingten gezogen werden. Ferner ist regelmäßig Voraussetzung, daß ohne die Mitarbeit der Kinder sonst entsprechende fremde Arbeitskräfte eingestellt werden müßten. »näol! vräuxuer, Berlin. WAr zur CtMmklömiig Dieter Merk: Wie habe ich m e i n e Einkonmnensteuererklärung a b z ugeben? Dieter Merk: Wie habe ich meine Voran m e l d u n g c n und m e i n e Umsatzsteuererklärnng abzngeben? Stcuertabelle zur Einkommensteuer für veranlagte Steuerzahler. Steuertabelle mit Merkblatt zur Bürgcrsteuer. Sämtlich erschienen im Verlag Wilhelm Stollfuß (Bon n). Die beiden erstgenannten Steuererklärungsschriften bringen in anschaulicher und für den Laien verständlicher Form die wesentlichsten Bestimmungen des neuen Einkommensteuergesetzes und des neuen Umsatzsteuergcsetzcs vom 16. Ok- KAUFHÄUSER UND EINZELHANDEL Apolda Arnstadt Ksesfliaus C AssgsÜOTrg Schuhhaus Bitterfeld JSF©5Sil Spezialhaus für mode Herrenbekleidung. Schuhe aller Art Schuhvertrieb Rheingold c HSreslaw j Satten U.Woii stets ul und preiswert Dl« grosse Auswahl bei Das g rohs Speziaihaus fSr Bekleidung aller Art fr' Brodau, OMaor Strati / SdiobbrlÜt II ssii s mm Breslau — Binji29 c ©resdem DC Das 50IShriaeFechasschüft für HsrrenmodQüaroa Drosden K6nlg-Jbhqnn-S»r. 2 BRESLAU Bas älteste Kaufhaus I im deutschen Osten Hl h Central-^ JUois Ecistem Freital — Rat 3488 ( Braaasclaweig ) ( Ereslau ~ ) ( Pgwto> ) C F^Murt ( AitesalDiBirg J ( Frsufilsfnrt a. M. }[( f Radau fit S. Colin 1 immer IBhremd __J Das moderns Spezialhaus, für geschmackvolle und preiswerte * DsrrrV- Jbd * St SIüHEhp Liebfrauenair, 6. . ( BrasadeBstarg s. 11. ) fl ' SCHABE 4 FÜilME / SbWWZ Itasso Das Kaufhaus für Stadt u. Land seit 1376 JL . ■\.fy* ■., lj| iÜtzJjtS ’+ V Ql 1 LI. Ester i liSil 0 Das Haus der Gates Qualitäten L Ä HFNLFINZE,L63 r\* t SLmf Vtmlm.fi V INH. LEOPOLD STEIN DAS QUTE HERRENWÄSCHE ( SPEZtALGESCHÄFl DAMENWÄSCHE i ( Bässeldorf ) W>!!I!>!!!!II!!!I!!!II!!>!!>>!!!!!!>I!!!!I!I!!!!!!!I!!>!!!!!!!!I!!!!!!!!!!!!!!!!W Ih re Familien -Anzeige W gehört in die C.’V^’/.eiiung, die von —- allen jüdisdten Zeitungen, di* in Deuttdts= . land endieintn, di* grösst* Auflage hat rE~ i >!!!!I!!!!!!!!!!!I!I!!!!!III!II!!I!!!I!!!!!I>!!I!I!!!l!!I!l!I!I!!!!!!!!!!!!!!!!!!> Sf<8!inife@F§? Königsallee 46 ■ Das Modehaus in Düsseldorf i H i-r SOBtSL Dresden . Altmarkt Das Spezialhaus für Damenkieldung j ZloarroBt Zlnarettcn in gros - tn dtltll 49 Zell 49. WrsmhSmrt «L ) Herrcn> und DomybSgIis Schillorsfrasso 2 11 Zeil S9 - Liebfrauanberg 33 Damenhfife II o Loercrentlaal An der H&nptwaöhe - Sei* 1870 - Wollstolle / Seidenstoffe J. SolioKaann Leipziger Strasse 14 ( Freilaearg 1. B.^ Ceetral-(Miaus G.m.b.H. Grosse Auswahl 1 In 24 Abteilungen, Bleiwitz ) ( ISasaharg ©fecrssfilesiens ( Glogan Kaufhaus ««issi HcmsW Glagau ( Göppiaagen KWH« LEKDT Elnknufnhnns fUr Alle Hedarf «Artikel Gotha Sie kaufen gut und billig bei I ü@f«i!H ( Halberstadt P ■ m Damenbekleidung Btanunhans Rej?r. 1848 *■ ( Balle a. 8. ) . A.6. Gr. Steinstrasss oad Marktplatz waren-und Einrichtungshaus Wenn Sie gut bedient sein wollen, so machen Sie Ihre Einkäufe bei unseren Inserenten. Otto Goertz t Co. flacht. Kolter-Wllhelm-Str. 82 Herren* und Damenkonfektion Si DAS FOHRENDE KAUF* HAUS IN E I LBECKt Wsndtbeksr Choussoa 1547156j M. Berkhz Hamburg22- Gegr. 1897 xry » Stil 1S92 3® W H erder-Straßm f&ARM BE C > .n Das führende 5p©xialha ui lQ Leib-, B oll-, Tisch« o.Frott!erw8sche Siegfried Slchholz Billh. RÖhnndamm U3 B. Tel. 387SS4. 1 It - Centrale Slter Steinweg 1, Hochparterre Spezialhaus für Damen- und Herren-Konfektion auf Kredit ( Mamela ) Geschwister Bernstein Damen-E3oden und Aussiouer-ArSlkal Gründung des Stammhauses 1971 c Herford 3 Leese?- Kleiderstoffe — Seidenstoffe —- Modewaren