Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 8 (21.2.1935)
- Date
- 1935-02-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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5lad; Ncdaltiousschluß erreicht imS die SJlcI« düng, daß Angelo Sacerdoti, der Präsident der Union Israelitischer "Gemeinden Italiens, gestorben ist. Mit ihm, der dem engeren Freundeskreis Mussolinis angehörte. geht der Führer des italie- Nischen Judentums dahin. Sicherlich ist nicht zum mindesten seiner Persönlichkeit und seiner Arbeit die Anerkennung des italienischen Gemeinde. Verbandes als faschistische Korporation znzuschreiben. Als Mitglied des Komitees der Delegat ions juives hat ihn auch das Schicksal der Juden außerhalb der italienischen Grenzen stark bewegt. Mir werden den Mann und sein Werk noch näher würdigen. , AMch, OÄN Wh m EÄLch ■ Btgen die DiSlciminieeung tdrer Zuden Im englischen Unterhaus beschäftigte sich ein Abgeordneter mit der Tatsache, daß die Eigentüiner eines mit Hilfe von Regierungsgeldern erbauten Häuserkompleres in Glasgow das Mietgesuch eines jüdischen Bewerbers abgelehut haben. Der Abgeordnete forderte, daß Schritte unternommen würden, damit ein ähnlicher Vorfall sich nicht wiederholen könne. Ter Unterstaatsselretär für Schottland antwortete, die Eigentümer des Hänserlomplexes hätten ihren Standpunkt reoidicrt und würden bei der Vcrmietung von Wohnungen in Zukunft auf Grund der Rasse oder der Religion des Bewerbers keine Unterscheidungen treffen. Es stehe nicht in feiner Macht. die geforderten Schritte zu tun. Der Herausgeber einer nationaldemokratifchen polnischen Zeitung. Dr. Stauislav Dolacki, wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einen Artikel veröffentlicht hatte, der die Behauptung aufstellte, zur Zeit der Bolschewisteninvasiou im Jahre 1920 feien jüdische Soldaten ans der Polnischen Armee desertiert. Die Klage gegen Dolacki hatten zwei ehemalige jüdische Soldaten erhoben. In Zürich fand eine überfüllte christlichschweizerische Kundgebung gegen den Antisemitismus statt, die von der Bezirksvereinigung für den Völkerbund, dem Pfarrkapitcl und den Frauenorganisationen einberufen war. In seinem Hauptreferat wandte sich Universitätsprosessor Dr. H. N a b h o l z gegen die zeitgemäßen, ans der Wirtschaftskrise erklärlichen Erschcmrmgsformen, die der Antisemitismus angenommen habe. Er erörterte den geringen Anteil der Juden am Staatsleben und ihre hohe Bedeutung fiir die Wissenschaft. MbMchZMkMZAWAMM Graf Rarzünski, der Polnische Botschafter in London, hat in einem Interview »nichtige Erklärungen über die Absichten der Prlnischen Regierung bei der Behandlung der Inden abgegeben. Der Botschafter wandte fid) gegen die Behauptung, daß die polnischen Juden von Staats wegen Beschränkungen, sei cs im Staatsdienst, sei es in den verschiedenen Aemtern oder in irgendeinem Berns unterworfen seien. Die Regierung sei bemüht, ein freundschaftliches Verhältnis zwischen allen Teilen der Bevölkerung herbeizuführen. Die Vaterlandsliebe der jüdischen Bevölkerung finde seine volle Anerkennung. Auf die Frage de3 Journalisten, ob die Inden infolge der bevorstehenden Verfassungsänderung ihre Parlamentarische Vertretung verlieren würden, entgegnete Graf Raczinski, dre Reform werde nicht zu einer solcher, Konsequenz führen. Auf eine Anfrage im englischen Unterhaus hat Außenminister Sir John Srmon erklärt, der Polnische Delegierte auf der letzten Völkerbundsversammlung habe geäußert, Polen lehne in bezug auf die Ueberwachung des bestehenden Systems., für den Schutz der Minderheiten jede Kooperation im internationalen Rahmen ab. Es würden aber seitens des Völkerbundes neue Schritte in dieser wichtigen Sache getan, und die Stellung der englischen und anderer Negierungen sei vollkommen klar: sie stünden auf dem Standpunkt, daß das Minderheitenverfahren auf Grund des einseitigen Vorgehens irgendeines Staates nicht abgeändert werden könne. In der Generaldebatte über' das Staatsbudget im polnischen Sejm kam es zu Erörterungen über die Jndensrage. Von jüdischer Seite wurde erklärt, die Juden erstrebten, obwohl sie ihre staatsbürgerlichen Pflichten restlos erfüllen wollten, die nationale Schule und die autonome jüdische Gemeinde. GellWg brr Kbm ln Marie« Der bulgarische Ministerpräsident General Zlatesf hat ctnor Abordnung des Zentral-- konsistorinins der Juden Bulgariens erklärt, die jetzige Regierung Bulgariens halte unbedingt an der Politik der Gleichberechtigung gegenüber den Inden und gegenüber allen Minderheiten fest. Die Negierung sehe in den Juden durchaus loyale und gleichwertige Bürger. Er, der Ministerpräsident selbst, habe die Juden während fernes mehrjährigen Dienstes kennen rmd schätzen gelernt, er wisse, daß die Juden alle Pflichten und Lastenim Frieden wie im Kriege genau wie alle anderen bulgarischen Bürger trägen. Besonders hervorzuhebeu bleiben die ehrliche Pflichterfüllung und die Opfer der Inden in den letzten Kriegen, die Bulgarien hat führen müssen. Es bestünden absolut keine Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der Inder, Bulgariens. Wir leben hier, sagte der Minister, wie Brüder, tvenn wir auch verschiedenen Religionen angehören. ' AMiMLMrWMge und LWekLurS Arlf einer Tagung deS Ständigen Komitees beim Oberkomrnisiariat des Bölkerbundes, die kürzlich in London stattfand, hoben der Vertreter Frankreichs. Oberkommissar James G. MacDonald, rind ViScomit Eecil vf Ehelwood. der Vorsitzende des Vcrwaltungsrates des Internationalen Auswandcrcrhilfswcrkcs nachdrücklich hervor, daß die gesamten Aktionen irnd Bestrebungen zugunsten der Ausgervanderten unter der unmittelbaren Leitung des Völkerbünde? zusammenzufasten toären. Oberkommissar MacDonald erklärte, die Hilfsrnrd Emigrativnsprobleme seien besonder? dringlich. Er forderte die bessere Zusammenfassung aller im Gauge befindlichen Aktionen. . SMfcnftttnj MsSer Krleesleilnrlmm? Wie der Jüdischen Telegrafenagentur lJTA) ans Paris gcrneldet wird, soll auf Grund deS Beschlusses einer Reitze von Landesorganisationen ehemaliger Kriegsteilnehrner im Mai 1935 unter den Auspizien deS jüdischen KriegsteilnehmerverbandcS Frankreichs irr Paris die erste Weltkonferenz jüdischer Kriegsteilnehmerverbändc statt. Wie wir erfahren', wird der Rcichslmnd strdi- . scher Frvntsoldatcri an dieser Konferenz nicht teilnehmen. „§*öf$ tutö Wie der ..Völkische Beobachters meldet, hielt »er Leiter des Rasscpoliiischen Amtes der N^TAP. >r. Walter Groß, als Abschluß der polit,scheu Jpnlrmgskurse mt der Universität Berlin kirren , risainrnenfassender, Vortrag über rassenpolttrsche Erziehung. Der Redner unterstrich dicaußeru'deutliehe vtzichtigkeit der Rassefragen. In dem mberrgsarneu Willerr. seirr Wissen zrr verwerten, nrterscheidc sich der Nationalsozialismus von allen ,«deren. Die Rassepolitik, die die nationalsozraistischc Regierung betreibt und zmn Wöhle der 'iiition betreiben müsse, habe in der ganzen Welt in Echo gefunden. Entscheidend für dre Rassenmlitik. so'führte Dr. Groß weiter ans. seren dre (ragen gervesen. roorau Völker starben und zujrunde gegangen seien. Es sei immer die Zertörung der Einheit durch fremde Elemente gevesen, die Grund zu einem Rückgang rn der Gectzichte war.' Der Staat habe aus der ganzen liassenkunde die Erkenntnis zu fernen Gesetzen nie das Gesetz gegen den erbkranken Nachwuchs, llriervaragraph und dergleichen — genommen. Aber das Wichtigste sei die Erziehung der Natro und die innere Einstellung der Menschen, dre zu diesen Gesetzen ihr Ja sagen müssen. RevsröNM drS GOMriiSKriri« - In einer ersten Durchführungsverordnung zmn Gesetz über die Vereilrhcrtlrchuug des m simdheitsweserrs wird ungeordnet, daß . heitsämter für jeden Stadturrd * z>r.richten seien. In daS Aufgabcngebret der Gesundheitsämter fällt nach 8 4 Absatz 5 der V nung die gesundheitliche Volksbclehrung, dur 1 allgemein anerkannte Grundsätze aus dem lSebi e des Gesundheitswesens und der Erblehre und Raffenpsleye Gemeingut der Bevölkerung werde', sollen. Diese BolkSbelehrung ist vom Gesnn!K» LrrrLLWK»»».« durch die frei praktizierenden Acrzte anzus Lmrlömg MM Wmrr«v „iS WM 31. Möts . Antrdgi »u, Erteilung d°«^ilst-Äi^enen Teilnehmer am Weltkrieg und die Hmt°rbl,E«n h« Gdnllenen (Witwen und eitern), wnnen nur noch bis zum 31. März bei den zuständigen Ortspolizeircviercn angemeldet werden. ReichSmimller Ruit on Sven öebin Rcichsminister Rust hat an Sven Hedin, den wir ans Anlaß seines 70. Geburtstages in der vorigen Rurinner gewürdigt haben, folgendes Telegramm gerichtet: ' „An Ihrem heutigen 70. Geburtstag gedenkt die deutsche Wissenschaft Ihrer unvergleichlichen, Leistungen als Forscher, gedenkt die deutsche Jugend Ihres kühnen Entdeckermutes, gedenkt das ganze deutsche Volk des Mannes, der den Wieder» , ausstieg Deutschlands seherisch voraussah/ Umbenennung von Straßen in Köln. Durch Verfügung des Kötner Polizeipräsidenten sind, einem Antrag der Stadtverwaltnug entsprechend, im Vorort Köln-Lindenthal dic Mendelssohnstraße in Lisztstraße, die Heinestraße in Eorrcnsstraße und dic Offenbachstraße in Brahmsskraße umbenannt worden. Felix Mendelssohn- Bartholdy hat im rheinischen Vtusikleben einst eine große Rolle gespielt. Jacques Osfenl'achs, deS irr Köln geborener Sohn eines Kantors aus 'der Synagoge in der Glockengasse. Kompositionen hat gerade im Rheinland großen Anklang gesiinden. lind Heinrich Heines Beziehungen znm Rheinland sind zu bekannt, um sie hier nnSführlicher zu schildern. Seine Loreley ist Voltölrcd geworden. _ Der Derkchrsverein deS HarzbadeS SUderode beschloß einmütig, den Gemeindcvorstand zu bitten, jüdische Gäste sernzuhalten. Als besonders unerwünscht rvicd in dem Beschluß bezeichnet, daß sich unmittelbar am Eingang zum neuen Kurpark ein'jüdischer Mittagsiisch befinde, der zeitweise bis zu 90 Gäste aufweise. Nach Frankfurt am Main. Der Verfasser der Schrift „Sind 500 000 deutsche Juden ein deutsches Problem?" hat zwar vor Erscheinen deS BucheS durch Dorleacu ctitcS später nicht verwendeten Manuskripts oen Eindruck erweckt, daß eS sich um ein für die deutschen Juden wichtiges objektives Aufklärungsbnch handele und damit auch bei jüdischen Persönlichkeiten für daS Buch Subv . skriptionen gesammelt. DaS Buch ist aber in seinem Material eine Sammlung der üblichen antisemitischen- Beschuldigungen und in seiner Tendenz.betontjudeyfeindlich...„z-, n . Ms MMMMM Der Präsident der Reichsschristtumskammer bestimmt durch Anordnung vom 6. Februar 1935 auf Grund des 8.25 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkanunergesetzes folgendes: Die Bezeichnung „Buchhandlung" und „Buchhändler" oder Bezeichnungen, in denen das Wort „Buchhandlung" oder „Buchhändler" vorkommt, dürfen nur Unternehmen oder Personen führen, welche die Mitgliedschaft in dem zuständigen ' Fachverband der Reichsschristtumskammer, den: „Bund r e i ch s d e u t s ch e r Buch- Händler", Leipzig, erworben haben oder dic Mitgliedschaft in einer anderen Einzellammcr der Kulturkammer besitzen und als buchhändlerischer Nebenbetrieb in die Stammrolle der Reben- und Kleinbetriebe im „Bund reichsdcutscher Buchhändler" eingetragen sind. Zuwiderhandlungen ziehen Ordnungsstrafen nach sich. Personen, die auf Grund des ß 9 der genannten Durchführungsverordnung (d. h. wegen geringfügiger oder gelegentlicher Berufsausübung) von der Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer befreit worden sind, haben im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung damit zu rechnen, daß ihnen dic Befreiung entzogen und damit der weitere Handel mit Büchern unmöglich gemacht wird. Die Fünfte Anordnung desPräsidenten der Reichsschriftülmskammer zum Schutze des Leihbüchereigewerbcs vom 7. Februar 1935 bestimmt, daß die N e u e r ö f f ii u n g und W i ed ere rö f fn u n g von Leihbüchereien bis aus weiteres untersagt ist. Der Neueröffnung einer Leihbücherei wird gleichgeachtet die Erweiterung einer Leihbücherei durch bisher nicht dazu benutzte Räume, sofern diese mehr als den vierrcn Teil des -?!eute vorhandenen BcrkarrfÄrainnes ansrnacheu. erner die Ilebernahme einer Leihbücherei durch eilt mehrere Leihbüchereien betreibendes Unternehmens Ausnahmen können durch den Präsidenten der Reichsschrifttrunslammcr zugclassen rverden. Die U e b e r l a s s n n g von Leihbüchereien darf nur an solche Personen erfolgen, die Mitglieder der Reichsschrifttumskammer ^ind oder gegen deren Aufnahme in die Neichsjckrristtumskammer keine Bedenken bestehen. Die Verlegung einer Leihbücherei ist nur mit Genehmi- S des Präsidenten der Reichsschrifttumsttcr zulässig. Aber 6ic »ugekSrigkeit zur SKMmuiikkammer Im „Deutschen Reichsauzeiacr" vom 19. ,Februar Nr. 42 wird eine Anoromma des Präsidenten der Reichsmusikkammcr znr Befriedigung der wirtschaftlichen Vcrhältnisie im deutschen Musikleben veröffentlicht. In der Anordnung sind eingehende Bestimmungen über Berufsmusiker und solche, die die Musik nebenberuflich ausüben, enthalten. Insbesondere ist bestimmt, daß jeder Berussmusiler Mitglied der Reichsmusikkamm-r viuvm muß. Wer die Musik nebenberuflich ausübt, braucht der Reichsmusikkammer nicht anzugchören, wenn es sich um eine verhältnismäßig'geringfügige musikalische Betätigung handelt. Wer die Musik nebenberuflich als Orchestermrrsiker, Einzelspielcr, Privatmusiklehrer ausübt. 'muß einen Tagesauswers für 50 Pfennig erwerben. Ein Ausweis für einen Monat kostet 1 RM. Jede Ausübung einer gemeinnützigen Tätige feit bedarf einer Genehmigung des zuständigen Landesleiters der'Rcichsrnusikkammer. Die Bestimmungen treten am l. März in Kraft. MndMkg dre ZchMWStN ecipclictuno rer Ariecbeüimmuneen - Der Reichsarbeitsminister hat eine Dritte Verordnung über die Zulassrmg von Zahnärzten zur Tätigkeit bei den Krantenkassen vom 13. Februar 1935 (RGBl, l, S. 192) erlassen, durch die die Zahnärztliche Zulassuugsorduung abgeändert worden ist. Nach der bisherigen Zulastuugsordnung vorn 27. Juli 1933 (RGBl. I. S. 541) müssen Zahnärzte und Dentisten, dic zu den gesetzlichen Krankenkassen zugclassen werden wollen, in ein Register eingetragen sein. Die nichtarischc?lbstammurrg war bisher kein Hindernis für die Eintragung, rvcnn der Arrtriigstollcr am Weltkrieg auf seiten des Deutschen Reichs oder seiner Ver- .bündeten tcilgcnommen hatte oder wenn der Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren. .. Diese Bestimmung ist nunmehr gefallen. Nach der neuen Fassung des 8 4 Abs. 4 der Zulassungsordmmg ist die Eintragung in das Zahnarzt-, register nur zulässig, rvenn s.) der Antragsteller deutscher Staatsangehöriger ist und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, ■_ b) der Antragsteller und sein Ehegatte arischer Abstammung sinv. lieber die Anträge auf Eintragung in das Register, auf Streichung usrv. entscheidet nach bisherigem und neuem Recht der Vorsitzende. deS Oberversicherungsamts, bei dem das Zahnarztregister geführt wird. Gegen die Entscheidung -konnten und können die Beteiligten die Ent- .scheidung des Schiedsamts anrufen. Hierfür ist - nunmehr eine Frrst von einem Monat nach Mitteilung der Entscheidung gesetzt. Ferner entscheidet , das Schiedsamt - nicht mehr endgültig. Die Anrufung des Reichsschiedsamts ist also nunmehr; möglich. v Z 27 der neuen Zulassungsordnung behandelt; die allgemeinen Voraussetzungen des Ausschlusses. < Die Entziehung der Zulassung ist nach tz 84 von : Amts wegen auszusprechen: 1.' wenn die Zulassung auS einem in der Person ' ° ' des Zahnarztes oder Dentisten liegenden ,; wichtigen Grunde nicht hätte erfolgen dürfen oder wenn nach der Zulassung ein solcher;; Grund Eintritt und in diesen Fällen die Be- - denken gegen die Person des Zahnarztes oder Dentisten fortbestehen. ferner, wenn die - >.! Voraussetzungen deS 8 27 Nr. 2 nach dem Inkrafttreten, dieser Verordnung.eintreten:. ijini,; ijvi ^':■'■)'*! V/ J.Vl rti'itlU: 2, wenn ein arischer Kasienzahnarzt oder Kasscndentist einen Ehegatten uichtarrscher Abstammung heiratet oder nach dem 1. Jul: 1933 geheiratet hat- 3. wenn ein Kassenzahuarzt oder Kassendeniist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Nach den bisherigen Bestimmungen war in der Regel zur Kässenpraxis nicht zuzulassen, wer in Auswirkung eine? Beamten- oder AugestclUcnverhältnisses regelmäßig Einnahmen von. mindestens 500 NM monatlich bezog. Nach dem neuen 8 27a der Zulassuugsordnung gilt der Satz^ von 500 WUl nur noch für verheiratete Zahnärzte und Dentisten. Er erhöht sich für jedes Kind bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, bei Töchtern längstens bis zu ihrer Verheiratung, um je 50 RÄt. Bei nicht verheirateten Zahnärzten und Dentisten ist der Sah aus 400 RM - herabgesetzt. Die Bestimmungen der neuen Zahnärztlichen Zulastungsordnung sind insgesamt denjenigen der Aerztlichen ZulassrrngSordnung 1934 (RGBl. I, S. 399) angeglichcn vom 17. Vtai worden. dre seWreen ErNrekiLMn Aus zahlreichen Anfragen ersehen wir, daß ein dringender Wunsch nach Information darüber besteht, welche Einwirkung das Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche vom 13. Dezember 1934 (RGBl. S. 1235) auf die Geltendmachung von Schäden hat. die jüdischen Ätitgliedern der früheren Gewerkschaften durch ihren Ausschluß aus der Arbeitsfront entstanden sind. Auf Grund des Gesetzes ergibt sich die folgende Rechtslage: 8 1 bestimmt, daß das Gesetz Anwendung findet, rocnu ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch aus einer Handlung, dic mit der nationalsozialistischen Erhebung und Staatsernenerrmg zusamrnenhängt, in einem gerichtlichen Verfahren einschließlich der Zwangsvollstreckung geltend genracht wird, und er sagt roeiter. daß das Gesetz keine Anwendung findet auf Vorgänge, die sich nach dem 2. August 1934 ereignet haben. Als Geltendmachung im gerichtlichen Verfahren ist die Klageerhebung anzusehen. Dieser stehen nach allgemeinen Grundsätzen gleich dic Zustellung eines Zahlungsbefehls, der Gütcantrag und die Streitverkündung. Als Geltendmachung im gerichtlichen Verfahren ist es nach ausdrücklicher Bestimmung des Gesetzes auch anzusehen, wenn der Berechtigte wegen des Anspruches eine Einwendung oder eine Einrede in einem Rechtsstreit erhoben oder das Armenrecht beantragt hat. Ter Rcichsminister des Innern ist aus Grund des 8 4 des Gesetzes berechtigt, der Weiterbehandlung von unter Z 1 des Gesetzes fallenden Ansprüchen ans dem Rechtsrvcge zu widersprechen. Macht der Rcichsminister des Innern hiervon Gebrauch, so entscheidet er nach billigem Ermessen darüber, ob und welche Anordnungen zum Zwecke des Ausgleich? zu treffen sind und ob und in welcher Art ein Ausgleich au8 Reichsmitteln zn gcwabrcn ist. 8 8 des Gesetzes sieht eine Ausschlußfrist füe die Geltendmachung der nach 8 1 des Gesetzes ausgleichsfähigen Schäden vor. Der Anrvendnngsbercich des 8 8 ist aber insofern enger als der des 8 1, als in 8 8 nur die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung bestimmter Rechtsgüter angeführt sind (Pfundtner-Neubcrt. Das neue deutsche Reichsrecht I li 22, in dem Vorwort zu dem hier behandelten Gesetz). Ter 8 8 bestimmt, daß alle ausgleichbaren Ansprüche (8 1), die aus Ersatz eines Schadens am Leben oder Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der Ehre, am Eigentum oder einem sonstigen Recht, am Kredit. Erwerb oder Fortkommen gerichtet sind, erlöschen, soweit sic nicht bis zum Ablauf des 31. Nlärz 1935 in einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Weise (8 209 Bürgerliches Gesetzbuch) oder, was das Gesetz ausdrücklich Vorsicht. drrrch ein Armenrcchtsgesuch gerichtlich geltend gemacht sind. Ob die Schäden, die jüdischen Mitgliedern der Gewerkschaften durch ihren Ausschluß aus der Arbeitssrvnt entstanden sind, unter 8 8 fallen, tvird sich mit Sicherheit erst nach Erlaß der?lnsfnhrrmgsbestiinmrmgen oder ans Grund einer Klärung durch dic Rechtsprechung beantworten lassen. Wir rveisen aber auf jeden Fall auf diese Ausschlußfrist hin. Sie ihüringiiSen Gemeinden kommen Mm BceuZiiSen Lanbesserbond Im Nahmen der Bemühungen des preußischen Landesverbandes, denjenigen jüdischen Gemeinden anderer Gebietsteile, die durch die wirtschaftliche Entrvicklung notleidend geworden sind, den starken Rückhalt eines großen Verbandes zu bieten, waren Verhandlungen auch mit den thüringischen Gemeinden eingelcitet worden, die am 17. Februar auf einer Gemeindetagung des thüringischen Landesverbandes m Eisenach ihren Abschluß fanden.. Sämtliche anrvesenden thüringischen Gemeinde- Vertreter, so den Vorständen der Gemeinden Eise-, nach. Ateiningen, Gotha, Sondershausen und anderen, beschlossen den Anschluß des Thüringischen Landesverbandes und der ihm angehörigen, Gemeinden an den Preußenverband. grontt-drlktletter: vr. Alfred Hlr«cöb*rf; Stellvertx.’ Dr Marg*T«teEdelbe:m. Beide :nBerlis Für Rücksendung nnferlenjrter MsDUskr.pt* Ist FreinmscbU* belzufüpen Letter der ABteicen- Abteilung and verantwortlich für des Inhalt der Anzeigen: Friedrich Natbio. Benin. VA IV Vj 46 923 Verlag: Centralverein deutscher Stasisbürger Jüdischen 6landen» e V Berlin W 15. Emrer Strasse 42. Tel -Adr.: ..Centrtlzlanben Berlin." Fernspr. J 2 Oüva 8141-45 Postscheck' Berlin 30472 Druck der Boeb* und Tiefdruck Gesellschaft njhR Berlin SW 19 Zurzeit Ist Preisliste Nr. 8 gültig ‘ Bezugspreis vierteljährlich BM 3,— .